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"Freistellungsverordnung"
Drucksache 94/20
Antrag des Freistaates Bayern
Entschlie�ung des Bundesrates: Erweiterung der tierschutzgerechten Weideschlachtung
... c) die F�rderm�glichkeiten von Investitionen in die Schlachtung von Tieren �ber den F�rderbereich 3A der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des K�stenschutzes (GAK) f�r Unternehmen, die nicht gr��er sind als Kleinst- oder kleine Unternehmen im Sinne des Anhangs I der Agrarfreistellungsverordnung, weiterhin zu erm�glichen.
Drucksache 139/20
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Europ�ischen Rat, den Rat, die Europ�ische Zentralbank, die Europ�ische Investitionsbank und die Euro-Gruppe: Die koordinierte wirtschaftliche Reaktion auf die COVID-19-Pandemie - COM(2020) 112 final
... - F�nftens ist erg�nzend eine Reihe zus�tzlicher Ma�nahmen m�glich, etwa im Rahmen der Deminimis-Verordnung5 und der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung6� die von den Mitgliedstaaten ebenfalls sofort und ohne Einschaltung der Kommission getroffen werden k�nnen.
Drucksache 29/1/20
Empfehlungen der Aussch�sse
Vorschlag f�r eine Verordnung des Europ�ischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds f�r einen gerechten �bergang - COM(2020) 22 final; Ratsdok. 5256/20
... 50. Die Unterst�tzung produktiver Investitionen in andere Unternehmen als KMU durch den JTF sollte nicht auf jene Gebiete beschr�nkt sein, die nach bisher geltendem Beihilferecht F�rdergebiete gem�� Artikel 107 Absatz 3 Buchstaben a und c AEUV sind. Das Beihilferecht muss vielmehr allen vom JTF beg�nstigten Gebieten diese M�glichkeit einr�umen, um dem drohenden Arbeitsplatzabbau fr�hzeitig und effektiv entgegenzuwirken. Dem sollte auch durch eine Anpassung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung Rechnung getragen werden.
Drucksache 94/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschlie�ung des Bundesrates: Erweiterung der tierschutzgerechten Weideschlachtung
... c) die F�rderm�glichkeiten von Investitionen in die Schlachtung von Tieren �ber den F�rderbereich 3A der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des K�stenschutzes (GAK) f�r Unternehmen, die nicht gr��er sind als Kleinst- oder kleine Unternehmen im Sinne des Anhangs I der Agrarfreistellungsverordnung, weiterhin zu erm�glichen.
Drucksache 553/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur steuerlichen F�rderung von Forschung und Entwicklung
... Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1), in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.
Drucksache 655/1/19
Empfehlungen der Aussch�sse
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Europ�ischen Rat, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der europ�ische Gr�ne Deal - COM(2019) 640 final
... 81. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass im Rahmen der zu begr��enden �berarbeitung der einschl�gigen Leitlinien f�r staatliche Beihilfen auch eine m�glichst weitreichende �berarbeitung und Erweiterung der beihilferechtlichen Gruppenfreistellungsverordnungen erfolgen sollte, um Investitionshemmnisse abzubauen. Ziel muss die Vermeidung unn�tigen Arbeits-, Zeit- und B�rokratieaufwands im Rahmen der Feststellung der Vereinbarkeit von Beihilfen mit dem Binnenmarkt sein. �berall dort, wo eindeutige Voraussetzungen f�r die Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt festgelegt werden k�nnen, m�ssen f�r diese Gruppen die operativen Freistellungskriterien f�r eine Vorabpr�fung ihrer Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt ausgearbeitet werden. Die Kommission kann sodann den Geltungsbereich der Freistellungsverordnungen hinsichtlich dieser Gruppen erweitern und so die Durchsetzung der Ziele des europ�ischen Gr�nen Deals im Wege der Erm�glichung einer schnelleren, leichteren und effizienteren F�rderung unterst�tzen.
