[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"EG-Arbeitsschutz-Richtlinie"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 509/14

... Die Änderung des Begriffs Arbeitsplatz ist auch vor dem Hintergrund der anderen EG-Arbeitsschutz-Richtlinien zwingend geboten. Die mit der ArbStättV umgesetzten EG-Richtlinien zu Arbeitsstätten, zu Bildschirmarbeitsplätzen, zu Baustellen und über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz kennen keine zeitliche Eingrenzung des Begriffs Arbeitsplatz. Die derzeitige Definition in der ArbStättV steht damit im Widerspruch zum EG-Recht. Seit der Novellierung der ArbStättV im Jahr 2004 ist die Arbeitsstättenrichtlinie, die Baustellenrichtlinie Anhang IV und die Richtlinie zur Gesundheitsschutzkennzeichnung nicht vollständig mit der ArbStättV in staatliches Recht umgesetzt. Die EG-Baustellenrichtlinie enthält ergänzend zu den allgemeinen Anforderungen sogar ausdrücklich gesonderte Anforderungen für Arbeitsplätze auf "zeitlich begrenzten oder ortsveränderlichen Baustellen", die bei der nationalen Umsetzung vor dem Hintergrund der Arbeitsplatzdefinition in der ArbStättV nunmehr praktisch ins Leere laufen. Um ein drohendes Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden, ist rasches Handeln geboten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 509/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Arbeitsstättenverordnung

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 6
Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten

6 Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen

6.1 Allgemeine Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze

6.2 Allgemeine Anforderungen an Bildschirme und Bildschirmgeräte

6.3 Anforderungen an Bildschirmgeräte und Arbeitsmittel für die ortsgebundene Verwendung an Arbeitsplätzen

6.4 Anforderungen an tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung an Arbeitsplätzen

6.5 Anforderungen an die Benutzerfreundlichkeit von Bildschirmarbeitsplätzen

Artikel 2
Änderung der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Alternativen

III. Verordnungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand und weitere Kosten

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

d Weitere Kosten

IV. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2535: Entwurf einer Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 262/10

... In der Entschließung des Europäischen Parlamentes von 1990 wurde die Europäische Kommission aufgefordert, für Gefährdungen von Beschäftigten durch physikalische Einwirkungen am Arbeitsplatz vier Einzelrichtlinien bezüglich Lärm, Vibrationen, elektromagnetischer Felder und optischer Strahlung zu erarbeiten. Am 5. April 2006 wurden die Arbeiten mit der Annahme der letzten EG-Arbeitsschutz-Richtlinie 2006/25/EG durch den Rat und das Europäische Parlament über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch physikalische Einwirkungen (künstliche optische Strahlung) als 19. Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Arbeitsschutzrahmenrichtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 262/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – OStrV)

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung; Messungen

§ 3
Gefährdungsbeurteilung

§ 4
Messungen und Berechnungen

§ 5
Fachkundige Personen

Abschnitt 3
Expositionsgrenzwerte für und Schutzmaßnahmen gegen künstliche optische Strahlung

§ 6
Expositionsgrenzwerte für künstliche optische Strahlung

§ 7
Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Gefährdungen von Beschäftigten durch künstliche optische Strahlung

Abschnitt 4
Unterweisung der Beschäftigten bei Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung, Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit

§ 8
Unterweisung der Beschäftigten

§ 9
Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit

Abschnitt 5
Ausnahmen; Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

§ 10
Ausnahmen

§ 11
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Artikel 3
Änderung der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

Abschnitt 5
Unterweisung der Beschäftigten; Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit.

Artikel 4
Änderung der Arbeitsstättenverordnung

§ 3
Gefährdungsbeurteilung

§ 9
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ausführung

III. Kosten und Preiswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr.1046: Verordnung zur Umsetzung der EG-Richtlinie 2006/25/EG zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen


 
 
 


Drucksache 751/06

... Die Bundesregierung ist verpflichtet, die EG-Arbeitsschutz-Richtlinien

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 751/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - LärmVibrationsArbSchV)

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Ermittlung und Bewertung der Gefährdung; Messungen

§ 3
Gefährdungsbeurteilung

§ 4
Messungen

§ 5
Fachkunde

Abschnitt 3
Auslösewerte und Schutzmaßnahmen bei Lärm

§ 6
Auslösewerte bei Lärm

§ 7
Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Lärmexposition

§ 8
Gehörschutz

Abschnitt 4
Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte sowie Schutzmaßnahmen bei Vibrationen

