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69 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Fondsverordnung"


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Drucksache 29/20

... 2 Zur besseren Darstellung werden die Indikatoren zusammengefasst, damit sie leichter mit den Indikatoren abgestimmt werden können, die in anderen kohäsionspolitischen Fondsverordnungen enthalten sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 29/20




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Der Fonds für einen gerechten Übergang

Planung des Fonds für einen gerechten Übergang

Komplementarität mit der InvestEU-Regelung für einen gerechten Übergang und der Darlehensfazilität der EIB für den öffentlichen Sektor

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Lehren aus der Umsetzung ausgewählter Initiativen für den Übergang

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Spezifisches Ziel

Artikel 3
Geografischer Anwendungsbereich und Mittelausstattung des JTF im Rahmen des Ziels Investitionen in Beschäftigung und Wachstum

Artikel 4
Umfang der Unterstützung

Artikel 5
Ausschluss vom Anwendungsbereich

Artikel 6
Planung der JFT-Mittel

Artikel 7
Territorialer Plan für einen gerechten Übergang

Artikel 8
Indikatoren

Artikel 9
Finanzkorrekturen

Artikel 10
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 11
Inkrafttreten

Finanzbogen

ANNEXES 1 to 3 ANHÄNGE des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang

Anhang I
Methode für die ZUWEISUNG von Mitteln des FONDS für einen GERECHTEN ÜBERGANG

Anhang II
MUSTER für TERRITORIALE PLÄNE für einen GERECHTEN ÜBERGANG

1. Überblick über den Prozess des Übergangs und der Ermittlung der am stärksten negativ betroffenen Gebiete innerhalb des Mitgliedstaats Textfeld [12000]

1.1 Überblick über den erwarteten Prozess des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit den Zielen der nationalen Energie- und Klimapläne und anderer bestehender Pläne für den Übergang, mit einem Zeitplan für die Einstellung oder Einschränkung von Tätigkeiten wie Steinkohle- und Braunkohleabbau oder Kohleverstromung

1.2 Ermittlung der voraussichtlich am stärksten negativ betroffenen Gebiete und Begründung dieser Wahl mit der entsprechenden Schätzung der wirtschaftlichen und beschäftigungspolitischen Begleiterscheinungen auf der Grundlage des Überblicks in Abschnitt 1.1

2. Bewertung der Herausforderungen des Übergangs für jedes ermittelte Gebiet

2.1 Bewertung der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Begleiterscheinungen des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft

2.2 Entwicklungsbedarf und -ziele bis 2030 im Hinblick auf die Verwirklichung der Klimaneutralität

2.3 Kohärenz mit anderen nationalen, regionalen oder territorialen Strategien und Plänen

2.4 Arten der geplanten Vorhaben

2.5 Programmspezifische Output- oder Ergebnisindikatoren

Tabelle

Tabelle

3. Governancemechanismsen

3.1. Partnerschaft

3.3. Koordinierungs- und Überwachungsstelle n

Anhang III
REGIONALPOLITISCHE Gemeinsame OUTPUTINDIKATOREN (RCO) und REGIONALPOLITISCHE Gemeinsame ERGEBNISINDIKATOREN (RCR) für den FONDS für einen GERECHTEN ÜBERGANG2


 
 
 


Drucksache 29/20 (Beschluss)

... 43. Weiterhin ist er der Auffassung, dass die Verhandlungen zum JTF nicht zu Verzögerungen der laufenden Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU und den anderen Strukturfondsverordnungen führen dürfen.



Drucksache 29/1/20

... 71. Weiterhin ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Verhandlungen zum JTF nicht zu Verzögerungen der laufenden Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU und den anderen Strukturfondsverordnungen führen dürfen.



Drucksache 167/18 (Beschluss)

... 5. Er gibt zu bedenken, dass das Verfahren zur Erstellung der investitionsbezogenen Leitlinien eingeleitet wurde, ohne dass die maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Programmierung der Strukturfonds von den EU-Institutionen abschließend verhandelt wurden und in Kraft getreten sind. Daraus resultiert das Risiko, dass für die deutschen Länder im Rahmen des Europäischen Semesters 2019 Investitionsprioritäten festgelegt werden, obwohl die Förderbereiche der Strukturfondsverordnungen noch nicht abschließend festgelegt sind.



