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"EU-Datenschutzgrundverordnung"
Drucksache 7/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur �nderung des THW -Gesetzes A. Problem und Ziel
... Zudem werden die datenschutzrechtlichen Bestimmungen im THWG an die sich aus der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ergebenden Erfordernisse angepasst.
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 �nderung des THW-Gesetzes
� 1 Rechtsform, Aufgaben und Personal
� 1a Einsatzkr�fte und Einrichtungen
� 1b Forschung
� 2 Helferinnen und Helfer; Verordnungserm�chtigung
� 3 Ausgleichsanspr�che und soziale Sicherung.
� 4 Mitwirkung; Verordnungserm�chtigung
� 6 Geb�hren und Auslagen bei Amtshilfe; Verordnungserm�chtigung f�r Kostenerstattungen
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen
VI. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Demografische Auswirkungen
3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
4. Erf�llungsaufwand
a Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
b Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
c Erf�llungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
L�nder und Kommunen
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu � 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 3
Zu � 1a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu � 1b
Zu � 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 2
Zu � 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 1
Zu Satz 2 - neu -
Zu den S�tzen 3 bis 5
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 2
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Satz 1
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Satz 3
Zu Buchstabe d
Zu Absatz 3
Zu Satz 3
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Absatz 8
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 3
Zu � 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 4
Zu � 5
Zu Nummer 5
Zu � 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 67/20
Gesetzesantrag der L�nder Hamburg, Th�ringen
Entwurf eines Gesetzes zur �nderung der Insolvenzordnung
... Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) steht der Neuregelung nicht entgegen. Die mit Ver�ffentlichungen im Sinne der BGH-Rechtsprechung verbundene Datenverarbeitung d�rfte bereits basierend auf der �ffnungsklausel des Artikels 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c, Absatz 2, Absatz 3 Satz 1 Buchstabe b DSGVO i.V.m. � 64 Absatz 2 InsO i.V.m. � 9 InsO rechtm��ig sein, da sie zur Erf�llung einer rechtlichen Verpflichtung des Insolvenzgerichts - vorliegend aus � 64 Absatz 2 InsO i.V.m. � 9 InsO - erforderlich ist. Die Rechtsgrundlage erf�llt auch ihrerseits die Voraussetzungen des Artikels 6 Absatz 3 Satz 3 und 4 DSGVO. Der Zweck der Datenverarbeitung ist insbesondere in � 9 Absatz 3 InsO festgelegt, wonach die �ffentliche Bekanntmachung Zustellungsfunktion hat. Auch verfolgt sie ein im �ffentlichen Interesse liegendes Ziel und ist zur Erreichung des verfolgten Zwecks erforderlich und verh�ltnism��ig: Die Vorschrift zielt ab auf einen wirkungsvollen Rechtsschutz bei gleichzeitiger Vereinfachung der Verfahrensabl�ufe. Die Adressaten - insbesondere die h�ufig zahlreichen Insolvenzgl�ubiger - sollen in die Lage versetzt werden, ihre Rechte wahrzunehmen, wobei ihnen die Recherche wesentlich vereinfacht wird; zugleich bleibt den Insolvenzgerichten die Bescheidung einer Vielzahl von Anfragen erspart.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die �ffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. B�rokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 �nderung der Insolvenzordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
IV. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Auswirkungen auf die Haushalte der L�nder und des Bundes
2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau
3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
V. Zustimmungsbed�rftigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu � 64
Zu � 64
Zu � 64
Zu Artikel 2
Drucksache 93/20
Verordnung des Bundesministeriums f�r Wirtschaft und Energie
Zweite Verordnung zur �nderung der Kehr - und �berpr�fungsordnung
... Die Festlegung auf 1,20 Euro stellt mithin einen Ausgleich aus beiden Vergleichsgr��en her. Dabei sind die auch im Schornsteinfegerhandwerk gestiegenen Anforderungen und Kosten (z.B. f�r den Datenschutz - durch die EU-Datenschutzgrundverordnung brauchen die Schornsteinfeger als beliehener Unternehmer seit Mai 2018 einen Datenschutzbeauftragten; bei der Beauftragung eines Externen werden hier sehr schnell vierstellige Betr�ge erreicht) ber�cksichtigt.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1
� 6 Geb�hren
Artikel 2
Artikel 3
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. I. Sachverhalt, Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungsvorschl�ge