2 Grunds�tzliches
Im Einzelnen
3 Allgemeines
3 Wachstumsstrategie
Zu einzelnen Ma�nahmen und Politikbereichen
Allgemein zu den Arbeitspaketen
3 Emissionshandelssystem
3 Finanzierungsfragen
3 Nachhaltigkeit
3 Klimagesetzgebung
Gemeinsame Agrarpolitik
3 Biodiversit�t
3 Forstwirtschaft
Meere und Ozeane
Wasser - und Bodenschutz
3 Bio�konomie
Kreislaufwirtschaft und Verbraucherbelange
3 Verkehrssektor
Wohnen und Bauen
�berarbeitung der �rhus-Verordnung und Planungs- und Genehmigungsverfahren von Verkehrsinfrastrukturprojekten
3 B�rgerbeteiligung/Partizipationsverfahren
2 Weiteres
2 Sonstiges
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 242/1/19
Empfehlungen der Aussch�sse
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen F�rderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz - FZulG )
... Artikel 25 Nummer 6a der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (ABl. L 187 vom 26. Juni 2014 S. 1) erlaubt, die Beihilfeintensit�ten f�r industrielle Forschung von 50 Prozent und experimentelle Entwicklung von 25 Prozent der beihilfef�higen Kosten f�r mittlere Unternehmen um 10 Prozent und f�r kleine Unternehmen um 20 Prozent zu erh�hen. Durch eine Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen oder mit Forschungseinrichtungen ist eine maximal m�gliche Beihilfeintensit�t von 80 Prozent m�glich.
Drucksache 617/18
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, die Europ�ische Zentralbank, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europ�ische Investitionsbank: Die Investitionsoffensive f�r Europa - Bestandsaufnahme und n�chste Schritte
... Gruppenfreistellungsverordnung wurde erweitert, sodass sie sich nun auch auf �ffentliche F�rderma�nahmen f�r Hafen-, Flughafen-und kulturelle Infrastrukturen erstreckt.33 Heute werden 97 % der staatlichen Beihilfen auf der Grundlage klar festgelegter Bedingungen ohne vorherige Genehmigung der staatlichen Beihilfe durch die EU gew�hrt. Im Juni 2018 nahm die Kommission einen Vorschlag f�r eine gezielte �nderung der Erm�chtigungsverordnung zum n�chsten mehrj�hrigen Finanzrahmen. Der kombinierte Effekt dieser Ma�nahmen hat zu wesentlich mehr Rechtssicherheit und schlankeren Verfahren gef�hrt, wodurch eine F�rderung von Investitionen, insbesondere in die Infrastruktur, erm�glicht wurde.
Drucksache 229/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag f�r eine Verordnung des Europ�ischen Parlaments und des Rates �ber besondere Bestimmungen f�r das aus dem Europ�ischen Fonds f�r regionale Entwicklung sowie aus Finanzierungsinstrumenten f�r das ausw�rtige Handeln unterst�tzte Ziel "Europ�ische territoriale Zusammenarbeit" (Interreg)
... Gruppenfreistellungsverordnung aufzunehmen, um eine generelle beihilferechtliche Rechtfertigung f�r Interreg zu erreichen. Dennoch bekr�ftigt er seine Forderung aus seiner Stellungnahme vom 15. Dezember 2017 (BR-Drucksache 543/17(B)), Interreg aufgrund seiner besonderen Zielsetzungen in Abstimmung mit den zust�ndigen Generaldirektionen beihilfefrei zu stellen.
Drucksache 229/1/18
Empfehlungen der Aussch�sse
Vorschlag f�r eine Verordnung des Europ�ischen Parlaments und des Rates �ber besondere Bestimmungen f�r das aus dem Europ�ischen Fonds f�r regionale Entwicklung sowie aus Finanzierungsinstrumenten f�r das ausw�rtige Handeln unterst�tzte Ziel "Europ�ische territoriale Zusammenarbeit" (Interreg)
... Gruppenfreistellungsverordnung aufzunehmen, um eine generelle beihilferechtliche Rechtfertigung f�r Interreg zu erreichen. Dennoch bekr�ftigt der Bundesrat seine Forderung aus seiner Stellungnahme vom 15. Dezember 2017 (BR-Drucksache 543/17(B)), Interreg aufgrund seiner besonderen Zielsetzungen in Abstimmung mit den zust�ndigen Generaldirektionen beihilfefrei zu stellen.
Drucksache 452/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur �nderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetz es
... Gruppenfreistellungsverordnung; ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1, L 283, S. 65) in der jeweils geltenden Fassung. Das Auslaufen der Freistellungsanzeige ist vom Bundesministerium der Finanzen im Bundesgesetzblatt gesondert bekannt zu geben."
Drucksache 227/1/16
Empfehlungen der Aussch�sse
Entschlie�ung des Bundesrates zur Einf�hrung einer steuerlichen F�rderung von Forschung und Entwicklung (Forschungspr�mie) f�r den Mittelstand in Deutschland - Antrag der L�nder Niedersachsen, Bayern -
... Gruppenfreistellungsverordnung Artikel 25 Nummer 3a VO (EU) Nr.