Drucksache 228/1/18

... 35. Der Bundesrat begrüßt, dass EFRE-Vorhaben über die in der Verordnung vorgegebenen Ziele hinaus auch Ziele des künftigen ESF+ unterstützen können. Der Bundesrat fordert, im weiteren Verlauf der Verhandlungen zu den Strukturfondsverordnungen die praktische Ausgestaltung stärker in den Fokus zu rücken, weil mit dieser neuen Kombinationsmöglichkeit noch keine praktischen Erfahrungen gesammelt werden konnten.



Drucksache 167/1/18

... 5. Der Bundesrat gibt zu bedenken, dass das Verfahren zur Erstellung der investitionsbezogenen Leitlinien eingeleitet wurde, ohne dass die maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Programmierung der Strukturfonds von den EU-Institutionen abschließend verhandelt wurden und in Kraft getreten sind. Daraus resultiert das Risiko, dass für die deutschen Länder im Rahmen des Europäischen Semesters 2019 Investitionsprioritäten festgelegt werden, obwohl die Förderbereiche der Strukturfondsverordnungen noch nicht abschließend festgelegt sind.



Drucksache 228/18 (Beschluss)

... 25. Er begrüßt ferner, dass EFRE-Vorhaben über die in der Verordnung vorgegebenen Ziele hinaus auch Ziele des künftigen ESF+ unterstützen können. Er fordert, im weiteren Verlauf der Verhandlungen zu den Strukturfondsverordnungen die praktische Ausgestaltung stärker in den Fokus zu rücken, weil mit dieser neuen Kombinationsmöglichkeit noch keine praktischen Erfahrungen gesammelt werden konnten.



Drucksache 408/16

... Zu Artikel 9 (Änderung der Restrukturierungsfondsverordnung)



Drucksache 207/15

... und löst die RestrukturierungsfondsVerordnung vom 20. Juli 2011 (BGBl. I S. 1406), die durch Artikel 7 des Gesetzes vom 26. Juni 2012 (BGBl. I S. 1375) geändert worden ist, ab. Ab dem Beitragszeitraum 2016 ist die Restrukturierungsfonds-Verordnung nur noch für diejenigen Institute anwendbar, deren Beiträge nicht gemäß der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2014 zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen durch den Europäischen Abwicklungsausschuss berechnet werden.



Drucksache 327/1/14

... So ist es zwar in den Strukturfondsverordnungen (pro forma) gelungen, die städtische Dimension aufzuwerten und eine nationale Fünf-Prozent-Mindestquote für Stadtentwicklungsmaßnahmen einzufordern. Durch die enge Definition von Zielen und Investitionsprioritäten in den Strukturfondsverordnungen (die eine integrierte Stadtentwicklung eher behindern), durch überzogene Beteiligungs-, Verwaltungs- und Kontrollansprüche der Kommission (jede geförderte Stadt als zwischengeschaltete Stelle) und die Erschwerung einer "Mischachse" für Stadtentwicklung in den operationellen Programmen der Länder werden die Ziele nachhaltiger und integrierter Stadtentwicklung, wie sie in vielen EU-Dokumenten beschrieben werden, in der Umsetzungspraxis ad absurdum geführt. Kommunale Beteiligung wird so nicht befördert. Ärmere Städte und Stadtregionen mit finanziell bedingt geringerem Personalbestand werden benachteiligt.



Drucksache 327/14 (Beschluss)

... So ist es zwar in den Strukturfondsverordnungen (pro forma) gelungen, die städtische Dimension aufzuwerten und eine nationale Fünf-Prozent-Mindestquote für Stadtentwicklungsmaßnahmen einzufordern. Durch die enge Definition von Zielen und Investitionsprioritäten in den Strukturfondsverordnungen (die eine integrierte Stadtentwicklung eher behindern), durch überzogene Beteiligungs-, Verwaltungs- und Kontrollansprüche der Kommission (jede geförderte Stadt als zwischengeschaltete Stelle) und die Erschwerung einer "Mischachse" für Stadtentwicklung in den operationellen Programmen der Länder werden die Ziele nachhaltiger und integrierter Stadtentwicklung, wie sie in vielen EU-Dokumenten beschrieben werden, in der Umsetzungspraxis ad absurdum geführt. Kommunale Beteiligung wird so nicht befördert. Ärmere Städte und Stadtregionen mit finanziell bedingt geringerem Personalbestand werden benachteiligt.



