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"Gruppenfreistellungsverordnung"
Drucksache 139/20
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Europ�ischen Rat, den Rat, die Europ�ische Zentralbank, die Europ�ische Investitionsbank und die Euro-Gruppe: Die koordinierte wirtschaftliche Reaktion auf die COVID-19-Pandemie - COM(2020) 112 final
... - F�nftens ist erg�nzend eine Reihe zus�tzlicher Ma�nahmen m�glich, etwa im Rahmen der Deminimis-Verordnung5 und der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung6� die von den Mitgliedstaaten ebenfalls sofort und ohne Einschaltung der Kommission getroffen werden k�nnen.
1. Einleitung
2. SOZIO�KONOMISCHE Auswirkungen
3. Gew�hrleistung der Solidarit�t IM Binnenmarkt
3.1. LIEFERUNG medizinischer AUSR�STUNG
3.2. Verkehr
3.3. TOURISMUS
4. MOBILISIERUNG des EU-HAUSHALTS und der Europ�ischen INVESTITIONSBANK-GRUPPE
4.1. LIQUIDIT�TSMA�NAHMEN: Unterst�tzung f�r Unternehmen, Sektoren und Regionen
AUFRECHTERHALTUNG des LIQUIDIT�TSFLUSSES in die Wirtschaft - BANKENSEKTOR
4.2. ABMILDERUNG der Auswirkungen auf die BESCH�FTIGUNG
4.3. die INVESTITIONSINITIATIVE zur Bew�ltigung der CORONAKRISE
5. Staatliche Beihilfen
6. VOLLE AUSSCH�PFUNG der FLEXIBILIT�T des EU-FISKALRAHMENS
7. Schlussfolgerung
ANNEXES 1 to 3 ANH�NGE der Mitteilung der Kommission an Das Europ�ische Parlament, den Europ�ischen Rat, den Rat, die Europ�ische Zentralbank, die Europ�ische INVESTITIONSBANK und die EURO-GRUPPE: Die koordinierte wirtschaftliche Reaktion auf die COVID-19-Pandemie
Anhang 1 - die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-PANDEMIE
Abbildung 1: Gesch�tzte Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Wirtschaft der EU: Szenario f�r 2020
Anhang 2 - Nationale MAẞNAHMEN f�r MEDIZINISCHE Produkte und Ger�te sowie PERS�NLICHE SCHUTZAUSR�STUNGEN
1. Kontext und Notwendigkeit eines gemeinsamen Ansatzes
2. Rechtsrahmen f�r restriktive Nationale MAẞNAHMEN
Anhang 3 - Staatliche Beihilfen
Drucksache 29/1/20
Empfehlungen der Aussch�sse
Vorschlag f�r eine Verordnung des Europ�ischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds f�r einen gerechten �bergang - COM(2020) 22 final; Ratsdok. 5256/20
... 50. Die Unterst�tzung produktiver Investitionen in andere Unternehmen als KMU durch den JTF sollte nicht auf jene Gebiete beschr�nkt sein, die nach bisher geltendem Beihilferecht F�rdergebiete gem�� Artikel 107 Absatz 3 Buchstaben a und c AEUV sind. Das Beihilferecht muss vielmehr allen vom JTF beg�nstigten Gebieten diese M�glichkeit einr�umen, um dem drohenden Arbeitsplatzabbau fr�hzeitig und effektiv entgegenzuwirken. Dem sollte auch durch eine Anpassung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung Rechnung getragen werden.
I. Zu BR-Drucksachen 29/20 und 36/201
Zeitpunkt der Vorlage
3 Steuerung
Programmierung, Territorialer Plan f�r einen gerechten �bergang
Mittel�bertragung, Kofinanzierung und thematische Konzentration
Methode f�r die Zuweisung von Mitteln
3 Komplexit�t
3 Beihilfe
II. Zu BR-Drucksache 29/20
III. Zu BR-Drucksache 36/20
IV. Zu BR-Drucksachen 29/20 und 36/20
3 Direktzuleitung
Drucksache 553/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur steuerlichen F�rderung von Forschung und Entwicklung
... Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1), in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.
Gesetz
Artikel 1 Gesetz zur steuerlichen F�rderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz - FZulG)
3 Inhalts�bersicht
� 1 Anspruchsberechtigung
� 2 Beg�nstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
� 3 F�rderf�hige Aufwendungen und Bemessungsgrundlage
� 4 H�he der Forschungszulage
� 5 Antrag auf Forschungszulage
� 6 Bescheinigung
� 7 Kumulierung mit anderen F�rderungen oder staatlichen Beihilfen
� 8 Beg�nstigungszeitraum
� 9 Anzuwendende Rechtsvorschriften der Europ�ischen Union
� 10 Festsetzung und Leistung der Forschungszulage
� 11 Verzinsung des R�ckforderungsanspruchs
� 12 Anwendung der Abgabenordnung
� 13 Verfolgung von Straftaten
� 14 Verordnungserm�chtigung
� 15 Bekanntmachungserlaubnis
� 16 Anwendungsregelung
� 17 Evaluierung und wissenschaftliche Forschung
Artikel 2 �nderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Drucksache 655/1/19
Empfehlungen der Aussch�sse
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Europ�ischen Rat, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der europ�ische Gr�ne Deal - COM(2019) 640 final
... 81. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass im Rahmen der zu begr��enden �berarbeitung der einschl�gigen Leitlinien f�r staatliche Beihilfen auch eine m�glichst weitreichende �berarbeitung und Erweiterung der beihilferechtlichen Gruppenfreistellungsverordnungen erfolgen sollte, um Investitionshemmnisse abzubauen. Ziel muss die Vermeidung unn�tigen Arbeits-, Zeit- und B�rokratieaufwands im Rahmen der Feststellung der Vereinbarkeit von Beihilfen mit dem Binnenmarkt sein. �berall dort, wo eindeutige Voraussetzungen f�r die Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt festgelegt werden k�nnen, m�ssen f�r diese Gruppen die operativen Freistellungskriterien f�r eine Vorabpr�fung ihrer Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt ausgearbeitet werden. Die Kommission kann sodann den Geltungsbereich der Freistellungsverordnungen hinsichtlich dieser Gruppen erweitern und so die Durchsetzung der Ziele des europ�ischen Gr�nen Deals im Wege der Erm�glichung einer schnelleren, leichteren und effizienteren F�rderung unterst�tzen.
2 Grunds�tzliches
Im Einzelnen
3 Allgemeines
3 Wachstumsstrategie
Zu einzelnen Ma�nahmen und Politikbereichen
Allgemein zu den Arbeitspaketen
3 Emissionshandelssystem
3 Finanzierungsfragen
3 Nachhaltigkeit
3 Klimagesetzgebung
Gemeinsame Agrarpolitik
3 Biodiversit�t
3 Forstwirtschaft
Meere und Ozeane
Wasser - und Bodenschutz
3 Bio�konomie
Kreislaufwirtschaft und Verbraucherbelange
3 Verkehrssektor
Wohnen und Bauen
�berarbeitung der �rhus-Verordnung und Planungs- und Genehmigungsverfahren von Verkehrsinfrastrukturprojekten
3 B�rgerbeteiligung/Partizipationsverfahren
2 Weiteres
2 Sonstiges
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 242/1/19
Empfehlungen der Aussch�sse
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen F�rderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz - FZulG )
... Artikel 25 Nummer 6a der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (ABl. L 187 vom 26. Juni 2014 S. 1) erlaubt, die Beihilfeintensit�ten f�r industrielle Forschung von 50 Prozent und experimentelle Entwicklung von 25 Prozent der beihilfef�higen Kosten f�r mittlere Unternehmen um 10 Prozent und f�r kleine Unternehmen um 20 Prozent zu erh�hen. Durch eine Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen oder mit Forschungseinrichtungen ist eine maximal m�gliche Beihilfeintensit�t von 80 Prozent m�glich.
Zum Gesetzentwurf insgesamt
6. Zu � 3 Absatz 7 Satz 2 - neu - FZulG
7. Zu � 6 Absatz 2 Satz 1 FZulG
Drucksache 617/18
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, die Europ�ische Zentralbank, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europ�ische Investitionsbank: Die Investitionsoffensive f�r Europa - Bestandsaufnahme und n�chste Schritte
... Gruppenfreistellungsverordnung wurde erweitert, sodass sie sich nun auch auf �ffentliche F�rderma�nahmen f�r Hafen-, Flughafen-und kulturelle Infrastrukturen erstreckt.33 Heute werden 97 % der staatlichen Beihilfen auf der Grundlage klar festgelegter Bedingungen ohne vorherige Genehmigung der staatlichen Beihilfe durch die EU gew�hrt. Im Juni 2018 nahm die Kommission einen Vorschlag f�r eine gezielte �nderung der Erm�chtigungsverordnung zum n�chsten mehrj�hrigen Finanzrahmen. Der kombinierte Effekt dieser Ma�nahmen hat zu wesentlich mehr Rechtssicherheit und schlankeren Verfahren gef�hrt, wodurch eine F�rderung von Investitionen, insbesondere in die Infrastruktur, erm�glicht wurde.
Mitteilung
1. Europas Initiative zur Investitionsf�rderung
Abbildung 1 R�ckgang und Erholung der Investitionsrate
2. Die Investitionsoffensive f�r Europa liefert konkrete Ergebnisse
Abbildung 2 Ergebnisse des Europ�ischen Fonds f�r strategische Investitionen, Stand November 2018
Beispiele von der Europ�ischen Plattform f�r Investitionsberatung
3. Abbau von Investitionshemmnissen
3.1 Initiativen auf EU-Ebene
Vertiefung des Binnenmarkts in allen seinen Dimensionen
5 Kapitalm�rkte
Verkehrs - und Energieinfrastrukturen
Menschen, Bildung und Kompetenzen
Europ�ische Struktur- und Investitionsfonds
Staatliche Beihilfen
3.2 Beseitigung von Hemmnissen auf nationaler und regionaler Ebene
4. Schlussfolgerungen und Schl�sselbereiche f�r vorrangige Ma�nahmen
ANNEXES 1 to 2 ANH�NGE zur Mitteilung der Kommission an Das Europ�ische Parlament, den Rat, die Europ�ische Zentralbank, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europ�ische INVESTITIONSBANK Die Investitionsoffensive f�r Europa: Bestandsaufnahme und n�chste Schritte
Anhang 1 in AUSSCH�SSEN des Rates GEF�HRTE THEMATISCHE DISKUSSIONEN �ber INVESTITIONSHEMMNISSE
1. Investitionsergebnisse und Engp�sse
2. Infrastrukturinvestitionen
3. Investitionen in immaterielle Verm�genswerte
Anhang 2 Fortschritte der Mitgliedstaaten BEI der Bew�ltigung von Herausforderungen IM Bereich INVESTITIONEN
Drucksache 229/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag f�r eine Verordnung des Europ�ischen Parlaments und des Rates �ber besondere Bestimmungen f�r das aus dem Europ�ischen Fonds f�r regionale Entwicklung sowie aus Finanzierungsinstrumenten f�r das ausw�rtige Handeln unterst�tzte Ziel "Europ�ische territoriale Zusammenarbeit" (Interreg)
... Gruppenfreistellungsverordnung aufzunehmen, um eine generelle beihilferechtliche Rechtfertigung f�r Interreg zu erreichen. Dennoch bekr�ftigt er seine Forderung aus seiner Stellungnahme vom 15. Dezember 2017 (BR-Drucksache 543/17(B)), Interreg aufgrund seiner besonderen Zielsetzungen in Abstimmung mit den zust�ndigen Generaldirektionen beihilfefrei zu stellen.
