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61 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Gruppenfreistellungsverordnung"


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Drucksache 139/20

... - F�nftens ist erg�nzend eine Reihe zus�tzlicher Ma�nahmen m�glich, etwa im Rahmen der Deminimis-Verordnung5 und der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung6� die von den Mitgliedstaaten ebenfalls sofort und ohne Einschaltung der Kommission getroffen werden k�nnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 139/20




1. Einleitung

2. SOZIO�KONOMISCHE Auswirkungen

3. Gew�hrleistung der Solidarit�t IM Binnenmarkt

3.1. LIEFERUNG medizinischer AUSR�STUNG

3.2. Verkehr

3.3. TOURISMUS

4. MOBILISIERUNG des EU-HAUSHALTS und der Europ�ischen INVESTITIONSBANK-GRUPPE

4.1. LIQUIDIT�TSMA�NAHMEN: Unterst�tzung f�r Unternehmen, Sektoren und Regionen

AUFRECHTERHALTUNG des LIQUIDIT�TSFLUSSES in die Wirtschaft - BANKENSEKTOR

4.2. ABMILDERUNG der Auswirkungen auf die BESCH�FTIGUNG

4.3. die INVESTITIONSINITIATIVE zur Bew�ltigung der CORONAKRISE

5. Staatliche Beihilfen

6. VOLLE AUSSCH�PFUNG der FLEXIBILIT�T des EU-FISKALRAHMENS

7. Schlussfolgerung

ANNEXES 1 to 3 ANH�NGE der Mitteilung der Kommission an Das Europ�ische Parlament, den Europ�ischen Rat, den Rat, die Europ�ische Zentralbank, die Europ�ische INVESTITIONSBANK und die EURO-GRUPPE: Die koordinierte wirtschaftliche Reaktion auf die COVID-19-Pandemie

Anhang 1
- die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-PANDEMIE

Abbildung 1: Gesch�tzte Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Wirtschaft der EU: Szenario f�r 2020

Anhang 2
- Nationale MAẞNAHMEN f�r MEDIZINISCHE Produkte und Ger�te sowie PERS�NLICHE SCHUTZAUSR�STUNGEN

1. Kontext und Notwendigkeit eines gemeinsamen Ansatzes

2. Rechtsrahmen f�r restriktive Nationale MAẞNAHMEN

Anhang 3
- Staatliche Beihilfen


 
 
 


Drucksache 29/1/20

... 50. Die Unterst�tzung produktiver Investitionen in andere Unternehmen als KMU durch den JTF sollte nicht auf jene Gebiete beschr�nkt sein, die nach bisher geltendem Beihilferecht F�rdergebiete gem�� Artikel 107 Absatz 3 Buchstaben a und c AEUV sind. Das Beihilferecht muss vielmehr allen vom JTF beg�nstigten Gebieten diese M�glichkeit einr�umen, um dem drohenden Arbeitsplatzabbau fr�hzeitig und effektiv entgegenzuwirken. Dem sollte auch durch eine Anpassung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung Rechnung getragen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 29/1/20




I. Zu BR-Drucksachen 29/20 und 36/201

Zeitpunkt der Vorlage

3 Steuerung

Programmierung, Territorialer Plan f�r einen gerechten �bergang

Mittel�bertragung, Kofinanzierung und thematische Konzentration

Methode f�r die Zuweisung von Mitteln

3 Komplexit�t

3 Beihilfe

II. Zu BR-Drucksache 29/20

III. Zu BR-Drucksache 36/20

IV. Zu BR-Drucksachen 29/20 und 36/20

3 Direktzuleitung


 
 
 


Drucksache 553/19

... Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1), in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 553/19




Gesetz

Artikel 1
Gesetz zur steuerlichen F�rderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz - FZulG)

3 Inhalts�bersicht

� 1
Anspruchsberechtigung

� 2
Beg�nstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

� 3
F�rderf�hige Aufwendungen und Bemessungsgrundlage

� 4
H�he der Forschungszulage

� 5
Antrag auf Forschungszulage

� 6
Bescheinigung

� 7
Kumulierung mit anderen F�rderungen oder staatlichen Beihilfen

� 8
Beg�nstigungszeitraum

� 9
Anzuwendende Rechtsvorschriften der Europ�ischen Union

� 10
Festsetzung und Leistung der Forschungszulage

� 11
Verzinsung des R�ckforderungsanspruchs

� 12
Anwendung der Abgabenordnung

� 13
Verfolgung von Straftaten

� 14
Verordnungserm�chtigung

� 15
Bekanntmachungserlaubnis

� 16
Anwendungsregelung

� 17
Evaluierung und wissenschaftliche Forschung

Artikel 2
�nderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 655/1/19

... 81. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass im Rahmen der zu begr��enden �berarbeitung der einschl�gigen Leitlinien f�r staatliche Beihilfen auch eine m�glichst weitreichende �berarbeitung und Erweiterung der beihilferechtlichen Gruppenfreistellungsverordnungen erfolgen sollte, um Investitionshemmnisse abzubauen. Ziel muss die Vermeidung unn�tigen Arbeits-, Zeit- und B�rokratieaufwands im Rahmen der Feststellung der Vereinbarkeit von Beihilfen mit dem Binnenmarkt sein. �berall dort, wo eindeutige Voraussetzungen f�r die Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt festgelegt werden k�nnen, m�ssen f�r diese Gruppen die operativen Freistellungskriterien f�r eine Vorabpr�fung ihrer Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt ausgearbeitet werden. Die Kommission kann sodann den Geltungsbereich der Freistellungsverordnungen hinsichtlich dieser Gruppen erweitern und so die Durchsetzung der Ziele des europ�ischen Gr�nen Deals im Wege der Erm�glichung einer schnelleren, leichteren und effizienteren F�rderung unterst�tzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 655/1/19




2 Grunds�tzliches

Im Einzelnen

3 Allgemeines

3 Wachstumsstrategie

Zu einzelnen Ma�nahmen und Politikbereichen

Allgemein zu den Arbeitspaketen

3 Emissionshandelssystem

3 Finanzierungsfragen

3 Nachhaltigkeit

3 Klimagesetzgebung

Gemeinsame Agrarpolitik

3 Biodiversit�t

3 Forstwirtschaft

Meere und Ozeane

Wasser - und Bodenschutz

3 Bio�konomie

Kreislaufwirtschaft und Verbraucherbelange

3 Verkehrssektor

Wohnen und Bauen

�berarbeitung der �rhus-Verordnung und Planungs- und Genehmigungsverfahren von Verkehrsinfrastrukturprojekten

3 B�rgerbeteiligung/Partizipationsverfahren

2 Weiteres

2 Sonstiges

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 242/1/19

... Artikel 25 Nummer 6a der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (ABl. L 187 vom 26. Juni 2014 S. 1) erlaubt, die Beihilfeintensit�ten f�r industrielle Forschung von 50 Prozent und experimentelle Entwicklung von 25 Prozent der beihilfef�higen Kosten f�r mittlere Unternehmen um 10 Prozent und f�r kleine Unternehmen um 20 Prozent zu erh�hen. Durch eine Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen oder mit Forschungseinrichtungen ist eine maximal m�gliche Beihilfeintensit�t von 80 Prozent m�glich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 242/1/19




Zum Gesetzentwurf insgesamt

6. Zu � 3 Absatz 7 Satz 2 - neu - FZulG

7. Zu � 6 Absatz 2 Satz 1 FZulG


 
 
 


Drucksache 617/18

... Gruppenfreistellungsverordnung wurde erweitert, sodass sie sich nun auch auf �ffentliche F�rderma�nahmen f�r Hafen-, Flughafen-und kulturelle Infrastrukturen erstreckt.33 Heute werden 97 % der staatlichen Beihilfen auf der Grundlage klar festgelegter Bedingungen ohne vorherige Genehmigung der staatlichen Beihilfe durch die EU gew�hrt. Im Juni 2018 nahm die Kommission einen Vorschlag f�r eine gezielte �nderung der Erm�chtigungsverordnung zum n�chsten mehrj�hrigen Finanzrahmen. Der kombinierte Effekt dieser Ma�nahmen hat zu wesentlich mehr Rechtssicherheit und schlankeren Verfahren gef�hrt, wodurch eine F�rderung von Investitionen, insbesondere in die Infrastruktur, erm�glicht wurde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 617/18




Mitteilung

1. Europas Initiative zur Investitionsf�rderung

Abbildung 1 R�ckgang und Erholung der Investitionsrate

2. Die Investitionsoffensive f�r Europa liefert konkrete Ergebnisse

Abbildung 2 Ergebnisse des Europ�ischen Fonds f�r strategische Investitionen, Stand November 2018

Beispiele von der Europ�ischen Plattform f�r Investitionsberatung

3. Abbau von Investitionshemmnissen

3.1 Initiativen auf EU-Ebene

Vertiefung des Binnenmarkts in allen seinen Dimensionen

5 Kapitalm�rkte

Verkehrs - und Energieinfrastrukturen

Menschen, Bildung und Kompetenzen

Europ�ische Struktur- und Investitionsfonds

Staatliche Beihilfen

3.2 Beseitigung von Hemmnissen auf nationaler und regionaler Ebene

4. Schlussfolgerungen und Schl�sselbereiche f�r vorrangige Ma�nahmen

ANNEXES 1 to 2 ANH�NGE zur Mitteilung der Kommission an Das Europ�ische Parlament, den Rat, die Europ�ische Zentralbank, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europ�ische INVESTITIONSBANK Die Investitionsoffensive f�r Europa: Bestandsaufnahme und n�chste Schritte