Drucksache 141/13

... • Entwicklung von Leitlinien für die Nutzung der ESI-Fonds unter umfassender Berücksichtigung des Schwerpunkts "Sozialinvestitionen" bis Mitte 2013. Auf Basis der von den Mitgliedstaaten gemäß den Regelungen in den Strukturfondsverordnungen übermittelten Informationen verfolgt die Kommission die Fortschritte und Ergebnisse bei der Umsetzung der Programme. Sollte die Umsetzung Anlass zur Sorge geben, setzt sich die Kommission im Rahmen der in den länderspezifischen Empfehlungen festgelegten Verfahren mit den Mitgliedstaaten ins Benehmen;



Drucksache 612/13

... Der Nationale Normenkontrollrat erkennt an, dass der Erfüllungsaufwand insbesondere wegen der nicht bekannten Anzahl der Flutopfer derzeit nicht vollständig ermittelt werden kann. Auch die Abschätzung der Einzelfallkosten ist aufgrund der materiellrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen und der länderspezifischen Verfahrensregelungen mit Schwierigkeiten verbunden. Vor diesem Hintergrund ist bedauerlich, dass das Ressort keine Evaluation der Gewährung der Aufbauhilfen nach 2002 durchgeführt hat. Zumal die Bundesregierung bereits im Jahre 2002 eine Aufbauhilfefondsverordnung erlassen hat. Durch dieses Versäumnis kann keine Aussage dazu getroffen werden, ob und inwieweit den Betroffenen im vorliegenden Fall tatsächlich unbürokratisch geholfen werden kann.



Drucksache 469/12

... /EG jedoch ermächtigt, für eine kohärente Vorgehensweise zwischen späteren Strukturfondsverordnungen und der Anwendung der Richtlinie



Drucksache 657/11

... In diesem Zusammenhang wurde im Rahmen der Strukturfondsverordnungen ein drei Optionen umfassender Ansatz vorgeschlagen:



Drucksache 629/11 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat hätte es begrüßt, wenn die Kommission eine tatsächliche allgemeine Verordnung für alle Fonds, für die der gemeinsame strategische Rahmen gilt, vorgelegt hätte. Die zahlreichen Überschneidungen des Teils mit gemeinsamen Bestimmungen für alle Fonds mit den allgemeinen Bestimmungen für den EFRE, ESF und KF machen die Regelungen unübersichtlich. Im Sinne der Klarheit sollte entschieden werden, entweder diese Teile in getrennten Verordnungen zu regeln oder beide Teile innerhalb der Allgemeinen Strukturfondsverordnung zusammenzuführen. Klare und übersichtliche Regelungen zur Verwaltung und Finanzkontrolle sind notwendig, um die Fehler bei der Umsetzung von Förderprogrammen zu minimieren.



Drucksache 629/1/11

... 6. Die zahlreichen Überschneidungen des Teils mit gemeinsamen Bestimmungen für alle Fonds mit den allgemeinen Bestimmungen für den EFRE, ESF und KF machen die Regelungen unübersichtlich. Im Sinne der Klarheit sollte entschieden werden, entweder diese Teile in getrennten Verordnungen zu regeln oder beide Teile innerhalb der Allgemeinen Strukturfondsverordnung zusammenzuführen. Klare und übersichtliche Regelungen zur Verwaltung und Finanzkontrolle sind notwendig, um die Fehler bei der Umsetzung von Förderprogrammen zu minimieren.



Drucksache 399/11 (Beschluss)

... 34. Der Bundesrat stimmt mit der Kommission darin überein, dass vor Förderbeginn in allen Mitgliedstaaten die für eine effiziente und effektive Förderung erforderlichen Grundvoraussetzungen vorliegen müssen. Dies kann wie bisher mit den Bestimmungen in den Fondsverordnungen gewährleistet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 399/11 (Beschluss)




I. Zu den Vorlagen insgesamt

II. Gesamteinschätzung

3 Ergebnisse

3 Vereinfachung

3 Konditionalität

3 Additionalität

Einbeziehung privater Sektor

III. Einnahmeseite

Finanztransaktionssteuer, MwSt-Eigenmittelquelle, MwSt-Einnahme

System der Beitragskürzungen und Korrekturbeträge

IV. Struktur des Haushalts Zeitraum

Rubriken, Flexibilität

V. Strukturpolitik

Umfang insgesamt

Gemeinsamer strategischer Rahmen aller Fonds

3 Partnerschaftsabkommen

Operationelle Programme

Exante - und Expost-Bedingungen

3 Leistungsreserve

Konzentration auf Prioritäten

Innovative Finanzinstrumente

Ziel Konvergenz

Übergangsgebiete, Sicherheitsnetz, Zwischenkategorie

3 Wettbewerbsgebiete

Territoriale Zusammenarbeit

ESF, Investitionen in Humankapital

3 Mittelabfluss

3 Infrastrukturfazilität

VI. Andere Politikbereiche Gemeinsame Agrarpolitik GAP

Zur Ökologisierung der Direktzahlungen Greening

Zur Begrenzung und Konvergenz der Direktzahlungen

Weiteres zur GAP

Zur Reform der GAP

3 Katastrophenschutz

Ausweitung der Programme zur Förderung der allgemeinen und beruflichen Bildung, Mobilität und Jugend sowie des Kulturbereichs