Drucksache 229/1/18
Empfehlungen der Aussch�sse
Vorschlag f�r eine Verordnung des Europ�ischen Parlaments und des Rates �ber besondere Bestimmungen f�r das aus dem Europ�ischen Fonds f�r regionale Entwicklung sowie aus Finanzierungsinstrumenten f�r das ausw�rtige Handeln unterst�tzte Ziel "Europ�ische territoriale Zusammenarbeit" (Interreg)
... Gruppenfreistellungsverordnung aufzunehmen, um eine generelle beihilferechtliche Rechtfertigung f�r Interreg zu erreichen. Dennoch bekr�ftigt der Bundesrat seine Forderung aus seiner Stellungnahme vom 15. Dezember 2017 (BR-Drucksache 543/17(B)), Interreg aufgrund seiner besonderen Zielsetzungen in Abstimmung mit den zust�ndigen Generaldirektionen beihilfefrei zu stellen.
Drucksache 452/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur �nderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetz es
... Gruppenfreistellungsverordnung; ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1, L 283, S. 65) in der jeweils geltenden Fassung. Das Auslaufen der Freistellungsanzeige ist vom Bundesministerium der Finanzen im Bundesgesetzblatt gesondert bekannt zu geben."
Zweites Gesetz
Artikel 1 �nderung des Energiesteuergesetzes
� 3b Staatliche Beihilfen
� 26 Steuerbefreiung f�r den Eigenverbrauch
� 28 Steuerbefreiung f�r gasf�rmige Energieerzeugnisse
� 53 Steuerentlastung f�r die Stromerzeugung.
� 53a Steuerentlastung f�r die gekoppelte Erzeugung von Kraft und W�rme
� 66c Bu�geldvorschriften
Artikel 2 Weitere �nderung des Energiesteuergesetzes
� 47a Steuerentlastung f�r den Eigenverbrauch
Artikel 3 �nderung des Stromsteuergesetzes
� 2a Staatliche Beihilfen
� 14 Bu�geldvorschriften
Artikel 4 Weitere �nderung des Stromsteuergesetzes
� 9c Steuerentlastung f�r den �ffentlichen Personennahverkehr
Artikel 5 �nderung des Tabaksteuergesetzes
Artikel 6 �nderung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes
Artikel 7 �nderung des Kaffeesteuergesetzes
Artikel 8 �nderung des Alkoholsteuergesetzes
Artikel 9 �nderung des Luftverkehrsteuergesetzes
Artikel 10 Inkrafttreten
Drucksache 227/1/16
Empfehlungen der Aussch�sse
Entschlie�ung des Bundesrates zur Einf�hrung einer steuerlichen F�rderung von Forschung und Entwicklung (Forschungspr�mie) f�r den Mittelstand in Deutschland - Antrag der L�nder Niedersachsen, Bayern -
... Gruppenfreistellungsverordnung Artikel 25 Nummer 3a VO (EU) Nr.
Drucksache 227/16
Antrag der L�nder Niedersachsen, Bayern
Entschlie�ung des Bundesrates zur Einf�hrung einer steuerlichen F�rderung von Forschung und Entwicklung (Forschungspr�mie) f�r den Mittelstand in Deutschland
... Gruppenfreistellungsverordnung Artikel 25 Nummer 3a VO (EU) Nr.
Drucksache 603/16
... der Kommission vom 6. August 2008 zur Erkl�rung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) (ABl. EU (Nr.) L 214 S. 3)" durch die Angabe "der Verordnung (EU) Nr.
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand f�r die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 �nderung des G�terkraftverkehrsgesetzes
Artikel 2 �nderung des Fahrpersonalgesetzes
Artikel 3 �nderung des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbst�ndigen Kraftfahrern
Artikel 4 �nderung des Stra�enverkehrsgesetzes
Artikel 5 �nderungen des Gesetzes �ber die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes
Artikel 6 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Finanzielle Auswirkungen auf die �ffentlichen Haushalte
IV. Erf�llungsaufwand
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
V. Weitere Kosten
VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil - zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Nummer 1
Nummer 2
Nummer 3
Nummer 4
Nummer 5
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2 Nummer 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Drucksache 275/1/16
Empfehlungen der Aussch�sse
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur �nderung des Seefischereigesetz es
... auch auf Beihilfen im Rahmen der Gruppenfreistellungsverordnung Fischerei anzuwenden. Die hierf�r zust�ndigen Beh�rden ben�tigen gleichfalls ein Einsichtsrecht.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 � 2 Absatz 7 Satz 3
2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1
Zu Artikel 1 Nummer 1
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a � 14 Absatz 1 Satz 5
Drucksache 227/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschlie�ung des Bundesrates zur Einf�hrung einer steuerlichen F�rderung von Forschung und Entwicklung (Forschungspr�mie) f�r den Mittelstand in Deutschland
... Gruppenfreistellungsverordnung Artikel 25 Nummer 3a VO (EU) Nr.
Anlage Entschlie�ung des Bundesrates zur Einf�hrung einer steuerlichen F�rderung von Forschung und Entwicklung (Forschungspr�mie) f�r den Mittelstand in Deutschland
Drucksache 275/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur �nderung des Seefischereigesetz es
... auch auf Beihilfen im Rahmen der Gruppenfreistellungsverordnung Fischerei anzuwenden. Die hierf�r zust�ndigen Beh�rden ben�tigen gleichfalls ein Einsichtsrecht.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 � 2 Absatz 7 Satz 3
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a � 14 Absatz 1 Satz 5
Drucksache 141/13
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Sozialinvestitionen f�r Wachstum und sozialen Zusammenhalt - einschlie�lich Durchf�hrung des Europ�ischen Sozialfonds 2014-2020 - COM(2013) 83 final
... 45. Die EU-Vorschriften �ber staatliche Beihilfen sind zu beachten (und die M�glichkeiten im Rahmen der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (EG) Nr.
3 Einleitung
1. die Herausforderungen
Demografischer Wandel
Mehr Effizienz in der Sozialpolitik
Ressourcen des privaten und des dritten Sektors zur Erg�nzung der staatlichen Anstrengungen
Die geschlechtsspezifische Dimension
2. Was ist zu Tun? Der Schwerpunkt muss auf einfachen, gezielten und an Bedingungen gekn�pften Sozialinvestitionen liegen
2.1. Verbesserung der Nachhaltigkeit und Zweckm��igkeit der Sozialsysteme durch Vereinfachung und st�rkere Zielausrichtung
2.2. Aktivit�ts- und kompetenzf�rdernde Politik durch gezielte, an Bedingungen gekn�pfte, wirksamere Unterst�tzung
2.3. Sozialinvestitionen in allen Lebensphasen
3. Leitlinien f�r die Nutzung der EU-FONDS 2014-2020
4. Gezielte Initiativen
4.1. Ma�nahmen zur F�rderung von Sozialinvestitionen
� F�rderung des Zugangs von Sozialunternehmen zu Finanzierungsm�glichkeiten: Europ�ischer Fonds f�r soziales Unternehmertum
� Nutzung neuer Finanzierungsinstrumente
� Social Impact Bonds
4.2. F�rderung eines angemessenen Auskommens/Sensibilisierung f�r soziale Rechte
� Sicherung eines angemessenen Auskommens
� Aufbau von Verwaltungskapazit�ten und Einrichtung zentraler Anlaufstellen
� F�rderung der finanziellen Inklusion
� Schutz vor finanziellen Schwierigkeiten
� Energieeffizienz
� Verbesserung des Informationszugangs f�r die B�rgerinnen und B�rger
4.3. Investitionen in Kinder / Fr�hkindliche Erziehung und Betreuung
� Verbesserung des Zugangs zu Kinderbetreuung
� Senkung der Schulabbrecherquote
5. Schlussfolgerung - AUSBLICK
1. Verst�rkte Sozialinvestitionen als Bestandteil des Europ�ischen Semesters
2. Bestm�gliche Nutzung der EU-Fonds zur F�rderung von Sozialinvestitionen
3. Straffung von Governance und Berichterstattung
Drucksache 62/13
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Vorschlag f�r eine Verordnung des Europ�ischen Parlaments und des Rates zur �nderung der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 hinsichtlich der �ffnung des Marktes f�r inl�ndische Schienenpersonenverkehrsdienste - COM(2013) 28 final
... vorgeschlagen, mit der im Einklang mit den in Artikel 108 Absatz 4 und Artikel 109 AEUV vorgesehenen Verfahren Beihilfen zur Koordinierung des Verkehrs oder zur Abgeltung bestimmter, mit dem Begriff des �ffentlichen Dienstes zusammenh�ngender Leistungen nach Artikel 93 AEUV in den Geltungsbereich der Erm�chtigungsverordnung aufgenommen werden. Die Kommission erwartet derzeit eine sich daraus ergebende, k�nftige Gruppenfreistellungsverordnung, die den Inhalt der derzeitigen Freistellung �bernimmt, ausgenommen insoweit, als die Verordnung 1370/2007 durch diesen Legislativvorschlag in Bezug auf den Eisenbahnsektor ge�ndert wird.