Anhang 1
in AUSSCH�SSEN des Rates GEF�HRTE THEMATISCHE DISKUSSIONEN �ber INVESTITIONSHEMMNISSE

1. Investitionsergebnisse und Engp�sse

2. Infrastrukturinvestitionen

3. Investitionen in immaterielle Verm�genswerte

Anhang 2
Fortschritte der Mitgliedstaaten BEI der Bew�ltigung von Herausforderungen IM Bereich INVESTITIONEN


 
 
 


Drucksache 229/18 (Beschluss)

... Gruppenfreistellungsverordnung aufzunehmen, um eine generelle beihilferechtliche Rechtfertigung f�r Interreg zu erreichen. Dennoch bekr�ftigt er seine Forderung aus seiner Stellungnahme vom 15. Dezember 2017 (BR-Drucksache 543/17(B)), Interreg aufgrund seiner besonderen Zielsetzungen in Abstimmung mit den zust�ndigen Generaldirektionen beihilfefrei zu stellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 229/18 (Beschluss)




Bedeutung der Europ�ischen territorialen Zusammenarbeit

Interreg -Bestandteile

Strategische Ausrichtung, Ziele und Indikatorik

2 Programmplanung

Monitoring und Evaluierung

Verwaltung und Kontrolle

2 Finanzverwaltung

Ber�cksichtigung und Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 229/1/18

... Gruppenfreistellungsverordnung aufzunehmen, um eine generelle beihilferechtliche Rechtfertigung f�r Interreg zu erreichen. Dennoch bekr�ftigt der Bundesrat seine Forderung aus seiner Stellungnahme vom 15. Dezember 2017 (BR-Drucksache 543/17(B)), Interreg aufgrund seiner besonderen Zielsetzungen in Abstimmung mit den zust�ndigen Generaldirektionen beihilfefrei zu stellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 229/1/18




Bedeutung der Europ�ischen territorialen Zusammenarbeit

Interreg -Bestandteile

Strategische Ausrichtung, Ziele und Indikatorik

2 Programmplanung

Monitoring und Evaluierung

2 F�rderf�higkeit

Verwaltung und Kontrolle

2 Finanzverwaltung

Ber�cksichtigung und Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 452/17

... Gruppenfreistellungsverordnung; ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1, L 283, S. 65) in der jeweils geltenden Fassung. Das Auslaufen der Freistellungsanzeige ist vom Bundesministerium der Finanzen im Bundesgesetzblatt gesondert bekannt zu geben."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 452/17




Zweites Gesetz

Artikel 1
�nderung des Energiesteuergesetzes

� 3b
Staatliche Beihilfen

� 26
Steuerbefreiung f�r den Eigenverbrauch

� 28
Steuerbefreiung f�r gasf�rmige Energieerzeugnisse

� 53
Steuerentlastung f�r die Stromerzeugung.

� 53a
Steuerentlastung f�r die gekoppelte Erzeugung von Kraft und W�rme

� 66c
Bu�geldvorschriften

Artikel 2
Weitere �nderung des Energiesteuergesetzes

� 47a
Steuerentlastung f�r den Eigenverbrauch

Artikel 3
�nderung des Stromsteuergesetzes

� 2a
Staatliche Beihilfen

� 14
Bu�geldvorschriften

Artikel 4
Weitere �nderung des Stromsteuergesetzes

� 9c
Steuerentlastung f�r den �ffentlichen Personennahverkehr

Artikel 5
�nderung des Tabaksteuergesetzes

Artikel 6
�nderung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes

Artikel 7
�nderung des Kaffeesteuergesetzes

Artikel 8
�nderung des Alkoholsteuergesetzes

Artikel 9
�nderung des Luftverkehrsteuergesetzes

Artikel 10
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 227/1/16

... Gruppenfreistellungsverordnung Artikel 25 Nummer 3a VO (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 227/1/16




Zu Nummer 8


 
 
 


Drucksache 227/16

... Gruppenfreistellungsverordnung Artikel 25 Nummer 3a VO (EU) Nr.



Drucksache 603/16

... der Kommission vom 6. August 2008 zur Erkl�rung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) (ABl. EU (Nr.) L 214 S. 3)" durch die Angabe "der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 603/16




B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand f�r die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
�nderung des G�terkraftverkehrsgesetzes

Artikel 2
�nderung des Fahrpersonalgesetzes

Artikel 3
�nderung des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbst�ndigen Kraftfahrern

Artikel 4
�nderung des Stra�enverkehrsgesetzes

Artikel 5
�nderungen des Gesetzes �ber die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Finanzielle Auswirkungen auf die �ffentlichen Haushalte

IV. Erf�llungsaufwand

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil - zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2 Nummer 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 275/1/16

... auch auf Beihilfen im Rahmen der Gruppenfreistellungsverordnung Fischerei anzuwenden. Die hierf�r zust�ndigen Beh�rden ben�tigen gleichfalls ein Einsichtsrecht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 275/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 � 2 Absatz 7 Satz 3

2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a � 14 Absatz 1 Satz 5


 
 
 


Drucksache 227/16 (Beschluss)

... Gruppenfreistellungsverordnung Artikel 25 Nummer 3a VO (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 227/16 (Beschluss)




Anlage
Entschlie�ung des Bundesrates zur Einf�hrung einer steuerlichen F�rderung von Forschung und Entwicklung (Forschungspr�mie) f�r den Mittelstand in Deutschland


 
 
 


Drucksache 275/16 (Beschluss)

... auch auf Beihilfen im Rahmen der Gruppenfreistellungsverordnung Fischerei anzuwenden. Die hierf�r zust�ndigen Beh�rden ben�tigen gleichfalls ein Einsichtsrecht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 275/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 � 2 Absatz 7 Satz 3

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a � 14 Absatz 1 Satz 5


 
 
 


Drucksache 141/13

... 45. Die EU-Vorschriften �ber staatliche Beihilfen sind zu beachten (und die M�glichkeiten im Rahmen der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (EG) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 141/13




3 Einleitung

1. die Herausforderungen

Demografischer Wandel

Mehr Effizienz in der Sozialpolitik

Ressourcen des privaten und des dritten Sektors zur Erg�nzung der staatlichen Anstrengungen

Die geschlechtsspezifische Dimension

2. Was ist zu Tun? Der Schwerpunkt muss auf einfachen, gezielten und an Bedingungen gekn�pften Sozialinvestitionen liegen

2.1. Verbesserung der Nachhaltigkeit und Zweckm��igkeit der Sozialsysteme durch Vereinfachung und st�rkere Zielausrichtung

2.2. Aktivit�ts- und kompetenzf�rdernde Politik durch gezielte, an Bedingungen gekn�pfte, wirksamere Unterst�tzung

2.3. Sozialinvestitionen in allen Lebensphasen

3. Leitlinien f�r die Nutzung der EU-FONDS 2014-2020

4. Gezielte Initiativen

4.1. Ma�nahmen zur F�rderung von Sozialinvestitionen

F�rderung des Zugangs von Sozialunternehmen zu Finanzierungsm�glichkeiten: Europ�ischer Fonds f�r soziales Unternehmertum

Nutzung neuer Finanzierungsinstrumente

Social Impact Bonds

4.2. F�rderung eines angemessenen Auskommens/Sensibilisierung f�r soziale Rechte

Sicherung eines angemessenen Auskommens

Aufbau von Verwaltungskapazit�ten und Einrichtung zentraler Anlaufstellen

F�rderung der finanziellen Inklusion

Schutz vor finanziellen Schwierigkeiten

Energieeffizienz

Verbesserung des Informationszugangs f�r die B�rgerinnen und B�rger

4.3. Investitionen in Kinder / Fr�hkindliche Erziehung und Betreuung

Verbesserung des Zugangs zu Kinderbetreuung

Senkung der Schulabbrecherquote

5. Schlussfolgerung - AUSBLICK

1. Verst�rkte Sozialinvestitionen als Bestandteil des Europ�ischen Semesters

2. Bestm�gliche Nutzung der EU-Fonds zur F�rderung von Sozialinvestitionen

3. Straffung von Governance und Berichterstattung


 
 
 


Drucksache 62/13

... vorgeschlagen, mit der im Einklang mit den in Artikel 108 Absatz 4 und Artikel 109 AEUV vorgesehenen Verfahren Beihilfen zur Koordinierung des Verkehrs oder zur Abgeltung bestimmter, mit dem Begriff des �ffentlichen Dienstes zusammenh�ngender Leistungen nach Artikel 93 AEUV in den Geltungsbereich der Erm�chtigungsverordnung aufgenommen werden. Die Kommission erwartet derzeit eine sich daraus ergebende, k�nftige Gruppenfreistellungsverordnung, die den Inhalt der derzeitigen Freistellung �bernimmt, ausgenommen insoweit, als die Verordnung 1370/2007 durch diesen Legislativvorschlag in Bezug auf den Eisenbahnsektor ge�ndert wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 62/13