Forschung und Entwicklung

Umwelt und Klima

3 Außenbeziehungen/Nachbarschaftspolitik

3 Entwicklungspolitik

VII. Instrumente und Durchführung Exekutivagenturen

Rechenschaftspflicht, Kontrolle, Betrugsanfälligkeit

Zusammenfassung von Programmen, gemeinsame Regeln

Verwaltungsausgaben, Personalabbau, Beamtenstatut

VIII. Zeitrahmen für die Verabschiedung, maßgebliche Berücksichtigung der Stellungnahme, Direktzuleitung


 
 
 


Drucksache 31/11

... - mit internationalen und nationalen Finanzeinrichtungen zusammenarbeiten, um die Mittel wirksam einzusetzen und gegebenenfalls den Zugriff auf Finanzierungsinstrumente zu maximieren, u. a durch intensivere Nutzung von JEREMIE und JESSICA. Besonderes Augenmerk wird auf erneuerbare Energiequellen in Wohngebäuden gelegt, um die jüngsten Änderungen der Strukturfondsverordnungen aufzugreifen;



Drucksache 190/11

... 22. Beteiligung des Bankensektors an den Kosten für die Bewältigung einer Bankschieflage (Restrukturierungsfondsverordnung wurde vom Kabinett am 2. März 2011 beschlossen; nach Zustimmung des Bundesrates soll sie im Sommer 2011 in Kraft treten).



Drucksache 702/10

... Von den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind bestimmte Vorschriften des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes unberührt geblieben, die aufzuheben sind. Das Nähere über die Erhebung der Beiträge ist jeweils in der Verordnung über die Beiträge nach dem Absatzfondsgesetz und in der Holzabsatzfondsverordnung geregelt, die ebenfalls aufzuheben sind.



Drucksache 839/10

... Die Strukturfondsverordnungen nach 2013 sollten die ESF- und EFRE-koordinierten Investitionen in die Umsetzung integrierter Ansätze fördern. Der Abbau von Ungleichheiten und der Kampf gegen anhaltend hohe Niveaus von Armut, vor allem in Städten, wird in der Zukunft gezielte Maßnahmen erfordern, die wirtschaftliche, soziale und Umweltschutzaspekte abdecken. Derartige Maßnahmen sollten eng mit ESF-Maßnahmen abgestimmt werden. Unbeschadet der zukünftigen Vorschläge zu den Strukturfonds für die Zeit nach 2013, werden diese Maßnahmen weiterhin vom EFRE in enger Zusammenarbeit mit den anderen Fonds mit größeren Investitionen in Bildung und in die soziale und Gesundheitsinfrastruktur begleitet, vor allem in den ärmsten Regionen.



Drucksache 313/10

... • Beschleunigte Verfahren und rigorosere Anwendung der Kohäsionsfondsverordnung bei wiederholten Verstößen gegen den Pakt.



Drucksache 681/1/10

... Gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG bedürfen Rechtsverordnungen der Zustimmung des Bundesrates, wenn sie auf Grund von Bundesgesetzen erlassen werden, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Da es sich hierbei um ein zustimmungsbedürftiges Gesetz handelt, ist die Mitwirkung des Bundesrates bei der Restrukturierungsfondsverordnung verfassungsrechtlich geboten.



Drucksache 80/09

... -Entschädigungsfondsverordnung



Drucksache 80/09 (Beschluss)

... -Entschädigungsfondsverordnung



Drucksache 464/08

... 51. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten zur umfassenden Einbeziehung der Aspekte Nichtdiskriminierung und Gleichberechtigung in alle Bereiche der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung, die Leitlinien für die offene Koordinationsmethode im Bereich der sozialen Eingliederung und für nationale Reformprogramme sowie in die Strukturfondsverordnungen auf; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten deshalb auf, die integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung und insbesondere die Beschäftigungsleitlinien zu überarbeiten, um die Integration und Sichtbarkeit der sozialen Dimension im nächsten Zyklus der Strategie von Lissabon zu gewährleisten und zu verbessern; betont, dass Gleichstellungs- und Nichtdiskriminierungsmaßnahmen, damit sie wirksam sind, eng mit sozialpolitischen Maßnahmen verbunden sein müssen, bei denen die Sozialpartner eine wichtige Rolle spielen



