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10 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Fahrzeugzulassungsverordnung"


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Drucksache 432/1/15

... Der urspr�nglich vorgesehene Satz 3 "W�hrend der Betriebsf�higkeitsfahrt d�rfen keine Personen oder G�ter bef�rdert werden" sollte in der Definition der Betriebsf�higkeitsfahrt gestrichen werden. Er k�nnte zum Umkehrschluss verleiten, dass bei den anderen Fahrtzwecken des � 16 der FahrzeugZulassungsverordnung (FZV) Personen- oder G�terbef�rderung grunds�tzlich erlaubt sei, da bei deren Definitionen (� 2 Nummer 23 bis 25 FZV) ein entsprechender Satz nicht eingef�gt ist. Dies ist jedoch nicht der Fall. Das wird insbesondere deutlich, wenn die Historie des � 16



Drucksache 432/15

... Entwurf einer ... Verordnung zur �nderung der FahrzeugZulassungsverordnung



Drucksache 335/14 (Beschluss)

... �nderung der Ersten Verordnung zur �nderung der FahrzeugZulassungsverordnung und der



Drucksache 335/1/14

... �nderung der Ersten Verordnung zur �nderung der FahrzeugZulassungsverordnung und der



Drucksache 281/11

... /EG des Europ�ischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens f�r die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganh�ngern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstst�ndigen technischen Einheiten f�r diese Fahrzeuge (ABl. L 263 vom 9.10.2007, S. 1) erstellt das Kraftfahrt-Bundesamt nach � 11 Absatz 2 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) Typdaten aus den Typgenehmigungsunterlagen. Alternativ werden die Typdaten vom Hersteller in einem automatisierten Verfahren �bermittelt und im Kraftfahrt-Bundesamt gegen die Typgenehmigung in einem Stichprobenverfahren gepr�ft. W�hrend die Typgenehmigungsunterlagen f�r die Masse des Fahrzeugs im fahrbereiten Zustand nur den Gr��t- und Kleinstwert einer Variante enthalten, hat der Fahrzeughersteller die M�glichkeit, diese im Meldeverfahren f�r die Version oder das einzelne Fahrzeug mit einem kleineren Wertebereich oder einer konkreten Angabe zu spezifizieren. Entsprechend wird klarstellend in � 3a Absatz 3 Satz 3 letzter HS erg�nzt, dass sofern dem Kraftfahrt-Bundesamt nur eine Spannweite f�r die Masse vorliegt, im Rahmen dieser Verordnung der h�here Wert zugrunde zu legen ist. Dies entspricht der Praxis, die zum bisherigen CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 281/11




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen f�r die �ffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. B�rokratiekosten

a Informationspflichten f�r Unternehmen

b Informationspflichten f�r B�rgerinnen und B�rger

c Verwaltung

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

� 3a
CO2-Effizienzklassen

� 8a
�bergangsregelungen

Anlage 1
(zu � 3 Absatz 1 Nummer 1) Hinweis auf Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch

A. Anforderungen an den Hinweis gem�� � 3 Absatz 1 Nummer 1

Abschnitt I
Inhalt und Gestaltung des Hinweises auf den Kraftstoffverbrauch, die CO2- Emissionen und den Stromverbrauch

Abschnitt II
Formblatt f�r den Hinweis auf den Kraftstoffverbrauch, die spezifischen CO2- Emissionen und den Stromverbrauch*

B. Anforderungen an den Hinweis gem�� � 3 Absatz 1 Nummer 1 mit weiteren Effizienzklassen

Abschnitt I
Inhalt und Gestaltung des Hinweises auf den Kraftstoffverbrauch, die CO2- Emissionen und den Stromverbrauch

Abschnitt II
Formblatt f�r den Hinweis auf den Kraftstoffverbrauch, die spezifischen CO2- Emissionen und den Stromverbrauch bei Einf�hrung der Effizienzklasse A++*

Abschnitt III
Formblatt f�r den Hinweis auf den Kraftstoffverbrauch, die spezifischen CO2- Emissionen und den Stromverbrauch bei Einf�hrung der Effizienzklasse A+++*

Artikel 2
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Regelungsinhalt

II. Gesetzesfolgen

1. Vollzugsaufwand f�r die �ffentliche Hand

2. Kosten und Preiswirkungen

2.1 Folgen f�r die Wirtschaft

2.2 B�rokratiekosten

a Informationspflichten f�r Unternehmen

b Informationspflichten f�r B�rgerinnen und B�rger

c Verwaltung

2.3 Preiswirkungen

III. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1270: Erste Verordnung zur �nderung der Verordnung �ber Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen


 
 
 


Drucksache 31/10 (Beschluss)

... an die neuen Regelungen der Fahrzeugzulassungsverordnung angepasst werden. Der derzeitige � 14 Absatz 1 Satz 1 KraftStG geht noch von Regelungen aus, die seit der �nderung der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b � 3 Nummer 7 Satz 4

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b � 3 Nummer 7 Satz 4

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - � 3 Nummer 12 KraftStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa � 13 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe b KraftStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b � 13 Absatz 1a Satz 4 KraftStG

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b � 13 Absatz 1a Satz 9 - neu - KraftStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 7 � 14 KraftStG

8. Weitere finanzielle Anreize zur Modernisierung der Fahrzeugflotte

9. F�rderung der Nachr�stung mit Partikelminderungssystemen


 
 
 


Drucksache 31/2/10

... an die neuen Regelungen der Fahrzeugzulassungsverordnung angepasst werden. Der derzeitige � 14 Absatz 1 Satz 1 KraftStG geht noch von Regelungen aus, die seit der �nderung der

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Drucksache 31/2/10




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 567/08

... Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur �nderung autobahnmautrechtlicher Vorschriften und der Fahrzeugzulassungsverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 567/08




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. B�rokratiekosten

G. Gender Mainstreaming

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
�nderung der LKW-Maut-Verordnung

Artikel 2
�nderung der Mauth�heverordnung

� 1
Mauts�tze

Artikel 3
�nderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 4
Neubekanntmachung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begr�ndung

I. Allgemeiner Teil

1. Ziele

zu a.: st�rkere Spreizung der Mauts�tze

zu b.: F�rderung von Partikelminderungssystemen

2. Weitere �nderungen

3. Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen

4. Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

a. Haushaltsauswirkungen ohne Vollzugsaufwand

b. Vollzugsaufwand

5. Auswirkungen auf die Wirtschaft

a. Finanzielle Auswirkungen

b. B�rokratiekosten

6. Auswirkungen auf das Preisniveau

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur �nderung autobahnmautrechtlicher Vorschriften und der Fahrzeugzulassungsverordnung


 
 
 


Drucksache 408/17 PDF-Dokument



Drucksache 648/14 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.