Vorschlag

Begr�ndung

1. Kontext des Vorschlags

1.2 Anstehende Probleme

1.3 Allgemeine Ziele

1.4 Einzelziele

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabsch�tzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1 Definition einer zust�ndigen �rtlichen Beh�rde Artikel 2 Buchstabe c

3.2 Spezifikationen zur Definition gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen und des geografischen Geltungsbereichs �ffentlicher Dienstleistungsauftr�ge durch die zust�ndigen Beh�rden Artikel 2 Buchstabe e und neuer Artikel 2a

3.3 Bereitstellung operationeller, technischer und finanzieller Informationen �ber den �ffentlichen Personenverkehr, f�r den ein �ffentlicher Dienstleistungsauftrag im Wege einer Ausschreibung zu vergeben ist Artikel 4 Absatz 6 und neuer Artikel 4 Absatz 8

3.4 Obergrenzen f�r die Direktvergabe von Auftr�gen kleinen Umfangs und Direktvergabe an kleine und mittlere Unternehmen Artikel 5 Absatz 4

3.5 Obligatorische wettbewerbliche Vergabe von Auftr�gen im Eisenbahnverkehr Artikel 5 Absatz 6 und Artikel 4

3.6 Vergabebeschr�nkungen neuer Artikel 5 Absatz 6

3.7 Zugang zu Rollmaterial neuer Artikel 5a und neuer Artikel 9a

3.8 Ver�ffentlichung bestimmter Informationen zu �ffentlichen Dienstleistungsauftr�gen Artikel 7 Abs�tze 1 und 2

3.9 �bergangszeitraum f�r die wettbewerbliche Vergabe Artikel 8 Absatz 2

3.10 �bergangszeitraum f�r bestehende direkt vergebene Eisenbahnauftr�ge neuer Artikel 8 Absatz 2a

3.11 Anpassung der Bestimmungen der Verordnung 1370/2007 hinsichtlich der Befreiung von der Meldepflicht f�r staatliche Beihilfen und der Bedingungen f�r die Vereinbarkeit staatlicher Beihilfen aufgrund von Anforderungen des AEUV

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2a
Pl�ne f�r den �ffentlichen Verkehr und gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen

Artikel 5a
Rollmaterial

Artikel 9a
Ausschussverfahren

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 290/13

... Die Kommission behielt in der Gruppenfreistellungsverordnung im Versicherungssektor 267/201014 die Freistellung von Mit-(R�ck-)Versicherungsgemeinschaften mit �nderungen bei. Dadurch erkannte sie an, dass bei bestimmten Arten von Risiken, die einzelne Versicherungsunternehmen nur ungern versichern oder alleine nicht versichern k�nnen, das Risiko geteilt werden muss, damit derartige Risiken abgedeckt werden k�nnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 290/13




Gr�nbuch Versicherung gegen Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Katastrophen

1. Hintergrund

Schaubild 1: Naturkatastrophen in EWR-Staaten 1980-2011

Schaubild 2: �berschwemmungen - Gr��te Sch�den bisher

Schaubild 3: St�rme - Gr��te Sch�den bisher

Schaubild 4: Erdbeben - Gr��te Sch�den bisher

Schaubild 5: Naturkatastrophen in EWR-Staaten - Schadensereignisse, Todesopfer und Verluste 1980 bis 2011

Schaubild 6: Im Informationssystem f�r Gro�unf�lle registrierte Industrieunf�lle in EWR-Staaten

2. Marktdurchdringung von Versicherungen gegen Naturkatastrophen

Schaubild 7: Naturkatastrophen in EWR-Staaten 1980 bis 2011 - Gesamtschaden und versicherte Sch�den

4 Fragen

2.1. Versicherungsb�ndelung

4 Fragen

2.2. Pflichtversicherung f�r Katastrophen

4 Fragen

2.3. Katastrophenversicherungspools

2.4. Der Staat als R�ck- Versicherer und R�ck- Versicherer letzter Instanz

4 Fragen

2.5. Auf einen parametrischen Wetterindex gest�tzte Wetterversicherung und andere innovative L�sungen

2.5.1. Auf einen parametrischen Wetterindex gest�tzte Wetterversicherung

2.5.2. Wetterforschung

2.5.3. Wertpapiere der Versicherungswirtschaft

4 Fragen

3. Sensibilisierung f�r das Katastrophenrisiko, Pr�vention und Eind�mmung

3.1. Versicherungspr�mien als marktwirtschaftlicher Anreiz zur Risikosensibilisierung, -verh�tung und -minderung

4 Fragen

3.2. Langfristige Katastrophenversicherungsvertr�ge

4 Fragen

3.3. Vorvertragliche und vertragliche Informationspflichten

4 Fragen

3.4. Bedingungen des Versicherungsvertrags

4 Fragen

3.5. Daten, Forschung und Information

4 Fragen

3.6. F�rderung von Risikofinanzierungsinitiativen als Teil der EU-Politik im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

4 Fragen

4. Vom Menschen verursachte Katastrophen

4.1. Umwelthaftung und Sch�den aufgrund von Industrieunf�llen

4 Fragen

4.2. Haftpflichtversicherung f�r Nuklearanlagen

4.3. Haftpflichtversicherung f�r Offshore-Erd�l- und -Erdgasunternehmen

4 Fragen

4.4. Informationsrechte von Opfern von vom Menschen verursachten Katastrophen

4 Fragen

5. Schadenregulierung

4 Fragen

6. Allgemeine Bemerkungen

4 Fragen

7. Welche weiteren Schritte sind geplant?


 
 
 


Drucksache 760/12

... - Die Mitgliedstaaten m�ssen alle geplanten Beihilfema�nahmen, sofern sie nicht unter eine Gruppenfreistellungsverordnung oder einen Freistellungsbeschluss fallen, bei der Kommission anmelden und d�rfen die Beihilfema�nahmen erst durchf�hren, nachdem die Kommission einen Genehmigungsbeschluss erlassen hat. Nach einer im Wesentlichen zwischen Kommission und Mitgliedstaat bilateral erfolgenden vorl�ufigen Pr�fung ("Phase I" ), die h�chstens zwei Monate dauern sollte, kann die Kommission die Beihilfe entweder genehmigen oder aber ein f�rmliches Pr�fverfahren ("Phase II") einleiten, das sie m�glichst nach 18 Monaten abschlie�en sollte, um dann die Beihilfe (falls erforderlich unter Bedingungen) zu genehmigen oder zu untersagen. - Die Kommission muss alle Beschwerden von Beteiligten sorgf�ltig und unvoreingenommen pr�fen und ohne ungeb�hrliche Verz�gerung �ber deren Stichhaltigkeit entscheiden. Kommt sie nach Pr�fung der Beschwerde zu dem Schluss, dass es sich bei der Ma�nahme nicht um eine staatliche Beihilfe handelt, so muss die Kommission dem Beschwerdef�hrer zumindest in hinreichender Weise die Gr�nde darlegen, aus denen die in der Beschwerde angef�hrten sachlichen und rechtlichen Gesichtspunkte nicht zum Nachweis des Vorliegens einer staatlichen Beihilfe gen�gt haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 760/12




Vorschlag

Begr�ndung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. die vorgeschlagenen �nderungen IM �berblick

2.1. Verbesserung der Bearbeitung von Beschwerden

2.2. effiziente Einholung Zuverl�ssiger Marktinformationen

2.2.1 Markterkundungsinstrumente MEI

2.2.2 Untersuchungen einzelner Wirtschaftszweige und Beihilfeinstrumente

3. Ergebnisse der Konsultationen von Beteiligten und Folgenabsch�tzungen

Konsultation von Beteiligten und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgensch�tzung

4. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Ma�nahme

4 Rechtsgrundlage

Subsidiarit�t und Verh�ltnism��igkeit

Wahl des Instruments

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 6a
Auskunftsersuchen an andere Auskunftgeber

Artikel 6b
Geldbu�en und Zwangsgelder

Kapitel III
A Verj�hrung

Artikel 15a
Verfolgungsverj�hrung

Artikel 15b
Vollstreckungsverj�hrung

Artikel 16
Missbr�uchliche Anwendung von Beihilfen

Kapitel VI
A UNTERSUCHUNGEN Einzelner Wirtschaftszweige und Beihilfeinstrumente

Artikel 20a
Untersuchungen einzelner Wirtschaftszweige und Beihilfeinstrumente

Kapitel VII
A Zusammenarbeit mit Gerichten der Mitgliedstaaten

Artikel 23a
Zusammenarbeit mit Gerichten der Mitgliedstaaten

Artikel 25
Adressaten der Beschl�sse

Artikel 27
Durchf�hrungsvorschriften

Artikel 2

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 277/12

... c) �berarbeitung und m�gliche Ausweitung der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung hinsichtlich der von der �berarbeiteten Erm�chtigungsverordnung abgedeckten Beihilfekategorien, um dazu beizutragen, dass �ffentliche Mittel verst�rkt bestimmten Zielen zugeleitet werden, um die verwaltungstechnische Bearbeitung bestimmter Ma�nahmen mit vergleichsweise geringen Beihilfebetr�gen zu vereinfachen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 277/12




1. Einf�hrung: Beihilfenkontrolle im aktuellen wirtschaftlichen politischen Umfeld

2. Ziele Instrumente der Modernisierung des EU-Beihilfenrechts

2.1. Wachstumsf�rderung auf einem gest�rkten, dynamischen und wettbewerbsf�higen Binnenmarkt

2.2. Fokussierung der Durchsetzung auf F�lle mit besonders starken Auswirkungen auf den Binnenmarkt

2.3. Straffere Regeln und schnellerer Abschluss

3. Weiteres Vorgehen


 
 
 


Drucksache 761/1/12

... 4. Er unterst�tzt die �berlegungen der Kommission zur st�rkeren Transparenz und zur Anpassung des Verfahrens zur Annahme von Gruppenfreistellungsverordnungen durch die Kommission. Insbesondere durch eine Ver�ffentlichung der Zusammenfassungen auf der Website der Kommission k�nnte der Verwaltungsaufwand verringert, die Stellungnahmem�glichkeiten der Beteiligten verbessert sowie die Freistellungsfrist verk�rzt werden.