Drucksache 227/16
Antrag der L�nder Niedersachsen, Bayern
Entschlie�ung des Bundesrates zur Einf�hrung einer steuerlichen F�rderung von Forschung und Entwicklung (Forschungspr�mie) f�r den Mittelstand in Deutschland
... Gruppenfreistellungsverordnung Artikel 25 Nummer 3a VO (EU) Nr.
Drucksache 603/16
... der Kommission vom 6. August 2008 zur Erkl�rung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) (ABl. EU (Nr.) L 214 S. 3)" durch die Angabe "der Verordnung (EU) Nr.
Drucksache 275/1/16
Empfehlungen der Aussch�sse
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur �nderung des Seefischereigesetz es
... auch auf Beihilfen im Rahmen der Gruppenfreistellungsverordnung Fischerei anzuwenden. Die hierf�r zust�ndigen Beh�rden ben�tigen gleichfalls ein Einsichtsrecht.
Drucksache 227/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschlie�ung des Bundesrates zur Einf�hrung einer steuerlichen F�rderung von Forschung und Entwicklung (Forschungspr�mie) f�r den Mittelstand in Deutschland
... Gruppenfreistellungsverordnung Artikel 25 Nummer 3a VO (EU) Nr.
Drucksache 275/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur �nderung des Seefischereigesetz es
... auch auf Beihilfen im Rahmen der Gruppenfreistellungsverordnung Fischerei anzuwenden. Die hierf�r zust�ndigen Beh�rden ben�tigen gleichfalls ein Einsichtsrecht.
Drucksache 141/13
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Sozialinvestitionen f�r Wachstum und sozialen Zusammenhalt - einschlie�lich Durchf�hrung des Europ�ischen Sozialfonds 2014-2020 - COM(2013) 83 final
... 45. Die EU-Vorschriften �ber staatliche Beihilfen sind zu beachten (und die M�glichkeiten im Rahmen der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (EG) Nr.
Drucksache 62/13
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Vorschlag f�r eine Verordnung des Europ�ischen Parlaments und des Rates zur �nderung der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 hinsichtlich der �ffnung des Marktes f�r inl�ndische Schienenpersonenverkehrsdienste - COM(2013) 28 final
... vorgeschlagen, mit der im Einklang mit den in Artikel 108 Absatz 4 und Artikel 109 AEUV vorgesehenen Verfahren Beihilfen zur Koordinierung des Verkehrs oder zur Abgeltung bestimmter, mit dem Begriff des �ffentlichen Dienstes zusammenh�ngender Leistungen nach Artikel 93 AEUV in den Geltungsbereich der Erm�chtigungsverordnung aufgenommen werden. Die Kommission erwartet derzeit eine sich daraus ergebende, k�nftige Gruppenfreistellungsverordnung, die den Inhalt der derzeitigen Freistellung �bernimmt, ausgenommen insoweit, als die Verordnung 1370/2007 durch diesen Legislativvorschlag in Bezug auf den Eisenbahnsektor ge�ndert wird.
Drucksache 290/13
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Gr�nbuch der Kommission: Versicherung gegen Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Katastrophen COM(2013) 213 final
... Die Kommission behielt in der Gruppenfreistellungsverordnung im Versicherungssektor 267/201014 die Freistellung von Mit-(R�ck-)Versicherungsgemeinschaften mit �nderungen bei. Dadurch erkannte sie an, dass bei bestimmten Arten von Risiken, die einzelne Versicherungsunternehmen nur ungern versichern oder alleine nicht versichern k�nnen, das Risiko geteilt werden muss, damit derartige Risiken abgedeckt werden k�nnen.
