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"Fondsverordnung"
Drucksache 29/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang - COM(2020) 22 final
... 2 Zur besseren Darstellung werden die Indikatoren zusammengefasst, damit sie leichter mit den Indikatoren abgestimmt werden können, die in anderen kohäsionspolitischen Fondsverordnungen enthalten sind.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
Der Fonds für einen gerechten Übergang
Planung des Fonds für einen gerechten Übergang
Komplementarität mit der InvestEU-Regelung für einen gerechten Übergang und der Darlehensfazilität der EIB für den öffentlichen Sektor
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
- Lehren aus der Umsetzung ausgewählter Initiativen für den Übergang
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Spezifisches Ziel
Artikel 3 Geografischer Anwendungsbereich und Mittelausstattung des JTF im Rahmen des Ziels Investitionen in Beschäftigung und Wachstum
Artikel 4 Umfang der Unterstützung
Artikel 5 Ausschluss vom Anwendungsbereich
Artikel 6 Planung der JFT-Mittel
Artikel 7 Territorialer Plan für einen gerechten Übergang
Artikel 8 Indikatoren
Artikel 9 Finanzkorrekturen
Artikel 10 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 11 Inkrafttreten
Finanzbogen
ANNEXES 1 to 3 ANHÄNGE des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang
Anhang I Methode für die ZUWEISUNG von Mitteln des FONDS für einen GERECHTEN ÜBERGANG
Anhang II MUSTER für TERRITORIALE PLÄNE für einen GERECHTEN ÜBERGANG
1. Überblick über den Prozess des Übergangs und der Ermittlung der am stärksten negativ betroffenen Gebiete innerhalb des Mitgliedstaats Textfeld [12000]
1.1 Überblick über den erwarteten Prozess des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit den Zielen der nationalen Energie- und Klimapläne und anderer bestehender Pläne für den Übergang, mit einem Zeitplan für die Einstellung oder Einschränkung von Tätigkeiten wie Steinkohle- und Braunkohleabbau oder Kohleverstromung
1.2 Ermittlung der voraussichtlich am stärksten negativ betroffenen Gebiete und Begründung dieser Wahl mit der entsprechenden Schätzung der wirtschaftlichen und beschäftigungspolitischen Begleiterscheinungen auf der Grundlage des Überblicks in Abschnitt 1.1
2. Bewertung der Herausforderungen des Übergangs für jedes ermittelte Gebiet
2.1 Bewertung der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Begleiterscheinungen des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft
2.2 Entwicklungsbedarf und -ziele bis 2030 im Hinblick auf die Verwirklichung der Klimaneutralität
2.3 Kohärenz mit anderen nationalen, regionalen oder territorialen Strategien und Plänen
2.4 Arten der geplanten Vorhaben
2.5 Programmspezifische Output- oder Ergebnisindikatoren
Tabelle
Tabelle
3. Governancemechanismsen
3.1. Partnerschaft
3.3. Koordinierungs- und Überwachungsstelle n
Anhang III REGIONALPOLITISCHE Gemeinsame OUTPUTINDIKATOREN (RCO) und REGIONALPOLITISCHE Gemeinsame ERGEBNISINDIKATOREN (RCR) für den FONDS für einen GERECHTEN ÜBERGANG2
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Drucksache 29/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang - COM(2020) 22 final; Ratsdok. 5256/20 Drucksache: 29/20 und zu 29/20
... 43. Weiterhin ist er der Auffassung, dass die Verhandlungen zum JTF nicht zu Verzögerungen der laufenden Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU und den anderen Strukturfondsverordnungen führen dürfen.
Drucksache 29/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang - COM(2020) 22 final; Ratsdok. 5256/20
... 71. Weiterhin ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Verhandlungen zum JTF nicht zu Verzögerungen der laufenden Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU und den anderen Strukturfondsverordnungen führen dürfen.
Drucksache 167/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027
... 5. Er gibt zu bedenken, dass das Verfahren zur Erstellung der investitionsbezogenen Leitlinien eingeleitet wurde, ohne dass die maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Programmierung der Strukturfonds von den EU-Institutionen abschließend verhandelt wurden und in Kraft getreten sind. Daraus resultiert das Risiko, dass für die deutschen Länder im Rahmen des Europäischen Semesters 2019 Investitionsprioritäten festgelegt werden, obwohl die Förderbereiche der Strukturfondsverordnungen noch nicht abschließend festgelegt sind.
Drucksache 228/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds
... 35. Der Bundesrat begrüßt, dass EFRE-Vorhaben über die in der Verordnung vorgegebenen Ziele hinaus auch Ziele des künftigen ESF+ unterstützen können. Der Bundesrat fordert, im weiteren Verlauf der Verhandlungen zu den Strukturfondsverordnungen die praktische Ausgestaltung stärker in den Fokus zu rücken, weil mit dieser neuen Kombinationsmöglichkeit noch keine praktischen Erfahrungen gesammelt werden konnten.