Drucksache 223/12

... Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 223/12




2 Einleitung

1. Die Schaffung von Arbeitspl�tzen f�rdern

1.1. Die Nachfrage nach Arbeitskr�ften durch die Schaffung von Arbeitspl�tzen in allen Wirtschaftsbereichen ankurbeln

1.2. Das Potenzial von Schl�sselbranchen zur Schaffung von Arbeitspl�tzen aussch�pfen

1.3. EU-Mittel f�r die Schaffung von Arbeitspl�tzen mobilisieren

Schaffung von Arbeitspl�tzen

2. Die Dynamik der Arbeitsm�rkte Wiederherstellen

2.1. Die Arbeitsm�rkte reformieren

2.1.1. Arbeitsmarkt�berg�nge und inklusive Arbeitsm�rkte gew�hrleisten

2.1.2. Alle Akteurinnen und Akteure f�r eine bessere Umsetzung mobilisieren

2 Arbeitsmarktreformen

2.2. In Qualifikationen investieren

2.2.1. Besseres Monitoring des Qualifikationsbedarfs

2.2.2. Qualifikationen und Kompetenzen besser anerkennen

2.2.3. Synergien zwischen den Bereichen Bildung und Beruf st�rken

Investitionen in Qualifikationen

2.3. Auf dem Weg zu einem europ�ischen Arbeitsmarkt

2.3.1. Rechtliche und praktische Hindernisse f�r die Arbeitnehmerfreiz�gigkeit beseitigen

2.3.2. Arbeitspl�tze und Arbeitsuchende grenz�berschreitend besser aufeinander abstimmen

2.3.3. Auswirkungen der Migration in die und aus der EU ber�cksichtigen

Ein Europ�ischer Arbeitsmarkt

3 Arbeitnehmerfreiz�gigkeit

Europ�ische Arbeitsverwaltungen EURES

3 Migration

3. St�rkung der EU-Governance

3.1. Erg�nzung der besseren nationalen Berichterstattung und Koordinierung durch multilaterale �berwachung.

3.2. St�rkere Beteiligung der Sozialpartner

3.3. St�rkung der Verbindung zwischen Politik und Finanzierung

Schlussfolgerungen

Anhang

Zentrale Besch�ftigungsma�nahmen f�r die gr�ne Wirtschaft

Aktionsplan f�r Fachkr�fte im europ�ischen Gesundheitswesen

Zentrale Besch�ftigungsma�nahmen im IKT-Bereich


 
 
 


Drucksache 372/12

... Der Rahmen f�r staatliche Beihilfen f�r FuEuI33 stellt eine Grundlage f�r die Bewertung von staatlichen Beihilfen f�r FuEuI-Projekte mit KET-Bezug in der EU dar. Vorausgesetzt, dass staatliche Beihilfen ein klar definiertes Marktversagen beheben, auf das erforderliche Mindestma� beschr�nkt sind und einen tats�chlichen Anreizeffekt haben, l�sst der FuEuIRahmen Beihilfen f�r eine Reihe von Aktivit�ten zu. Dazu geh�ren technische Durchf�hrbarkeitsstudien, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung; Kosten von KMU zum Erwerb gewerblicher Schutzrechte kommen ebenso in Frage wie die Unterst�tzung von jungen innovativen Unternehmen und Innovationsclustern. F�r alle diese F�lle legt der FuEuI-Rahmen eindeutige Vereinbarkeitskriterien auf der Grundlage von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV fest und schafft damit � auch f�r sehr umfangreiche Vorhaben oder Vorhabenpakete, die zusammen bei der Kommission angemeldet wurden � Rechtssicherheit. 34 �berdies k�nnen die Mitgliedstaaten FuEuI-Beihilfen ohne vorherige Anmeldung bei der Kommission gew�hren, sofern diese nicht �ber die in der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung35 vorgegebenen Grenzen hinausgehen. Die Gew�hrung von Beihilfen wurde dadurch deutlich vereinfacht .36 Der FuEuI-Rahmen beruht gro�teils auf Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV; diese Bestimmung diente auch als Rechtsgrundlage in allen Beihilfesachen mit KET-Bezug, die unter den aktuellen FuEuI-Rahmen fallen. Zudem gibt der FuEuI-Rahmen konkrete Kriterien zur Bewertung von FuEuI-Beihilfen f�r wichtige Vorhaben von gemeinsamem europ�ischem Interesse im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV vor. Diese Rechtsgrundlage wurde sehr selten und nur vor Inkrafttreten des aktuellen FuEuI-Rahmens f�r Projekte herangezogen (etwa im Fall des franz�sischen Programms �Medea+� (Beschluss vom 12.3.2002, N 702/A/2001), durch das Mikro- und Nanoelektronikprojekte unterst�tzt wurden, sowie zur F�rderung des hochaufl�senden Fernsehens). Sofern jeweils eine Einzelfallbewertung durchgef�hrt wird, k�nnen solche Beihilfen bis zu der H�he gew�hrt werden, die sich als erforderlich erweist, um F�lle von extremem Marktversagen und Wettbewerbsverzerrungen zu beheben, die gro�angelegte grenz�berschreitende Projekte verhindern. Der Rahmen f�r staatliche Beihilfen f�r FuEuI gilt bis zum 31.12.2013 und wird im Einklang mit den Zielen der j�ngst eingeleiteten Modernisierung des EU-Beihilfenrechts �berarbeitet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 372/12




1. Einf�hrung

2. Der wirtschaftliche Kontext � die Rolle von KET als Wachstumsmotor in der EU

3. Analyse der Lage � Gro�es Potenzial, aber auch drohender Verlust unserer Wettbewerbsf�hrung

4. Der Weg in die Zukunft � eine Europ�ische KET-Strategie

5. Ein Integrierter KET-Rahmen

5.1. Finanzierung von Forschung und Innovation im Bereich KET � ein integriertes Konzept

5.3. Staatliche Beihilfen

5.4. Die Europ�ische Investitionsbank EIB

5.5. Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit zugunsten der KET

5.6. Kompetenzen

5.7. Erhebung von Marktdaten �ber KET � Einrichtung des KET-�berwachungsmechanismus

6. Schlussfolgerungen/weitere Schritte

Anhang

1. Definition eines auf KET basierenden Produkts

2. M�glichkeiten zur KET-Finanzierung im Rahmen von EU-Instrumenten

2.1. Definitionen und Kriterien f�r die FuEuI-Finanzierung im Rahmen von EU-Politiken und -Rechtsvorschriften


 
 
 


Drucksache 277/12 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat begr��t die von der Kommission beabsichtigte Erarbeitung und Festlegung der allgemeinen Grunds�tze zur Vereinbarkeitspr�fung sowie die �berarbeitung und Straffung der Beihilfeleitlinien. Damit w�rde der bereits in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung erfolgte positive Ansatz einer Straffung und Konsolidierung auch auf die Ebene nichtfreigestellter Beihilfen �bertragen.



Drucksache 688/12

... der Kommission vom 6. August 2008 zur Erkl�rung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung; ABl. L 214 vom 9. 8. 2008, S. 3) in der jeweils geltenden Fassung. Das Auslaufen der Freistellungsanzeige wird vom Bundesministerium der Finanzen im Bundesgesetzblatt gesondert bekannt gegeben."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 688/12




Gesetz

Artikel 1
�nderung des Energiesteuergesetzes

� 3
Beg�nstigte Anlagen, Ortsfestigkeit und Nutzungsgrad

� 53
Steuerentlastung f�r die Stromerzeugung in Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von mehr als zwei Megawatt

� 53a
Vollst�ndige Steuerentlastung f�r die gekoppelte Erzeugung von Kraft und W�rme

� 53b
Teilweise Steuerentlastung f�r die gekoppelte Erzeugung von Kraft und W�rme

� 66b
Erm�chtigung zu � 55 Absatz 4, 5 und 8

Artikel 2
�nderung des Stromsteuergesetzes

� 12
Erm�chtigung zu � 10 Absatz 3, 4 und 7

Anlage
(zu � 10) Zielwerte f�r die zu erreichende Reduzierung der Energieintensit�t

Artikel 3
�nderung des Luftverkehrsteuergesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 692/12

... Die �nderungen des wettbewerbsrechtlichen Rahmens f�r Kraftfahrzeuge in Europa (nach dem Ablauf der Gruppenfreistellungsverordnung f�r Kraftfahrzeuge 1400/2002) wirken sich m�glicherweise auf die Organisation der vertikalen Beziehungen zwischen Automobilherstellern und H�ndlern aus. Um diesen �bergang ausgewogen zu meistern, spricht sich die Kommission f�r eine selbstregulatorische Ma�nahme aus. Dar�ber hinaus wird die Kommission die Einhaltung der EU-Wettbewerbsregeln auf den M�rkten f�r den Handel mit Kraftfahrzeugen und die Erbringung von Reparatur- und Wartungsdienstleistungen sowie den Handel mit Ersatzteilen weiter sicherstellen.