Drucksache 82/12
Verordnung des Bundesministeriums f�r Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Zweite Verordnung zur �nderung der Verordnung �ber die Befreiung bestimmter Bef�rderungsf�lle von den Vorschriften des Personenbef�rderungsgesetz es (Freistellungs-Verordnung)
... Einschr�nkung der Freistellungsverordnung.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Wesentlicher Inhalt
II. Finanzielle Auswirkungen auf die �ffentlichen Haushalte
III. Sonstige Kosten
IV. Erf�llungsaufwand und B�rokratiekosten
V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VI. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1892: Zweite Verordnung zur �nderung der Freistellungs-Verordnung
Drucksache 760/12
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Vorschlag f�r eine Verordnung des Rates zur �nderung der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 �ber besondere Vorschriften f�r die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags COM(2012) 725 final
... - Die Mitgliedstaaten m�ssen alle geplanten Beihilfema�nahmen, sofern sie nicht unter eine Gruppenfreistellungsverordnung oder einen Freistellungsbeschluss fallen, bei der Kommission anmelden und d�rfen die Beihilfema�nahmen erst durchf�hren, nachdem die Kommission einen Genehmigungsbeschluss erlassen hat. Nach einer im Wesentlichen zwischen Kommission und Mitgliedstaat bilateral erfolgenden vorl�ufigen Pr�fung ("Phase I" ), die h�chstens zwei Monate dauern sollte, kann die Kommission die Beihilfe entweder genehmigen oder aber ein f�rmliches Pr�fverfahren ("Phase II") einleiten, das sie m�glichst nach 18 Monaten abschlie�en sollte, um dann die Beihilfe (falls erforderlich unter Bedingungen) zu genehmigen oder zu untersagen. - Die Kommission muss alle Beschwerden von Beteiligten sorgf�ltig und unvoreingenommen pr�fen und ohne ungeb�hrliche Verz�gerung �ber deren Stichhaltigkeit entscheiden. Kommt sie nach Pr�fung der Beschwerde zu dem Schluss, dass es sich bei der Ma�nahme nicht um eine staatliche Beihilfe handelt, so muss die Kommission dem Beschwerdef�hrer zumindest in hinreichender Weise die Gr�nde darlegen, aus denen die in der Beschwerde angef�hrten sachlichen und rechtlichen Gesichtspunkte nicht zum Nachweis des Vorliegens einer staatlichen Beihilfe gen�gt haben.
Drucksache 277/12
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Modernisierung des EU-Beihilfenrechts - COM(2012) 209 final
... c) �berarbeitung und m�gliche Ausweitung der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung hinsichtlich der von der �berarbeiteten Erm�chtigungsverordnung abgedeckten Beihilfekategorien, um dazu beizutragen, dass �ffentliche Mittel verst�rkt bestimmten Zielen zugeleitet werden, um die verwaltungstechnische Bearbeitung bestimmter Ma�nahmen mit vergleichsweise geringen Beihilfebetr�gen zu vereinfachen.
Drucksache 761/1/12
Empfehlungen der Aussch�sse
Vorschlag f�r eine Verordnung des Rates zur �nderung der Verordnung (EG) Nr. 994/98 des Rates vom 7. Mai 1998 �ber die Anwendung der Artikel 92 und 93 des Vertrags zur Gr�ndung der Europ�ischen Gemeinschaft auf bestimmte Gruppen horizontaler Beihilfen und der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europ�ischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 �ber �ffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Stra�e - COM(2012) 730 final
... 4. Er unterst�tzt die �berlegungen der Kommission zur st�rkeren Transparenz und zur Anpassung des Verfahrens zur Annahme von Gruppenfreistellungsverordnungen durch die Kommission. Insbesondere durch eine Ver�ffentlichung der Zusammenfassungen auf der Website der Kommission k�nnte der Verwaltungsaufwand verringert, die Stellungnahmem�glichkeiten der Beteiligten verbessert sowie die Freistellungsfrist verk�rzt werden.
Drucksache 223/12
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten - COM(2012) 173 final
... Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung
Drucksache 372/12
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine europ�ische Strategie f�r Schl�sseltechnologien - Eine Br�cke zu Wachstum und Besch�ftigung COM(2012) 341 final