§ 9
Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte für Vibrationen

§ 10
Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Exposition durch Vibrationen

Abschnitt 5
Unterweisung der Beschäftigten, Beratender Ausschuss, arbeitsmedizinische Vorsorge

§ 11
Unterweisung der Beschäftigten

§ 12
Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit

§ 13
Arbeitsmedizinische Vorsorge

§ 14
Veranlassung und Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen

Abschnitt 6
Ausnahmen, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Übergangsvorschriften

§ 15
Ausnahmen

§ 16
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

§ 17
Übergangsvorschriften

Anhang Vibrationen

1. Hand-Arm-Vibrationen

2. Ganzkörper-Vibrationen

Artikel 2
Änderung der Biostoffverordnung

Artikel 3
Änderung der Gentechnik-Sicherheitsverordnung

Artikel 4
Änderung der Gefahrstoffverordnung

Artikel 5
Änderung der Betriebssicherheitsverordnung

Artikel 6
Änderung weiterer Verordnungen

Artikel 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

A.I. Ausgangslage

A.II. Ausführung

A.III. Kosten und Preiswirkungen

A.III.1 Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

A.III.2 Sonstige Kosten

B Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu Artikel 2

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Nummer n

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Absatz 5

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 915/04

... Die Bundesregierung ist verpflichtet, die EG-Arbeitsschutz-Richtlinien zu

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 915/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

13. Richtlinie 2004/73/EG der Kommission vom 29. April 2004 zur neunundzwanzigsten Anpassung der Richtlinie 67/548/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe an den technischen Fortschritt AB1. EG Nr.L 152 S. 1 .

Erster Abschnitt

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Bezugnahme auf EG-Richtlinien

§ 3
Begriffsbestimmungen

Zweiter Abschnitt

§ 5
Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung

§ 6
Sicherheitsdatenblatt

Dritter Abschnitt

§ 7
Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

§ 8
Grundsätze für die Verhütung von Gefährdungen; Tätigkeiten mit geringer Gefährdung (Schutzstufe 1)

§ 9
Grundmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten (Schutzstufe 2)

Vierter Abschnitt

§ 10
Ergänzende Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit hoher Gefährdung (Schutzstufe 3)

§ 11
Ergänzende Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen(Schutzstufe 4)

§ 12
Ergänzende Schutzmaßnahmen gegen physikalisch-chemische Einwirkungen, insbesondere gegen Brand- und Explosionsgefahren

