4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Flugverfahrensverordnung"
Drucksache 550/15
Gesetzesantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Hessen
Entwurf eines Gesetzes zum besseren Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm
... -Ordnung). Für die erstmalige Festlegung und eine wesentliche Änderung der Flugverfahrensverordnungen sieht die Neuregelung ein angemessenes Verfahren zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vor. Durch dieses Verfahren sollen die Transparenz und die Anzahl der zu Beteiligenden erhöht werden. Die Wesentlichkeit einer Flugverfahrensänderung ist mit Blick auf die berührten Rechte der Flugplatzanrainer zu beurteilen. Dabei können insbesondere die Zahl der durch eine Flugverfahrensänderung zusätzlich belasteter Personen, das Ausmaß der Zusatzbelastung oder die besondere Empfindlichkeit von Einrichtungen oder von Personengruppen von Bedeutung sein. Bisher ist nur die Fluglärmkommission beratend beteiligt. Eine Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger findet nach derzeitiger Rechtslage nicht statt. Die Fluglärmkommission hat als Gremium aus den wesentlich betroffenen Gemeinden und weiteren Akteuren eine zentrale Funktion bei der gemeinsamen Bewertung oder Empfehlung von An- und Abflugverfahren und Beratung des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung. Die Schaffung von Transparenz und Beteiligung für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger durch die zuständige Behörde ist hiervon unabhängig zu sehen. Die Beratung durch die Fluglärmkommission wird daher durch eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ergänzt.
Drucksache 124/1/13
Antrag des Landes Hessen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetz es - Antrag des Landes Hessen -
... ). Für die erstmalige Festlegung und eine wesentliche Änderung der Flugverfahrensverordnungen sieht die Neuregelung ein transparentes Verfahren mit angemessener Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vor. Die Wesentlichkeit einer Flugverfahrensänderung ist mit Blick auf die berührten Rechte der Flugplatzanrainer zu beurteilen. Dabei können insbesondere die Zahl der durch eine Flugverfahrensänderung zusätzlich belasteten Personen, das Ausmaß der Zusatzbelastung oder die besondere Empfindlichkeit von Einrichtungen oder von Personengruppen von Bedeutung sein. Die Kriterien für wesentliche Änderungen von Flugverfahren und für die Beteiligung werden in einer Durchführungsverordnung festgelegt. Die bisher ausschließliche Beteiligung der Fluglärmkommission ist nicht geeignet, die Belange der betroffenen Bürger ausreichend zu berücksichtigen. Mit der Neuregelung kann dieses Defizit behoben werden."
1. Zu Artikel 1 § 29b Absatz 2, § 32 Absatz 4 Nummer 8 LuftVG
Zu Artikel 1a
'Artikel 1 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
2. Zu Artikel 1a - neu -
'Artikel 1a Änderung der Luftverkehrs-Ordnung
'Zu Artikel 1a
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Drucksache 90/13
Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung vor Fluglärm
... ). Für die erstmalige Festlegung und eine wesentliche Änderung der Flugverfahrensverordnungen sieht die Neuregelung ein transparentes Verfahren mit Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in entsprechender Anwendung der Vorschriften über die Planfeststellung vor. Die Wesentlichkeit einer Flugverfahrensänderung ist mit Blick auf die berührten Rechte der Flugplatzanrainer zu beurteilen. Dabei können insbesondere die Zahl der durch eine Flugverfahrensänderung zusätzlich belasteter Personen, das Ausmaß der Zusatzbelastung oder die besondere Empfindlichkeit von Einrichtungen oder von Personengruppen von Bedeutung sein. Die Kriterien für wesentliche Änderungen von Flugverfahren werden durch Rechtsverordnung festgelegt.
Drucksache 138/13
Gesetzesantrag des Landes Brandenburg
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetz es
... ). Für die erstmalige Festlegung und eine wesentliche Änderung der Flugverfahrensverordnungen sieht die Neuregelung ein transparentes Verfahren mit angemessener Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vor. Die Wesentlichkeit einer Flugverfahrensänderung ist mit Blick auf die berührten Rechte der Flugplatzanrainer zu beurteilen. Dabei können insbesondere die Zahl der durch eine Flugverfahrensänderung zusätzlich belasteter Personen, das Ausmaß der Zusatzbelastung oder die besondere Empfindlichkeit von Einrichtungen oder von Personengruppen von Bedeutung sein. Die Kriterien für wesentliche Änderungen von Flugverfahren und für die Beteiligung werden in einer Durchführungsverordnung festgelegt. Die bisher ausschließliche Beteiligung der Fluglärmkommission ist nicht geeignet, die Belange der betroffenen Bürger ausreichend zu berücksichtigen. Mit der Neuregelung kann dieses Defizit behoben werden.
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
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Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
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Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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