... Der Rahmen f�r staatliche Beihilfen f�r FuEuI33 stellt eine Grundlage f�r die Bewertung von staatlichen Beihilfen f�r FuEuI-Projekte mit KET-Bezug in der EU dar. Vorausgesetzt, dass staatliche Beihilfen ein klar definiertes Marktversagen beheben, auf das erforderliche Mindestma� beschr�nkt sind und einen tats�chlichen Anreizeffekt haben, l�sst der FuEuIRahmen Beihilfen f�r eine Reihe von Aktivit�ten zu. Dazu geh�ren technische Durchf�hrbarkeitsstudien, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung; Kosten von KMU zum Erwerb gewerblicher Schutzrechte kommen ebenso in Frage wie die Unterst�tzung von jungen innovativen Unternehmen und Innovationsclustern. F�r alle diese F�lle legt der FuEuI-Rahmen eindeutige Vereinbarkeitskriterien auf der Grundlage von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV fest und schafft damit � auch f�r sehr umfangreiche Vorhaben oder Vorhabenpakete, die zusammen bei der Kommission angemeldet wurden � Rechtssicherheit. 34 �berdies k�nnen die Mitgliedstaaten FuEuI-Beihilfen ohne vorherige Anmeldung bei der Kommission gew�hren, sofern diese nicht �ber die in der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung35 vorgegebenen Grenzen hinausgehen. Die Gew�hrung von Beihilfen wurde dadurch deutlich vereinfacht .36 Der FuEuI-Rahmen beruht gro�teils auf Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV; diese Bestimmung diente auch als Rechtsgrundlage in allen Beihilfesachen mit KET-Bezug, die unter den aktuellen FuEuI-Rahmen fallen. Zudem gibt der FuEuI-Rahmen konkrete Kriterien zur Bewertung von FuEuI-Beihilfen f�r wichtige Vorhaben von gemeinsamem europ�ischem Interesse im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV vor. Diese Rechtsgrundlage wurde sehr selten und nur vor Inkrafttreten des aktuellen FuEuI-Rahmens f�r Projekte herangezogen (etwa im Fall des franz�sischen Programms �Medea+� (Beschluss vom 12.3.2002, N 702/A/2001), durch das Mikro- und Nanoelektronikprojekte unterst�tzt wurden, sowie zur F�rderung des hochaufl�senden Fernsehens). Sofern jeweils eine Einzelfallbewertung durchgef�hrt wird, k�nnen solche Beihilfen bis zu der H�he gew�hrt werden, die sich als erforderlich erweist, um F�lle von extremem Marktversagen und Wettbewerbsverzerrungen zu beheben, die gro�angelegte grenz�berschreitende Projekte verhindern. Der Rahmen f�r staatliche Beihilfen f�r FuEuI gilt bis zum 31.12.2013 und wird im Einklang mit den Zielen der j�ngst eingeleiteten Modernisierung des EU-Beihilfenrechts �berarbeitet werden.
Drucksache 277/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Modernisierung des EU-Beihilfenrechts - COM(2012) 209 final
... 4. Der Bundesrat begr��t die von der Kommission beabsichtigte Erarbeitung und Festlegung der allgemeinen Grunds�tze zur Vereinbarkeitspr�fung sowie die �berarbeitung und Straffung der Beihilfeleitlinien. Damit w�rde der bereits in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung erfolgte positive Ansatz einer Straffung und Konsolidierung auch auf die Ebene nichtfreigestellter Beihilfen �bertragen.
Drucksache 688/12
... der Kommission vom 6. August 2008 zur Erkl�rung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung; ABl. L 214 vom 9. 8. 2008, S. 3) in der jeweils geltenden Fassung. Das Auslaufen der Freistellungsanzeige wird vom Bundesministerium der Finanzen im Bundesgesetzblatt gesondert bekannt gegeben."
Drucksache 692/12
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: CARS 2020 - Ein Aktionsplan f�r eine wettbewerbsf�hige und nachhaltige Automobilindustrie in Europa - COM(2012) 636 final
... Die �nderungen des wettbewerbsrechtlichen Rahmens f�r Kraftfahrzeuge in Europa (nach dem Ablauf der Gruppenfreistellungsverordnung f�r Kraftfahrzeuge 1400/2002) wirken sich m�glicherweise auf die Organisation der vertikalen Beziehungen zwischen Automobilherstellern und H�ndlern aus. Um diesen �bergang ausgewogen zu meistern, spricht sich die Kommission f�r eine selbstregulatorische Ma�nahme aus. Dar�ber hinaus wird die Kommission die Einhaltung der EU-Wettbewerbsregeln auf den M�rkten f�r den Handel mit Kraftfahrzeugen und die Erbringung von Reparatur- und Wartungsdienstleistungen sowie den Handel mit Ersatzteilen weiter sicherstellen.
Drucksache 761/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag f�r eine Verordnung des Rates zur �nderung der Verordnung (EG) Nr. 994/98 des Rates vom 7. Mai 1998 �ber die Anwendung der Artikel 92 und 93 des Vertrags zur Gr�ndung der Europ�ischen Gemeinschaft auf bestimmte Gruppen horizontaler Beihilfen und der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europ�ischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 �ber �ffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Stra�e - COM(2012) 730 final
... 2. Er unterst�tzt die �berlegungen der Kommission zur st�rkeren Transparenz und zur Anpassung des Verfahrens zur Annahme von Gruppenfreistellungsverordnungen durch die Kommission. Insbesondere durch eine Ver�ffentlichung der Zusammenfassungen auf der Website der Kommission k�nnte der Verwaltungsaufwand verringert, die Stellungnahmem�glichkeiten der Beteiligten verbessert sowie die Freistellungsfrist verk�rzt werden.
