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"Boarding-Verordnung"
Drucksache 354/08
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... Wie bereits in vorausgegangenen Fällen der Umsetzung der Verpflichtung zur Schaffung von Sanktionsvorschriften, wie im Fall der sogenannten Denied-Boarding-Verordnung (Verordnung(EG) Nr. 261/2004) und der sogenannten Schwarzen-Liste-Verordnung (Verordnung(EG) Nr. 2111/2005) wird auch vorliegend die Entscheidung für die Schaffung von Bußgeldtatbeständen getroffen. Die mögliche Alternative, eine Verletzung der primär zivilrechtlichen Verpflichtungen von Flugplatzbetreibern, Luftfahrtunternehmen und Reiseveranstaltern und -vermittlern nach der EG-Verordnung gegenüber behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität durch Einschränkung und Entzug von Betriebsgenehmigungen oder Streckengenehmigung zu ahnden, wäre in der Regel unverhältnismäßig und unzweckmäßig.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 1 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
§ 46a Vollzug der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006
Artikel 2 Neubekanntmachung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Zu den einzelnen Vorschriften:
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummern 5 bis 19
Zu Nummer n
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Zwölfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
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Drucksache 669/07
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... Wie bereits in vorausgegangenen Fällen der Umsetzung der Verpflichtung zur Schaffung von Sanktionsvorschriften, wie im Fall der sog. Denied-Boarding-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) und der sog. Schwarzen-Liste-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 2111/2005) wird auch vorliegend die Entscheidung für die Schaffung von Bußgeldtatbeständen getroffen. Die mögliche Alternative, eine Verletzung der primär zivilrechtlichen Verpflichtungen von Flugplatzbetreibern, Luftfahrtunternehmen und Reiseveranstaltern und -vermittlern nach der EG-Verordnung gegenüber behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität durch Einschränkung und Entzug von Betriebsgenehmigungen oder Streckengenehmigung zu ahnden, wäre in der Regel unverhältnismäßig und unzweckmäßig; dies würde insbesondere bei Reiseveranstaltern und -vermittlern nicht greifen, da letztere keiner luftverkehrsrechtlichen Genehmigung bedürfen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 1 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 2 Neubekanntmachung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Zu den einzelnen Vorschriften:
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummern 6 bis 20
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Zwölfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
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Drucksache 889/06
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Elfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... ) umgesetzt werden. Dabei wird, wie schon bei der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) 295/91, die als sog. Denied Boarding-Verordnung bekannt ist, auf die Möglichkeit der Verhängung von Geldbußen nach dem Ordnungswidrigkeitsrecht zurückgegriffen, da mit diesem Mittel am ehesten dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung getragen werden kann. Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 13 des
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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