Vorschlag
Begr�ndung
1. Kontext des Vorschlags
1.2 Anstehende Probleme
1.3 Allgemeine Ziele
1.4 Einzelziele
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabsch�tzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1 Definition einer zust�ndigen �rtlichen Beh�rde Artikel 2 Buchstabe c
3.2 Spezifikationen zur Definition gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen und des geografischen Geltungsbereichs �ffentlicher Dienstleistungsauftr�ge durch die zust�ndigen Beh�rden Artikel 2 Buchstabe e und neuer Artikel 2a
3.3 Bereitstellung operationeller, technischer und finanzieller Informationen �ber den �ffentlichen Personenverkehr, f�r den ein �ffentlicher Dienstleistungsauftrag im Wege einer Ausschreibung zu vergeben ist Artikel 4 Absatz 6 und neuer Artikel 4 Absatz 8
3.4 Obergrenzen f�r die Direktvergabe von Auftr�gen kleinen Umfangs und Direktvergabe an kleine und mittlere Unternehmen Artikel 5 Absatz 4
3.5 Obligatorische wettbewerbliche Vergabe von Auftr�gen im Eisenbahnverkehr Artikel 5 Absatz 6 und Artikel 4
3.6 Vergabebeschr�nkungen neuer Artikel 5 Absatz 6
3.7 Zugang zu Rollmaterial neuer Artikel 5a und neuer Artikel 9a
3.8 Ver�ffentlichung bestimmter Informationen zu �ffentlichen Dienstleistungsauftr�gen Artikel 7 Abs�tze 1 und 2
3.9 �bergangszeitraum f�r die wettbewerbliche Vergabe Artikel 8 Absatz 2
3.10 �bergangszeitraum f�r bestehende direkt vergebene Eisenbahnauftr�ge neuer Artikel 8 Absatz 2a
3.11 Anpassung der Bestimmungen der Verordnung 1370/2007 hinsichtlich der Befreiung von der Meldepflicht f�r staatliche Beihilfen und der Bedingungen f�r die Vereinbarkeit staatlicher Beihilfen aufgrund von Anforderungen des AEUV
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2a Pl�ne f�r den �ffentlichen Verkehr und gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen
Artikel 5a Rollmaterial
Artikel 9a Ausschussverfahren
Artikel 2
Drucksache 290/13
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Gr�nbuch der Kommission: Versicherung gegen Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Katastrophen COM(2013) 213 final
... Die Kommission behielt in der Gruppenfreistellungsverordnung im Versicherungssektor 267/201014 die Freistellung von Mit-(R�ck-)Versicherungsgemeinschaften mit �nderungen bei. Dadurch erkannte sie an, dass bei bestimmten Arten von Risiken, die einzelne Versicherungsunternehmen nur ungern versichern oder alleine nicht versichern k�nnen, das Risiko geteilt werden muss, damit derartige Risiken abgedeckt werden k�nnen.
Gr�nbuch Versicherung gegen Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Katastrophen
1. Hintergrund
Schaubild 1: Naturkatastrophen in EWR-Staaten 1980-2011
Schaubild 2: �berschwemmungen - Gr��te Sch�den bisher
Schaubild 3: St�rme - Gr��te Sch�den bisher
Schaubild 4: Erdbeben - Gr��te Sch�den bisher
Schaubild 5: Naturkatastrophen in EWR-Staaten - Schadensereignisse, Todesopfer und Verluste 1980 bis 2011
Schaubild 6: Im Informationssystem f�r Gro�unf�lle registrierte Industrieunf�lle in EWR-Staaten
2. Marktdurchdringung von Versicherungen gegen Naturkatastrophen
Schaubild 7: Naturkatastrophen in EWR-Staaten 1980 bis 2011 - Gesamtschaden und versicherte Sch�den
4 Fragen
2.1. Versicherungsb�ndelung
4 Fragen
2.2. Pflichtversicherung f�r Katastrophen
4 Fragen
2.3. Katastrophenversicherungspools
2.4. Der Staat als R�ck- Versicherer und R�ck- Versicherer letzter Instanz
4 Fragen
2.5. Auf einen parametrischen Wetterindex gest�tzte Wetterversicherung und andere innovative L�sungen
2.5.1. Auf einen parametrischen Wetterindex gest�tzte Wetterversicherung
2.5.2. Wetterforschung
2.5.3. Wertpapiere der Versicherungswirtschaft
4 Fragen
3. Sensibilisierung f�r das Katastrophenrisiko, Pr�vention und Eind�mmung
3.1. Versicherungspr�mien als marktwirtschaftlicher Anreiz zur Risikosensibilisierung, -verh�tung und -minderung
4 Fragen
3.2. Langfristige Katastrophenversicherungsvertr�ge
4 Fragen
3.3. Vorvertragliche und vertragliche Informationspflichten
4 Fragen
3.4. Bedingungen des Versicherungsvertrags
4 Fragen
3.5. Daten, Forschung und Information
4 Fragen
3.6. F�rderung von Risikofinanzierungsinitiativen als Teil der EU-Politik im Bereich Entwicklungszusammenarbeit
4 Fragen
4. Vom Menschen verursachte Katastrophen
4.1. Umwelthaftung und Sch�den aufgrund von Industrieunf�llen
4 Fragen
4.2. Haftpflichtversicherung f�r Nuklearanlagen
4.3. Haftpflichtversicherung f�r Offshore-Erd�l- und -Erdgasunternehmen
4 Fragen
4.4. Informationsrechte von Opfern von vom Menschen verursachten Katastrophen
4 Fragen
5. Schadenregulierung
4 Fragen
6. Allgemeine Bemerkungen
4 Fragen
7. Welche weiteren Schritte sind geplant?
Drucksache 760/12
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Vorschlag f�r eine Verordnung des Rates zur �nderung der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 �ber besondere Vorschriften f�r die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags COM(2012) 725 final
... - Die Mitgliedstaaten m�ssen alle geplanten Beihilfema�nahmen, sofern sie nicht unter eine Gruppenfreistellungsverordnung oder einen Freistellungsbeschluss fallen, bei der Kommission anmelden und d�rfen die Beihilfema�nahmen erst durchf�hren, nachdem die Kommission einen Genehmigungsbeschluss erlassen hat. Nach einer im Wesentlichen zwischen Kommission und Mitgliedstaat bilateral erfolgenden vorl�ufigen Pr�fung ("Phase I" ), die h�chstens zwei Monate dauern sollte, kann die Kommission die Beihilfe entweder genehmigen oder aber ein f�rmliches Pr�fverfahren ("Phase II") einleiten, das sie m�glichst nach 18 Monaten abschlie�en sollte, um dann die Beihilfe (falls erforderlich unter Bedingungen) zu genehmigen oder zu untersagen. - Die Kommission muss alle Beschwerden von Beteiligten sorgf�ltig und unvoreingenommen pr�fen und ohne ungeb�hrliche Verz�gerung �ber deren Stichhaltigkeit entscheiden. Kommt sie nach Pr�fung der Beschwerde zu dem Schluss, dass es sich bei der Ma�nahme nicht um eine staatliche Beihilfe handelt, so muss die Kommission dem Beschwerdef�hrer zumindest in hinreichender Weise die Gr�nde darlegen, aus denen die in der Beschwerde angef�hrten sachlichen und rechtlichen Gesichtspunkte nicht zum Nachweis des Vorliegens einer staatlichen Beihilfe gen�gt haben.
Drucksache 277/12
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Modernisierung des EU-Beihilfenrechts - COM(2012) 209 final
... c) �berarbeitung und m�gliche Ausweitung der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung hinsichtlich der von der �berarbeiteten Erm�chtigungsverordnung abgedeckten Beihilfekategorien, um dazu beizutragen, dass �ffentliche Mittel verst�rkt bestimmten Zielen zugeleitet werden, um die verwaltungstechnische Bearbeitung bestimmter Ma�nahmen mit vergleichsweise geringen Beihilfebetr�gen zu vereinfachen.
1. Einf�hrung: Beihilfenkontrolle im aktuellen wirtschaftlichen politischen Umfeld
2. Ziele Instrumente der Modernisierung des EU-Beihilfenrechts
2.1. Wachstumsf�rderung auf einem gest�rkten, dynamischen und wettbewerbsf�higen Binnenmarkt
2.2. Fokussierung der Durchsetzung auf F�lle mit besonders starken Auswirkungen auf den Binnenmarkt
2.3. Straffere Regeln und schnellerer Abschluss
3. Weiteres Vorgehen
Drucksache 761/1/12
Empfehlungen der Aussch�sse
Vorschlag f�r eine Verordnung des Rates zur �nderung der Verordnung (EG) Nr. 994/98 des Rates vom 7. Mai 1998 �ber die Anwendung der Artikel 92 und 93 des Vertrags zur Gr�ndung der Europ�ischen Gemeinschaft auf bestimmte Gruppen horizontaler Beihilfen und der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europ�ischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 �ber �ffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Stra�e - COM(2012) 730 final
... 4. Er unterst�tzt die �berlegungen der Kommission zur st�rkeren Transparenz und zur Anpassung des Verfahrens zur Annahme von Gruppenfreistellungsverordnungen durch die Kommission. Insbesondere durch eine Ver�ffentlichung der Zusammenfassungen auf der Website der Kommission k�nnte der Verwaltungsaufwand verringert, die Stellungnahmem�glichkeiten der Beteiligten verbessert sowie die Freistellungsfrist verk�rzt werden.