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Drucksache 692/12




1. Eine Schl�sselbranche AM Scheideweg

2. CARS 21: eine Gemeinsame Strategie f�r die Industrie IM JAHR 2020

3. eine Wirtschaftslage, die UNS VOR Herausforderungen stellt

4. EIN Aktionsplan zur F�rderung der Wettbewerbsf�higkeit

4.1. Investitionen in fortgeschrittene Technologien und Finanzierung der Innovation

Forschung, Entwicklung und Innovation

Zugang zu Finanzmitteln

Verringerung der CO2-Emissionen

Schadstoff - und Ger�uschemissionen

2 Stra�enverkehrssicherheit

Alternative Kraftstoffe und Infrastruktur

4.2. Verbesserung der Marktbedingungen

Ein st�rkerer Binnenmarkt

Intelligente Regulierung

4.3. Verbesserung der Wettbewerbsf�higkeit auf globalen M�rkten

2 Handelspolitik

Internationale Harmonisierung

4.4. Vorwegnahme der Anpassung und Bew�ltigung von Umstrukturierungen

Humankapital und Qualifikationen

Anpassung der Industrie

5. �berwachung und Governance


 
 
 


Drucksache 761/12 (Beschluss)

... 2. Er unterst�tzt die �berlegungen der Kommission zur st�rkeren Transparenz und zur Anpassung des Verfahrens zur Annahme von Gruppenfreistellungsverordnungen durch die Kommission. Insbesondere durch eine Ver�ffentlichung der Zusammenfassungen auf der Website der Kommission k�nnte der Verwaltungsaufwand verringert, die Stellungnahmem�glichkeiten der Beteiligten verbessert sowie die Freistellungsfrist verk�rzt werden.



Drucksache 652/12

... Modernisierung der staatlichen Beihilfen: allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (VO Nr. 800/2008)*

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 652/12




Mitteilung

Das richtige Fundament schaffen: der Weg zu einer echten Wirtschafts- und W�hrungsunion

F�rderung der Wettbewerbsf�higkeit durch den Binnenmarkt und die Industriepolitik

Sich vernetzen, um wettbewerbsf�hig zu bleiben: heute die Netze von morgen schaffen

Besch�ftigungswirksames Wachstum: Integration und Exzellenz

Mehr Wettbewerbsf�higkeit durch Europas Ressourcen

Errichtung eines sicheren und gesch�tzten Europa

Unser Gewicht zur Geltung bringen: Europa als globaler Akteur

Anhang
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen

Anhang I
K�nftige Initiativent

Anhang II
Initiativen zur Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands

Anhang III
Liste der zur�ckzuziehenden Vorschl�ge3


 
 
 


Drucksache 277/1/12

... 5. Der Bundesrat begr��t die von der Kommission beabsichtigte Erarbeitung und Festlegung der allgemeinen Grunds�tze zur Vereinbarkeitspr�fung sowie die �berarbeitung und Straffung der Beihilfeleitlinien. Damit w�rde der bereits in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung erfolgte positive Ansatz einer Straffung und Konsolidierung auch auf die Ebene nichtfreigestellter Beihilfen �bertragen.



Drucksache 761/12

... Die Verordnung Nr. 994/98 des Rates erm�chtigt die Kommission, f�r alle Arten staatlicher Beihilfen zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen eine Gruppenfreistellungsverordnung zu erlassen. Auf dieser Grundlage k�nnte die Kommission nach der derzeitigen Erm�chtigungsverordnung auch eine Gruppenfreistellung f�r staatliche Beihilfen vorsehen, die kleinen und mittleren Unternehmen, die im Kulturbereich und im Bereich der Wahrung des Kulturerbes t�tig sind, im Sinne des Artikels 167 AEUV gew�hrt werden. Der Nutzen w�re jedoch begrenzt, da es sich bei den Beihilfeempf�ngern, vor allem in der Filmindustrie und im Bereich der audiovisuellen Medien, h�ufig um gro�e Unternehmen handelt. F�r die Kommission und die Mitgliedstaaten ergibt sich daraus ein enormer Arbeitsaufwand, obwohl es sich h�ufig um Routinef�lle handelt, bei denen es nur um geringe Beihilfebetr�ge geht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 761/12




Vorschlag

Begr�ndung

1. Ziel und Hintergrund des Vorschlags

Staatliche Beihilfen im Kulturbereich und im Bereich der Wahrung des Kulturerbes

Staatliche Beihilfen zur Bew�ltigung der Folgen von Naturkatastrophen

Staatliche Beihilfen f�r den Fischereisektor im Zusammenhang mit bestimmten widrigen Witterungsverh�ltnissen

Staatliche Innovationsbeihilfen

Staatliche Beihilfen zugunsten der Forstwirtschaft und zur F�rderung von Nicht-Anhang-I-Erzeugnissen in der Nahrungsmittelbranche

Staatliche Beihilfen f�r die Erhaltung der biologischen Meeressch�tze

Staatliche Beihilfen f�r den Amateursport

Sozialbeihilfen im Verkehrswesen zugunsten von Einwohnern abgelegener Gebiete

Staatliche Beihilfen nach Artikel 93 AEUV f�r das Verkehrswesen

Staatliche Beihilfen f�r bestimmte Arten von Breitbandinfrastruktur

Festlegung der unter eine Gruppenfreistellung fallenden Beihilfegruppen

4 Transparenz

Verfahren zur Annahme von Gruppenfreistellungsverordnungen durch die Kommission

2. KOH�RENZ mit Anderen Politikbereichen und Zielen der EU

3. Rechtliche Aspekte

Rechtsgrundlage

Subsidiarit�t und Verh�ltnism��igkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 653/2/11

... -Richtlinie 92/43/EG notwendig, obwohl die Kommission die Liste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse erstellen soll. Dies ist eine unn�tige Doppelpr�fung. So k�nnte nach dem Beispiel der Gruppenfreistellungsverordnungen die Kommissionsstellungnahme nach Artikel 6 Absatz 4 Unterabsatz 2 der



Drucksache 665/11

... ssystemen sichtbar gemacht werden k�nnten; - die Pr�fung der M�glichkeit der Einbeziehung neuer Beihilfe-Kategorien anl�sslich der �berpr�fung der bis zum 3 1. Dezember 2013 geltenden Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 665/11




Mitteilung

1. Weshalb diese initiative der Kommission?

2. Die Sozialunternehmen: Akteure, die den Binnenmarkt besser Nutzen k�nnten

3. Ein Aktionsplan zur Unterst�tzung des sozialen Unternehmertums in Europa

3.1. Verbesserter Zugang zu Finanzmitteln

3.1.1. Erleichterung des Zugangs zu privaten Finanzmitteln

3.1.2. Mobilisierung der europ�ischen Fonds

3.2. Mehr Sichtbarkeit f�r das soziale Unternehmertum

3.2. 1. Entwicklung von Instrumenten, um den Bereich besser kennenzulernen und die Sichtbarkeit des sozialen Unternehmertums zu verst�rken

3.2.2. Verst�rkung von F�hrungskompetenzen, Professionalisierung und Vernetzung der Sozialunternehmer

3.3. Verbesserung des rechtlichen Umfelds

3.3. 1. Entwicklung geeigneter europ�ischer Rechtsformen, die vom europ�ischen Sozialunternehmertum genutzt werden k�nnten

3.3.2. �ffentliches Beschaffungswesen

3.3.3. Staatliche Beihilfen

4. �ber den Aktionsplan hinausgehende Ideen

5. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 27/11

... Sport wird in allen EU-Mitgliedstaaten auf verschiedenste Weise von der �ffentlichen Hand finanziert. Auf einige Ma�nahmen, etwa die sehr geringen Finanzbeitr�ge, die unter die De-Minimis-Verordnung fallen, braucht Artikel 107 Absatz 1 AEUV nicht unbedingt angewandt zu werden. Sind die Bedingungen dieses Artikels gegeben, dann sind staatliche Beihilfen im Prinzip mit dem EU-Recht unvereinbar, es sei denn, eine der in Artikel 107 AEUV vorgesehenen Ausnahmen ist anwendbar. Auch wenn staatliche Beihilfen f�r den Sport nicht ausdr�cklich von der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung erfasst werden, k�nnten doch einige von deren Bestimmungen auf sie anwendbar sein, und in diesem Fall k�nnten sie ohne vorherige Unterrichtung der Kommission als mit den EU-Vorschriften f�r staatliche Beihilfen vereinbar angesehen werden. Andernfalls muss die Kommission gem�� Artikel 108 Absatz 3 AEUV im Voraus �ber eine neue Beihilfe unterrichtet werden, und sie kann erst gew�hrt werden, nachdem die Kommission dazu einen positiven Beschluss erlassen hat. Bisher gab es nur wenige Beschl�sse �ber staatliche Beihilfen f�r den Sport; ebenso wie f�r andere Bereiche, die sich in einer �hnlichen Lage befinden, haben Interessentr�ger wiederholt eine weitere Kl�rung hinsichtlich der Finanzierung von Infrastrukturen und Sportverb�nden gefordert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 27/11