Drucksache 167/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027
... 5. Der Bundesrat gibt zu bedenken, dass das Verfahren zur Erstellung der investitionsbezogenen Leitlinien eingeleitet wurde, ohne dass die maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Programmierung der Strukturfonds von den EU-Institutionen abschließend verhandelt wurden und in Kraft getreten sind. Daraus resultiert das Risiko, dass für die deutschen Länder im Rahmen des Europäischen Semesters 2019 Investitionsprioritäten festgelegt werden, obwohl die Förderbereiche der Strukturfondsverordnungen noch nicht abschließend festgelegt sind.
Drucksache 228/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds
... 25. Er begrüßt ferner, dass EFRE-Vorhaben über die in der Verordnung vorgegebenen Ziele hinaus auch Ziele des künftigen ESF+ unterstützen können. Er fordert, im weiteren Verlauf der Verhandlungen zu den Strukturfondsverordnungen die praktische Ausgestaltung stärker in den Fokus zu rücken, weil mit dieser neuen Kombinationsmöglichkeit noch keine praktischen Erfahrungen gesammelt werden konnten.
Drucksache 408/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA-Neuordnungsgesetz - FMSANeuOG )
... Zu Artikel 9 (Änderung der Restrukturierungsfondsverordnung)
Drucksache 207/15
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Erhebung der Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute (Restrukturierungsfonds-Verordnung - RStruktFV )
... und löst die RestrukturierungsfondsVerordnung vom 20. Juli 2011 (BGBl. I S. 1406), die durch Artikel 7 des Gesetzes vom 26. Juni 2012 (BGBl. I S. 1375) geändert worden ist, ab. Ab dem Beitragszeitraum 2016 ist die Restrukturierungsfonds-Verordnung nur noch für diejenigen Institute anwendbar, deren Beiträge nicht gemäß der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2014 zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen durch den Europäischen Abwicklungsausschuss berechnet werden.
Drucksache 327/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die städtische Dimension der EU-Politikfelder - Kernpunkte einer EU-Städteagenda - COM(2014) 490 final
... So ist es zwar in den Strukturfondsverordnungen (pro forma) gelungen, die städtische Dimension aufzuwerten und eine nationale Fünf-Prozent-Mindestquote für Stadtentwicklungsmaßnahmen einzufordern. Durch die enge Definition von Zielen und Investitionsprioritäten in den Strukturfondsverordnungen (die eine integrierte Stadtentwicklung eher behindern), durch überzogene Beteiligungs-, Verwaltungs- und Kontrollansprüche der Kommission (jede geförderte Stadt als zwischengeschaltete Stelle) und die Erschwerung einer "Mischachse" für Stadtentwicklung in den operationellen Programmen der Länder werden die Ziele nachhaltiger und integrierter Stadtentwicklung, wie sie in vielen EU-Dokumenten beschrieben werden, in der Umsetzungspraxis ad absurdum geführt. Kommunale Beteiligung wird so nicht befördert. Ärmere Städte und Stadtregionen mit finanziell bedingt geringerem Personalbestand werden benachteiligt.
Drucksache 327/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die städtische Dimension der EU-Politikfelder - Kernpunkte einer EU-Städteagenda - COM(2014) 490 final
... So ist es zwar in den Strukturfondsverordnungen (pro forma) gelungen, die städtische Dimension aufzuwerten und eine nationale Fünf-Prozent-Mindestquote für Stadtentwicklungsmaßnahmen einzufordern. Durch die enge Definition von Zielen und Investitionsprioritäten in den Strukturfondsverordnungen (die eine integrierte Stadtentwicklung eher behindern), durch überzogene Beteiligungs-, Verwaltungs- und Kontrollansprüche der Kommission (jede geförderte Stadt als zwischengeschaltete Stelle) und die Erschwerung einer "Mischachse" für Stadtentwicklung in den operationellen Programmen der Länder werden die Ziele nachhaltiger und integrierter Stadtentwicklung, wie sie in vielen EU-Dokumenten beschrieben werden, in der Umsetzungspraxis ad absurdum geführt. Kommunale Beteiligung wird so nicht befördert. Ärmere Städte und Stadtregionen mit finanziell bedingt geringerem Personalbestand werden benachteiligt.
Drucksache 141/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt - einschließlich Durchführung des Europäischen Sozialfonds 2014-2020 - COM(2013) 83 final
... • Entwicklung von Leitlinien für die Nutzung der ESI-Fonds unter umfassender Berücksichtigung des Schwerpunkts "Sozialinvestitionen" bis Mitte 2013. Auf Basis der von den Mitgliedstaaten gemäß den Regelungen in den Strukturfondsverordnungen übermittelten Informationen verfolgt die Kommission die Fortschritte und Ergebnisse bei der Umsetzung der Programme. Sollte die Umsetzung Anlass zur Sorge geben, setzt sich die Kommission im Rahmen der in den länderspezifischen Empfehlungen festgelegten Verfahren mit den Mitgliedstaaten ins Benehmen;
Drucksache 612/13
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds "Aufbauhilfe" (Aufbauhilfeverordnung - AufbhV )
... Der Nationale Normenkontrollrat erkennt an, dass der Erfüllungsaufwand insbesondere wegen der nicht bekannten Anzahl der Flutopfer derzeit nicht vollständig ermittelt werden kann. Auch die Abschätzung der Einzelfallkosten ist aufgrund der materiellrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen und der länderspezifischen Verfahrensregelungen mit Schwierigkeiten verbunden. Vor diesem Hintergrund ist bedauerlich, dass das Ressort keine Evaluation der Gewährung der Aufbauhilfen nach 2002 durchgeführt hat. Zumal die Bundesregierung bereits im Jahre 2002 eine Aufbauhilfefondsverordnung erlassen hat. Durch dieses Versäumnis kann keine Aussage dazu getroffen werden, ob und inwieweit den Betroffenen im vorliegenden Fall tatsächlich unbürokratisch geholfen werden kann.
