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15 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"FUSIONSKONTROLLVERORDNUNG"


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Drucksache 170/18

... 10. Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen ("EG-Fusionskontrollverordnung") ( ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1).



Drucksache 309/14

... 1. Zehn Jahre nach der gründlichen Überarbeitung der EU-Fusionskontrollverordnung1 im Jahr 2004 zieht die Kommission in diesem Weißbuch die Bilanz aus der Anwendung des materiellrechtlichen Kriteriums der erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs (significant impediment of effective competition -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 309/14




1. Einführung

2. MATERIELLRECHTLICHE Prüfung von UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSEN NACH der Reform der FUSIONSKONTROLLVERORDNUNG IM JAHR 2004

2.1. Materiellrechtliche Würdigung

2.2. Weitere Förderung von Zusammenarbeit und Konvergenz

2.3. Schlussfolgerung

3. ERWERB NICHTKONTROLLIERENDER MINDERHEITSBETEILIGUNGEN

3.1. Warum benötigt die Kommission die Zuständigkeit für die Prüfung nicht kontrollierender Minderheitsbeteiligungen?

3.1.1. Schadenstheorien

3.1.2. Artikel 101 und 102 AEUV sind möglicherweise nicht für das Vorgehen gegen wettbewerbswidrige Minderheitsbeteiligungen geeignet

3.2. Wettbewerbspolitische Optionen und vorgeschlagene Maßnahmen für die Prüfung des Erwerbs von Minderheitsbeteiligungen

3.2.1. Ausgestaltung des Verfahrens und Optionen - welche Grundsätze sollten für die Kontrolle von Minderheitsbeteiligungen aufEU-Ebene gelten?

3.2.2. Das vorgeschlagene System: gezielte Transparenz

3.2.3. Das Verfahren im Einzelnen

3.2.4. Umfang der Prüfung nach der Fusionskontrollverordnung und Verhältnis zu Artikel 101 AEUV

3.3. Schlussfolgerung zur Prüfung von Minderheitsbeteiligungen

4. VERWEISUNG von FUSIONSKONTROLLSACHEN

4.1. Ziele und Grundsätze für die Verweisung von Fusionskontrollsachen

4.2. Die vorgeschlagenen Maßnahmen für die Verweisung von Fusionskontrollsachen

4.2.1. Artikel 4 Absatz 5 der Fusionskontrollverordnung: vor der Anmeldung erfolgende Verweisung an die Kommission

4.2.2. Artikel 22 der Fusionskontrollverordnung: Verweisung angemeldeter Zusammenschlüsse an die Kommission

4.2.3. Artikel 4 Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung: vor der Anmeldung erfolgende Verweisung an einen Mitgliedstaat

5. VERSCHIEDENES

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 760/12

... 21. Artikel 13 und 14 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (EG-Fusionskontrollverordnung) (ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1).



Drucksache 504/12

... Der Vorschlag vom 1. Juni 2012 für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung des Abkommens beziehungsweise der Vorschlag vom 1. Juni 2012 für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens wurde zunächst auf die Handelsvorschriften (Artikel 207 Absatz 3 Unterabsatz 1 beziehungsweise Artikel 207 Absatz 3 Unterabsatz 1 und Absatz 4 Unterabsatz 1) in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 5 beziehungsweise Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v und Absatz 7 AEUV gestützt. Das Generalsekretariat des Rates hat den Mitgliedstaaten jedoch am 4. Juli 2012 mitgeteilt, dass die Rechtsgrundlage berichtigt und die beiden Vorschläge nunmehr auf die Wettbewerbsvorschrift des Artikels 103 und Artikel 352 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 5 (Unterzeichnung des Abkommens) bzw. Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v und Absatz 7 AEUV (Abschluss des Abkommens) gestützt werden. Die Kommission hat dem Ratssekretariat mitgeteilt, dass sie der Änderung der Rechtsgrundlage am 11. Juli 2012 formell zugestimmt hat. Hintergrund für diese Änderung ist, dass das Abkommen durch die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Wettbewerbsbehörden der Vertragsparteien, einschließlich des Austauschs von Informationen, zur effektiven Durchsetzung des Wettbewerbsrechts der Vertragsparteien beiträgt. Dabei schließt das Wettbewerbsrecht der Europäischen Union unter anderem die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (EG-Fusionskontrollverordnung - ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1) ein. Diese Verordnung wiederum stützt sich auf Artikel 83 und Artikel 308 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (nunmehr Artikel 103 und Artikel 352 AEUV).