Mitteilung

1. Einleitung

1.1. EU-weite �ffentliche Konsultation

1.2. EU-Mehrwert im Bereich des Sports

2. Die gesellschaftliche Rolle des Sports

2.1 Kampf gegen Doping

2.2. Allgemeine und berufliche Bildung sowie Qualifikationen im Sport

2.3. Pr�vention und Bek�mpfung von Gewalt und Intoleranz

2.4. Gesundheitsf�rderung durch Sport

2.5. Soziale Integration im und durch den Sport

Die gesellschaftliche Rolle des Sports

Kampf gegen Doping

3. Die wirtschaftliche Dimension des Sports

3.1. Faktengest�tzte Politikgestaltung im Bereich des Sports

3.2. Nachhaltige Finanzierung des Sports

3.3. Anwendung der EU-Vorschriften f�r staatliche Beihilfen auf den Sport

3.4. Regionale Entwicklung und Besch�ftigungsf�higkeit

Die wirtschaftliche Dimension des Sports

Faktengest�tzte Politikgestaltung im Bereich des Sports

Nachhaltige Finanzierung des Sports

Anwendung der EU-Vorschriften f�r staatliche Beihilfen auf den Sport

Regionale Entwicklung und Besch�ftigungsf�higkeit

4. Die Organisation des Sports

4.1. F�rderung von Good Governance im Sport

4.2. Sonderstellung des Sports

4.3. Freiz�gigkeit und Staatsangeh�rigkeit von Sportlern

4.4. Transferbestimmungen und die T�tigkeit der Sportagenten

4.5. Integrit�t von Sportwettk�mpfen

4.6. Europ�ischer sozialer Dialog im Sportbereich

Die Organisation des Sports

F�rderung von Good Governance im Sport

Sonderstellung des Sports

Freiz�gigkeit und Staatsangeh�rigkeit von Sportlern

Transferbestimmungen und die T�tigkeit der Sportagenten

Europ�ischer sozialer Dialog im Sportbereich

5. Zusammenarbeit mit Drittl�ndern und Internationalen Organisationen

Zusammenarbeit mit Drittl�ndern und Internationalen Organisationen

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 269/11

... Erstens, die Genehmigung nicht landwirtschaftlicher Beihilfen im Rahmen von Programmen zur l�ndlichen Entwicklung ist nicht m�glich, da solche Beihilfen nicht in den Geltungsbereich von Artikel 42 des Vertrags fallen. Als praktische L�sung kann die Kommission eine gleichzeitige Bewertung anregen, um sicherzustellen, dass die Genehmigung nicht landwirtschaftlicher Beihilferegelungen erfolgt, bevor die �nderungen des Entwicklungsplans f�r den l�ndlichen Raum gebilligt werden. Auch k�nnen die Mitgliedstaaten in den meisten F�llen auf die De-minimis-Regelung der Gruppenfreistellungsverordnung zur�ckgreifen.



Drucksache 786/10

... - Schaffung effizienter Anreize und Kostenteilungsvereinbarungen, damit die �ffentlichen und privaten Investitionen in die laufende Fortbildung der Belegschaft steigen und die Arbeitskr�fte verst�rkt an Programmen zum lebenslangen Lernen teilnehmen. Zu diesen Ma�nahmen k�nnte Folgendes z�hlen: Steuerverg�nstigungen, Bildungsgutscheine, die sich an bestimmte Gruppen richten, und Lernkonten oder andere Systeme, in denen die Arbeitnehmerinnen und -nehmer Zeit und Mittel ansammeln k�nnen. Zwar sollten diese Ma�nahmen mit den EU-Regelungen zu staatlichen Beihilfen in Einklang stehen, doch k�nnen Mitgliedstaaten von den M�glichkeiten der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (EG) Nr. 800/2008 profitieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 786/10




2 Einleitung

Priorit�ten der Agenda

1. Ein neuer Impuls f�r Flexicurity: Reduzierung der Segmentierung Unterst�tzung von �berg�ngen

1.1. Priorit�ten zur St�rkung der vier Flexicurity-Komponenten

Flexible und verl�ssliche vertragliche Vereinbarungen:

Umfassendes lebenslanges Lernen:

Aktive arbeitsmarktpolitische Ma�nahmen:

Moderne Systeme der sozialen Sicherheit

1.2. Priorit�ten f�r eine bessere Durchf�hrung, �berwachung und Governance der Flexicurity

Flexicurity � Leitaktionen 1 bis 3:

Begleitende und vorbereitende Ma�nahmen:

2. Bereitstellungen der richtigen Kompetenzen f�r den Arbeitsmarkt

2.1. Ausbau von Arbeitsmarktdaten und Steuerung der Kompetenzen

2.2. Der richtige Kompetenzmix

2.3. Abstimmung von Kompetenzen und Besch�ftigungsm�glichkeiten sowie Konzentration auf die potenziellen Arbeitsstellen in Europa

2.4. Gr��ere geografische Mobilit�t in der gesamten EU

2.5. Nutzung des Potenzials der Migration

Steigerung des Kompetenzniveaus und Abstimmung der Kompetenzen � Leitaktionen 4 bis 8:

Begleitende und vorbereitende Ma�nahmen:

3. Qualitativ bessere Arbeit Arbeitsbedingungen

Unterschiedliche Ergebnisse bei der Arbeitsplatzqualit�t in der gesamten EU w�hrend der letzten zehn Jahre

�berpr�fung der EU-Rechtsvorschriften und F�rderung �weicher� Instrumente

3.1. Ein besserer EU-Rechtsrahmen f�r Besch�ftigung sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

3.2. Ein strategischer Ansatz auf Grundlage der �weichen� Instrumente

Qualit�t der Arbeit und der Arbeitsbedingungen � Leitaktionen 9 bis 12:

Begleitende und vorbereitende Ma�nahmen:

4. Unterst�tzung der Arbeitsplatzschaffung

R�ckkehr zur Schaffung von Arbeitspl�tzen, damit all diejenigen, die arbeiten m�chten, einen Arbeitsplatz erhalten k�nnen

4.1. St�rkung der Rahmenbedingungen f�r die Schaffung von Arbeitspl�tzen

4.2. F�rderung von Unternehmertum, Selbst�ndigkeit und Innovation

Unterst�tzung der Schaffung von Arbeitspl�tzen � Leitaktion 13:

Begleitende und vorbereitende Ma�nahmen:

EU -Finanzinstrumente f�r neue Kompetenzen Besch�ftigungsm�glichkeiten

2 Fazit


 
 
 


Drucksache 747/10

... Die EU-Ma�nahmen werden nationale Bem�hungen unterst�tzen und erg�nzen, die darauf abstellen, die Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderungen zu analysieren; gegen die Sozialleistungsabh�ngigkeit von Menschen mit Behinderungen vorzugehen, die sie davon abhalten, in den Arbeitsmarkt einzutreten; die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt mithilfe des Europ�ischen Sozialfonds (ESF) zu erleichtern; aktive arbeitsmarktpolitische Ma�nahmen zu entwickeln; Arbeitspl�tze besser zug�nglich zu machen; Dienstleistungen f�r Stellenvermittlung, Unterst�tzungsstrukturen und Schulung am Arbeitsplatz zu entwickeln; die Nutzung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung16 zu f�rdern, die vorsieht, dass staatliche Beihilfen ohne vorherige Anmeldung bei der Kommission gew�hrt werden k�nnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 747/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Ziele MA�NAHMEN

2.1. Aktionsbereiche

1. Zug�nglichkeit

2. Teilhabe

3. Gleichstellung

4. Besch�ftigung

5. Allgemeine und berufliche Bildung

6. Sozialer Schutz

7. Gesundheit

8. Ma�nahmen im Au�enbereich

2.2. Durchf�hrung der Strategie

1. Bewusstseinsbildung

2. Finanzielle Unterst�tzung

3. Statistiken und Datensammlung sowie �berwachung

4. Im VN-�bereinkommen geforderte Mechanismen

3. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 272/09

... Die Mitgliedstaaten und Regionen sind aufgerufen, sich auf diesem Gebiet noch st�rker zu engagieren, n�mlich durch eine gezielte Clusterbildung und Unterst�tzung innovativer KMU, u. a. mittels der auf Artikel 169 EG-Vertrag basierenden Eurostars-Initiative, unter Einhaltung der Bestimmungen der Risikokapitalleitlinien, des FEI-Rahmens und der neuen Gruppenfreistellungsverordnung. Zur F�rderung von Unternehmensneugr�ndungen und der Expansion von KMU k�nnen sich die nationalen und regionalen Programmverwaltungsbeh�rden der Mitgliedstaaten an JEREMIE beteiligen und auf EFRE zur�ckgreifen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 272/09




1. Ikt als Basis der Wertsch�pfung und sozio�konomischen Entwicklung

2. Die Notwendigkeit einer Strategie

2.1. Der Weg aus dem wirtschaftlichen Abschwung

2.2. Neue F�hrungschancen

2.3. Mangelnde Investitionen in die IKT-Forschung, -Entwicklung und -Innovation In der EU entfallen auf die IKT-FuE etwa ein Viertel der gesamten privaten FuE-Ausgaben, ein Drittel aller FuE-Arbeitspl�tze und ein F�nftel aller Patente9. Dennoch betragen die FuEAusgaben des IKT-Sektors in der EU kaum die H�lfte der entsprechenden Aufwendungen in den USA, was den insgesamt bei den privatwirtschaftlichen FuE-Ausgaben bestehenden R�ckstands zur H�lfte ausmacht.