Drucksache 185/08

... - Folgenbewältigung: Die Kommission wird auf Antrag den Solidaritätsfonds weiterhin möglichst effizient einsetzen, um von Katastrophen heimgesuchten Regionen zu helfen und den Rat dazu zu drängen, die Verhandlungen über die Revision der Solidaritätsfondsverordnung im Hinblick auf eine wirksamere Nutzung wiederaufzunehmen. Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, die vorhandenen Gemeinschaftsinstrumente zur Beseitigung der Schäden durch die verheerenden Brände auszuschöpfen, einschließlich den Europäischen Solidaritätsfonds und die Verordnung über die Entwicklung des ländlichen Raums. Damit die Mitgliedstaaten bei der nationalen Programmplanung diese Instrumente besser nutzen können, wird die Kommission eine Aufschlüsselung der in Betracht kommenden Gemeinschaftsinstrumente vorlegen. Nach Auffassung der Kommission sollten in die Gemeinschaftsförderung für die Wiederaufforstung von Wäldern auch Präventivmaßnahmen der antragstellenden Mitgliedstaaten sowie spezifische Maßnahmen einbezogen werden, um die Anpassungsfähigkeit neuer Wälder an den Klimawandel zu steigern. In diesem Zusammenhang wird die Kommission überdies prüfen, wie die bestehenden Finanzinstrumente verbessert werden könnten, indem beispielsweise eine Konditionalitätsklausel aufgenommen wird, die an wirksame Präventivmaßnahmen gekoppelt ist und ob die Gemeinschaft eine größere Rolle bei der Finanzierung der Wiederaufforstung von Wäldern übernehmen sollte.



Drucksache 681/08

... W. in der Erwägung, dass in den Strukturfondsverordnungen festgeschrieben ist, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission dafür Sorge tragen, die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in den verschiedenen Phasen der Implementierung der Fonds zu fördern,



Drucksache 958/08

... Die Strukturfondsverordnung10 sieht vor, dass die Mitgliedstaaten die Zugänglichkeit für Behinderte als eines der Finanzierungskriterien berücksichtigen müssen. In diesem Zusammenhang wird die Kommission 2009 ein "



Drucksache 685/07

... 8. legt dem Rat eindringlich nahe, unverzüglich einen Beschluss über die neue Solidaritätsfondsverordnung der EU zu fassen, wozu das Europäische Parlament im Mai 2006 seinen Standpunkt angenommen hat; hält die diesbezügliche Säumigkeit des Rates für unannehmbar; vertritt die Ansicht, dass mit der neuen Verordnung, durch die unter anderem die Schwellen für die Mobilisierung des Solidaritätsfonds der EU abgesenkt wurden, Schäden wirksamer, flexibler und rechtzeitiger behoben werden können; fordert den amtierenden portugiesischen Ratsvorsitz sowie die für Finanzen, Umwelt, Landwirtschaft und regionale Entwicklung zuständigen Minister der EU auf, unverzüglich rasche und energische Maßnahmen zu ergreifen; regt zu diesem Zweck an, eine Sondersitzung des Rates mit diesen zuständigen EU-Ministern einzuberufen, an der auch das Europäische Parlament und die Kommission als Beobachter teilnehmen;



Drucksache 14/07 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die in § 1 Abs. 1 der Holzabsatzfondsverordnung festgelegten Erhebungsgrenzen für jährliche und halbjährliche Abgabepflichten anzuheben, damit der Erhebungsaufwand substanziell verringert wird und kleinstrukturierte Betriebe im Sektor Forst und Holz von Bürokratie entlastet werden.



Drucksache 14/07

... es Stellung zu nehmen. In dieser Stellungnahme soll der Bundesrat die Bundesregierung bitten, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob Möglichkeiten bestehen, die Verwaltungskosten der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zu mindern, da die Kosten nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den Leistungen zu stehen scheinen. Weiterhin soll der Bundesrat die Bundesregierung bitten, die in § 1 Abs. 1 der Holzabsatzfondsverordnung festgelegten Erhebungsgrenzen für jährliche und halbjährliche Abgabepflichten anzuheben, damit der Erhebungsaufwand substanziell verringert wird und kleinstrukturierte Betriebe im Sektor Forst und Holz von Bürokratie entlastet werden.



Drucksache 14/1/07

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die in § 1 Abs. 1 der Holzabsatzfondsverordnung festgelegten Erhebungsgrenzen für jährliche und halbjährliche Abgabepflichten anzuheben, damit der Erhebungsaufwand substanziell verringert wird und kleinstrukturierte Betriebe im Sektor Forst und Holz von Bürokratie entlastet werden.