Drucksache 469/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt -Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften
... /EG jedoch ermächtigt, für eine kohärente Vorgehensweise zwischen späteren Strukturfondsverordnungen und der Anwendung der Richtlinie
Drucksache 657/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Ein Rahmen für die nächste Generation innovativer Finanzinstrumente - die EU-Beteiligungs- und Kreditfinanzierungsplattformen KOM (2011) 662 endg.
... In diesem Zusammenhang wurde im Rahmen der Strukturfondsverordnungen ein drei Optionen umfassender Ansatz vorgeschlagen:
Drucksache 629/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, für die der Gemeinsame Strategische Rahmen gilt, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 KOM (2011) 615 endg.; Ratsdok. 15243/11
... 4. Der Bundesrat hätte es begrüßt, wenn die Kommission eine tatsächliche allgemeine Verordnung für alle Fonds, für die der gemeinsame strategische Rahmen gilt, vorgelegt hätte. Die zahlreichen Überschneidungen des Teils mit gemeinsamen Bestimmungen für alle Fonds mit den allgemeinen Bestimmungen für den EFRE, ESF und KF machen die Regelungen unübersichtlich. Im Sinne der Klarheit sollte entschieden werden, entweder diese Teile in getrennten Verordnungen zu regeln oder beide Teile innerhalb der Allgemeinen Strukturfondsverordnung zusammenzuführen. Klare und übersichtliche Regelungen zur Verwaltung und Finanzkontrolle sind notwendig, um die Fehler bei der Umsetzung von Förderprogrammen zu minimieren.
Drucksache 629/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, für die der Gemeinsame Strategische Rahmen gilt, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 KOM (2011) 615 endg.; Ratsdok. 15243/11
... 6. Die zahlreichen Überschneidungen des Teils mit gemeinsamen Bestimmungen für alle Fonds mit den allgemeinen Bestimmungen für den EFRE, ESF und KF machen die Regelungen unübersichtlich. Im Sinne der Klarheit sollte entschieden werden, entweder diese Teile in getrennten Verordnungen zu regeln oder beide Teile innerhalb der Allgemeinen Strukturfondsverordnung zusammenzuführen. Klare und übersichtliche Regelungen zur Verwaltung und Finanzkontrolle sind notwendig, um die Fehler bei der Umsetzung von Förderprogrammen zu minimieren.
Drucksache 399/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014 - 2020 KOM (2011) 398 endg Drucksache: 399/11 und
... 34. Der Bundesrat stimmt mit der Kommission darin überein, dass vor Förderbeginn in allen Mitgliedstaaten die für eine effiziente und effektive Förderung erforderlichen Grundvoraussetzungen vorliegen müssen. Dies kann wie bisher mit den Bestimmungen in den Fondsverordnungen gewährleistet werden.
I. Zu den Vorlagen insgesamt
II. Gesamteinschätzung
3 Ergebnisse
3 Vereinfachung
3 Konditionalität
3 Additionalität
Einbeziehung privater Sektor
III. Einnahmeseite
Finanztransaktionssteuer, MwSt-Eigenmittelquelle, MwSt-Einnahme
System der Beitragskürzungen und Korrekturbeträge
IV. Struktur des Haushalts Zeitraum
Rubriken, Flexibilität
V. Strukturpolitik
Umfang insgesamt
Gemeinsamer strategischer Rahmen aller Fonds
3 Partnerschaftsabkommen
Operationelle Programme
Exante - und Expost-Bedingungen
3 Leistungsreserve
Konzentration auf Prioritäten
Innovative Finanzinstrumente
Ziel Konvergenz
Übergangsgebiete, Sicherheitsnetz, Zwischenkategorie
3 Wettbewerbsgebiete
Territoriale Zusammenarbeit
ESF, Investitionen in Humankapital
3 Mittelabfluss
3 Infrastrukturfazilität
VI. Andere Politikbereiche Gemeinsame Agrarpolitik GAP
Zur Ökologisierung der Direktzahlungen Greening
Zur Begrenzung und Konvergenz der Direktzahlungen
Weiteres zur GAP
Zur Reform der GAP
3 Katastrophenschutz
Ausweitung der Programme zur Förderung der allgemeinen und beruflichen Bildung, Mobilität und Jugend sowie des Kulturbereichs
Forschung und Entwicklung
Umwelt und Klima
3 Außenbeziehungen/Nachbarschaftspolitik
3 Entwicklungspolitik
VII. Instrumente und Durchführung Exekutivagenturen
Rechenschaftspflicht, Kontrolle, Betrugsanfälligkeit
Zusammenfassung von Programmen, gemeinsame Regeln
Verwaltungsausgaben, Personalabbau, Beamtenstatut
VIII. Zeitrahmen für die Verabschiedung, maßgebliche Berücksichtigung der Stellungnahme, Direktzuleitung
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Drucksache 31/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Beitrag der Regionalpolitik zum nachhaltigen Wachstum im Rahmen der Strategie Europa 2020 KOM (2011) 17 endg.
