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"EU-Zinsrichtlinie"
Drucksache 338/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Maßnahmen für mehr Steuergerechtigkeit und gegen Steuerbetrug"
... 3. Der Bundesrat hält es gerade auch im Hinblick auf die jüngsten Enthüllungen zu den "Offshore Leaks" für dringend geboten, den zwischenstaatlichen Informationsaustausch national und international effektiver zu gestalten, um Steueroasen weltweit trocken zu legen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass der Anwendungsbereich der EU-Zinsrichtlinie zügig auf alle Kapitaleinkünfte und alle natürlichen und juristischen Personen ausgedehnt wird. Damit Steuerhinterzieher jederzeit mit der Gefahr rechnen müssen, überführt zu werden, hält es der Bundesrat darüber hinaus für unabdingbar, den automatischen Auskunftsaustausch im Bereich der Finanzanlagen zumindest in Europa, besser weltweit, zum Standard zu machen. Anonyme Briefkastenfirmen und Stiftungen müssen auf den Prüfstand gestellt, Gewinnverlagerungen in Steueroasen bekämpft werden. Bestehende Doppelbesteuerungsabkommen mit Steueroasen müssen neu verhandelt und gegebenenfalls ausgesetzt werden.
Anlage Entschließung des Bundesrates Maßnahmen für mehr Steuergerechtigkeit und gegen Steuerbetrug
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Drucksache 600/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014) - Finanzplan des Bundes 2013 bis 2017
... - Der Bundesrat hält es für dringend geboten, den Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden national und international effektiver zu gestalten, um Steueroasen weltweit trockenzulegen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung erneut dazu auf, sich mit allem Nachdruck dafür einzusetzen, dass der automatische Informationsaustausch insbesondere auch auf europäischer Ebene zum Standard wird. Der Bundesrat begrüßt in diesem Zusammenhang den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung und die Bemühungen der Kommission zur Ausweitung des Anwendungsbereichs der EU-Zinsrichtlinie.
Drucksache 600/13 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014) - Finanzplan des Bundes 2013 bis 2017
... - Der Bundesrat hält es für dringend geboten, den Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden national und international effektiver zu gestalten, um Steueroasen weltweit trockenzulegen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung erneut dazu auf, sich mit allem Nachdruck dafür einzusetzen, dass der automatische Informationsaustausch insbesondere auch auf europäischer Ebene zum Standard wird. Der Bundesrat begrüßt in diesem Zusammenhang den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung und die Bemühungen der Kommission zur Ausweitung des Anwendungsbereichs der EU-Zinsrichtlinie.
Zum Gesetzentwurf und zum Finanzplan allgemein
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Drucksache 338/13
Antrag der Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates "Maßnahmen für mehr Steuergerechtigkeit und gegen Steuerbetrug"
... 3. Der Bundesrat hält es gerade auch im Hinblick auf die jüngsten Enthüllungen zu den "Offshore Leaks" für dringend geboten, den zwischenstaatlichen Informationsaustausch national und international effektiver zu gestalten, um Steueroasen weltweit trocken zu legen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass der Anwendungsbereich der EU-Zinsrichtlinie zügig auf alle Kapitaleinkünfte und alle natürlichen und juristischen Personen ausgedehnt wird. Damit Steuerhinterzieher jederzeit mit der Gefahr rechnen müssen, überführt zu werden, hält es der Bundesrat darüber hinaus für unabdingbar, den automatischen Auskunftsaustausch im Bereich der Finanzanlagen zumindest in Europa, besser weltweit zum Standard zu machen. Anonyme Briefkastenfirmen und Stiftungen müssen auf den Prüfstand gestellt, Gewinnverlagerungen in Steueroasen bekämpft werden. Bestehende Doppelbesteuerungsabkommen mit Steueroasen müssen neu verhandelt und gegebenenfalls ausgesetzt werden.