II. Verordnungserm�chtigungen
III. Erf�llungsaufwand, weitere Kosten
a. Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger, Wirtschaft und Verwaltung
b. Weitere Kosten
IV. Nachhaltige Entwicklung
V. Befristung, Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zur Mahngeb�hr:
Zur Geb�hr f�r die Ersatzvornahme:
Zur Anmerkung:
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4769, BMWi Zweite Verordnung zur �nderung der Kehr- und �berpr�fungsordnung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erf�llungsaufwand
II.2. Weitere Kosten
II.3. Gesamtbelastung f�r B�rgerinnen und B�rger
III. Ergebnis
Drucksache 67/20 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur �nderung der Insolvenzordnung
... Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) steht der Neuregelung nicht entgegen. Die mit Ver�ffentlichungen im Sinne der BGH-Rechtsprechung verbundene Datenverarbeitung d�rfte bereits basierend auf der �ffnungsklausel des Artikels 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c, Absatz 2, Absatz 3 Satz 1 Buchstabe b DSGVO in Verbindung mit � 64 Absatz 2 InsO in Verbindung mit � 9 InsO rechtm��ig sein, da sie zur Erf�llung einer rechtlichen Verpflichtung des Insolvenzgerichts - vorliegend aus � 64 Absatz 2 InsO-E in Verbindung mit � 9 InsO - erforderlich ist. Die Rechtsgrundlage erf�llt auch ihrerseits die Voraussetzungen des Artikels 6 Absatz 3 Satz 3 und 4 DSGVO. Der Zweck der Datenverarbeitung ist insbesondere in � 9 Absatz 3 InsO festgelegt, wonach die �ffentliche Bekanntmachung Zustellungsfunktion hat. Auch verfolgt sie ein im �ffentlichen Interesse liegendes Ziel und ist zur Erreichung des verfolgten Zwecks erforderlich und verh�ltnism��ig: Die Vorschrift zielt ab auf einen wirkungsvollen Rechtsschutz bei gleichzeitiger Vereinfachung der Verfahrensabl�ufe. Die Adressaten - insbesondere die h�ufig zahlreichen Insolvenzgl�ubiger - sollen in die Lage versetzt werden, ihre Rechte wahrzunehmen, wobei ihnen die Recherche wesentlich vereinfacht wird; zugleich bleibt den Insolvenzgerichten die Bescheidung einer Vielzahl von Anfragen erspart.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die �ffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. B�rokratiekosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines ... Gesetzes zur �nderung der Insolvenzordnung
Artikel 1 �nderung der Insolvenzordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
IV. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Auswirkungen auf die Haushalte der L�nder und des Bundes
2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau
3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu � 64
Zu � 64
Zu � 64
Zu Artikel 2
Drucksache 450/17 (Beschluss)
... eine umfassende und fr�hzeitige Beteiligung der L�nder geboten ist, da die Regelungen unmittelbare Auswirkungen auf die T�tigkeit der Landes- und kommunalen Beh�rden haben. Diese Beteiligung ist unterblieben. Mit der Entschlie�ung bekr�ftigt der Bundesrat seine Haltung zur Frage der L�nderbeteiligung im Anpassungsprozess des bereichsspezifischen Datenschutzrechts an die EU-Datenschutzgrundverordnung.
Zum Gesetz allgemein
Zu Artikel 17
Zu den Nummern 3 bis 6
Zu Nummer 7
Drucksache 450/1/17
... eine umfassende und fr�hzeitige Beteiligung der L�nder geboten ist, da die Regelungen unmittelbare Auswirkungen auf die T�tigkeit der Landes- und kommunalen Beh�rden haben. Diese Beteiligung ist unterblieben. Mit der Entschlie�ung bekr�ftigt der Bundesrat seine Haltung zur Frage der L�nderbeteiligung im Anpassungsprozess des bereichsspezifischen Datenschutzrechts an die EU-Datenschutzgrundverordnung.
Drucksache 617/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gr�nbuch der Kommission �ber Finanzdienstleistungen f�r Privatkunden: Bessere Produkte, gr��ere Auswahl und mehr M�glichkeiten f�r Verbraucher und Unternehmen - COM(2015) 630 final
... 19. Mit der Zunahme der Digitalisierung wird bei der Beurteilung der Kreditw�rdigkeit von Verbraucherinnen und Verbrauchern vermehrt auf vereinfachte Methoden der Datenerhebung in der digitalen Welt zur�ckgegriffen. Gleichzeitig werden immer komplexere Verfahren in Form von Algorithmen zur Beurteilung der Verbraucherinnen und Verbraucher verwendet. Ungeachtet der Regelungen in der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung betont der Bundesrat, dass bei einer Bonit�tsbewertung die Verwendung von Daten, die an die Anschrift der Betroffenen oder dessen Wohnumfeld (sogenanntes Geoscoring) ankn�pfen, und von verbraucherbezogenen Daten aus sozialen Netzwerken verboten werden sollte, um eine aus Verbrauchersicht als unsachgem�� und diskriminierend empfundene Berechnung von Score-Werten wirksam zu unterbinden. Es sind hohe Anforderungen an die Wissenschaftlichkeit und Prognosegenauigkeit von Scoring-Verfahren zu stellen. Er setzt sich f�r ein hohes Schutzniveau f�r Verbraucherinnen und Verbraucher ein und fordert eine umfassende Transparenz und Auskunftspflicht �ber die durchgef�hrten Scoring-Verfahren gegen�ber den Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Drucksache 617/1/15