Drucksache 916/07

... 13. ersucht den Rat angesichts der Tatsache, dass das Europäische Parlament bereits in dem oben genannten, am 18. Mai 2006 verabschiedeten Standpunkt seine Ansichten zu den zeitlichen Grenzen und den förderungswürdigen Maßnahmen dargelegt hat, das Verfahren der Mitentscheidung über die neue Solidaritätsfondsverordnung umgehend abzuschließen um in der Lage zu sein, bei der Behebung von Schäden, und zwar auch solchen die durch Erdbeben verursacht werden, durch die Vereinfachung des bestehenden Finanzierungsverfahrens im Erdbebenfall im Rahmen des neuen Solidaritätsfonds wirksam, flexibel und rechtzeitig zu helfen;



Drucksache 167/06 (Beschluss)

... Nach der Aktualisierung der Lissabon-Strategie und der dementsprechenden Anpassung der Entwürfe der EU-Strukturfondsverordnungen stehen künftig auch die Bereiche berufliche Weiterbildung, Innovationsförderung und berufliche Eingliederung benachteiligter Personengruppen im Mittelpunkt der ESF-Förderung.



Drucksache 167/06

... Gerade nach der Aktualisierung der Lissabon-Strategie und der dementsprechenden Anpassung der (Entwürfe der) EU-Strukturfondsverordnungen stehen zukünftig vor allem die Bereiche Bildung, Weiterbildung und Innovationsförderung im Mittelpunkt der ESF-Förderung. Hierbei handelt es sich im Gegensatz zur traditionellen Arbeitsmarktpolitik jedoch um Politikbereiche, die überwiegend in der Kompetenz der Länder liegen. Dies ist bei der Verteilung der ESF-Mittel zwischen Bund und Ländern besonders zu berücksichtigen. Deshalb muss das Schwergewicht der ESF-Förderung auf Programmen der Länder liegen. Dies gilt umso mehr, als die klassische Arbeitsmarktpolitik der Bundesagentur für Arbeit ohnehin über ein Budget verfügt, das um den Faktor 10 bis 15 höher ist als das auf Deutschland entfallende ESF-Budget



Drucksache 167/3/06

... Nach der Aktualisierung der Lissabon-Strategie und der dementsprechenden Anpassung der Entwürfe der EU-Strukturfondsverordnungen stehen künftig auch die Bereiche berufliche Weiterbildung, Innovationsförderung und berufliche Eingliederung benachteiligter Personengruppen im Mittelpunkt der ESF-Förderung. Hierbei handelt es sich um Politikbereiche, in denen die Länder über eine hervorragende Kompetenz verfügen. Dies ist bei der Verteilung der ESF-Mittel zwischen Bund und Ländern besonders zu berücksichtigen."



Drucksache 65/06 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat bewertet ferner das ausdrückliche Bekenntnis der Kommission sowie die klare Zielsetzung zur Vereinfachung der Kontrollgrundsätze positiv. Entscheidend ist hier aber eine stringente und durchgängige Umsetzung der Vereinfachung hinsichtlich der Kontrollerfordernisse bei allen EU-Fondsverordnungen und den Vorgaben für die neue Förderperiode 2007 bis 2013. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung deshalb in Anbetracht des o. g. Bundesratsbeschlusses nochmals insbesondere im Rahmen der laufenden Verhandlungen über Rechtsetzungen für künftige Förderungen eine Einhaltung des grundlegenden Prinzips zur Vereinfachung von der Kommission nachdrücklich einzufordern.



Drucksache 507/1/06

... 1. Der Bundesrat verweist auf seinen Beschluss vom 23. September 2005 (BR-Drucksache 588/05 (Beschluss)) und bekräftigt nochmals die darin zum Ausdruck gebrachte Ablehnung von strategischen Kohäsionsleitlinien. Er bedauert, dass die Kommission die zahlreichen von ihm vorgeschlagenen Verbesserungen am Text der Leitlinien, insbesondere die für notwendig erachtete Konzentration auf die tatsächlich strategischen Teile, nicht aufgegriffen hat. Er vermisst nach wie vor Klarstellungen zum Rechtsvorrang der soeben in Kraft getretenen Strukturfondsverordnungen und zum indikativen Charakter der Kohäsionsleitlinien. Der Bundesrat ist unverändert besorgt über den hohen Verwaltungsaufwand im Bereich der Europäischen Strukturpolitik, der mit den Vorgaben der Leitlinien weiter gesteigert wird. Die Leitlinien stehen dem Bemühen der Kommission um Vereinfachung und Deregulierung entgegen.