Drucksache 4/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften
... Um eine zeitnahe Vereinnahmung der beim Bundeszentralamt für Steuern aufkommenden Feuerschutzsteuer durch die Länder zu gewährleisten, soll das jeweilige monatliche Aufkommen anhand der von der Finanzbehörde Hamburg wie bisher ermittelten Zerlegungsanteile auf die Länder verteilt und jeweils bis zum 15. des Folgemonats an diese durch das Bundeszentralamt für Steuern überwiesen werden. Mit dieser Regelung wird an Verfahren angeknüpft, wie sie bei der Quellensteuer gemäß EU-Zinsrichtlinie und der Pauschsteuer für Mini-Jobs üblich sind.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 Nummer 39 EStG
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 10b EStG Artikel 2 Nummer 1 § 9 KStG Artikel 3 Nummer 1 § 9 GewStG
3. Zu Artikel 1 nach Nummer 5 § 22a Absatz 1 Satz 1 EStG
4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 49 EStG
5. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz
6. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 34 Absatz 8a KStG Artikel 3 Nummer 1 und 2 § 9 Nummer 5 und § 36 Absatz 8b GewStG
7. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 29 Absatz 1 Nummer 2 GewStG
Zu Artikel 5 Nummer 2
14. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 13b Absatz 6 Nummer 6 - neu - UStG
15. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 13b UStG
16. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 18a Absatz 1 Satz 5 UStG
17. Zu Artikel 7a - neu - Feuerschutzsteuergesetz Artikel 10 Absatz 4 Inkrafttreten
Artikel 7a Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes
§ 11 Absatz 1 FeuerschStG
§ 11 Absatz 3 FeuerschStG
§ 11 Absatz 4 FeuerschStG
18. Zu Artikel 9a - neu - Zukunftsinvestitionsgesetz
Artikel 9a Änderung des Zukunftsinvestitionsgesetzes
§ 3 Absatz 3 - neu - und § 3a ZuInvG
§ 6a ZuInvG
§ 7 Absatz 1 Satz 1 - neu - und § 8 Satz 2 - neu - ZuInvG
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Drucksache 4/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften
... Zerlegungszahlungen unter den Ländern sind nur noch im Rahmen der endgültigen Abrechnung erforderlich. Um eine zeitnahe Vereinnahmung der beim Bundeszentralamt für Steuern aufkommenden Feuerschutzsteuer durch die Länder zu gewährleisten, soll das jeweilige monatliche Aufkommen anhand der von der Finanzbehörde Hamburg wie bisher ermittelten Zerlegungsanteile auf die Länder verteilt und jeweils bis zum 15. des Folgemonats an diese durch das Bundeszentralamt für Steuern überwiesen werden. Mit dieser Regelung wird an Verfahren angeknüpft, wie sie bei der Quellensteuer gemäß EU-Zinsrichtlinie und der Pauschsteuer für Mini-Jobs üblich sind.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 Nummer 39 EStG
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 10b EStG Artikel 2 Nummer 1 § 9 KStG Artikel 3 Nummer 1 § 9 GewStG
3. Zu Artikel 1 nach Nummer 5 § 22a Absatz 1 Satz 1 EStG
4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 49 EStG
5. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz
6. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 34 Absatz 8a KStG
7. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 29 Absatz 1 Nummer 2 GewStG
8. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 4 Nummer 11b UStG
9. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 13b Absatz 6 Nummer 6 - neu - UStG
10. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 13b UStG
11. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 18a Absatz 1 Satz 5 UStG
12. Zu Artikel 7a - neu - Feuerschutzsteuergesetz
Artikel 7a Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes
13. Zu Artikel 9a - neu - Zukunftsinvestitionsgesetz
Artikel 9a Änderung des Zukunftsinvestitionsgesetzes
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Drucksache 876/08 (Beschluss)
Beschluss Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/48/EG im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen KOM (2008) 727 endg.; Ratsdok. 15733/08
... 1. Eine verbesserte EU-Zinsrichtlinie könnte dazu beitragen, die effektive Besteuerung von Zinserträgen umfassender zu gewährleisten und zugleich unerwünschte Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen. Der Bundesrat begrüßt daher im Grundsatz die Bestrebungen der Kommission, den Anwendungsbereich der EU-Zinsrichtline zu verbessern.
Drucksache 876/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/48/EG im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen KOM (2008) 727 endg.; Ratsdok. 15733/08
... 1. Eine verbesserte EU-Zinsrichtlinie könnte dazu beitragen, die effektive Besteuerung von Zinserträgen umfassender zu gewährleisten und zugleich unerwünschte Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen. Der Bundesrat begrüßt daher im Grundsatz die Bestrebungen der Kommission, den Anwendungsbereich der EU-Zinsrichtline zu verbessern.
Drucksache 740/13
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
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