§ 13
Betriebsstörungen, Unfälle und Notfälle

§ 14
Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten

§ 15
Arbeitsmedizinische Vorsorge

§ 16
Veranlassung und Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen

§ 17
Zusammenarbeit verschiedener Firmen

Fünfter Abschnitt

§ 18
Herstellungs- und Verwendungsverbote

Sechster Abschnitt

§ 19
Unterrichtung der Behörde

§ 20
Behördliche Ausnahmen, Anordnungen und Befugnisse

§ 21
Ausschuss für Gefahrstoffe

§ 22
Übergangsvorschriften

Siebter Abschnitt

§ 23
Chemikaliengesetz - Kennzeichnung und Verpackung

§ 24
Chemikaliengesetz - Mitteilung

§ 25
Chemikaliengesetz - Tätigkeiten

§ 26
Chemikaliengesetz - Herstellungs- und Verwendungsverbote

2 Anhänge

Anhang I

Anhang II
Besondere Vorschriften zur Information, Kennzeichnung und Verpackung

Anhang III
Besondere Vorschriften für bestimmte Gefahrstoffe und Tätigkeiten

Anhang III
Nr. 1 Brand- und Explosionsgefahren

1.1 Grundlegende Anforderungen

1.2 Anforderungen zur Verhinderung der Bildung gefährlicher explosionsfähiger Gemische

1.3 Anforderungen zum Schutz gegen Brand- und Explosionsgefahren

1.4 Schutzmaßnahmen in Arbeitsbereichen

1.5 Lagervorschriften

1.6 Organisatorische Maßnahmen

2.1 Anwendungsbereich

2.2 Begriffsbestimmungen

2.3 Ergänzende Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Exposition gegenüber einatembaren Stäuben

2.4 Ergänzende Vorschriften zum Schutz gegen Gefährdung durch Asbest

2.4.1 Ermittlung und Beurteilung der Gefährdung durch Asbest

2.4.2 Mitteilung an die Behörde

2.4.3 Ergänzende Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Asbestexposition

2.4.5 Ergänzende Bestimmungen zur Unterweisung der Beschäftigten

3.1 Anwendungsbereich

3.2 Vorsorgemaßnahmen

3.2.1 Beschränkungen und Verbote

3.2.2 Leitung und Beaufsichtigung der Tätigkeiten

3.2.3 Zugangsöffnungen

3.2.4 Technische Lüftungsmaßnahmen

3.2.5 Explosionsschutz

3.2.6 Rettungseinrichtungen

4.1 Anwendungsbereich

4.2 Begriffsbestimmung

4.3. Allgemeine Anforderungen

4.5 Einsatz von Hilfskräften

4.6 Schädlingsbekämpfung in Gemeinschaftseinrichtungen

4.7 Dokumentation

5.1 Anwendungsbereich

5.2 Verwendungsbeschränkung

5.3 Allgemeine Vorschriften

5.3.1 Allgemeine Anforderungen

5.3.2 Mitteilung

5.3.3 Niederschrift

5.3.4 Organisatorische Maßnahmen

5.3.5 Erste Hilfe

5.4 Besondere Vorschriften für die Begasung von Räumen sowie Fahrzeugen, Wagen, Containern, Tanks oder anderen Transportbehältern in Räumen und im Hafen liegenden Schiffen

5.5 Besondere Vorschriften für Begasungsanlagen

5.6 Besondere Vorschriften für Fahrzeuge, Wagen, Container, Tanks oder andere Transportbehälter

5.7 Besondere Vorschriften für die Begasung auf Schiffen während der Beförderung

5.8 Ergänzende Vorschriften für bestimmte Begasungsmittel

5.8.1 Brommethan

5.8.2 Hydrogencyanid

5.8.3 Phosphorwasserstoff

5.8.4 Formaldehyd

6.1 Anwendungsbereich

6.2 Begriffsbestimmungen

6.3 Allgemeine Bestimmungen

6.4 Vorsorgemaßnahmen

6.4.1 Grundmaßnahmen bei der Lagerung von Stoffen und Zubereitungen der Gruppen A, B, C, D und E

6.4.2 Zusätzliche Maßnahmen für Stoffe und Zubereitungen der Gruppen A, D IV und E 6.4.2.1 Allgemeine Maßnahmen

6.4.3 Zusätzliche Maßnahmen für Zubereitungen der Gruppe B 6.4.3.1 Allgemeine Maßnahmen

6.4.4 Sicherheitstechnische Maßnahmen für Zubereitungen der Gruppe D

6.5 Erleichternde Bestimmungen

6.5.1 Erleichternde Bestimmungen für bestimmte Stoffe und Zubereitungen

6.5.2 Erleichternde Bestimmungen für ammoniumnitrat- und sprengstoffherstellende Betriebe

6.6 Ausnahmen

Anhang IV
Herstellungs- und Verwendungsverbote

13.1 Verbote

13.2 Ausnahmen bei Holzschutzmitteln

13.3 Ausnahmen bei Erzeugnissen

17.1 Cadmium und seine Verbindungen zur Einfärbung

17.2 Cadmium und seine Verbindungen als Stabilisierungsmittel

17.3 Cadmium und seine Verbindungen zur Cadmierung

2.1 Tätigkeiten, bei denen Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen sind

2.2 Tätigkeiten, bei denen Vorsorgeuntersuchungen anzubieten sind

Artikel 2
Änderung der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen

Artikel 4
Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer

Artikel 5
Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

Artikel 6
Änderung der Gesundheitsschutz-Bergverordnung

Artikel 7
Änderung der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz

Artikel 8
Änderung der Biostoffverordnung

Artikel 9
Änderung der Betriebssicherheitsverordnung

Artikel 10
Änderung der Chemikalien-Verbots-Verordnung

Artikel 11
Änderung der

Artikel 12
Änderung der

Artikel 13
Änderung der Gentechnik-Sicherheitsverordnung

Artikel 14
Änderung der Maschinenverordnung

Artikel 15
Änderung der Baustellenverordnung

Artikel 16
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner

Teil
A.