Drucksache 223/12
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten - COM(2012) 173 final
... Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung
2 Einleitung
1. Die Schaffung von Arbeitspl�tzen f�rdern
1.1. Die Nachfrage nach Arbeitskr�ften durch die Schaffung von Arbeitspl�tzen in allen Wirtschaftsbereichen ankurbeln
1.2. Das Potenzial von Schl�sselbranchen zur Schaffung von Arbeitspl�tzen aussch�pfen
1.3. EU-Mittel f�r die Schaffung von Arbeitspl�tzen mobilisieren
Schaffung von Arbeitspl�tzen
2. Die Dynamik der Arbeitsm�rkte Wiederherstellen
2.1. Die Arbeitsm�rkte reformieren
2.1.1. Arbeitsmarkt�berg�nge und inklusive Arbeitsm�rkte gew�hrleisten
2.1.2. Alle Akteurinnen und Akteure f�r eine bessere Umsetzung mobilisieren
2 Arbeitsmarktreformen
2.2. In Qualifikationen investieren
2.2.1. Besseres Monitoring des Qualifikationsbedarfs
2.2.2. Qualifikationen und Kompetenzen besser anerkennen
2.2.3. Synergien zwischen den Bereichen Bildung und Beruf st�rken
Investitionen in Qualifikationen
2.3. Auf dem Weg zu einem europ�ischen Arbeitsmarkt
2.3.1. Rechtliche und praktische Hindernisse f�r die Arbeitnehmerfreiz�gigkeit beseitigen
2.3.2. Arbeitspl�tze und Arbeitsuchende grenz�berschreitend besser aufeinander abstimmen
2.3.3. Auswirkungen der Migration in die und aus der EU ber�cksichtigen
Ein Europ�ischer Arbeitsmarkt
3 Arbeitnehmerfreiz�gigkeit
Europ�ische Arbeitsverwaltungen EURES
3 Migration
3. St�rkung der EU-Governance
3.1. Erg�nzung der besseren nationalen Berichterstattung und Koordinierung durch multilaterale �berwachung.
3.2. St�rkere Beteiligung der Sozialpartner
3.3. St�rkung der Verbindung zwischen Politik und Finanzierung
Schlussfolgerungen
Anhang
Zentrale Besch�ftigungsma�nahmen f�r die gr�ne Wirtschaft
Aktionsplan f�r Fachkr�fte im europ�ischen Gesundheitswesen
Zentrale Besch�ftigungsma�nahmen im IKT-Bereich
Drucksache 372/12
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine europ�ische Strategie f�r Schl�sseltechnologien - Eine Br�cke zu Wachstum und Besch�ftigung COM(2012) 341 final
... Der Rahmen f�r staatliche Beihilfen f�r FuEuI33 stellt eine Grundlage f�r die Bewertung von staatlichen Beihilfen f�r FuEuI-Projekte mit KET-Bezug in der EU dar. Vorausgesetzt, dass staatliche Beihilfen ein klar definiertes Marktversagen beheben, auf das erforderliche Mindestma� beschr�nkt sind und einen tats�chlichen Anreizeffekt haben, l�sst der FuEuIRahmen Beihilfen f�r eine Reihe von Aktivit�ten zu. Dazu geh�ren technische Durchf�hrbarkeitsstudien, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung; Kosten von KMU zum Erwerb gewerblicher Schutzrechte kommen ebenso in Frage wie die Unterst�tzung von jungen innovativen Unternehmen und Innovationsclustern. F�r alle diese F�lle legt der FuEuI-Rahmen eindeutige Vereinbarkeitskriterien auf der Grundlage von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV fest und schafft damit � auch f�r sehr umfangreiche Vorhaben oder Vorhabenpakete, die zusammen bei der Kommission angemeldet wurden � Rechtssicherheit. 34 �berdies k�nnen die Mitgliedstaaten FuEuI-Beihilfen ohne vorherige Anmeldung bei der Kommission gew�hren, sofern diese nicht �ber die in der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung35 vorgegebenen Grenzen hinausgehen. Die Gew�hrung von Beihilfen wurde dadurch deutlich vereinfacht .36 Der FuEuI-Rahmen beruht gro�teils auf Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV; diese Bestimmung diente auch als Rechtsgrundlage in allen Beihilfesachen mit KET-Bezug, die unter den aktuellen FuEuI-Rahmen fallen. Zudem gibt der FuEuI-Rahmen konkrete Kriterien zur Bewertung von FuEuI-Beihilfen f�r wichtige Vorhaben von gemeinsamem europ�ischem Interesse im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV vor. Diese Rechtsgrundlage wurde sehr selten und nur vor Inkrafttreten des aktuellen FuEuI-Rahmens f�r Projekte herangezogen (etwa im Fall des franz�sischen Programms �Medea+� (Beschluss vom 12.3.2002, N 702/A/2001), durch das Mikro- und Nanoelektronikprojekte unterst�tzt wurden, sowie zur F�rderung des hochaufl�senden Fernsehens). Sofern jeweils eine Einzelfallbewertung durchgef�hrt wird, k�nnen solche Beihilfen bis zu der H�he gew�hrt werden, die sich als erforderlich erweist, um F�lle von extremem Marktversagen und Wettbewerbsverzerrungen zu beheben, die gro�angelegte grenz�berschreitende Projekte verhindern. Der Rahmen f�r staatliche Beihilfen f�r FuEuI gilt bis zum 31.12.2013 und wird im Einklang mit den Zielen der j�ngst eingeleiteten Modernisierung des EU-Beihilfenrechts �berarbeitet werden.
1. Einf�hrung
2. Der wirtschaftliche Kontext � die Rolle von KET als Wachstumsmotor in der EU
3. Analyse der Lage � Gro�es Potenzial, aber auch drohender Verlust unserer Wettbewerbsf�hrung
4. Der Weg in die Zukunft � eine Europ�ische KET-Strategie
5. Ein Integrierter KET-Rahmen
5.1. Finanzierung von Forschung und Innovation im Bereich KET � ein integriertes Konzept
5.3. Staatliche Beihilfen
5.4. Die Europ�ische Investitionsbank EIB
5.5. Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit zugunsten der KET
5.6. Kompetenzen
5.7. Erhebung von Marktdaten �ber KET � Einrichtung des KET-�berwachungsmechanismus
6. Schlussfolgerungen/weitere Schritte
Anhang
1. Definition eines auf KET basierenden Produkts
2. M�glichkeiten zur KET-Finanzierung im Rahmen von EU-Instrumenten
2.1. Definitionen und Kriterien f�r die FuEuI-Finanzierung im Rahmen von EU-Politiken und -Rechtsvorschriften
Drucksache 277/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Modernisierung des EU-Beihilfenrechts - COM(2012) 209 final
... 4. Der Bundesrat begr��t die von der Kommission beabsichtigte Erarbeitung und Festlegung der allgemeinen Grunds�tze zur Vereinbarkeitspr�fung sowie die �berarbeitung und Straffung der Beihilfeleitlinien. Damit w�rde der bereits in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung erfolgte positive Ansatz einer Straffung und Konsolidierung auch auf die Ebene nichtfreigestellter Beihilfen �bertragen.
Drucksache 688/12
... der Kommission vom 6. August 2008 zur Erkl�rung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung; ABl. L 214 vom 9. 8. 2008, S. 3) in der jeweils geltenden Fassung. Das Auslaufen der Freistellungsanzeige wird vom Bundesministerium der Finanzen im Bundesgesetzblatt gesondert bekannt gegeben."
Gesetz
Artikel 1 �nderung des Energiesteuergesetzes
� 3 Beg�nstigte Anlagen, Ortsfestigkeit und Nutzungsgrad
� 53 Steuerentlastung f�r die Stromerzeugung in Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von mehr als zwei Megawatt
� 53a Vollst�ndige Steuerentlastung f�r die gekoppelte Erzeugung von Kraft und W�rme
� 53b Teilweise Steuerentlastung f�r die gekoppelte Erzeugung von Kraft und W�rme
� 66b Erm�chtigung zu � 55 Absatz 4, 5 und 8
Artikel 2 �nderung des Stromsteuergesetzes
� 12 Erm�chtigung zu � 10 Absatz 3, 4 und 7
Anlage (zu � 10) Zielwerte f�r die zu erreichende Reduzierung der Energieintensit�t
Artikel 3 �nderung des Luftverkehrsteuergesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Drucksache 692/12
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: CARS 2020 - Ein Aktionsplan f�r eine wettbewerbsf�hige und nachhaltige Automobilindustrie in Europa - COM(2012) 636 final
... Die �nderungen des wettbewerbsrechtlichen Rahmens f�r Kraftfahrzeuge in Europa (nach dem Ablauf der Gruppenfreistellungsverordnung f�r Kraftfahrzeuge 1400/2002) wirken sich m�glicherweise auf die Organisation der vertikalen Beziehungen zwischen Automobilherstellern und H�ndlern aus. Um diesen �bergang ausgewogen zu meistern, spricht sich die Kommission f�r eine selbstregulatorische Ma�nahme aus. Dar�ber hinaus wird die Kommission die Einhaltung der EU-Wettbewerbsregeln auf den M�rkten f�r den Handel mit Kraftfahrzeugen und die Erbringung von Reparatur- und Wartungsdienstleistungen sowie den Handel mit Ersatzteilen weiter sicherstellen.
1. Eine Schl�sselbranche AM Scheideweg
2. CARS 21: eine Gemeinsame Strategie f�r die Industrie IM JAHR 2020
3. eine Wirtschaftslage, die UNS VOR Herausforderungen stellt
4. EIN Aktionsplan zur F�rderung der Wettbewerbsf�higkeit
4.1. Investitionen in fortgeschrittene Technologien und Finanzierung der Innovation
Forschung, Entwicklung und Innovation
Zugang zu Finanzmitteln
Verringerung der CO2-Emissionen
Schadstoff - und Ger�uschemissionen
2 Stra�enverkehrssicherheit
Alternative Kraftstoffe und Infrastruktur
4.2. Verbesserung der Marktbedingungen
Ein st�rkerer Binnenmarkt
Intelligente Regulierung
4.3. Verbesserung der Wettbewerbsf�higkeit auf globalen M�rkten
2 Handelspolitik
Internationale Harmonisierung
4.4. Vorwegnahme der Anpassung und Bew�ltigung von Umstrukturierungen
Humankapital und Qualifikationen
Anpassung der Industrie
5. �berwachung und Governance
Drucksache 761/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag f�r eine Verordnung des Rates zur �nderung der Verordnung (EG) Nr. 994/98 des Rates vom 7. Mai 1998 �ber die Anwendung der Artikel 92 und 93 des Vertrags zur Gr�ndung der Europ�ischen Gemeinschaft auf bestimmte Gruppen horizontaler Beihilfen und der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europ�ischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 �ber �ffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Stra�e - COM(2012) 730 final
... 2. Er unterst�tzt die �berlegungen der Kommission zur st�rkeren Transparenz und zur Anpassung des Verfahrens zur Annahme von Gruppenfreistellungsverordnungen durch die Kommission. Insbesondere durch eine Ver�ffentlichung der Zusammenfassungen auf der Website der Kommission k�nnte der Verwaltungsaufwand verringert, die Stellungnahmem�glichkeiten der Beteiligten verbessert sowie die Freistellungsfrist verk�rzt werden.
Drucksache 652/12
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2013 - COM(2012) 629 final
... Modernisierung der staatlichen Beihilfen: allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (VO Nr. 800/2008)*
Mitteilung
Das richtige Fundament schaffen: der Weg zu einer echten Wirtschafts- und W�hrungsunion
F�rderung der Wettbewerbsf�higkeit durch den Binnenmarkt und die Industriepolitik
Sich vernetzen, um wettbewerbsf�hig zu bleiben: heute die Netze von morgen schaffen
Besch�ftigungswirksames Wachstum: Integration und Exzellenz
Mehr Wettbewerbsf�higkeit durch Europas Ressourcen
Errichtung eines sicheren und gesch�tzten Europa
Unser Gewicht zur Geltung bringen: Europa als globaler Akteur
Anhang Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen
Anhang I K�nftige Initiativent
Anhang II Initiativen zur Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands
Anhang III Liste der zur�ckzuziehenden Vorschl�ge3
Drucksache 277/1/12
Empfehlungen der Aussch�sse
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Modernisierung des EU-Beihilfenrechts - COM(2012) 209 final
... 5. Der Bundesrat begr��t die von der Kommission beabsichtigte Erarbeitung und Festlegung der allgemeinen Grunds�tze zur Vereinbarkeitspr�fung sowie die �berarbeitung und Straffung der Beihilfeleitlinien. Damit w�rde der bereits in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung erfolgte positive Ansatz einer Straffung und Konsolidierung auch auf die Ebene nichtfreigestellter Beihilfen �bertragen.