Drucksache 947/06

... 10. fordert, dass im Bereich der Infrastruktur mehr unternommen wird, um den Menschen mit Behinderungen besseren Zugang zu bereits errichteten und neu geplanten Bauten zu ermöglichen; betont, dass von der Planungs- und Genehmigungsphase an ein angemessener Zugang für Menschen mit Behinderungen vorzusehen ist und dass eine einheitliche Auslegung in Gebäuden, bei Installationen und Ausstattungsgegenständen sowie die Beseitigung architektonischer Hindernisse von großer Bedeutung ist; fordert die Kommission auf, ihren diesbezüglichen Verpflichtungen bei der Durchführung der Strukturfondsverordnungen während des Zeitraums 2007-2013 uneingeschränkt nachzukommen fordert die europäischen Organe auf, die erforderlichen Schritte einzuleiten um ihre Gebäude für jedermann zugänglich zu machen;



Drucksache 65/1/06

... 7. Der Bundesrat bewertet ferner das ausdrückliche Bekenntnis der Kommission sowie die klare Zielsetzung zur Vereinfachung der Kontrollgrundsätze positiv. Entscheidend ist hier aber eine stringente und durchgängige Umsetzung der Vereinfachung hinsichtlich der Kontrollerfordernisse bei allen EU-Fondsverordnungen und den Vorgaben für die neue Förderperiode 2007 bis 2013. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung deshalb in Anbetracht des o. g. Bundesratsbeschlusses nochmals insbesondere im Rahmen der laufenden Verhandlungen über Rechtsetzungen für künftige Förderungen eine Einhaltung des grundlegenden Prinzips zur Vereinfachung von der Kommission nachdrücklich einzufordern.



Drucksache 167/1/06

... Gerade nach der Aktualisierung der Lissabon-Strategie und der dementsprechenden Anpassung der (Entwürfe der) EU-Strukturfondsverordnungen stehen zukünftig vor allem die Bereiche Bildung, Weiterbildung und Innovationsförderung im Mittelpunkt der ESF-Förderung. Hierbei handelt es sich im Gegensatz zur traditionellen Arbeitsmarktpolitik jedoch um Politikbereiche, die überwiegend in der Kompetenz der Länder liegen. Dies ist bei der Verteilung der EU-Mittel zwischen Bund und Ländern besonders zu berücksichtigen. Deshalb muss das Schwergewicht der ESF-Förderung auf Programmen der Länder liegen. Dies gilt umso mehr, als die klassische Arbeitsmarktpolitik der Bundesagentur für Arbeit ohnehin über ein Budget verfügt, das um den Faktor 10 bis 15 höher ist als das auf Deutschland entfallende ESF-Budget.



Drucksache 167/2/06

... Nach der Aktualisierung der Lissabon-Strategie und der dementsprechenden Anpassung der (Entwürfe der) EU-Strukturfondsverordnungen stehen künftig auch die Bereiche berufliche Weiterbildung, Innovationsförderung und berufliche Eingliederung benachteiligter Personengruppen im Mittelpunkt der ESF-Förderung. Hierbei handelt es sich um Politikbereiche, in denen die Länder über eine hervorragende Kompetenz verfügen. Dies ist bei der Verteilung der ESF-Mittel zwischen Bund und Ländern besonders zu berücksichtigen.



Drucksache 507/06 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat verweist auf seinen Beschluss vom 23. September 2005 (BR-Drucksache 588/05 (Beschluss)) und bekräftigt nochmals die darin zum Ausdruck gebrachte Ablehnung von strategischen Kohäsionsleitlinien. Er bedauert, dass die Kommission die zahlreichen von ihm vorgeschlagenen Verbesserungen am Text der Leitlinien, insbesondere die für notwendig erachtete Konzentration auf die tatsächlich strategischen Teile, nicht aufgegriffen hat. Er vermisst nach wie vor Klarstellungen zum Rechtsvorrang der soeben in Kraft getretenen Strukturfondsverordnungen und zum indikativen Charakter der Kohäsionsleitlinien.