Empfehlungen der Aussch�sse
Gr�nbuch der Kommission �ber Finanzdienstleistungen f�r Privatkunden: Bessere Produkte, gr��ere Auswahl und mehr M�glichkeiten f�r Verbraucher und Unternehmen - COM(2015) 630 final
... 25. Mit der Zunahme der Digitalisierung wird bei der Beurteilung der Kreditw�rdigkeit von Verbraucherinnen und Verbrauchern vermehrt auf vereinfachte Methoden der Datenerhebung in der digitalen Welt zur�ckgegriffen. Gleichzeitig werden immer komplexere Verfahren in Form von Algorithmen zur Beurteilung der Verbraucherinnen und Verbraucher verwendet. Ungeachtet der Regelungen in der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung betont der Bundesrat, dass bei einer Bonit�tsbewertung die Verwendung von Daten, die an die Anschrift der Betroffenen oder dessen Wohnumfeld (sogenanntes Geoscoring) ankn�pfen, und von verbraucherbezogenen Daten aus sozialen Netzwerken verboten werden sollte, um eine aus Verbrauchersicht als unsachgem�� und diskriminierend empfundene Berechnung von Score-Werten wirksam zu unterbinden. Es sind hohe Anforderungen an die Wissenschaftlichkeit und Prognosegenauigkeit von Scoring-Verfahren zu stellen. Der Bundesrat setzt sich f�r ein hohes Schutzniveau f�r Verbraucherinnen und Verbraucher ein und fordert eine umfassende Transparenz und Auskunftspflicht �ber die durchgef�hrten Scoring-Verfahren gegen�ber den Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Drucksache 550/14
Empfehlungen der Aussch�sse
Vorschlag f�r eine Verordnung des Europ�ischen Parlaments und des Rates zum Schutz nat�rlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung) - COM(2012) 11 final; Ratsdok. 5853/12
... es in Verbindung mit Artikel 137 Absatz 3 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 eine besondere rechtliche Stellung innehaben, auf Grund derer diese den Verfassungsauftrag des Datenschutzes im Rahmen ihrer Autonomie selbst verwirklichen. Die unterschiedslose Geltung einer EU-DatenschutzGrundverordnung auch f�r Kirchen und kirchliche Vereinigungen, wie sie nach aktuellem Verhandlungsstand angedacht ist, w�rde im Ergebnis bedeuten, den Kirchen undifferenziert Datenschutzregelungen aufzuerlegen, und damit auch unantastbare Kernbereiche kirchlichen Wirkens wie die Sakramentsverwaltung ber�hren.
Drucksache 92/1/13
Empfehlungen der Aussch�sse
Vorschlag f�r eine Richtlinie des Europ�ischen Parlaments und des Rates �ber Ma�nahmen zur Gew�hrleistung einer hohen gemeinsamen Netz- und Informationssicherheit in der Union - COM(2013) 48 final
... /EG oder in Artikel 46 des Vorschlags zu einer EU-Datenschutzgrundverordnung vom 25. Januar 2012, (COM (2011) 11 final). In den genannten Beispielen wird der Vollzug nicht auf "eine Beh�rde", sondern auf "eine oder mehrere Beh�rden" �bertragen. Weitergehend hei�t es im Erw�gungsgrund 92 und in Artikel 46 Absatz 1 des Entwurfs der Datenschutz-Grundverordnung ausdr�cklich, dass "die neue Verordnung (...) den f�deralen Staaten bessere Gestaltungsm�glichkeiten" einr�umen soll.
Drucksache 92/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag f�r eine Richtlinie des Europ�ischen Parlaments und des Rates �ber Ma�nahmen zur Gew�hrleistung einer hohen gemeinsamen Netz- und Informationssicherheit in der Union - COM(2013) 48 final
... /EG oder in Artikel 46 des Vorschlags zu einer EU-Datenschutzgrundverordnung vom 25. Januar 2012, (COM (2011) 11 final). In den genannten Beispielen wird der Vollzug nicht auf "eine Beh�rde", sondern auf "eine oder mehrere Beh�rden" �bertragen. Weitergehend hei�t es im Erw�gungsgrund 92 und in Artikel 46 Absatz 1 des Entwurfs der Datenschutz-Grundverordnung ausdr�cklich, dass "die neue Verordnung ( ... ) den f�deralen Staaten bessere Gestaltungsm�glichkeiten" einr�umen soll. Zur besseren Vereinbarkeit des Vorschlags mit dem Subsidiarit�tsprinzip erscheint es aus Sicht des Bundesrates erforderlich, die Artikel 6 und 7 des Richtlinienvorschlags in f�deralismusoffener Weise neu zu fassen. Als Orientierungshilfe kann der Entwurf zu Artikel 46 Absatz 1 der EU-Datenschutzgrundverordnung dienen, der an die Besonderheiten der Verwaltungszusammenarbeit im Bereich der NIS anzupassen w�re.
Drucksache 157/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur �nderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetz es
Drucksache 234/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Bundesarchivrechts
Drucksache 504/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes f�r schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG )
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.