2.4. Hindernisse f�r das Wachstum der IKT-Branche

2.5. Fragmentierte M�rkte f�r IKT-Innovationen

2.6. Fragmentierung der IKT-Forschung, -Entwicklung und -Innovation

2.7. Komplizierte Finanzierungsmechanismen

3. Eine Strategie zum Behaupten der F�hrung

3.1. Steigerung der Investitionen und ihrer Wirksamkeit

3.2. Festlegung von Priorit�ten in IKT-FEI und �berwindung der Fragmentierung

3.3. Erleichterung der Herausbildung von Innovationsm�rkten

3.4. Projekte in europ�ischem Ma�stab von der FuE bis zur Einf�hrung

3.5. Vereinfachung und Verschlankung

3.6. Internationale Zusammenarbeit

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 309/09

... Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 309/09




2 Allgemeines

F�rderung von FuE und Innovation

Finanzmittel und Zugang zu Finanzierungen

Verbesserung des Marktzugangs

2 B�rokratieabbau

Nachhaltigkeit als Gesch�ftschance


 
 
 


Drucksache 116/09

... Kleine Unternehmen profitieren von der neuen Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, die die M�glichkeiten der Mitgliedstaaten verbessert, kleinen Unternehmen in Bereichen wie Bildung, Innovation und Energieeffizienz staatliche Beihilfen zu gew�hren. Hierdurch werden ferner f�nf verschiedene Verordnungen in einem konsolidierten Text zusammengefasst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 116/09




Mitteilung

I. Einleitung

II. Verbesserung der bestehenden Rechtsvorschriften

1. Die Rechtsetzung ist nunmehr einfacher, nachvollziehbarer und unb�rokratischer

2. Der Verwaltungsaufwand f�r Unternehmen wird reduziert6

3. Weitere Schritte

III. Verbesserung der Qualit�t neuer Initiativen

1. Ein umfassendes und ehrgeiziges Konzept

2. Folgenabsch�tzungen werden weiter verbessert

3. Weitere Schritte

IV. Alle Organe sind gemeinsam f�r die bessere Rechtsetzung Verantwortlich

1. Verbesserte Rechtsetzung auf allen Ebenen der EU

2. Anwendung des Gemeinschaftsrechts in den Mitgliedstaaten

3. Weitere Schritte

V. Mitgestaltung der globalen Ordnung

VI. Fazit


 
 
 


Drucksache 486/08 (Beschluss)

... 19. Der Bundesrat begr��t, dass KMU k�nftig mehr staatliche Beihilfe erhalten k�nnen. Er ist aber besorgt dar�ber, dass die Mitgliedstaaten in ihrer politischen Verantwortlichkeit f�r die Vergabe von Beihilfen weiter geschw�cht werden. Er beklagt die Instrumentalisierung der Beihilfenkontrolle zu wirtschafts- und fiskalpolitischen Zwecken. Er weist darauf hin, dass die europ�ische Beihilfenkontrolle gem�� Artikeln 87 bis 89 EGV allein dem Schutz des gemeinsamen Markts dient. Ziel der europ�ischen Beihilfenkontrolle ist weder der Schutz staatlicher Mittel noch deren effiziente Verwendung. Auf die Stellungnahme des Bundesrates vom 23. September 2005 (BR-Drucksache 509/05 (Beschluss)) wird verwiesen. Zu beanstanden ist daher, dass die Kommission dem Kriterium des Anreizeffekts in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung einen zentralen Stellenwert einr�umt, da aus wettbewerblicher Sicht das blo�e Nichtvorhandensein eines Anreizeffekts keinen Beleg f�r das Vorliegen einer Wettbewerbsbeeintr�chtigung darstellt. Auf Nummer 1075 des Siebzehnten Hauptgutachtens der Monopolkommission gem�� � 44 Abs. 1 Satz 1



Drucksache 859/08

... (1) Auf dieses Gesetz findet die Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 zur Erkl�rung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) (ABl. EU (Nr.) L 214 S. 3) Anwendung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 859/08




Artikel 1
Investitionszulagengesetz 2010 (InvZulG 2010).

Artikel 2
�nderung des Investitionszulagengesetzes 2007

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 486/1/08

... 21. Der Bundesrat begr��t, dass KMU k�nftig mehr staatliche Beihilfe erhalten k�nnen. Er ist aber besorgt dar�ber, dass die Mitgliedstaaten in ihrer politischen Verantwortlichkeit f�r die Vergabe von Beihilfen weiter geschw�cht werden. Er beklagt die Instrumentalisierung der Beihilfenkontrolle zu wirtschafts- und fiskalpolitischen Zwecken. Er weist darauf hin, dass die europ�ische Beihilfenkontrolle gem�� Artikeln 87 bis 89 EGV allein dem Schutz des gemeinsamen Markts dient. Ziel der europ�ischen Beihilfenkontrolle ist weder der Schutz staatlicher Mittel noch deren effiziente Verwendung. Auf die Stellungnahme des Bundesrates vom 23. September 2005 (BR-Drucksache 509/05 (Beschluss)) wird verwiesen. Zu beanstanden ist daher, dass die Kommission dem Kriterium des Anreizeffekts in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung einen zentralen Stellenwert einr�umt, da aus wettbewerblicher Sicht das blo�e Nichtvorhandensein eines Anreizeffekts keinen Beleg f�r das Vorliegen einer Wettbewerbsbeeintr�chtigung darstellt. Auf Nummer 1075 des Siebzehnten Hauptgutachtens der Monopolkommission gem�� � 44 Abs. 1 Satz 1



Drucksache 486/08

... Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 486/08




Mitteilung

1. Einleitung

2. Zeit f�r einen Durchbruch in der KMU-Politik

3. Der Small Business Act f�r Europa: Programm f�r eine ehrgeizige KMU-Politik

4. Vom Grundsatz zur konkreten Ma�nahme

5. Umsetzung des SBA und Regierungshandeln

Anhang
: Austausch bew�hrter Verfahren in der KMU-Politik


 
 
 


Drucksache 903/08

... 2. dem Abschnitt 8 der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 zur Erkl�rung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) (ABl. EU (Nr.) L 214 S. 3).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 903/08




Artikel 2

� 14a
Durchf�hrung von Beihilfeverfahren


 
 
 


Drucksache 274/07 (Beschluss)

... Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 274/07 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe c und Nr. 71 Buchstabe a � 2 Abs. 3 Satz 1 und � 91 Abs. 1 InvG

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe f � 2 Abs. 6 InvG

4. Zu Artikel 1 Nr. 75 und 85 �� 96 und 104 InvG

5. Zu Artikel 1 Nr. 108 Buchstabe c � 126 Abs. 2 Satz 3 InvG

6. Zu Artikel 10 Nr. 1 � 10 Abs. 3 Nr. 5 MaBV

7. Zu Artikel 19a � neu � Investitionszulagengesetz 2007


 
 
 


Drucksache 274/1/07

... Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 274/1/07




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe c und Nr. 71 Buchstabe a � 2 Abs. 3 Satz 1 und � 91 Abs. 1 InvG

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe f � 2 Abs. 6 InvG

4. Zu Artikel 1 Nr. 75 und 85 �� 96 und 104 InvG

5. Zu Artikel 1 Nr. 108 Buchstabe c � 126 Abs. 2 Satz 3 InvG

6. Zu Artikel 10 Nr. 1 � 10 Abs. 3 Nr. 5 MaBV

7. Zu Artikel 19a � neu � Investitionszulagengesetz 2007

Begr�ndung

I. Allgemein

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 681/07

... Die Kommission ber�cksichtigt bei ihrer Politik im Bereich der staatlichen Beihilfen sowohl den Umweltnutzen von Investitionen in einen umweltfreundlichen Verkehr als auch die Notwendigkeit einer Verlagerung des Verkehrs auf weniger umweltsch�dliche Verkehrsmittel. So sieht beispielsweise der Entwurf der Leitlinien f�r den Umweltschutz27 spezifische Ausnahmen vor, wenn Beihilfen f�r die Beschaffung neuer Fahrzeuge gew�hrt werden, um die Einhaltung von Gemeinschaftsnormen bereits vor deren obligatorischer Anwendung zu beschleunigen. Dar�ber hinaus werden im Kommissionsvorschlag f�r eine neue Gruppenfreistellungsverordnung28 ausdr�cklich Investitionen in Verkehrsmittel und Verkehrsausr�stungen mit Ausnahme des Stra�eng�terverkehrs und des Luftverkehrs als unbedenklich zugelassen. Die Kommission erw�gt derzeit die Herausgabe von Leitlinien f�r staatliche Beihilfen im Eisenbahnsektor, um die Transparenz und Rechtssicherheit in einem Wirtschaftszweig zu verbessern, der allm�hlich dem Wettbewerb ge�ffnet wird und f�r die Gew�hrleistung einer nachhaltigen Mobilit�t in Europa ausschlaggebend ist. Eine der Fragen, mit der sich die Kommission zu befassen hat, ist die Notwendigkeit der schnellen Ersetzung eines alternden Fuhrparks im Interesse der Zuverl�ssigkeit, Sicherheit und verbesserten Interoperabilit�t. In bestimmten Gebieten Europas ist diese Notwendigkeit besonders gro�, so dass Regionalbeihilfen ein geeignetes Instrument zur L�sung dieses Problems sein k�nnten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 681/07




Gr�nbuch Hin zu einer neuen Kultur der Mobilit�t in der Stadt

1. Einleitung

Schaffung einer neuen Kultur der Mobilit�t in der Stadt.