Drucksache 428/09

... EG-Fusionskontrollverordnung



Drucksache 824/07

... Im Jahr 2008 werden Arbeiten zur Überprüfung der Fusionskontrollverordnung, der Verfahrensverordnung 1/2003 und einiger Gruppenfreistellungsverordnungen eingeleitet. Auf dem Gebiet der staatlichen Beihilfen werden Konsultationen eingeleitet, die sich mit der Überprüfung der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten und der Schiffbaurahmenbestimmungen befassen.



Drucksache 278/07

... Es handelt sich um eine redaktionelle Berichtigung auf Grund der Neufassung der Fusionskontrollverordnung durch den Rat der Europäischen Union.



Drucksache 613/04

... Bei der Bestimmung des Verpflichteten nach den §§ 6 bis 9, bei der eine Auslegung des § 3 Nr. 38 erforderlich ist, der sich auf Art. 3 Abs. 2 der EU-FKVO bezieht, folgt die Regulierungsbehörde dem Vorschlag des Bundeskartellamtes, das national für die Prüfung der Vorschriften der Zusammenschlusskontrolle zuständig ist und die Beteiligungsrechte an Verfahren der Europäischen Kommission nach der EU-Fusionskontrollverordnung wahrnimmt. Die Regelung vermeidet den anderenfalls notwendigen Aufbau eigener Sachkunde der Regulierungsbehörde und eine etwaige unterschiedliche Auslegung des Art. 3 Abs. 2 der EU-Fusionskontrollverordnung durch Bundeskartellamt und Regulierungsbehörde. Es ist daher auch unter dem Gesichtspunkt der Effizienz der Verwaltung sachgerecht, die Auslegung der Vorschrift weiterhin allein dem Bundeskartellamt zuzuweisen.



Drucksache 441/04

... bb) In § 19 Abs. 2 erfolgt eine ausdrückliche Klarstellung, dass der räumlich relevante Markt weiter sein kann als der Geltungsbereich dieses Gesetzes. Bereits im Rahmen der letzten GWB-Novelle wurde in § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 in Anlehnung an Art. 2 Abs. 1 Buchstabe a der EG-Fusionskontrollverordnung das Kriterium der „Berücksichtigung des tatsächlichen oder potentiellen Wettbewerbs durch innerhab oder außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes ansässige Unternehmen" eingefügt. Ziel war bereits damals, im Anschluss an den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24. Oktober 1995 (Backofenmarkt) klarzustellen, dass bei der Prüfung der Marktbeherrschung die Wettbewerbsverhältnisse auf dem ökonomisch relevanten Markt zugrundegelegt werden müssen. Dieser Markt kann weiter sein als der Geltungsbereich dieses Gesetzes. So führte die Gesetzesbegründung zur 6. GWB-Novelle bereits wörtlich ause „Mit der Einführung des Kriteriums „Berücksichtigung des tatsächlichen oder potentiellen Wettbewerbs durch innerhab oder außerhab des Geltungsbereiches dieses Gesetzes ansässige Unternehmen" soll klargestellt werden, dass bei der Prüfung der Marktbeherrschung im Rahmen der Fusionskontrolle die Wettbewerbsverhältnisse auf den ökonomisch relevanten Märkten berücksichtigt werden müssen" (vgl. BT-Drs. 13/9720; Nr. I. 3 c) cc)). Der Ausschuss für Wirtschaft im Deutschen Bundestag erklärte hierzu im Rahmen seiner Stellungnahme „Sie (d.h. die Ergänzung von § 19) macht unmissverständlich deutlich, dass der räumlich relevante Markt im Rahmen der Fusionskontrolle und der Verhaltenskontrolle über marktbeherrschende Unternehmen auch über den Geltungsbereich des Gesetzes hinausgehen kann" (vgl. BT-Drs. 13/10633; Anlage 5, Beschluss zu 5 (§ 19)).



Drucksache 46/20 PDF-Dokument



Drucksache 187/17 PDF-Dokument



Drucksache 545/14 PDF-Dokument



Drucksache 547/14 PDF-Dokument



Drucksache 605/16 PDF-Dokument



Drucksache 655/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.