Drucksache 761/12
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Vorschlag f�r eine Verordnung des Rates zur �nderung der Verordnung (EG) Nr. 994/98 des Rates vom 7. Mai 1998 �ber die Anwendung der Artikel 92 und 93 des Vertrags zur Gr�ndung der Europ�ischen Gemeinschaft auf bestimmte Gruppen horizontaler Beihilfen und der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europ�ischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 �ber �ffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Stra�e COM(2012) 730 final
... Die Verordnung Nr. 994/98 des Rates erm�chtigt die Kommission, f�r alle Arten staatlicher Beihilfen zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen eine Gruppenfreistellungsverordnung zu erlassen. Auf dieser Grundlage k�nnte die Kommission nach der derzeitigen Erm�chtigungsverordnung auch eine Gruppenfreistellung f�r staatliche Beihilfen vorsehen, die kleinen und mittleren Unternehmen, die im Kulturbereich und im Bereich der Wahrung des Kulturerbes t�tig sind, im Sinne des Artikels 167 AEUV gew�hrt werden. Der Nutzen w�re jedoch begrenzt, da es sich bei den Beihilfeempf�ngern, vor allem in der Filmindustrie und im Bereich der audiovisuellen Medien, h�ufig um gro�e Unternehmen handelt. F�r die Kommission und die Mitgliedstaaten ergibt sich daraus ein enormer Arbeitsaufwand, obwohl es sich h�ufig um Routinef�lle handelt, bei denen es nur um geringe Beihilfebetr�ge geht.
Vorschlag
Begr�ndung
1. Ziel und Hintergrund des Vorschlags
� Staatliche Beihilfen im Kulturbereich und im Bereich der Wahrung des Kulturerbes
� Staatliche Beihilfen zur Bew�ltigung der Folgen von Naturkatastrophen
� Staatliche Beihilfen f�r den Fischereisektor im Zusammenhang mit bestimmten widrigen Witterungsverh�ltnissen
� Staatliche Innovationsbeihilfen
� Staatliche Beihilfen zugunsten der Forstwirtschaft und zur F�rderung von Nicht-Anhang-I-Erzeugnissen in der Nahrungsmittelbranche
� Staatliche Beihilfen f�r die Erhaltung der biologischen Meeressch�tze
� Staatliche Beihilfen f�r den Amateursport
� Sozialbeihilfen im Verkehrswesen zugunsten von Einwohnern abgelegener Gebiete
� Staatliche Beihilfen nach Artikel 93 AEUV f�r das Verkehrswesen
� Staatliche Beihilfen f�r bestimmte Arten von Breitbandinfrastruktur
Festlegung der unter eine Gruppenfreistellung fallenden Beihilfegruppen
4 Transparenz
Verfahren zur Annahme von Gruppenfreistellungsverordnungen durch die Kommission
2. KOH�RENZ mit Anderen Politikbereichen und Zielen der EU
3. Rechtliche Aspekte
� Rechtsgrundlage
� Subsidiarit�t und Verh�ltnism��igkeit
� Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Drucksache 653/2/11
Antrag des Landes Hessen
Vorschlag f�r eine Verordnung des Europ�ischen Parlaments und des Rates zu Leitlinien f�r die transeurop�ische Energieinfrastruktur und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 1364/2006/EG KOM (2011) 658 endg.; Ratsdok. 15813/11
... -Richtlinie 92/43/EG notwendig, obwohl die Kommission die Liste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse erstellen soll. Dies ist eine unn�tige Doppelpr�fung. So k�nnte nach dem Beispiel der Gruppenfreistellungsverordnungen die Kommissionsstellungnahme nach Artikel 6 Absatz 4 Unterabsatz 2 der
Drucksache 665/11
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Initiative f�r soziales Unternehmertum - Schaffung eines "�kosystems" zur F�rderung der Sozialunternehmen als Schl�sselakteure der Sozialwirtschaft und der sozialen Innovation KOM (2011) 682 endg.
... ssystemen sichtbar gemacht werden k�nnten; - die Pr�fung der M�glichkeit der Einbeziehung neuer Beihilfe-Kategorien anl�sslich der �berpr�fung der bis zum 3 1. Dezember 2013 geltenden Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung;
Mitteilung
1. Weshalb diese initiative der Kommission?
2. Die Sozialunternehmen: Akteure, die den Binnenmarkt besser Nutzen k�nnten
3. Ein Aktionsplan zur Unterst�tzung des sozialen Unternehmertums in Europa
3.1. Verbesserter Zugang zu Finanzmitteln
3.1.1. Erleichterung des Zugangs zu privaten Finanzmitteln
3.1.2. Mobilisierung der europ�ischen Fonds
3.2. Mehr Sichtbarkeit f�r das soziale Unternehmertum
3.2. 1. Entwicklung von Instrumenten, um den Bereich besser kennenzulernen und die Sichtbarkeit des sozialen Unternehmertums zu verst�rken
3.2.2. Verst�rkung von F�hrungskompetenzen, Professionalisierung und Vernetzung der Sozialunternehmer
3.3. Verbesserung des rechtlichen Umfelds
3.3. 1. Entwicklung geeigneter europ�ischer Rechtsformen, die vom europ�ischen Sozialunternehmertum genutzt werden k�nnten
3.3.2. �ffentliches Beschaffungswesen
3.3.3. Staatliche Beihilfen
4. �ber den Aktionsplan hinausgehende Ideen
5. Schlussfolgerung
Drucksache 27/11
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Entwicklung der europ�ischen Dimension des Sports KOM (2011) 12 endg.
... Sport wird in allen EU-Mitgliedstaaten auf verschiedenste Weise von der �ffentlichen Hand finanziert. Auf einige Ma�nahmen, etwa die sehr geringen Finanzbeitr�ge, die unter die De-Minimis-Verordnung fallen, braucht Artikel 107 Absatz 1 AEUV nicht unbedingt angewandt zu werden. Sind die Bedingungen dieses Artikels gegeben, dann sind staatliche Beihilfen im Prinzip mit dem EU-Recht unvereinbar, es sei denn, eine der in Artikel 107 AEUV vorgesehenen Ausnahmen ist anwendbar. Auch wenn staatliche Beihilfen f�r den Sport nicht ausdr�cklich von der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung erfasst werden, k�nnten doch einige von deren Bestimmungen auf sie anwendbar sein, und in diesem Fall k�nnten sie ohne vorherige Unterrichtung der Kommission als mit den EU-Vorschriften f�r staatliche Beihilfen vereinbar angesehen werden. Andernfalls muss die Kommission gem�� Artikel 108 Absatz 3 AEUV im Voraus �ber eine neue Beihilfe unterrichtet werden, und sie kann erst gew�hrt werden, nachdem die Kommission dazu einen positiven Beschluss erlassen hat. Bisher gab es nur wenige Beschl�sse �ber staatliche Beihilfen f�r den Sport; ebenso wie f�r andere Bereiche, die sich in einer �hnlichen Lage befinden, haben Interessentr�ger wiederholt eine weitere Kl�rung hinsichtlich der Finanzierung von Infrastrukturen und Sportverb�nden gefordert.
Mitteilung
1. Einleitung
1.1. EU-weite �ffentliche Konsultation
1.2. EU-Mehrwert im Bereich des Sports
2. Die gesellschaftliche Rolle des Sports
2.1 Kampf gegen Doping
2.2. Allgemeine und berufliche Bildung sowie Qualifikationen im Sport
2.3. Pr�vention und Bek�mpfung von Gewalt und Intoleranz
2.4. Gesundheitsf�rderung durch Sport
2.5. Soziale Integration im und durch den Sport
Die gesellschaftliche Rolle des Sports
Kampf gegen Doping
3. Die wirtschaftliche Dimension des Sports
3.1. Faktengest�tzte Politikgestaltung im Bereich des Sports
3.2. Nachhaltige Finanzierung des Sports
3.3. Anwendung der EU-Vorschriften f�r staatliche Beihilfen auf den Sport
3.4. Regionale Entwicklung und Besch�ftigungsf�higkeit
Die wirtschaftliche Dimension des Sports
Faktengest�tzte Politikgestaltung im Bereich des Sports
Nachhaltige Finanzierung des Sports
Anwendung der EU-Vorschriften f�r staatliche Beihilfen auf den Sport
Regionale Entwicklung und Besch�ftigungsf�higkeit
4. Die Organisation des Sports
4.1. F�rderung von Good Governance im Sport
4.2. Sonderstellung des Sports
4.3. Freiz�gigkeit und Staatsangeh�rigkeit von Sportlern
4.4. Transferbestimmungen und die T�tigkeit der Sportagenten
4.5. Integrit�t von Sportwettk�mpfen
4.6. Europ�ischer sozialer Dialog im Sportbereich
Die Organisation des Sports
F�rderung von Good Governance im Sport
Sonderstellung des Sports
Freiz�gigkeit und Staatsangeh�rigkeit von Sportlern
Transferbestimmungen und die T�tigkeit der Sportagenten
Europ�ischer sozialer Dialog im Sportbereich
5. Zusammenarbeit mit Drittl�ndern und Internationalen Organisationen
Zusammenarbeit mit Drittl�ndern und Internationalen Organisationen
6. Fazit
Drucksache 269/11
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Stellungnahme der Europ�ischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zu dem Vorschlag f�r eine Verordnung des Europ�ischen Parlaments und des Rates zur �nderung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 �ber die F�rderung der Entwicklung des l�ndlichen Raums durch den Europ�ischen Landwirtschaftsfonds f�r die Entwicklung des l�ndlichen Raums (ELER) KOM (2010) 537 endg; Ratsdok. 14344/10
... Erstens, die Genehmigung nicht landwirtschaftlicher Beihilfen im Rahmen von Programmen zur l�ndlichen Entwicklung ist nicht m�glich, da solche Beihilfen nicht in den Geltungsbereich von Artikel 42 des Vertrags fallen. Als praktische L�sung kann die Kommission eine gleichzeitige Bewertung anregen, um sicherzustellen, dass die Genehmigung nicht landwirtschaftlicher Beihilferegelungen erfolgt, bevor die �nderungen des Entwicklungsplans f�r den l�ndlichen Raum gebilligt werden. Auch k�nnen die Mitgliedstaaten in den meisten F�llen auf die De-minimis-Regelung der Gruppenfreistellungsverordnung zur�ckgreifen.
Drucksache 786/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Agenda f�r neue Kompetenzen und Besch�ftigungsm�glichkeiten - Europas Beitrag zur Vollbesch�ftigung KOM (2010) 682 endg./2; Ratsdok. 17066/1/10
... - Schaffung effizienter Anreize und Kostenteilungsvereinbarungen, damit die �ffentlichen und privaten Investitionen in die laufende Fortbildung der Belegschaft steigen und die Arbeitskr�fte verst�rkt an Programmen zum lebenslangen Lernen teilnehmen. Zu diesen Ma�nahmen k�nnte Folgendes z�hlen: Steuerverg�nstigungen, Bildungsgutscheine, die sich an bestimmte Gruppen richten, und Lernkonten oder andere Systeme, in denen die Arbeitnehmerinnen und -nehmer Zeit und Mittel ansammeln k�nnen. Zwar sollten diese Ma�nahmen mit den EU-Regelungen zu staatlichen Beihilfen in Einklang stehen, doch k�nnen Mitgliedstaaten von den M�glichkeiten der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (EG) Nr. 800/2008 profitieren.