... - mit internationalen und nationalen Finanzeinrichtungen zusammenarbeiten, um die Mittel wirksam einzusetzen und gegebenenfalls den Zugriff auf Finanzierungsinstrumente zu maximieren, u. a durch intensivere Nutzung von JEREMIE und JESSICA. Besonderes Augenmerk wird auf erneuerbare Energiequellen in Wohngebäuden gelegt, um die jüngsten Änderungen der Strukturfondsverordnungen aufzugreifen;
Drucksache 190/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2011
... 22. Beteiligung des Bankensektors an den Kosten für die Bewältigung einer Bankschieflage (Restrukturierungsfondsverordnung wurde vom Kabinett am 2. März 2011 beschlossen; nach Zustimmung des Bundesrates soll sie im Sommer 2011 in Kraft treten).
Drucksache 702/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft und der Anstalt Absatzförderungsfonds der deutschen Forst- und Holzwirtschaft
... Von den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind bestimmte Vorschriften des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes unberührt geblieben, die aufzuheben sind. Das Nähere über die Erhebung der Beiträge ist jeweils in der Verordnung über die Beiträge nach dem Absatzfondsgesetz und in der Holzabsatzfondsverordnung geregelt, die ebenfalls aufzuheben sind.
Drucksache 839/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung - Ein europäischer Rahmen für den sozialen und territorialen Zusammenhalt KOM (2010) 758 endg.
... Die Strukturfondsverordnungen nach 2013 sollten die ESF- und EFRE-koordinierten Investitionen in die Umsetzung integrierter Ansätze fördern. Der Abbau von Ungleichheiten und der Kampf gegen anhaltend hohe Niveaus von Armut, vor allem in Städten, wird in der Zukunft gezielte Maßnahmen erfordern, die wirtschaftliche, soziale und Umweltschutzaspekte abdecken. Derartige Maßnahmen sollten eng mit ESF-Maßnahmen abgestimmt werden. Unbeschadet der zukünftigen Vorschläge zu den Strukturfonds für die Zeit nach 2013, werden diese Maßnahmen weiterhin vom EFRE in enger Zusammenarbeit mit den anderen Fonds mit größeren Investitionen in Bildung und in die soziale und Gesundheitsinfrastruktur begleitet, vor allem in den ärmsten Regionen.
Drucksache 313/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verstärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierung KOM (2010) 250 endg.
... • Beschleunigte Verfahren und rigorosere Anwendung der Kohäsionsfondsverordnung bei wiederholten Verstößen gegen den Pakt.
Drucksache 681/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz)
... Gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG bedürfen Rechtsverordnungen der Zustimmung des Bundesrates, wenn sie auf Grund von Bundesgesetzen erlassen werden, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Da es sich hierbei um ein zustimmungsbedürftiges Gesetz handelt, ist die Mitwirkung des Bundesrates bei der Restrukturierungsfondsverordnung verfassungsrechtlich geboten.
Drucksache 80/09
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Erste Verordnung zur Änderung der Klärschlamm -Entschädigungsfondsverordnung
... -Entschädigungsfondsverordnung
Drucksache 80/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Erste Verordnung zur Änderung der Klärschlamm -Entschädigungsfondsverordnung
... -Entschädigungsfondsverordnung
Drucksache 464/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2008 zu den Fortschritten in Bezug auf Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung in der eeuu (Umsetzung der Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG) (2007/2202(INI))
... 51. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten zur umfassenden Einbeziehung der Aspekte Nichtdiskriminierung und Gleichberechtigung in alle Bereiche der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung, die Leitlinien für die offene Koordinationsmethode im Bereich der sozialen Eingliederung und für nationale Reformprogramme sowie in die Strukturfondsverordnungen auf; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten deshalb auf, die integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung und insbesondere die Beschäftigungsleitlinien zu überarbeiten, um die Integration und Sichtbarkeit der sozialen Dimension im nächsten Zyklus der Strategie von Lissabon zu gewährleisten und zu verbessern; betont, dass Gleichstellungs- und Nichtdiskriminierungsmaßnahmen, damit sie wirksam sind, eng mit sozialpolitischen Maßnahmen verbunden sein müssen, bei denen die Sozialpartner eine wichtige Rolle spielen
Drucksache 185/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Stärkung der Katastrophenabwehrkapazitäten der Europäischen Union KOM (2008) 130 endg.; Ratsdok. 7562/08
... - Folgenbewältigung: Die Kommission wird auf Antrag den Solidaritätsfonds weiterhin möglichst effizient einsetzen, um von Katastrophen heimgesuchten Regionen zu helfen und den Rat dazu zu drängen, die Verhandlungen über die Revision der Solidaritätsfondsverordnung im Hinblick auf eine wirksamere Nutzung wiederaufzunehmen. Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, die vorhandenen Gemeinschaftsinstrumente zur Beseitigung der Schäden durch die verheerenden Brände auszuschöpfen, einschließlich den Europäischen Solidaritätsfonds und die Verordnung über die Entwicklung des ländlichen Raums. Damit die Mitgliedstaaten bei der nationalen Programmplanung diese Instrumente besser nutzen können, wird die Kommission eine Aufschlüsselung der in Betracht kommenden Gemeinschaftsinstrumente vorlegen. Nach Auffassung der Kommission sollten in die Gemeinschaftsförderung für die Wiederaufforstung von Wäldern auch Präventivmaßnahmen der antragstellenden Mitgliedstaaten sowie spezifische Maßnahmen einbezogen werden, um die Anpassungsfähigkeit neuer Wälder an den Klimawandel zu steigern. In diesem Zusammenhang wird die Kommission überdies prüfen, wie die bestehenden Finanzinstrumente verbessert werden könnten, indem beispielsweise eine Konditionalitätsklausel aufgenommen wird, die an wirksame Präventivmaßnahmen gekoppelt ist und ob die Gemeinschaft eine größere Rolle bei der Finanzierung der Wiederaufforstung von Wäldern übernehmen sollte.
