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"Energie-Richtlinie"


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Drucksache 45/11

... Die unzureichenden Fortschritte beim Erreichen der vereinbarten Ziele und die Notwendigkeit, den Ausbau erneuerbarer Energien in allen Mitgliedstaaten und nicht nur in einigen voranzubringen, z�hlten zu den Gr�nden f�r eine �nderung der politischen Vorgehensweise, die die Verabschiedung der Erneuerbare-Energie-Richtlinie8 im Jahr 2009 dargestellt hat. Die neue Richtlinie erstreckt sich auf den gesamten Energieverbrauch, auch f�r Heiz- und K�hlzwecke, und legt statt Richtziele rechtsverbindliche nationale Ziele fest, damit in der EU bis 2020 die erneuerbaren Energien einen Anteil von 20 % erreichen. Ferner enth�lt sie deutlich striktere Bestimmungen zur Erleichterung des Ausbaus erneuerbarer Energien, etwa die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, nationale Aktionspl�ne f�r erneuerbare Energie zu erstellen, die Planungsverfahren zu reformieren und die Stromnetze weiter zu entwickeln. Die notwendige Verbesserung der Planungsverfahren (bei gleichzeitiger Beachtung des Vorsorgeprinzips und Begrenzung der Folgen f�r die Umwelt) war ein weiterer Punkt, der in der Mitteilung der Kommission zu den Infrastrukturpriorit�ten er�rtert wurde. Weitere Anstrengungen sind sowohl hinsichtlich der Infrastruktur f�r erneuerbare Energien als auch f�r die Energieinfrastruktur generell erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 45/11




Mitteilung

1. Einleitung

2. Erreichen des 20 %-Ziels

....mehr Strom....

W�rme - und K�ltesektor.

....sowie Verkehr....

3. Die Investitionsl�cke schliessen: Bessere st�rker Integrierte Finanzierung der Erneuerbaren Energien

F�rdersysteme der Mitgliedstaaten.

Mechanismen der Zusammenarbeit.

Die �Mechanismen der Zusammenarbeit� der Erneuerbare-Energien-Richtlinie

4 W�rmesektor.

4. Schlussfolgerung


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.