2 Einleitung
Priorit�ten der Agenda
1. Ein neuer Impuls f�r Flexicurity: Reduzierung der Segmentierung Unterst�tzung von �berg�ngen
1.1. Priorit�ten zur St�rkung der vier Flexicurity-Komponenten
Flexible und verl�ssliche vertragliche Vereinbarungen:
Umfassendes lebenslanges Lernen:
Aktive arbeitsmarktpolitische Ma�nahmen:
Moderne Systeme der sozialen Sicherheit
1.2. Priorit�ten f�r eine bessere Durchf�hrung, �berwachung und Governance der Flexicurity
Flexicurity � Leitaktionen 1 bis 3:
Begleitende und vorbereitende Ma�nahmen:
2. Bereitstellungen der richtigen Kompetenzen f�r den Arbeitsmarkt
2.1. Ausbau von Arbeitsmarktdaten und Steuerung der Kompetenzen
2.2. Der richtige Kompetenzmix
2.3. Abstimmung von Kompetenzen und Besch�ftigungsm�glichkeiten sowie Konzentration auf die potenziellen Arbeitsstellen in Europa
2.4. Gr��ere geografische Mobilit�t in der gesamten EU
2.5. Nutzung des Potenzials der Migration
Steigerung des Kompetenzniveaus und Abstimmung der Kompetenzen � Leitaktionen 4 bis 8:
Begleitende und vorbereitende Ma�nahmen:
3. Qualitativ bessere Arbeit Arbeitsbedingungen
Unterschiedliche Ergebnisse bei der Arbeitsplatzqualit�t in der gesamten EU w�hrend der letzten zehn Jahre
�berpr�fung der EU-Rechtsvorschriften und F�rderung �weicher� Instrumente
3.1. Ein besserer EU-Rechtsrahmen f�r Besch�ftigung sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
3.2. Ein strategischer Ansatz auf Grundlage der �weichen� Instrumente
Qualit�t der Arbeit und der Arbeitsbedingungen � Leitaktionen 9 bis 12:
Begleitende und vorbereitende Ma�nahmen:
4. Unterst�tzung der Arbeitsplatzschaffung
R�ckkehr zur Schaffung von Arbeitspl�tzen, damit all diejenigen, die arbeiten m�chten, einen Arbeitsplatz erhalten k�nnen
4.1. St�rkung der Rahmenbedingungen f�r die Schaffung von Arbeitspl�tzen
4.2. F�rderung von Unternehmertum, Selbst�ndigkeit und Innovation
Unterst�tzung der Schaffung von Arbeitspl�tzen � Leitaktion 13:
Begleitende und vorbereitende Ma�nahmen:
EU -Finanzinstrumente f�r neue Kompetenzen Besch�ftigungsm�glichkeiten
2 Fazit
Drucksache 747/10
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europ�ische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010 bis 2020 - Erneuertes Engagement f�r ein barrierefreies Europa KOM (2010) 636 endg.
... Die EU-Ma�nahmen werden nationale Bem�hungen unterst�tzen und erg�nzen, die darauf abstellen, die Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderungen zu analysieren; gegen die Sozialleistungsabh�ngigkeit von Menschen mit Behinderungen vorzugehen, die sie davon abhalten, in den Arbeitsmarkt einzutreten; die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt mithilfe des Europ�ischen Sozialfonds (ESF) zu erleichtern; aktive arbeitsmarktpolitische Ma�nahmen zu entwickeln; Arbeitspl�tze besser zug�nglich zu machen; Dienstleistungen f�r Stellenvermittlung, Unterst�tzungsstrukturen und Schulung am Arbeitsplatz zu entwickeln; die Nutzung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung16 zu f�rdern, die vorsieht, dass staatliche Beihilfen ohne vorherige Anmeldung bei der Kommission gew�hrt werden k�nnen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Ziele MA�NAHMEN
2.1. Aktionsbereiche
1. Zug�nglichkeit
2. Teilhabe
3. Gleichstellung
4. Besch�ftigung
5. Allgemeine und berufliche Bildung
6. Sozialer Schutz
7. Gesundheit
8. Ma�nahmen im Au�enbereich
2.2. Durchf�hrung der Strategie
1. Bewusstseinsbildung
2. Finanzielle Unterst�tzung
3. Statistiken und Datensammlung sowie �berwachung
4. Im VN-�bereinkommen geforderte Mechanismen
3. Schlussfolgerung
Drucksache 272/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europ�ischen Gemeinschaften an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Strategie f�r die IKT-Forschung, IKT-Entwicklung und IKT-Innovation in Europa: Mehr Engagement KOM (2009) 116 endg.; Ratsdok. 7883/09
... Die Mitgliedstaaten und Regionen sind aufgerufen, sich auf diesem Gebiet noch st�rker zu engagieren, n�mlich durch eine gezielte Clusterbildung und Unterst�tzung innovativer KMU, u. a. mittels der auf Artikel 169 EG-Vertrag basierenden Eurostars-Initiative, unter Einhaltung der Bestimmungen der Risikokapitalleitlinien, des FEI-Rahmens und der neuen Gruppenfreistellungsverordnung. Zur F�rderung von Unternehmensneugr�ndungen und der Expansion von KMU k�nnen sich die nationalen und regionalen Programmverwaltungsbeh�rden der Mitgliedstaaten an JEREMIE beteiligen und auf EFRE zur�ckgreifen.
1. Ikt als Basis der Wertsch�pfung und sozio�konomischen Entwicklung
2. Die Notwendigkeit einer Strategie
2.1. Der Weg aus dem wirtschaftlichen Abschwung
2.2. Neue F�hrungschancen
2.3. Mangelnde Investitionen in die IKT-Forschung, -Entwicklung und -Innovation In der EU entfallen auf die IKT-FuE etwa ein Viertel der gesamten privaten FuE-Ausgaben, ein Drittel aller FuE-Arbeitspl�tze und ein F�nftel aller Patente9. Dennoch betragen die FuEAusgaben des IKT-Sektors in der EU kaum die H�lfte der entsprechenden Aufwendungen in den USA, was den insgesamt bei den privatwirtschaftlichen FuE-Ausgaben bestehenden R�ckstands zur H�lfte ausmacht.
2.4. Hindernisse f�r das Wachstum der IKT-Branche
2.5. Fragmentierte M�rkte f�r IKT-Innovationen
2.6. Fragmentierung der IKT-Forschung, -Entwicklung und -Innovation
2.7. Komplizierte Finanzierungsmechanismen
3. Eine Strategie zum Behaupten der F�hrung
3.1. Steigerung der Investitionen und ihrer Wirksamkeit
3.2. Festlegung von Priorit�ten in IKT-FEI und �berwindung der Fragmentierung
3.3. Erleichterung der Herausbildung von Innovationsm�rkten
3.4. Projekte in europ�ischem Ma�stab von der FuE bis zur Einf�hrung
3.5. Vereinfachung und Verschlankung
3.6. Internationale Zusammenarbeit
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 309/09
Unterrichtung durch das Europ�ische Parlament
Entschlie�ung des Europ�ischen Parlaments vom 10. M�rz 2009 zum "Small Business Act " (2008/2237(INI))
... Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung
Drucksache 116/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europ�ischen Gemeinschaften an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Dritte strategische �berlegungen zur Verbesserung der Rechtsetzung in der Europ�ischen Union KOM (2009) 15 endg.; Ratsdok. 5791/09
... Kleine Unternehmen profitieren von der neuen Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, die die M�glichkeiten der Mitgliedstaaten verbessert, kleinen Unternehmen in Bereichen wie Bildung, Innovation und Energieeffizienz staatliche Beihilfen zu gew�hren. Hierdurch werden ferner f�nf verschiedene Verordnungen in einem konsolidierten Text zusammengefasst.
Mitteilung
I. Einleitung
II. Verbesserung der bestehenden Rechtsvorschriften
1. Die Rechtsetzung ist nunmehr einfacher, nachvollziehbarer und unb�rokratischer
2. Der Verwaltungsaufwand f�r Unternehmen wird reduziert6
3. Weitere Schritte
III. Verbesserung der Qualit�t neuer Initiativen
1. Ein umfassendes und ehrgeiziges Konzept
2. Folgenabsch�tzungen werden weiter verbessert
3. Weitere Schritte
IV. Alle Organe sind gemeinsam f�r die bessere Rechtsetzung Verantwortlich
1. Verbesserte Rechtsetzung auf allen Ebenen der EU
2. Anwendung des Gemeinschaftsrechts in den Mitgliedstaaten
3. Weitere Schritte
V. Mitgestaltung der globalen Ordnung
VI. Fazit
Drucksache 486/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europ�ischen Gemeinschaften an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Vorfahrt f�r KMU in Europa: Der "Small Business Act " f�r Europa KOM (2008) 394 endg.; Ratsdok. 11262/08
... 19. Der Bundesrat begr��t, dass KMU k�nftig mehr staatliche Beihilfe erhalten k�nnen. Er ist aber besorgt dar�ber, dass die Mitgliedstaaten in ihrer politischen Verantwortlichkeit f�r die Vergabe von Beihilfen weiter geschw�cht werden. Er beklagt die Instrumentalisierung der Beihilfenkontrolle zu wirtschafts- und fiskalpolitischen Zwecken. Er weist darauf hin, dass die europ�ische Beihilfenkontrolle gem�� Artikeln 87 bis 89 EGV allein dem Schutz des gemeinsamen Markts dient. Ziel der europ�ischen Beihilfenkontrolle ist weder der Schutz staatlicher Mittel noch deren effiziente Verwendung. Auf die Stellungnahme des Bundesrates vom 23. September 2005 (BR-Drucksache 509/05 (Beschluss)) wird verwiesen. Zu beanstanden ist daher, dass die Kommission dem Kriterium des Anreizeffekts in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung einen zentralen Stellenwert einr�umt, da aus wettbewerblicher Sicht das blo�e Nichtvorhandensein eines Anreizeffekts keinen Beleg f�r das Vorliegen einer Wettbewerbsbeeintr�chtigung darstellt. Auf Nummer 1075 des Siebzehnten Hauptgutachtens der Monopolkommission gem�� � 44 Abs. 1 Satz 1
Drucksache 859/08
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Schaffung einer Nachfolgeregelung und �nderung des Investitionszulagengesetzes 2007
... (1) Auf dieses Gesetz findet die Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 zur Erkl�rung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) (ABl. EU (Nr.) L 214 S. 3) Anwendung.