Drucksache 681/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. September 2008 zur Gleichstellung von Frauen und Männern – 2008 (2008/2047(INI))
... W. in der Erwägung, dass in den Strukturfondsverordnungen festgeschrieben ist, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission dafür Sorge tragen, die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in den verschiedenen Phasen der Implementierung der Fonds zu fördern,
Drucksache 958/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Für eine barrierefreie Informationsgesellschaft KOM (2008) 804 endg.; Ratsdok. 16830/08
... Die Strukturfondsverordnung10 sieht vor, dass die Mitgliedstaaten die Zugänglichkeit für Behinderte als eines der Finanzierungskriterien berücksichtigen müssen. In diesem Zusammenhang wird die Kommission 2009 ein "
Drucksache 685/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. September 2007 zu Naturkatastrophen
... 8. legt dem Rat eindringlich nahe, unverzüglich einen Beschluss über die neue Solidaritätsfondsverordnung der EU zu fassen, wozu das Europäische Parlament im Mai 2006 seinen Standpunkt angenommen hat; hält die diesbezügliche Säumigkeit des Rates für unannehmbar; vertritt die Ansicht, dass mit der neuen Verordnung, durch die unter anderem die Schwellen für die Mobilisierung des Solidaritätsfonds der EU abgesenkt wurden, Schäden wirksamer, flexibler und rechtzeitiger behoben werden können; fordert den amtierenden portugiesischen Ratsvorsitz sowie die für Finanzen, Umwelt, Landwirtschaft und regionale Entwicklung zuständigen Minister der EU auf, unverzüglich rasche und energische Maßnahmen zu ergreifen; regt zu diesem Zweck an, eine Sondersitzung des Rates mit diesen zuständigen EU-Ministern einzuberufen, an der auch das Europäische Parlament und die Kommission als Beobachter teilnehmen;
Drucksache 14/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die in § 1 Abs. 1 der Holzabsatzfondsverordnung festgelegten Erhebungsgrenzen für jährliche und halbjährliche Abgabepflichten anzuheben, damit der Erhebungsaufwand substanziell verringert wird und kleinstrukturierte Betriebe im Sektor Forst und Holz von Bürokratie entlastet werden.
Drucksache 14/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes
... es Stellung zu nehmen. In dieser Stellungnahme soll der Bundesrat die Bundesregierung bitten, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob Möglichkeiten bestehen, die Verwaltungskosten der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zu mindern, da die Kosten nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den Leistungen zu stehen scheinen. Weiterhin soll der Bundesrat die Bundesregierung bitten, die in § 1 Abs. 1 der Holzabsatzfondsverordnung festgelegten Erhebungsgrenzen für jährliche und halbjährliche Abgabepflichten anzuheben, damit der Erhebungsaufwand substanziell verringert wird und kleinstrukturierte Betriebe im Sektor Forst und Holz von Bürokratie entlastet werden.
Drucksache 14/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die in § 1 Abs. 1 der Holzabsatzfondsverordnung festgelegten Erhebungsgrenzen für jährliche und halbjährliche Abgabepflichten anzuheben, damit der Erhebungsaufwand substanziell verringert wird und kleinstrukturierte Betriebe im Sektor Forst und Holz von Bürokratie entlastet werden.
Drucksache 916/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. November 2007 zu den regionalen Auswirkungen von Erdbeben (2007/2151(INI))
... 13. ersucht den Rat angesichts der Tatsache, dass das Europäische Parlament bereits in dem oben genannten, am 18. Mai 2006 verabschiedeten Standpunkt seine Ansichten zu den zeitlichen Grenzen und den förderungswürdigen Maßnahmen dargelegt hat, das Verfahren der Mitentscheidung über die neue Solidaritätsfondsverordnung umgehend abzuschließen um in der Lage zu sein, bei der Behebung von Schäden, und zwar auch solchen die durch Erdbeben verursacht werden, durch die Vereinfachung des bestehenden Finanzierungsverfahrens im Erdbebenfall im Rahmen des neuen Solidaritätsfonds wirksam, flexibel und rechtzeitig zu helfen;
Drucksache 167/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Die Zukunft der ESF-Förderung sichern"
... Nach der Aktualisierung der Lissabon-Strategie und der dementsprechenden Anpassung der Entwürfe der EU-Strukturfondsverordnungen stehen künftig auch die Bereiche berufliche Weiterbildung, Innovationsförderung und berufliche Eingliederung benachteiligter Personengruppen im Mittelpunkt der ESF-Förderung.
