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5 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"FLEGT-Verordnung"


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Drucksache 377/19

... 4. Ebenso möge die Bundesregierung auf europäischer Ebene darauf drängen, dass die Implementierung von Kontrollsystemen nach der FLEGT-Verordnung zügig vollzogen wird.


 
 
 


Drucksache 377/19 (Beschluss)

... 4. Ebenso möge die Bundesregierung auf europäischer Ebene darauf drängen, dass die Implementierung von Kontrollsystemen nach der FLEGT-Verordnung zügig vollzogen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 377/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Handel mit Holzkohle aus illegalen Quellen eindämmen


 
 
 


Drucksache 779/1/08

... 3. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die vorgeschlagene Verordnung - wie zuvor die FLEGT-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 des Rates vom 20. Dezember 2005) - auf die Kompetenz in Artikel 133 EGV (Handelspolitik) und nicht auf Artikel 175 Absatz 1 EGV (Umwelt) gestützt werden sollte. Ziel der vorgeschlagenen Verordnung ist es, Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zu verhindern. Daher sollte auch eine doppelte Rechtsgrundlage vermieden werden, um schon jetzt späteren Streitigkeiten über Wettbewerbsverzerrungen durch weitergehende Regelungen in einzelnen Mitgliedstaaten auf Grund des Artikels 176 EGV vorzubeugen.



Drucksache 779/08

... Ein zentrales Element des FLEGT-Aktionsplans der EU war der Vorschlag für ein FLEGT-Genehmigungssystem, in dessen Rahmen für die Ausfuhren von Holz aus den Teilnehmerländern in die EU eine (FLEGT)-Genehmigung ausgestellt wird, mit der bescheinigt wird, dass das Holz im Einklang mit den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften geschlagen wurde. Der Rat erließ im Jahr 2005 die FLEGT-Verordnung2, in der der Rechtsrahmen für Einfuhren von Holz mit Ursprung in den Partnerländern in die EU festgelegt ist, und ermächtigte die Kommission, mit Erzeugerländern und regionalen Organisationen, die Interesse am Abschluss von freiwilligen Partnerschaftsabkommen (Voluntary Partnership Agreements - VPA) mit der EU bekundet haben, Verhandlungen aufzunehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 779/08




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Gründe für den Vorschlag und Ziele

Allgemeiner Kontext

Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Konsultation interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Option 1: Ausweitung des bilateralen Ansatzes über freiwillige FLEGT-Partnerschaftsabkommen

Option 2: Förderung freiwilliger privatwirtschaftlicher Maßnahmen

Option 3: Grenzmaßnahmen zur Verhinderung der Einfuhr von illegal geschlagenem Holz

Option 4: Verbot der Vermarktung von illegal geschlagenem Holz auf dem EU-Markt

Option 4A: Rechtsvorschriften, die den Handel mit und den Besitz von unter Verstoß gegen die Rechtsvorschriften des Ursprungslandes geschlagenem Holz sowie Erzeugnissen aus solchem Holz verbieten

Option 4B: Rechtsvorschriften, nach denen nur legal geschlagenes Holz und Erzeugnisse aus solchem Holz auf den Markt gebracht werden dürfen

Option 5: Rechtsvorschriften, die für alle Marktteilnehmer, die Holz und Holzerzeugnisse auf den Gemeinschaftsmarkt bringen, eine Sorgfaltspflicht vorschreiben

Öffentliche Konsultation

Nationale Studien

Konsultationen mit Drittländern

Folgenabschätzung

Ad-hoc-Konsultationen

3. Elemente des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Wahl des Instruments

Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

6. Vereinfachung

7. Aufhebung

8. Neufassung

9. Entsprechungstabelle

10. Europäischer Wirtschaftsraum EWR

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Verpflichtungen der Marktteilnehmer

Artikel 4
Sorgfaltspflichtregelung

Artikel 5
Anerkennung von Überwachungsorganisationen

Artikel 6
Verzeichnis von Überwachungsorganisationen

Artikel 7
Überwachungsmaßnahmen

Artikel 8
Aufzeichnungen über die Kontrollen

Artikel 9
Zusammenarbeit

Artikel 10
Zuständige Behörden

Artikel 11
Ausschuss

Artikel 12
Änderungen

Artikel 13
Sanktionen

Artikel 14
Berichterstattung

Artikel 15
Inkrafttreten

Anhang
Unter die vorliegende Verordnung fallende(s) Holz und Holzerzeugnisse nach der Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur gemäß Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates16

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 46/20 PDF-Dokument



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.