Drucksache 486/1/08
Empfehlungen der Aussch�sse
Mitteilung der Kommission der Europ�ischen Gemeinschaften an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Vorfahrt f�r KMU in Europa: Der "Small Business Act " f�r Europa KOM (2008) 394 endg.; Ratsdok. 11262/08
... 21. Der Bundesrat begr��t, dass KMU k�nftig mehr staatliche Beihilfe erhalten k�nnen. Er ist aber besorgt dar�ber, dass die Mitgliedstaaten in ihrer politischen Verantwortlichkeit f�r die Vergabe von Beihilfen weiter geschw�cht werden. Er beklagt die Instrumentalisierung der Beihilfenkontrolle zu wirtschafts- und fiskalpolitischen Zwecken. Er weist darauf hin, dass die europ�ische Beihilfenkontrolle gem�� Artikeln 87 bis 89 EGV allein dem Schutz des gemeinsamen Markts dient. Ziel der europ�ischen Beihilfenkontrolle ist weder der Schutz staatlicher Mittel noch deren effiziente Verwendung. Auf die Stellungnahme des Bundesrates vom 23. September 2005 (BR-Drucksache 509/05 (Beschluss)) wird verwiesen. Zu beanstanden ist daher, dass die Kommission dem Kriterium des Anreizeffekts in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung einen zentralen Stellenwert einr�umt, da aus wettbewerblicher Sicht das blo�e Nichtvorhandensein eines Anreizeffekts keinen Beleg f�r das Vorliegen einer Wettbewerbsbeeintr�chtigung darstellt. Auf Nummer 1075 des Siebzehnten Hauptgutachtens der Monopolkommission gem�� � 44 Abs. 1 Satz 1
Drucksache 486/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europ�ischen Gemeinschaften an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Vorfahrt f�r KMU in Europa: Der "Small Business Act " f�r Europa KOM (2008) 394 endg.; Ratsdok. 11262/08
... Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung
Mitteilung
1. Einleitung
2. Zeit f�r einen Durchbruch in der KMU-Politik
3. Der Small Business Act f�r Europa: Programm f�r eine ehrgeizige KMU-Politik
4. Vom Grundsatz zur konkreten Ma�nahme
5. Umsetzung des SBA und Regierungshandeln
Anhang : Austausch bew�hrter Verfahren in der KMU-Politik
Drucksache 903/08
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur �nderung des Autobahnmautgesetz es f�r schwere Nutzfahrzeuge
... 2. dem Abschnitt 8 der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 zur Erkl�rung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) (ABl. EU (Nr.) L 214 S. 3).
Drucksache 274/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Verfahren eines Gesetzes zur �nderung des Investmentgesetz es und zur Anpassung anderer Vorschriften (Investment�nderungsgesetz)
... Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung
1. Zur Eingangsformel
2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe c und Nr. 71 Buchstabe a � 2 Abs. 3 Satz 1 und � 91 Abs. 1 InvG
3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe f � 2 Abs. 6 InvG
4. Zu Artikel 1 Nr. 75 und 85 �� 96 und 104 InvG
5. Zu Artikel 1 Nr. 108 Buchstabe c � 126 Abs. 2 Satz 3 InvG
6. Zu Artikel 10 Nr. 1 � 10 Abs. 3 Nr. 5 MaBV
7. Zu Artikel 19a � neu � Investitionszulagengesetz 2007
Drucksache 274/1/07
Empfehlungen der Aussch�sse
Entwurf eines Gesetzes zur �nderung des Investmentgesetz es und zur Anpassung anderer Vorschriften (Investment�nderungsgesetz)
... Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung
1. Zur Eingangsformel
2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe c und Nr. 71 Buchstabe a � 2 Abs. 3 Satz 1 und � 91 Abs. 1 InvG
3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe f � 2 Abs. 6 InvG
4. Zu Artikel 1 Nr. 75 und 85 �� 96 und 104 InvG
5. Zu Artikel 1 Nr. 108 Buchstabe c � 126 Abs. 2 Satz 3 InvG
6. Zu Artikel 10 Nr. 1 � 10 Abs. 3 Nr. 5 MaBV
7. Zu Artikel 19a � neu � Investitionszulagengesetz 2007
Begr�ndung
I. Allgemein
II. Im Einzelnen
Drucksache 681/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Gr�nbuch der Kommission der Europ�ischen Gemeinschaften: Hin zu einer neuen Kultur der Mobilit�t in der Stadt KOM (2007) 551 endg.; Ratsdok. 13278/07
... Die Kommission ber�cksichtigt bei ihrer Politik im Bereich der staatlichen Beihilfen sowohl den Umweltnutzen von Investitionen in einen umweltfreundlichen Verkehr als auch die Notwendigkeit einer Verlagerung des Verkehrs auf weniger umweltsch�dliche Verkehrsmittel. So sieht beispielsweise der Entwurf der Leitlinien f�r den Umweltschutz27 spezifische Ausnahmen vor, wenn Beihilfen f�r die Beschaffung neuer Fahrzeuge gew�hrt werden, um die Einhaltung von Gemeinschaftsnormen bereits vor deren obligatorischer Anwendung zu beschleunigen. Dar�ber hinaus werden im Kommissionsvorschlag f�r eine neue Gruppenfreistellungsverordnung28 ausdr�cklich Investitionen in Verkehrsmittel und Verkehrsausr�stungen mit Ausnahme des Stra�eng�terverkehrs und des Luftverkehrs als unbedenklich zugelassen. Die Kommission erw�gt derzeit die Herausgabe von Leitlinien f�r staatliche Beihilfen im Eisenbahnsektor, um die Transparenz und Rechtssicherheit in einem Wirtschaftszweig zu verbessern, der allm�hlich dem Wettbewerb ge�ffnet wird und f�r die Gew�hrleistung einer nachhaltigen Mobilit�t in Europa ausschlaggebend ist. Eine der Fragen, mit der sich die Kommission zu befassen hat, ist die Notwendigkeit der schnellen Ersetzung eines alternden Fuhrparks im Interesse der Zuverl�ssigkeit, Sicherheit und verbesserten Interoperabilit�t. In bestimmten Gebieten Europas ist diese Notwendigkeit besonders gro�, so dass Regionalbeihilfen ein geeignetes Instrument zur L�sung dieses Problems sein k�nnten.
Gr�nbuch Hin zu einer neuen Kultur der Mobilit�t in der Stadt
1. Einleitung
Schaffung einer neuen Kultur der Mobilit�t in der Stadt.
2. Die Herausforderung annehmen
2.1. Hin zu einem fl�ssigen Verkehr in der Stadt
2.2. Hin zu gr�neren St�dten
2.3. Hin zu einem intelligenteren Nahverkehr
2.4. Hin zu einem zug�nglichen Nahverkehr
2.5. Hin zu einem sicheren Nahverkehr
3. Schaffung einer neuen Kultur der Mobilit�t in der Stadt
3.1. Mehr Wissen ...
3.2. ... und Erhebung von Daten
4. Finanzielle Mittel
5. Anh�rungen
Drucksache 824/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europ�ischen Gemeinschaften an den Rat, das Europ�ische Parlament, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission 2008 KOM (2007) 640 endg.; Ratsdok. 14663/07
... Im Jahr 2008 werden Arbeiten zur �berpr�fung der Fusionskontrollverordnung, der Verfahrensverordnung 1/2003 und einiger Gruppenfreistellungsverordnungen eingeleitet. Auf dem Gebiet der staatlichen Beihilfen werden Konsultationen eingeleitet, die sich mit der �berpr�fung der Leitlinien f�r staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten und der Schiffbaurahmenbestimmungen befassen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Priorit�ten f�r 2008
Wachstum und Besch�ftigung
Nachhaltiges Europa
Ein integriertes Konzept zur Migration
Die B�rgerinnen und B�rger an die erste Stelle r�cken
Europa als Partner in der Welt
3. Politisches Handeln: ein t�gliches Bem�hen
Umsetzung vereinbarter politischer Ma�nahmen
Die internationale Ebene
Verwaltung von Finanzprogrammen
Verwaltung des gemeinschaftlichen Besitzstandes
4. Arbeiten zur Gestaltung neuer politischer Konzepte
5. Bessere Rechtsetzung: Vereinfachung, Kodifizierung, R�cknahmen und Ermittlung der Verwaltungskosten
Eine strategische �berpr�fung der besseren Rechtsetzung
Pr�fung anh�ngiger Rechtsetzungsvorschl�ge
6. Kommunikation �ber Europa
Anhang 1 Verzeichnis der strategischen und vorrangigen Initiativen
Anhang 2 Vereinfachungsvorschl�ge
Anhang 3 R�cknahme anh�ngiger Rechtsetzungsvorschl�ge
Anhang 4 Kommunikationspriorit�ten f�r das Jahr 2008
Drucksache 509/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Konsultationspapier der Kommission der Europ�ischen Gemeinschaften:
Aktionsplan staatliche Beihilfen - Weniger und besser ausgerichtete staatliche Beihilfen - Roadmap zur Reform des Beihilferechts 2005 bis 2009 KOM (2005) 107 endg.; Ratsdok. 10083/05
... 8. Mit Blick auf die von der Kommission angestrebte Verfahrensvereinfachung bef�rwortet der Bundesrat im Grundsatz die Absicht der Kommission, eine allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung zu erlassen. Die Absicht der Kommission, weitere Bereiche, wie etwa Rettungsbeihilfen f�r KMU und Umweltschutzbeihilfen, in die Gruppenfreistellung aufzunehmen, bewertet er ebenfalls positiv. Dadurch kann unn�tiger Verwaltungs- und Verfahrensaufwand vermieden werden. In der Vergangenheit hat die Kommission allerdings die �berf�hrung von Leitlinien in Freistellungsverordnungen wiederholt dazu genutzt, die bestehenden Spielr�ume einzuengen. Einer derartigen Versch�rfung widerspricht der Bundesrat nachdr�cklich. Dar�ber hinaus weist der Bundesrat darauf hin, dass die Existenz von Freistellungsverordnungen mit notwendigerweise strengeren Beihilfebeschr�nkungen die M�glichkeit nicht ausschlie�en darf, im Wege eines Notifizierungsverfahrens eine von den Regeln der Freistellungsverordnung abweichende Beihilfe oder Beihilferegelung genehmigt zu erhalten.
Drucksache 210/05
... (2) Bei der Anwendung von Absatz 1 gelten die Verordnungen des Rates oder der Kommission der Europ�ischen Gemeinschaft �ber die Anwendung von Artikel 81 Abs. 3 des Vertrages zur Gr�ndung der Europ�ischen Gemeinschaft auf bestimmte Gruppen von Vereinbarungen, Beschl�sse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander. abgestimmte Verhaltensweisen (Gruppenfreistellungsverordnungen) entsprechend. Dies gilt auch, so weit die dort genannten Vereinbarungen, Beschl�sse und Verhaltensweisen nicht geeignet sind, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten der Europ�ischen Gemeinschaft zu beeintr�chtigen.