Drucksache 167/06
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates "Die Zukunft der ESF-Förderung in der Länderarbeitsmarktpolitik sichern"
... Gerade nach der Aktualisierung der Lissabon-Strategie und der dementsprechenden Anpassung der (Entwürfe der) EU-Strukturfondsverordnungen stehen zukünftig vor allem die Bereiche Bildung, Weiterbildung und Innovationsförderung im Mittelpunkt der ESF-Förderung. Hierbei handelt es sich im Gegensatz zur traditionellen Arbeitsmarktpolitik jedoch um Politikbereiche, die überwiegend in der Kompetenz der Länder liegen. Dies ist bei der Verteilung der ESF-Mittel zwischen Bund und Ländern besonders zu berücksichtigen. Deshalb muss das Schwergewicht der ESF-Förderung auf Programmen der Länder liegen. Dies gilt umso mehr, als die klassische Arbeitsmarktpolitik der Bundesagentur für Arbeit ohnehin über ein Budget verfügt, das um den Faktor 10 bis 15 höher ist als das auf Deutschland entfallende ESF-Budget
Drucksache 167/3/06
Antrag der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen
Entschließung des Bundesrates "Die Zukunft der ESF-Förderung in der Länderarbeitsmarktpolitik sichern" - Antrag des Landes Niedersachsen -Punkt 16 der 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006.
... Nach der Aktualisierung der Lissabon-Strategie und der dementsprechenden Anpassung der Entwürfe der EU-Strukturfondsverordnungen stehen künftig auch die Bereiche berufliche Weiterbildung, Innovationsförderung und berufliche Eingliederung benachteiligter Personengruppen im Mittelpunkt der ESF-Förderung. Hierbei handelt es sich um Politikbereiche, in denen die Länder über eine hervorragende Kompetenz verfügen. Dies ist bei der Verteilung der ESF-Mittel zwischen Bund und Ländern besonders zu berücksichtigen."
Drucksache 65/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Rechnungshof: Aktionsplan der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen KOM (2006) 9 endg.; Ratsdok. 5509/06
... 3. Der Bundesrat bewertet ferner das ausdrückliche Bekenntnis der Kommission sowie die klare Zielsetzung zur Vereinfachung der Kontrollgrundsätze positiv. Entscheidend ist hier aber eine stringente und durchgängige Umsetzung der Vereinfachung hinsichtlich der Kontrollerfordernisse bei allen EU-Fondsverordnungen und den Vorgaben für die neue Förderperiode 2007 bis 2013. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung deshalb in Anbetracht des o. g. Bundesratsbeschlusses nochmals insbesondere im Rahmen der laufenden Verhandlungen über Rechtsetzungen für künftige Förderungen eine Einhaltung des grundlegenden Prinzips zur Vereinfachung von der Kommission nachdrücklich einzufordern.
Drucksache 507/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt der 825. Sitzung des Bundesrates am 22. September 2006
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft KOM (2006) 386 endg.; Ratsdok. 11706/06
... 1. Der Bundesrat verweist auf seinen Beschluss vom 23. September 2005 (BR-Drucksache 588/05 (Beschluss)) und bekräftigt nochmals die darin zum Ausdruck gebrachte Ablehnung von strategischen Kohäsionsleitlinien. Er bedauert, dass die Kommission die zahlreichen von ihm vorgeschlagenen Verbesserungen am Text der Leitlinien, insbesondere die für notwendig erachtete Konzentration auf die tatsächlich strategischen Teile, nicht aufgegriffen hat. Er vermisst nach wie vor Klarstellungen zum Rechtsvorrang der soeben in Kraft getretenen Strukturfondsverordnungen und zum indikativen Charakter der Kohäsionsleitlinien. Der Bundesrat ist unverändert besorgt über den hohen Verwaltungsaufwand im Bereich der Europäischen Strukturpolitik, der mit den Vorgaben der Leitlinien weiter gesteigert wird. Die Leitlinien stehen dem Bemühen der Kommission um Vereinfachung und Deregulierung entgegen.