I. Ausgangslage

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Erster Abschnitt

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Bezugnahme auf EG-Richtlinien

§ 3
Begriffsbestimmungen

Zweiter Abschnitt

§ 4
Gefährlichkeitsmerkmale

§ 5
Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung

§ 6
Sicherheitsdatenblatt

Dritter Abschnitt

§ 7
Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

§ 8
Grundsätze für die Verhütung von Gefährdungen;

§ 9
Grundmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten (Schutzstufe 2)

Vierter Abschnitt

§ 10
Ergänzende Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit hoher Gefährdung (Schutzstufe 3)

§ 11
Ergänzende Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen (Schutzstufe 4)

§ 12
Ergänzende Schutzmaßnahmen gegen physikalisch-chemische Einwirkungen, insbesondere gegen Brand- und Explosionsgefahren

§ 13
Betriebsstörungen, Unfälle und Notfälle

§ 14
Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten

§ 15
Arbeitsmedizinische Vorsorge

§ 16
Veranlassung und Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen

§ 17
Zusammenarbeit verschiedener Firmen

Fünfter Abschnitt

§ 18
Herstellungs- und Verwendungsverbote

Sechster Abschnitt

§ 19
Unterrichtung der Behörde

§ 20
Behördliche Ausnahmen, Anordnungen und Befugnisse

§ 21
Ausschuss für Gefahrstoffe

§ 22
Übergangsvorschriften

Siebter Abschnitt

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 19

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

A. Änderungen

1. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 GefStoffV

2. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 2 Satz 3 GefStoffV

3. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 4 Satz 1 GefStoffV

4. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 5 Satz 2 GefStoffV und

5. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 3 GefStoffV

6. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 4 Satz 1 GefStoffV

7. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 6 Satz 3 GefStoffV

8. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 7 Satz 3 GefStoffV In Artikel 1 ist § 7 Abs. 7 Satz 3 wie folgt zu fassen:

9. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 9 Satz 1 GefStoffV

Zu Artikel 1

11. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 2 Satz 3 GefStoffV

12. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 3 GefStoffV

13. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 5 Satz 2 GefStoffV

14. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 8 GefStoffV

15. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 11 Satz 4 GefStoffV

16. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 3 und § 9 Abs. 3 Satz 4 - neu - GefStoffV Artikel 1 ist wie folgt zu ändern:

17. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 5 - neu - GefStoffV

Begründung

18. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 2 Satz 2 GefStoffV

19. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 Satz 5 Nr. 2 GefStoffV

20. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 2 Satz 1 GefStoffV

21. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 3 Satz 4 GefStoffV

22. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 GefStoffV

23. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 2 Satz 3 GefStoffV

24. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 3 Satz 3 GefStoffV und

25. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 3 Satz 4 GefStoffV und Artikel 9 Nr. 4 § 15 Abs. 3 Satz 4 BioStoffV

26. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 1 Satz 1 GefStoffV

27. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 3 Satz 2 GefStoffV

28. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 2 Satz 4 GefStoffV

29. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 1 Satz 3 GefStoffV

30. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GefStoffV

31. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 1 Satz 2 - neu - GefStoffV

32. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 3 Satz 1 GefStoffV In Artikel 1 ist in § 20 Abs. 3 Satz 1 hinter dem Wort gesundheitsschädliche das Wort , umweltgefährliche einzufügen. Als Folge ist

Begründung

33. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 4 Satz 1 GefStoffV

34. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 5a - neu -, § 23 Nr. 01 - neu - GefStoffV

35. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 6 GefStoffV

36. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 4 bis Abs. 6 GefStoffV

37. Zu Artikel 1 § 25 Abs. 1 Nr. 7 GefStoffV

38. Zu Artikel 1 § 25 Abs. 1 Nr. 33 GefStoffV

39. Zu Artikel 1 Anhang II Nr. 1 Abs. 6 - neu - GefStoffV

40. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 2.l Satz 2 GefStoffV

41. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 2.4.2 Abs. 2 Satz 1 GefStoffV

42. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 4.l Satz 3 - neu - GefStoffV

43. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 4.l Satz 4 - neu - GefStoffV

44. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 4.4 Abs. 1 GefStoffV

45. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 5.2 Abs. 2 Satz 2 - neu - GefStoffV

Begründung

46. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 5.6 Abs. 5 GefStoffV

47. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 6.3 Tabelle I GefStoffV

48. Zu Artikel 1 Anhang V Nr. 2.l Ziffer 2 und Nr. 2.2 Ziffer 6 GefStoffV

49. Zu Artikel 1 Ergänzung um eine weitere Richtlinie

50. Zu Artikel 3 Erläuterung zu den Anhängen 1 und 2 der 11. BImSchV Artikel 3 ist zu streichen.

51. Zu Artikel 6 Nr. 1 Anhang Nr. 9.7 Spalte 1 und 2 der 4. BImSchV In Artikel 6 Nr. 1 ist vor der Angabe Spalte 2 die Angabe Spalte 1 und einzufügen.

