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"Gemeinschaftspatentverordnung"
Drucksache 783/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft Mehr Forschung und Innovation - In Wachstum und Beschäftigung investieren: Eine gemeinsame Strategie KOM (2005) 488 endg.; Ratsdok. 13606/05
... 11. Der Bundesrat unterstützt weiterhin nachdrücklich die Haltung der Bundesregierung, bei der Gemeinschaftspatentverordnung in den noch strittigen Punkten nicht weiter nachzugeben. Insbesondere widerspricht der Bundesrat einer Ausweitung der Rechtswirkungen der Übersetzungen; diese dürfen im Grundsatz nur eine rechtlich unverbindliche Information darstellen, um nicht das eigentliche Ziel der Harmonisierung des Patentrechts in der EU zu verfehlen. Ebenso widerspricht der Bundesrat einer Abkürzung der Frist zur Vorlage der Übersetzungen von zwei Jahren. Unabhängig hiervon wäre es aus Gründen der Effizienz und zur Verminderung der Kosten vorzugswürdig, die Anzahl der erforderlichen Übersetzungen auf wenige Sprachen zu begrenzen (Deutsch, Englisch und Französisch).
Drucksache 783/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 819. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2006
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft Mehr Forschung und Innovation - In Wachstum und Beschäftigung investieren: Eine gemeinsame Strategie KOM (2005) 488 endg.; Ratsdok. 13606/05
... 11. Der Bundesrat unterstützt weiterhin nachdrücklich die Haltung der Bundesregierung, bei der Gemeinschaftspatentverordnung in den noch strittigen Punkten nicht weiter nachzugeben. Insbesondere widerspricht der Bundesrat einer Ausweitung der Rechtswirkungen der Übersetzungen; diese dürfen im Grundsatz nur eine rechtlich unverbindliche Information darstellen, um nicht das eigentliche Ziel der Harmonisierung des Patentrechts in der EU zu verfehlen. Ebenso widerspricht der Bundesrat einer Abkürzung der Frist zur Vorlage der Übersetzungen von zwei Jahren. Unabhängig hiervon wäre es aus Gründen der Effizienz und zur Verminderung der Kosten vorzugswürdig, die Anzahl der erforderlichen Übersetzungen auf wenige Sprachen zu begrenzen (Deutsch, Englisch und Französisch).
Drucksache 64/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Übertragung der Zuständigkeit in Gemeinschaftspatentsachen auf den Gerichtshof KOM (2003) 827 endg.; Ratsdok. 5190/04
... Der Bundesrat unterstützt die Haltung der Bundesregierung, bei der Gemeinschaftspatentverordnung in den noch strittigen Punkten nicht weiter nachzugeben.
Drucksache 65/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Errichtung des Gemeinschaftspatentgerichts und betreffend das Rechtsmittel vor dem Gericht erster Instanz KOM (2003) 828 endg.; Ratsdok. 5189/04
... Der Bundesrat unterstützt die Haltung der Bundesregierung, bei der Gemeinschaftspatentverordnung in den noch strittigen Punkten nicht weiter nachzugeben.
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