Drucksache 588/1/05

... 1. Die am 5. Juli 2005 von der Kommission vorgelegten Strategischen Leitlinien sollen den Rahmen für die Intervention der Fonds bilden. Intention ist, mit den Leitlinien für jedes der drei Fondsziele die Prioritäten der Gemeinschaft zur Förderung einer ausgewogenen, harmonischen und nachhaltigen Entwicklung ... festzuschreiben. Es ist beabsichtigt, dass der Rat nach dem Erlass der Strukturfondsverordnungen auf Grundlage eines Vorschlags der Kommission die Strategischen Leitlinien festlegt. Die Leitlinien sollen die Grundlage bilden für die Ausarbeitung der einzelstaatlichen strategischen Rahmenpläne und die daraus resultierenden Operationellen Programme. Falls erforderlich sollen die Strategischen Leitlinien einer Halbzeitbewertung unterzogen werden.



Drucksache 286/1/05

... Dabei wird selbst die Schriftgröße des Namenszugs nicht dem Zufall überlassen. Auf die Publizitätsverordnung kann verzichtet und in einem Artikel der allgemeinen Strukturfondsverordnung eine Verpflichtung aufgenommen werden, dass die Empfänger von EU-Zuschüssen in angemessener Weise über die EU-Beteiligung zu informieren sind. Die vorgeschlagene Vereinfachung verringert den Verwaltungsaufwand und stärkt den Handlungsspielraum der Behörden der Mitgliedstaaten bzw. der Regionen



Drucksache 286/05 (Beschluss)

... Auf die Publizitätsverordnung kann verzichtet und in einem Artikel der allgemeinen Strukturfondsverordnung eine Verpflichtung aufgenommen werden, dass die Empfänger von EU-Zuschüssen in angemessener Weise über die EU-Beteiligung zu informieren sind.



Drucksache 509/05

... Die Kommission muss ihre Politik im Bereich der Regionalbeihilfen den Entwicklungen in den sieben Jahren seit Verabschiedung der letzten Leitlinien im Jahr 1998 und insbesondere seit der Erweiterung anpassen. Sie hat deshalb mit der Überprüfung der Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung begonnen, in die auch der Multisektorale Regionalbeihilferahmen für große Investitionsvorhaben einfließen soll. Bei der Überarbeitung der Leitlinien wird auch der Dritte Kohäsionsbericht herangezogen, dem zufolge sich die künftige Kohäsionspolitik im Wesentlichen auf drei Ziele konzentrieren sollte: a) Konvergenz, b) regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung und c) europäische territoriale Zusammenarbeit. Diese Ziele liegen auch den Kommissionsvorschlägen zu den Strukturfondsverordnungen zugrunde.



Drucksache 588/05 (Beschluss)

... 1. Die am 5. Juli 2005 von der Kommission vorgelegten Strategischen Leitlinien sollen den Rahmen für die Intervention der Fonds bilden. Intention ist, mit den Leitlinien für jedes der drei Fondsziele die Prioritäten der Gemeinschaft zur Förderung einer ausgewogenen, harmonischen und nachhaltigen Entwicklung festzuschreiben. Es ist beabsichtigt, dass der Rat nach dem Erlass der Strukturfondsverordnungen auf Grundlage eines Vorschlags der Kommission die Strategischen Leitlinien festlegt. Die Leitlinien sollen die Grundlage bilden für die Ausarbeitung der einzelstaatlichen strategischen Rahmenpläne und die daraus resultierenden Operationellen Programme. Falls erforderlich sollen die Strategischen Leitlinien einer Halbzeitbewertung unterzogen werden.



Drucksache 805/04

... " finanziert, an denen sich aneinandergrenzende Gebiete der Mitgliedstaaten und Partnerländern beteiligen. Auf diese Weise wird eine radikale Vereinfachung der Verfahren und ein maßgeblicher Effizienzgewinn erzielt werden. Der Ansatz dieser Komponente folgt im Wesentlichen den Strukturfonds-Grundsätzen wie Mehrjahresprogrammierung, Partnerschaft und Kofinanzierung unter entsprechender Berücksichtigung der spezifischen außenpolitischen Gegebenheiten. Diese Komponente des ENPI wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert. Titel III enthält die einschlägigen Bestimmungen, die nur für diese Komponente gelten. Sie stimmen mit ähnlichen Bestimmungen über die grenzübergreifende Zusammenarbeit in den einzelnen Strukturfondsverordnungen überein.



Drucksache 36/20 PDF-Dokument



Drucksache 146/12 PDF-Dokument



Drucksache 233/18 PDF-Dokument



Drucksache 234/18 PDF-Dokument



Drucksache 264/18 PDF-Dokument



Drucksache 269/18 PDF-Dokument



Drucksache 270/18 PDF-Dokument



Drucksache 280/18 PDF-Dokument



Drucksache 283/18 PDF-Dokument



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.