52. Zu Artikel 9 Nr. 1 § 8 BioStoffV

§ 8
Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

53. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 12 Abs. 2a Satz 3 BioStoffV

54. Zu Artikel 9 Nr. 5 § 15a Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b BioStoffV

55. Zu Artikel 9 Nr. 5 § 15a Abs. 1a - neu - BioStoffV

56. Zu Artikel 9 Nr. 7 Anhang IV Abs. 2 Tabelle Spalte 2 BioStoffV In Artikel 9 Nr. 7 ist in Anhang IV Abs. 2 Tabelle Spalte 2, Zeile Bordetella pertussis, Masernvirus, Mumpsvirus, Rubivirus, Varizella-Zoster-Virus VZV der erste Anstrich wie folgt zu fassen:

57. Zu Artikel 9 Nr. 7 Anhang IV Abs. 2 Tabelle Spalte 2 BioStoffV

58. Zu Artikel 9 Nr. 7 Anhang IV Abs. 2 Tabelle Zeile 10 - neu - BioStoffV

59. Zu Artikel 10 Nr. 1 Buchstabe c - neu - § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b BetrSichV

60. Zu Artikel 10 Nr. 1 Buchstabe d - neu - § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BetrSichV In Artikel 10 ist der Nummer 1 folgender Buchstabe anzufügen:

61. Zu Artikel 10 Nr. 6 § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BetrSichV

Begründung

62. Zu Artikel 10 Nr. 8 § 14 Abs. 3 Satz 3 - neu - BetrSichV In Artikel 10 ist Nummer 8 wie folgt zu fassen:

63. Zu Artikel 10 Nr. 8a - neu - § 14 Abs. 6 BetrSichV

64. Zu Artikel 10 Nr. 8c - neu - § 15 Abs. 3 Satz 3 BetrSichV

65. Zu Artikel 10 Nr. 8d - neu - § 15 Abs. 7 Nr. 2 BetrSichV

66. Zu Artikel 10 Nr. 8e - neu - § 15 Abs. 16 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - BetrSichV

67. Zu Artikel 10 Nr. 11 - neu - § 27 Abs. 3 Satz 3 und Satz 4 BetrSichV In Artikel 10 ist nach Nr. 10 - neu - folgende Nummer 11 anzufügen: 11. § 27 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

68. Zu Artikel 10 Nr. 12 - neu - § 27 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 BetrSichV

69. Zu Artikel 10 Nr. 13 - neu - § 27 Abs. 5 BetrSichV

70. Zu Artikel 10 Nr. 14 - neu - Anhang 5 Nr. 6 Satz 1 BetrSichV In Artikel 10 ist nach Nummer 13 - neu - folgende Nummer 14 anzufügen: 14. Im Anhang 5 Nr. 6 Satz 1 wird das Wort ortsfesten gestrichen.

71. Zu Artikel 10 Nr. 15 - neu - Anhang 5 Nr. 6 Abs. 1 - neu - BetrSichV In Artikel 10 ist nach Nr. 14 - neu - die folgende Nummer 15 anzufügen: 15. Anhang 5 Nr. 6 wird wie folgt geändert:

72. Zu Artikel 11 Nr. la - neu - Anhang zu § 1 Abschnitt 2 Spalte 3 Satz 1 Chem-VerbotsV

73. Zu Artikel 14 Anhang VI Nr. 2 GenTSV

74. Zu Artikel 15a - neu - § 3 Abs. 1a - neu - BauStellV

B. Entschließungen

4. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Satz 4 GefStoffV

5. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 2 GefStoffV

6. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 8 Satz 2 GefStoffV

7. Zu Artikel 1 § 21 GefStoffV

11. Zu Artikel 3


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.