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"DGSD-Richtlinie"
Drucksache 686/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Vollendung der Bankenunion - COM(2017) 592 final
... /EU vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme (DGSD-Richtlinie) in den Mitgliedstaaten bestehen, und fordert weiterhin die vollständige Umsetzung in allen Mitgliedstaaten. - Bestehende Altlasten sollten bereits vor Beginn der Stufe 1 auf ein Minimum reduziert werden. Die im modifizierten Ansatz vorgeschlagene Überprüfung der Qualität der Bilanzaktiva (AQR) und eine spätere Verknüpfung von anzugehenden Defiziten mit Bedingungen hält der Bundesrat demgegenüber für unzureichend. Es wird ein erhebliches Risiko darin gesehen, dass eine tatsächliche, maßgebliche Reduzierung der Altlasten allenfalls zu einem noch nicht absehbaren Zeitpunkt in der Zukunft - voraussichtlich erst nach Beginn der Stufe 2 - erwartet werden kann. In jedem Fall kann die Entscheidung über den AQR nicht der Kommission allein obliegen. Der Bundesrat sieht hier neben der Kommission auch eine Mitwirkung von Rat und Parlament als erforderlich an.
Drucksache 686/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Vollendung der Bankenunion - COM(2017) 592 final
... /EU vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme (DGSD-Richtlinie) in den Mitgliedstaaten bestehen, und fordert weiterhin die vollständige Umsetzung in allen Mitgliedstaaten. - Bestehende Altlasten sollten bereits vor Beginn der Stufe 1 auf ein Minimum reduziert werden. Die im modifizierten Ansatz vorgeschlagene Überprüfung der Qualität der Bilanzaktiva (AQR) und eine spätere Verknüpfung von anzugehenden Defiziten mit Bedingungen hält der Bundesrat demgegenüber für unzureichend. Es wird ein erhebliches Risiko darin gesehen, dass eine tatsächliche, maßgebliche Reduzierung der Altlasten allenfalls zu einem noch nicht absehbaren Zeitpunkt in der Zukunft - voraussichtlich erst nach Beginn der Stufe 2 - erwartet werden kann. In jedem Fall kann die Entscheidung über den AQR nicht der Kommission allein obliegen. Der Bundesrat sieht hier neben der Kommission auch eine Mitwirkung von Rat und Parlament als erforderlich an.
Drucksache 640/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf die Schaffung eines europäischen Einlagenversicherungssystems - COM(2015) 586 final
... Der Bundesrat ist insbesondere der Auffassung, dass es die vorrangige Aufgabe aller Mitgliedstaaten ist, die DGSD-Richtlinie - wo noch nicht geschehen - umgehend umzusetzen und damit für den Aufbau stabiler und leistungsfähiger Einlagensicherungssysteme in Europa Sorge zu tragen.
Zum Verordnungsvorschlag allgemein
Zur Rechtsgrundlage
Zu den Stufen des Europäischen Einlagensicherungssystems
Direktzuleitung der Stellungnahme
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Drucksache 502/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und die Europäische Zentralbank: Schritte zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion - COM(2015) 600 final
... 11. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Bundesrepublik Deutschland laut vorliegender Mitteilung bisher lediglich als einer von 16 Mitgliedstaaten die BRRD-Richtlinie und als einer von 10 Mitgliedstaaten die Einlagensicherungsrichtlinie (DGSD-Richtlinie) vollständig fristgerecht umgesetzt hat.
Drucksache 640/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf die Schaffung eines europäischen Einlagenversicherungssystems - COM(2015) 586 final
... 6. Der Bundesrat ist insbesondere der Auffassung, dass es die vorrangige Aufgabe aller Mitgliedstaaten ist, die DGSD-Richtlinie - wo noch nicht geschehen - umgehend umzusetzen und damit für den Aufbau stabiler und leistungsfähiger Einlagensicherungssysteme in Europa Sorge zu tragen.
Zum Verordnungsvorschlag allgemein
Zur Rechtsgrundlage
Zu den Stufen des Europäischen Einlagensicherungssystems
Direktzuleitung der Stellungnahme
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Drucksache 502/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und die Europäische Zentralbank: Schritte zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion - COM(2015) 600 final
... Er ist der Auffassung, dass die Vorgaben der neuen europäischen Einlagensicherungsrichtlinie den Einlagenschutz in der EU weiter deutlich verbessert haben. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Bundesrepublik Deutschland laut vorliegender Mitteilung bisher lediglich als einer von 16 Mitgliedstaaten die BRRD-Richtlinie und als einer von 10 Mitgliedstaaten die Einlagensicherungsrichtlinie (DGSD-Richtlinie) vollständig fristgerecht umgesetzt hat. Er sieht es als kritisch an, dass 18 Mitgliedstaaten die neue Einlagensicherungsrichtlinie am 19. Oktober 2015 nicht oder noch nicht vollständig umgesetzt hatten. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es die vorrangige Aufgabe aller Mitgliedstaaten ist, die BRRD-Richtlinie und die DGSD-Richtlinie - wo dies noch nicht geschehen ist - umgehend umzusetzen und damit für den Aufbau stabiler und leistungsfähiger Einlagensicherungssysteme in Europa Sorge zu tragen. Die neuen Regeln müssen von allen Mitgliedstaaten vollständig umgesetzt werden.
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