Drucksache 947/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Situation von Menschen mit Behinderungen in der erweiterten Europäischen Union: Europäischer Aktionsplan 2006-2007 (2006/2105(INI))
... 10. fordert, dass im Bereich der Infrastruktur mehr unternommen wird, um den Menschen mit Behinderungen besseren Zugang zu bereits errichteten und neu geplanten Bauten zu ermöglichen; betont, dass von der Planungs- und Genehmigungsphase an ein angemessener Zugang für Menschen mit Behinderungen vorzusehen ist und dass eine einheitliche Auslegung in Gebäuden, bei Installationen und Ausstattungsgegenständen sowie die Beseitigung architektonischer Hindernisse von großer Bedeutung ist; fordert die Kommission auf, ihren diesbezüglichen Verpflichtungen bei der Durchführung der Strukturfondsverordnungen während des Zeitraums 2007-2013 uneingeschränkt nachzukommen fordert die europäischen Organe auf, die erforderlichen Schritte einzuleiten um ihre Gebäude für jedermann zugänglich zu machen;
Drucksache 65/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Rechnungshof: Aktionsplan der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen KOM (2006) 9 endg.; Ratsdok. 5509/06
... 7. Der Bundesrat bewertet ferner das ausdrückliche Bekenntnis der Kommission sowie die klare Zielsetzung zur Vereinfachung der Kontrollgrundsätze positiv. Entscheidend ist hier aber eine stringente und durchgängige Umsetzung der Vereinfachung hinsichtlich der Kontrollerfordernisse bei allen EU-Fondsverordnungen und den Vorgaben für die neue Förderperiode 2007 bis 2013. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung deshalb in Anbetracht des o. g. Bundesratsbeschlusses nochmals insbesondere im Rahmen der laufenden Verhandlungen über Rechtsetzungen für künftige Förderungen eine Einhaltung des grundlegenden Prinzips zur Vereinfachung von der Kommission nachdrücklich einzufordern.
Drucksache 167/1/06
Antrag der Länder Niedersachsen, Sachsen-Anhalt
Entschließung des Bundesrates "Die Zukunft der ESF-Förderung in der Länderarbeitsmarktpolitik sichern " - Antrag des Landes Niedersachsen -Punkt 69 der 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
... Gerade nach der Aktualisierung der Lissabon-Strategie und der dementsprechenden Anpassung der (Entwürfe der) EU-Strukturfondsverordnungen stehen zukünftig vor allem die Bereiche Bildung, Weiterbildung und Innovationsförderung im Mittelpunkt der ESF-Förderung. Hierbei handelt es sich im Gegensatz zur traditionellen Arbeitsmarktpolitik jedoch um Politikbereiche, die überwiegend in der Kompetenz der Länder liegen. Dies ist bei der Verteilung der EU-Mittel zwischen Bund und Ländern besonders zu berücksichtigen. Deshalb muss das Schwergewicht der ESF-Förderung auf Programmen der Länder liegen. Dies gilt umso mehr, als die klassische Arbeitsmarktpolitik der Bundesagentur für Arbeit ohnehin über ein Budget verfügt, das um den Faktor 10 bis 15 höher ist als das auf Deutschland entfallende ESF-Budget.
Drucksache 167/2/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
Entschließung des Bundesrates "Die Zukunft der ESF-Förderung in der Länderarbeitsmarktpolitik sichern " - Antrag des Landes Niedersachsen -
... Nach der Aktualisierung der Lissabon-Strategie und der dementsprechenden Anpassung der (Entwürfe der) EU-Strukturfondsverordnungen stehen künftig auch die Bereiche berufliche Weiterbildung, Innovationsförderung und berufliche Eingliederung benachteiligter Personengruppen im Mittelpunkt der ESF-Förderung. Hierbei handelt es sich um Politikbereiche, in denen die Länder über eine hervorragende Kompetenz verfügen. Dies ist bei der Verteilung der ESF-Mittel zwischen Bund und Ländern besonders zu berücksichtigen.
Drucksache 507/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft KOM (2006) 386 endg.; Ratsdok. 11706/06
... 1. Der Bundesrat verweist auf seinen Beschluss vom 23. September 2005 (BR-Drucksache 588/05 (Beschluss)) und bekräftigt nochmals die darin zum Ausdruck gebrachte Ablehnung von strategischen Kohäsionsleitlinien. Er bedauert, dass die Kommission die zahlreichen von ihm vorgeschlagenen Verbesserungen am Text der Leitlinien, insbesondere die für notwendig erachtete Konzentration auf die tatsächlich strategischen Teile, nicht aufgegriffen hat. Er vermisst nach wie vor Klarstellungen zum Rechtsvorrang der soeben in Kraft getretenen Strukturfondsverordnungen und zum indikativen Charakter der Kohäsionsleitlinien.
Drucksache 588/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse der 814. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2005
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften "Die Kohäsionspolitik im Dienste von Wachstum und Beschäftigung: Strategische Leitlinien der Gemeinschaft für den Zeitraum 2007 bis 2013" KOM (2005) 299 endg.; Ratsdok. 10684/05
... 1. Die am 5. Juli 2005 von der Kommission vorgelegten Strategischen Leitlinien sollen den Rahmen für die Intervention der Fonds bilden. Intention ist, mit den Leitlinien für jedes der drei Fondsziele die Prioritäten der Gemeinschaft zur Förderung einer ausgewogenen, harmonischen und nachhaltigen Entwicklung ... festzuschreiben. Es ist beabsichtigt, dass der Rat nach dem Erlass der Strukturfondsverordnungen auf Grundlage eines Vorschlags der Kommission die Strategischen Leitlinien festlegt. Die Leitlinien sollen die Grundlage bilden für die Ausarbeitung der einzelstaatlichen strategischen Rahmenpläne und die daraus resultierenden Operationellen Programme. Falls erforderlich sollen die Strategischen Leitlinien einer Halbzeitbewertung unterzogen werden.