Drucksache 652/12
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2013 - COM(2012) 629 final
... Modernisierung der staatlichen Beihilfen: allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (VO Nr. 800/2008)*
Drucksache 277/1/12
Empfehlungen der Aussch�sse
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Modernisierung des EU-Beihilfenrechts - COM(2012) 209 final
... 5. Der Bundesrat begr��t die von der Kommission beabsichtigte Erarbeitung und Festlegung der allgemeinen Grunds�tze zur Vereinbarkeitspr�fung sowie die �berarbeitung und Straffung der Beihilfeleitlinien. Damit w�rde der bereits in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung erfolgte positive Ansatz einer Straffung und Konsolidierung auch auf die Ebene nichtfreigestellter Beihilfen �bertragen.
Drucksache 761/12
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Vorschlag f�r eine Verordnung des Rates zur �nderung der Verordnung (EG) Nr. 994/98 des Rates vom 7. Mai 1998 �ber die Anwendung der Artikel 92 und 93 des Vertrags zur Gr�ndung der Europ�ischen Gemeinschaft auf bestimmte Gruppen horizontaler Beihilfen und der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europ�ischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 �ber �ffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Stra�e COM(2012) 730 final
... Die Verordnung Nr. 994/98 des Rates erm�chtigt die Kommission, f�r alle Arten staatlicher Beihilfen zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen eine Gruppenfreistellungsverordnung zu erlassen. Auf dieser Grundlage k�nnte die Kommission nach der derzeitigen Erm�chtigungsverordnung auch eine Gruppenfreistellung f�r staatliche Beihilfen vorsehen, die kleinen und mittleren Unternehmen, die im Kulturbereich und im Bereich der Wahrung des Kulturerbes t�tig sind, im Sinne des Artikels 167 AEUV gew�hrt werden. Der Nutzen w�re jedoch begrenzt, da es sich bei den Beihilfeempf�ngern, vor allem in der Filmindustrie und im Bereich der audiovisuellen Medien, h�ufig um gro�e Unternehmen handelt. F�r die Kommission und die Mitgliedstaaten ergibt sich daraus ein enormer Arbeitsaufwand, obwohl es sich h�ufig um Routinef�lle handelt, bei denen es nur um geringe Beihilfebetr�ge geht.
Drucksache 653/2/11
Antrag des Landes Hessen
Vorschlag f�r eine Verordnung des Europ�ischen Parlaments und des Rates zu Leitlinien f�r die transeurop�ische Energieinfrastruktur und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 1364/2006/EG KOM (2011) 658 endg.; Ratsdok. 15813/11
... -Richtlinie 92/43/EG notwendig, obwohl die Kommission die Liste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse erstellen soll. Dies ist eine unn�tige Doppelpr�fung. So k�nnte nach dem Beispiel der Gruppenfreistellungsverordnungen die Kommissionsstellungnahme nach Artikel 6 Absatz 4 Unterabsatz 2 der
Drucksache 665/11
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Initiative f�r soziales Unternehmertum - Schaffung eines "�kosystems" zur F�rderung der Sozialunternehmen als Schl�sselakteure der Sozialwirtschaft und der sozialen Innovation KOM (2011) 682 endg.
... ssystemen sichtbar gemacht werden k�nnten; - die Pr�fung der M�glichkeit der Einbeziehung neuer Beihilfe-Kategorien anl�sslich der �berpr�fung der bis zum 3 1. Dezember 2013 geltenden Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung;
Drucksache 27/11
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Entwicklung der europ�ischen Dimension des Sports KOM (2011) 12 endg.
... Sport wird in allen EU-Mitgliedstaaten auf verschiedenste Weise von der �ffentlichen Hand finanziert. Auf einige Ma�nahmen, etwa die sehr geringen Finanzbeitr�ge, die unter die De-Minimis-Verordnung fallen, braucht Artikel 107 Absatz 1 AEUV nicht unbedingt angewandt zu werden. Sind die Bedingungen dieses Artikels gegeben, dann sind staatliche Beihilfen im Prinzip mit dem EU-Recht unvereinbar, es sei denn, eine der in Artikel 107 AEUV vorgesehenen Ausnahmen ist anwendbar. Auch wenn staatliche Beihilfen f�r den Sport nicht ausdr�cklich von der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung erfasst werden, k�nnten doch einige von deren Bestimmungen auf sie anwendbar sein, und in diesem Fall k�nnten sie ohne vorherige Unterrichtung der Kommission als mit den EU-Vorschriften f�r staatliche Beihilfen vereinbar angesehen werden. Andernfalls muss die Kommission gem�� Artikel 108 Absatz 3 AEUV im Voraus �ber eine neue Beihilfe unterrichtet werden, und sie kann erst gew�hrt werden, nachdem die Kommission dazu einen positiven Beschluss erlassen hat. Bisher gab es nur wenige Beschl�sse �ber staatliche Beihilfen f�r den Sport; ebenso wie f�r andere Bereiche, die sich in einer �hnlichen Lage befinden, haben Interessentr�ger wiederholt eine weitere Kl�rung hinsichtlich der Finanzierung von Infrastrukturen und Sportverb�nden gefordert.