Siebtes Gesetz
Artikel 1 �nderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschr�nkungen
� 2 Freigestellte Vereinbarungen
� 3 Mittelstandskartelle
� 22 Verh�ltnis dieses Gesetzes zu den Artikeln 81 und 82 des Vertrages zur Gr�ndung der Europ�ischen Gemeinschaft
� 23 Europafreundliche Anwendung
� 27 Ver�ffentlichung von Wettbewerbsregeln, Bekanntmachungen.
� 30 Preisbindung bei Zeitungen und Zeitschriften
� 31 Verlagswirtschaftliche Kooperationen
� 32 Abstellung und nachtr�gliche Feststellung von Zuwiderhandlungen
� 32a Einstweilige Ma�nahmen
� 32b Verpflichtungszusagen
� 32c Kein Anlass zum T�tigwerden
� 32d Entzug der Freistellung
� 32e Untersuchungen einzelner Wirtschaftszweige und einzelner Arten von Vereinbarungen
� 33 Unterlassungsanspruch, Schadensersatzpflicht
� 34 Vorteilsabsch�pfung durch die Kartellbeh�rde
� 34a Vorteilsabsch�pfung durch Verb�nde und Einrichtungen
� 43 Bekanntmachungen
� 50 Vollzug des europ�ischen Rechts
� 50a Zusammenarbeit im Netzwerk der europ�ischen Wettbewerbsbeh�rden
� 50b Sonstige Zusammenarbeit mit ausl�ndischen Wettbewerbsbeh�rden
� 50c Beh�rdenzusammenarbeit
� 62 Bekanntmachung von Verf�gungen
� 82a Befugnisse und Zust�ndigkeiten im gerichtlichen Bu�geldverfahren
� 86a Vollstreckung
� 89a Streitwertanpassung
� 131 �bergangsbestimmungen
Artikel 2 �nderung anderer Rechtsvorschriften
Artikel 3 Neubekanntmachung
Artikel 4 Inkrafttreten
Drucksache 509/1/05
Empfehlungen der Aussch�sse 814. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2005
Konsultationspapier der Kommission der Europ�ischen Gemeinschaften: Aktionsplan staatliche Beihilfen - Weniger und besser ausgerichtete staatliche Beihilfen - Roadmap zur Reform des Beihilferechts 2005 bis 2009 KOM (2005) 107 endg.; Ratsdok. 10083/05
... 11. Mit Blick auf die von der Kommission angestrebte Verfahrensvereinfachung bef�rwortet der Bundesrat im Grundsatz die Absicht der Kommission, eine allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung zu erlassen. Die Absicht der Kommission, weitere Bereiche, wie etwa Rettungsbeihilfen f�r KMU und Umweltschutzbeihilfen, in die Gruppenfreistellung aufzunehmen, bewertet er ebenfalls positiv. Dadurch kann unn�tiger Verwaltungs- und Verfahrensaufwand vermieden werden. In der Vergangenheit hat die Kommission allerdings die �berf�hrung von Leitlinien in Freistellungsverordnungen wiederholt dazu genutzt, die bestehenden Spielr�ume einzuengen. Einer derartigen Versch�rfung widerspricht der Bundesrat nachdr�cklich. Dar�ber hinaus weist der Bundesrat darauf hin, dass die Existenz von Freistellungsverordnungen mit notwendigerweise strengeren Beihilfebeschr�nkungen die M�glichkeit nicht ausschlie�en darf, im Wege eines Notifizierungsverfahrens eine von den Regeln der Freistellungsverordnung abweichende Beihilfe oder Beihilferegelung genehmigt zu erhalten.
Drucksache 509/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Konsultationspapier der Kommission der Europ�ischen Gemeinschaften: Aktionsplan staatliche Beihilfen - Weniger und besser ausgerichtete staatliche Beihilfen - Roadmap zur Reform des Beihilferechts 2005 bis 2009
... Die Freistellungsverordnungen f�r Ausbildungs- und Besch�ftigungsbeihilfen laufen beide Ende 2006 ab. Die Kommission m�chte diese Gruppenfreistellungen im Rahmen einer allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung unter Ber�cksichtigung der vorstehenden Grunds�tze vereinfachen und konsolidieren.
2 Einf�hrung
I. Eine moderne Beihilfepolitik IM Rahmen der Lissabon-Strategie f�r Wachstum und Besch�ftigung
I.1 Argumente f�r eine Beihilfepolitik: Warum braucht die EU eine Beihilfepolitik?
I.2 Neue Herausforderungen f�r die Beihilfepolitik der EU
I.3 Wie den neuen Herausforderungen begegnen?
II. Konzentration auf das wesentliche
II.1 Ausrichtung auf Innovation und FuE im Dienste der Wissensgesellschaft
II.2 Ein besseres Wirtschaftsklima schaffen und Unternehmensgr�ndungen f�rdern
II.3 Investitionen in Humankapital
II.4 Qualitativ hochwertige Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse
II.5 Klarere Schwerpunktsetzung durch Vereinfachung und Konsolidierung der Gruppenfreistellungsverordnungen
II.6 Eine gezielte Politik im Bereich der Regionalbeihilfen
II.7 F�r eine umweltvertr�gliche Entwicklung
II.8 Bereitstellung moderner Infrastruktureinrichtungen im Bereich Verkehr, Energie sowie Information und Kommunikation
III. Modernere Beihilfeverfahren und -Praktiken
III.1 Eine bessere Kontrolle in geteilter Verantwortung mit den Mitgliedstaaten
III.2 Weniger B�rokratie und eine gezieltere Rechtsanwendung und Kontrolle
III.3 Anpassung des Verfahrensrechts an eine erweiterte Europ�ische Union
III.4 Umfassende �berarbeitung der restlichen Texte
III.5 Umsetzung und Bewertung der Reform
Tabelle
Drucksache 441/04
... (2) Bei der Anwendung von Absatz 1 gelten die Verordnungen des Rates oder der Kommission der Europ�ischen Gemeinschaft �ber die Anwendung von Artikel 81 Abs. 3 des Vertrages zur Gr�ndung der Europ�ischen Gemeinschaft auf bestimmte Gruppen von Vereinbarungen, Beschl�sse von Unternehmens vereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen (Gruppenfreistellungsverordnungen) entsprechend. Dies gilt auch, soweit die dort genannten Vereinbarungen, Beschl�sse und Verhaltensweisen nicht geeignet sind, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten der Europ�ischen Gemeinschaft zu beeintr�chtigen.
A. Zielsetzung
B. L�sung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen f�r die �ffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 �nderung des Gesetzes
� 22 Verh�ltnis dieses Gesetzes zu den Artikeln 81 und 82 des Vertrages zur Gr�ndung der Europ�ischen Gemeinschaft
� 23 Europafreundliche Anwendung
� 27 Ver�ffentlichung von Wettbewerbsregeln, Bekanntmachungen
� 29 Kredit- und Versicherungswirtschaft
� 30 Preisbindung bei Zeitungen und Zeitschriften
� 31 Anzeigenkooperationen
� 32 Abstellung und nachtr�gliche Feststellung von Zuwiderhandlungen
� 32a Einstweilige Ma�nahmen
� 32b Verpflichtungszusagen
� 32c Kein Anlass zum T�tigwerden
� 32d Entzug der Freistellung
� 32e Untersuchungen einzelner Wirtschaftszweige und einzelner Arten von Vereinbarungen
� 33 Unterlassungsanspruch, Schadensersatzpflicht
� 34 Vorteilsabsch�pfung durch die Kartellbeh�rde
� 34a Vorteilsabsch�pfung durch Verb�nde und Einrichtungen
� 43 Bekanntmachungen
� 50 Vollzug des europ�ischen Rechts
� 50a Zusammenarbeit im Netzwerk der europ�ischen Wettbewerbsbeh�rden
� 50b Sonstige Zusammenarbeit mit ausl�ndischen Wettbewerbsbeh�rden
� 50c Beh�rdenzusammenarbeit
� 62 Bekanntmachung von Verf�gungen
� 82a Befugnisse und Zust�ndigkeiten im gerichtlichen Bu�geldverfahren
� 86a Vollstreckung
� 89a Streitwertanpassung
� 90a Zusammenarbeit der Gerichte mit der Kommission der Europ�ischen Gemeinschaft und den Kartellbeh�rden
Artikel 2 �nderung anderer Rechtsvorschriften
Artikel 3 Neubekanntmachung
Artikel 4 Inkrafttreten
A. Allgemeines
1. Vorgeschichte
2. Anlass und Ziele des Gesetzes
3. Gesetzgebungskompetenz
4. Grundz�ge der Novellierung
5. Gender Mainstreaming
6. Kosten Bund, L�nder und Gemeinden werden nicht mit Mehrkosten belastet.
7. Befristung, Evaluierung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu � 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu � 3
Zu � 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
unterliegen. Die Verweisungen sind deshalb so gefasst, dass sie die einschl�gigen F�lle in dem neuen System erfassen.
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu den neuen �� 22 und 23
Zu � 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu � 23
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu � 32
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu � 32a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu � 32b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu � 32c
Zu � 32d
Zu � 32e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Abs atz 4
Zu � 33
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu � 34
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu � 34a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 20
Zu Nummer 2l
Zu Absatz la
Zu Absatz l
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 3l
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 32
Zu � 50a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu � 50b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu � 50c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 37
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 38
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 41
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Doppelbuchstabe hh
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 47
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ff
Zu Doppelbuchstabe gg
Zu Doppelbuchstabe hh
Zu Doppelbuchstabe ii
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe e
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe k
Zu Nummer 48
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 49
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 55
Zu Nummer 56
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 57
Zu Nummer 58
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 59
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Nummer 62
Zu Nummer 63
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu den Abs�tzen 4 bis 8
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 9
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 46/20
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission f�r 2020 - Eine Union, die mehr erreichen will COM(2020) 37 final
Drucksache 87/16
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung - VergRModVO )
Drucksache 154/18
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bek�mpfung von Desinformation im Internet - ein europ�isches Konzept
Drucksache 157/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur �nderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetz es
Drucksache 400/1/19
Empfehlungen der Aussch�sse
Entwurf eines Strukturst�rkungsgesetzes Kohleregionen
Drucksache 441/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kraft -W�rme-Kopplungsgesetzes
Drucksache 617/15
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Gr�nbuch der Kommission �ber Finanzdienstleistungen f�r Privatkunden: Bessere Produkte, gr��ere Auswahl und mehr M�glichkeiten f�r Verbraucher und Unternehmen - COM(2015) 630 final
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.