Drucksache 286/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 813. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2005
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: "Bessere Rechtsetzung für Wachstum und Arbeitsplätze in der Europäischen Union"
... Dabei wird selbst die Schriftgröße des Namenszugs nicht dem Zufall überlassen. Auf die Publizitätsverordnung kann verzichtet und in einem Artikel der allgemeinen Strukturfondsverordnung eine Verpflichtung aufgenommen werden, dass die Empfänger von EU-Zuschüssen in angemessener Weise über die EU-Beteiligung zu informieren sind. Die vorgeschlagene Vereinfachung verringert den Verwaltungsaufwand und stärkt den Handlungsspielraum der Behörden der Mitgliedstaaten bzw. der Regionen
Drucksache 286/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: "Bessere Rechtsetzung für Wachstum und Arbeitsplätze in der Europäischen Union" KOM (2005) 97 endg.; Ratsdok. 7797/05
... Auf die Publizitätsverordnung kann verzichtet und in einem Artikel der allgemeinen Strukturfondsverordnung eine Verpflichtung aufgenommen werden, dass die Empfänger von EU-Zuschüssen in angemessener Weise über die EU-Beteiligung zu informieren sind.
Drucksache 509/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Konsultationspapier der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Aktionsplan staatliche Beihilfen - Weniger und besser ausgerichtete staatliche Beihilfen - Roadmap zur Reform des Beihilferechts 2005 bis 2009
... Die Kommission muss ihre Politik im Bereich der Regionalbeihilfen den Entwicklungen in den sieben Jahren seit Verabschiedung der letzten Leitlinien im Jahr 1998 und insbesondere seit der Erweiterung anpassen. Sie hat deshalb mit der Überprüfung der Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung begonnen, in die auch der Multisektorale Regionalbeihilferahmen für große Investitionsvorhaben einfließen soll. Bei der Überarbeitung der Leitlinien wird auch der Dritte Kohäsionsbericht herangezogen, dem zufolge sich die künftige Kohäsionspolitik im Wesentlichen auf drei Ziele konzentrieren sollte: a) Konvergenz, b) regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung und c) europäische territoriale Zusammenarbeit. Diese Ziele liegen auch den Kommissionsvorschlägen zu den Strukturfondsverordnungen zugrunde.
Drucksache 588/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften "Die Kohäsionspolitik im Dienste von Wachstum und Beschäftigung: Strategische Leitlinien der Gemeinschaft für den Zeitraum 2007 bis 2013" KOM (2005) 299 endg.; Ratsdok. 10684/05
... 1. Die am 5. Juli 2005 von der Kommission vorgelegten Strategischen Leitlinien sollen den Rahmen für die Intervention der Fonds bilden. Intention ist, mit den Leitlinien für jedes der drei Fondsziele die Prioritäten der Gemeinschaft zur Förderung einer ausgewogenen, harmonischen und nachhaltigen Entwicklung festzuschreiben. Es ist beabsichtigt, dass der Rat nach dem Erlass der Strukturfondsverordnungen auf Grundlage eines Vorschlags der Kommission die Strategischen Leitlinien festlegt. Die Leitlinien sollen die Grundlage bilden für die Ausarbeitung der einzelstaatlichen strategischen Rahmenpläne und die daraus resultierenden Operationellen Programme. Falls erforderlich sollen die Strategischen Leitlinien einer Halbzeitbewertung unterzogen werden.
Drucksache 805/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit allgemeinen Bestimmungen zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments KOM (2004) 628 endg.; Ratsdok. 13688/04
... " finanziert, an denen sich aneinandergrenzende Gebiete der Mitgliedstaaten und Partnerländern beteiligen. Auf diese Weise wird eine radikale Vereinfachung der Verfahren und ein maßgeblicher Effizienzgewinn erzielt werden. Der Ansatz dieser Komponente folgt im Wesentlichen den Strukturfonds-Grundsätzen wie Mehrjahresprogrammierung, Partnerschaft und Kofinanzierung unter entsprechender Berücksichtigung der spezifischen außenpolitischen Gegebenheiten. Diese Komponente des ENPI wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert. Titel III enthält die einschlägigen Bestimmungen, die nur für diese Komponente gelten. Sie stimmen mit ähnlichen Bestimmungen über die grenzübergreifende Zusammenarbeit in den einzelnen Strukturfondsverordnungen überein.
Drucksache 36/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl- und Migrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für Grenzmanagement und Visa - COM(2020) 23 final; Ratsdok. 5259/20
Drucksache 146/12
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm 2012
Drucksache 233/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm Kreatives Europa (2021 bis 2027) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1295/2013
Drucksache 234/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung von Erasmus, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013
Drucksache 264/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms über den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, einschließlich der kleinen und mittleren Unternehmen, und die europäischen Statistiken und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 99/2013, (EU) Nr. 1287/2013, (EU) Nr. 254/2014, (EU) Nr. 258/2014, (EU) Nr. 652/2014
und (EU) Nr. 2017/826
Drucksache 269/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms "Digitales Europa" für den Zeitraum 2021 - 2027
Drucksache 270/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung der Fazilität "Connecting Europe" und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013
und (EU) Nr. 283/2014
Drucksache 280/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms für das Europäische Solidaritätskorps und zur Aufhebung der [Verordnung über das Europäische Solidaritätskorps] und der Verordnung (EU) Nr. 375/2014
Drucksache 283/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für die innere Sicherheit
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