Drucksache 269/11
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Stellungnahme der Europ�ischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zu dem Vorschlag f�r eine Verordnung des Europ�ischen Parlaments und des Rates zur �nderung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 �ber die F�rderung der Entwicklung des l�ndlichen Raums durch den Europ�ischen Landwirtschaftsfonds f�r die Entwicklung des l�ndlichen Raums (ELER) KOM (2010) 537 endg; Ratsdok. 14344/10
... Erstens, die Genehmigung nicht landwirtschaftlicher Beihilfen im Rahmen von Programmen zur l�ndlichen Entwicklung ist nicht m�glich, da solche Beihilfen nicht in den Geltungsbereich von Artikel 42 des Vertrags fallen. Als praktische L�sung kann die Kommission eine gleichzeitige Bewertung anregen, um sicherzustellen, dass die Genehmigung nicht landwirtschaftlicher Beihilferegelungen erfolgt, bevor die �nderungen des Entwicklungsplans f�r den l�ndlichen Raum gebilligt werden. Auch k�nnen die Mitgliedstaaten in den meisten F�llen auf die De-minimis-Regelung der Gruppenfreistellungsverordnung zur�ckgreifen.
Drucksache 786/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Agenda f�r neue Kompetenzen und Besch�ftigungsm�glichkeiten - Europas Beitrag zur Vollbesch�ftigung KOM (2010) 682 endg./2; Ratsdok. 17066/1/10
... - Schaffung effizienter Anreize und Kostenteilungsvereinbarungen, damit die �ffentlichen und privaten Investitionen in die laufende Fortbildung der Belegschaft steigen und die Arbeitskr�fte verst�rkt an Programmen zum lebenslangen Lernen teilnehmen. Zu diesen Ma�nahmen k�nnte Folgendes z�hlen: Steuerverg�nstigungen, Bildungsgutscheine, die sich an bestimmte Gruppen richten, und Lernkonten oder andere Systeme, in denen die Arbeitnehmerinnen und -nehmer Zeit und Mittel ansammeln k�nnen. Zwar sollten diese Ma�nahmen mit den EU-Regelungen zu staatlichen Beihilfen in Einklang stehen, doch k�nnen Mitgliedstaaten von den M�glichkeiten der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (EG) Nr. 800/2008 profitieren.
Drucksache 747/10
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europ�ische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010 bis 2020 - Erneuertes Engagement f�r ein barrierefreies Europa KOM (2010) 636 endg.
... Die EU-Ma�nahmen werden nationale Bem�hungen unterst�tzen und erg�nzen, die darauf abstellen, die Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderungen zu analysieren; gegen die Sozialleistungsabh�ngigkeit von Menschen mit Behinderungen vorzugehen, die sie davon abhalten, in den Arbeitsmarkt einzutreten; die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt mithilfe des Europ�ischen Sozialfonds (ESF) zu erleichtern; aktive arbeitsmarktpolitische Ma�nahmen zu entwickeln; Arbeitspl�tze besser zug�nglich zu machen; Dienstleistungen f�r Stellenvermittlung, Unterst�tzungsstrukturen und Schulung am Arbeitsplatz zu entwickeln; die Nutzung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung16 zu f�rdern, die vorsieht, dass staatliche Beihilfen ohne vorherige Anmeldung bei der Kommission gew�hrt werden k�nnen.
Drucksache 272/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europ�ischen Gemeinschaften an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Strategie f�r die IKT-Forschung, IKT-Entwicklung und IKT-Innovation in Europa: Mehr Engagement KOM (2009) 116 endg.; Ratsdok. 7883/09
... Die Mitgliedstaaten und Regionen sind aufgerufen, sich auf diesem Gebiet noch st�rker zu engagieren, n�mlich durch eine gezielte Clusterbildung und Unterst�tzung innovativer KMU, u. a. mittels der auf Artikel 169 EG-Vertrag basierenden Eurostars-Initiative, unter Einhaltung der Bestimmungen der Risikokapitalleitlinien, des FEI-Rahmens und der neuen Gruppenfreistellungsverordnung. Zur F�rderung von Unternehmensneugr�ndungen und der Expansion von KMU k�nnen sich die nationalen und regionalen Programmverwaltungsbeh�rden der Mitgliedstaaten an JEREMIE beteiligen und auf EFRE zur�ckgreifen.
