Begründung
1. Kontext
• Gründe und Ziele des Vorschlags:
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte und Hauptmerkmale der horizontalen GMO
• Rechtsgrundlage
• Inhalt des Vorschlags
• Subsidiaritätsprinzip
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Vereinfachung
Vorschlag
Artikel 1
Die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 wird wie folgt geändert:
Artikel 29
Bedingungen und Beihilfesatz für Butter
Artikel 52
Marktrücknahme von Zucker
Artikel 52a
Marktrücknahme von Zucker in den Wirtschaftsjahren 2008/09 und 2009/10
Artikel 59
Verwaltung der Quoten
Artikel 60
Neuzuteilung der nationalen Quote und Quotenkürzung.
Abschnitt IV
A Beihilfen im Sektor Obst und Gemüse
Unterabschnitt I
Erzeugergruppierungen
Artikel 103a
Beihilfen für Erzeugergruppierungen
Unterabschnitt II
Betriebsfonds und operationelle Programme
Artikel 103b
Betriebsfonds
Artikel 103c
Operationelle Programme
Artikel 103d
Finanzielle Beihilfe der Gemeinschaft
Artikel 103e
Einzelstaatliche finanzielle Beihilfe
Artikel 103f
Nationaler Rahmen und nationale Strategie für operationelle Programme
Artikel 103g
Genehmigung der operationellen Programme
Artikel 103h
Durchführungsbestimmungen
Artikel 113a
Zusätzliche Anforderungen für die Vermarktung von Erzeugnissen des Sektors Obst und Gemüse
Artikel 113b
Vermarktung des Fleisches von höchstens zwölf Monate alten Rindern
Abschnitt I
A Regeln für Marktteilnehmerorganisationen und Branchenverbände im Sektor Obst und Gemüse
Unterabschnitt I
Satzung und Anerkennung der Erzeugerorganisationen
Artikel 125a
Satzung der Erzeugerorganisationen
Artikel 125b
Anerkennung
Unterabschnitt II
Vereinigungen von Erzeugerorganisationen und Erzeugergruppierungen
Artikel 125c
Vereinigungen von Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse
Artikel 125d
Auslagerung
Artikel 125e
Erzeugergruppierungen im Sektor Obst und Gemüse
Unterabschnitt III
Ausdehnung der Regeln auf die Erzeuger eines Wirtschaftsbezirks
Artikel 125f
Ausdehnung der Regeln
Artikel 125g
Mitteilung
Artikel 125h
Aufhebung der Ausdehnung der Regeln
Artikel 125i
Finanzbeiträge nicht angeschlossener Erzeuger
Artikel 125j
Ausdehnung der Regeln von Vereinigungen von Erzeugerorganisationen
Unterabschnitt IV
Branchenverbände im Obst- und Gemüsesektor
Artikel 125k
Anerkennung und Entzug der Anerkennung
Artikel 125l
Ausdehnung der Regeln
Artikel 125m
Mitteilung und Aufhebung der Ausdehnung der Regeln
Artikel 125n
Finanzbeiträge nicht angeschlossener Wirtschaftsteilnehmer
Artikel 140a
Einfuhrpreissystem für Obst und Gemüse und Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse
Artikel 176a
Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen im Sektor Obst und Gemüse
Artikel 179
Durchführungsbestimmungen zu Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen in den Sektoren Obst und Gemüse sowie Tabak
Artikel 203a
Übergangsbestimmungen für Obst und Gemüse und Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse
Artikel 2
Aufhebungen
Artikel 3
Anhang I
Anhang VIIa
Berechnung des Prozentsatzes nach Artikel 59 Absatz 2 Unterabsatz 2
Anhang VIIb
Berechnung des auf Unternehmen anzuwendenden Prozentsatzes nach Artikel 59 Absatz 2 Unterabsatz 2
Anhang VIIc
Berechnung des Koeffizienten nach Artikel 52a Absatz 1
Anhang II
Anhang XIa
Vermarktung von Fleisch von bis zu 12 Monate alten Rindern gemäß Artikel 113b
I. Begriffsbestimmung
II. Einstufung der bis zu 12 Monate alten Rinder im Schlachthof
III. Verkehrsbezeichnungen
IV. Obligatorische Angaben auf dem Etikett
V. Freiwillige Angaben auf dem Etikett
VI. Registrierung
VII. Amtliche Kontrollen
VIII. Einfuhr von Fleisch aus Drittländern
IX. Sanktionen
Anhang III
Anhang XVIa
Vollständiges Verzeichnis der Regeln, die nach Artikel 125f und Artikel 125l auf nicht angeschlossene Erzeuger ausgedehnt werden können
Anhang IV
Änderungen von Anhang XXII der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007