Drucksache 309/09
Unterrichtung durch das Europ�ische Parlament
Entschlie�ung des Europ�ischen Parlaments vom 10. M�rz 2009 zum "Small Business Act " (2008/2237(INI))
... Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung
Drucksache 116/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europ�ischen Gemeinschaften an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Dritte strategische �berlegungen zur Verbesserung der Rechtsetzung in der Europ�ischen Union KOM (2009) 15 endg.; Ratsdok. 5791/09
... Kleine Unternehmen profitieren von der neuen Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, die die M�glichkeiten der Mitgliedstaaten verbessert, kleinen Unternehmen in Bereichen wie Bildung, Innovation und Energieeffizienz staatliche Beihilfen zu gew�hren. Hierdurch werden ferner f�nf verschiedene Verordnungen in einem konsolidierten Text zusammengefasst.
Drucksache 486/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europ�ischen Gemeinschaften an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Vorfahrt f�r KMU in Europa: Der "Small Business Act " f�r Europa KOM (2008) 394 endg.; Ratsdok. 11262/08
... 19. Der Bundesrat begr��t, dass KMU k�nftig mehr staatliche Beihilfe erhalten k�nnen. Er ist aber besorgt dar�ber, dass die Mitgliedstaaten in ihrer politischen Verantwortlichkeit f�r die Vergabe von Beihilfen weiter geschw�cht werden. Er beklagt die Instrumentalisierung der Beihilfenkontrolle zu wirtschafts- und fiskalpolitischen Zwecken. Er weist darauf hin, dass die europ�ische Beihilfenkontrolle gem�� Artikeln 87 bis 89 EGV allein dem Schutz des gemeinsamen Markts dient. Ziel der europ�ischen Beihilfenkontrolle ist weder der Schutz staatlicher Mittel noch deren effiziente Verwendung. Auf die Stellungnahme des Bundesrates vom 23. September 2005 (BR-Drucksache 509/05 (Beschluss)) wird verwiesen. Zu beanstanden ist daher, dass die Kommission dem Kriterium des Anreizeffekts in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung einen zentralen Stellenwert einr�umt, da aus wettbewerblicher Sicht das blo�e Nichtvorhandensein eines Anreizeffekts keinen Beleg f�r das Vorliegen einer Wettbewerbsbeeintr�chtigung darstellt. Auf Nummer 1075 des Siebzehnten Hauptgutachtens der Monopolkommission gem�� � 44 Abs. 1 Satz 1
Drucksache 859/08
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Schaffung einer Nachfolgeregelung und �nderung des Investitionszulagengesetzes 2007
... (1) Auf dieses Gesetz findet die Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 zur Erkl�rung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) (ABl. EU (Nr.) L 214 S. 3) Anwendung.
Drucksache 486/1/08
Empfehlungen der Aussch�sse
Mitteilung der Kommission der Europ�ischen Gemeinschaften an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Vorfahrt f�r KMU in Europa: Der "Small Business Act " f�r Europa KOM (2008) 394 endg.; Ratsdok. 11262/08
... 21. Der Bundesrat begr��t, dass KMU k�nftig mehr staatliche Beihilfe erhalten k�nnen. Er ist aber besorgt dar�ber, dass die Mitgliedstaaten in ihrer politischen Verantwortlichkeit f�r die Vergabe von Beihilfen weiter geschw�cht werden. Er beklagt die Instrumentalisierung der Beihilfenkontrolle zu wirtschafts- und fiskalpolitischen Zwecken. Er weist darauf hin, dass die europ�ische Beihilfenkontrolle gem�� Artikeln 87 bis 89 EGV allein dem Schutz des gemeinsamen Markts dient. Ziel der europ�ischen Beihilfenkontrolle ist weder der Schutz staatlicher Mittel noch deren effiziente Verwendung. Auf die Stellungnahme des Bundesrates vom 23. September 2005 (BR-Drucksache 509/05 (Beschluss)) wird verwiesen. Zu beanstanden ist daher, dass die Kommission dem Kriterium des Anreizeffekts in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung einen zentralen Stellenwert einr�umt, da aus wettbewerblicher Sicht das blo�e Nichtvorhandensein eines Anreizeffekts keinen Beleg f�r das Vorliegen einer Wettbewerbsbeeintr�chtigung darstellt. Auf Nummer 1075 des Siebzehnten Hauptgutachtens der Monopolkommission gem�� � 44 Abs. 1 Satz 1
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