2. Die Herausforderung annehmen

2.1. Hin zu einem fl�ssigen Verkehr in der Stadt

2.2. Hin zu gr�neren St�dten

2.3. Hin zu einem intelligenteren Nahverkehr

2.4. Hin zu einem zug�nglichen Nahverkehr

2.5. Hin zu einem sicheren Nahverkehr

3. Schaffung einer neuen Kultur der Mobilit�t in der Stadt

3.1. Mehr Wissen ...

3.2. ... und Erhebung von Daten

4. Finanzielle Mittel

5. Anh�rungen


 
 
 


Drucksache 824/07

... Im Jahr 2008 werden Arbeiten zur �berpr�fung der Fusionskontrollverordnung, der Verfahrensverordnung 1/2003 und einiger Gruppenfreistellungsverordnungen eingeleitet. Auf dem Gebiet der staatlichen Beihilfen werden Konsultationen eingeleitet, die sich mit der �berpr�fung der Leitlinien f�r staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten und der Schiffbaurahmenbestimmungen befassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 824/07




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Priorit�ten f�r 2008

Wachstum und Besch�ftigung

Nachhaltiges Europa

Ein integriertes Konzept zur Migration

Die B�rgerinnen und B�rger an die erste Stelle r�cken

Europa als Partner in der Welt

3. Politisches Handeln: ein t�gliches Bem�hen

Umsetzung vereinbarter politischer Ma�nahmen

Die internationale Ebene

Verwaltung von Finanzprogrammen

Verwaltung des gemeinschaftlichen Besitzstandes

4. Arbeiten zur Gestaltung neuer politischer Konzepte

5. Bessere Rechtsetzung: Vereinfachung, Kodifizierung, R�cknahmen und Ermittlung der Verwaltungskosten

Eine strategische �berpr�fung der besseren Rechtsetzung

Pr�fung anh�ngiger Rechtsetzungsvorschl�ge

6. Kommunikation �ber Europa

Anhang 1
Verzeichnis der strategischen und vorrangigen Initiativen

Anhang 2
Vereinfachungsvorschl�ge

Anhang 3
R�cknahme anh�ngiger Rechtsetzungsvorschl�ge

Anhang 4
Kommunikationspriorit�ten f�r das Jahr 2008


 
 
 


Drucksache 509/05 (Beschluss)

... 8. Mit Blick auf die von der Kommission angestrebte Verfahrensvereinfachung bef�rwortet der Bundesrat im Grundsatz die Absicht der Kommission, eine allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung zu erlassen. Die Absicht der Kommission, weitere Bereiche, wie etwa Rettungsbeihilfen f�r KMU und Umweltschutzbeihilfen, in die Gruppenfreistellung aufzunehmen, bewertet er ebenfalls positiv. Dadurch kann unn�tiger Verwaltungs- und Verfahrensaufwand vermieden werden. In der Vergangenheit hat die Kommission allerdings die �berf�hrung von Leitlinien in Freistellungsverordnungen wiederholt dazu genutzt, die bestehenden Spielr�ume einzuengen. Einer derartigen Versch�rfung widerspricht der Bundesrat nachdr�cklich. Dar�ber hinaus weist der Bundesrat darauf hin, dass die Existenz von Freistellungsverordnungen mit notwendigerweise strengeren Beihilfebeschr�nkungen die M�glichkeit nicht ausschlie�en darf, im Wege eines Notifizierungsverfahrens eine von den Regeln der Freistellungsverordnung abweichende Beihilfe oder Beihilferegelung genehmigt zu erhalten.



Drucksache 210/05

... (2) Bei der Anwendung von Absatz 1 gelten die Verordnungen des Rates oder der Kommission der Europ�ischen Gemeinschaft �ber die Anwendung von Artikel 81 Abs. 3 des Vertrages zur Gr�ndung der Europ�ischen Gemeinschaft auf bestimmte Gruppen von Vereinbarungen, Beschl�sse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander. abgestimmte Verhaltensweisen (Gruppenfreistellungsverordnungen) entsprechend. Dies gilt auch, so weit die dort genannten Vereinbarungen, Beschl�sse und Verhaltensweisen nicht geeignet sind, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten der Europ�ischen Gemeinschaft zu beeintr�chtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 210/05




Siebtes Gesetz

Artikel 1
�nderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschr�nkungen

� 2
Freigestellte Vereinbarungen

� 3
Mittelstandskartelle

� 22
Verh�ltnis dieses Gesetzes zu den Artikeln 81 und 82 des Vertrages zur Gr�ndung der Europ�ischen Gemeinschaft

� 23
Europafreundliche Anwendung

� 27
Ver�ffentlichung von Wettbewerbsregeln, Bekanntmachungen.

� 30
Preisbindung bei Zeitungen und Zeitschriften

� 31
Verlagswirtschaftliche Kooperationen

� 32
Abstellung und nachtr�gliche Feststellung von Zuwiderhandlungen

� 32a
Einstweilige Ma�nahmen

� 32b
Verpflichtungszusagen

� 32c
Kein Anlass zum T�tigwerden

� 32d
Entzug der Freistellung

� 32e
Untersuchungen einzelner Wirtschaftszweige und einzelner Arten von Vereinbarungen

� 33
Unterlassungsanspruch, Schadensersatzpflicht

� 34
Vorteilsabsch�pfung durch die Kartellbeh�rde

� 34a
Vorteilsabsch�pfung durch Verb�nde und Einrichtungen

� 43
Bekanntmachungen

� 50
Vollzug des europ�ischen Rechts

� 50a
Zusammenarbeit im Netzwerk der europ�ischen Wettbewerbsbeh�rden

� 50b
Sonstige Zusammenarbeit mit ausl�ndischen Wettbewerbsbeh�rden

� 50c
Beh�rdenzusammenarbeit

� 62
Bekanntmachung von Verf�gungen

� 82a
Befugnisse und Zust�ndigkeiten im gerichtlichen Bu�geldverfahren

� 86a
Vollstreckung

� 89a
Streitwertanpassung

� 131
�bergangsbestimmungen

Artikel 2
�nderung anderer Rechtsvorschriften

Artikel 3
Neubekanntmachung

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 509/1/05

... 11. Mit Blick auf die von der Kommission angestrebte Verfahrensvereinfachung bef�rwortet der Bundesrat im Grundsatz die Absicht der Kommission, eine allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung zu erlassen. Die Absicht der Kommission, weitere Bereiche, wie etwa Rettungsbeihilfen f�r KMU und Umweltschutzbeihilfen, in die Gruppenfreistellung aufzunehmen, bewertet er ebenfalls positiv. Dadurch kann unn�tiger Verwaltungs- und Verfahrensaufwand vermieden werden. In der Vergangenheit hat die Kommission allerdings die �berf�hrung von Leitlinien in Freistellungsverordnungen wiederholt dazu genutzt, die bestehenden Spielr�ume einzuengen. Einer derartigen Versch�rfung widerspricht der Bundesrat nachdr�cklich. Dar�ber hinaus weist der Bundesrat darauf hin, dass die Existenz von Freistellungsverordnungen mit notwendigerweise strengeren Beihilfebeschr�nkungen die M�glichkeit nicht ausschlie�en darf, im Wege eines Notifizierungsverfahrens eine von den Regeln der Freistellungsverordnung abweichende Beihilfe oder Beihilferegelung genehmigt zu erhalten.



Drucksache 509/05

... Die Freistellungsverordnungen f�r Ausbildungs- und Besch�ftigungsbeihilfen laufen beide Ende 2006 ab. Die Kommission m�chte diese Gruppenfreistellungen im Rahmen einer allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung unter Ber�cksichtigung der vorstehenden Grunds�tze vereinfachen und konsolidieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 509/05




2 Einf�hrung

I. Eine moderne Beihilfepolitik IM Rahmen der Lissabon-Strategie f�r Wachstum und Besch�ftigung

I.1 Argumente f�r eine Beihilfepolitik: Warum braucht die EU eine Beihilfepolitik?

I.2 Neue Herausforderungen f�r die Beihilfepolitik der EU

I.3 Wie den neuen Herausforderungen begegnen?

II. Konzentration auf das wesentliche

II.1 Ausrichtung auf Innovation und FuE im Dienste der Wissensgesellschaft

II.2 Ein besseres Wirtschaftsklima schaffen und Unternehmensgr�ndungen f�rdern

II.3 Investitionen in Humankapital

II.4 Qualitativ hochwertige Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse

II.5 Klarere Schwerpunktsetzung durch Vereinfachung und Konsolidierung der Gruppenfreistellungsverordnungen

II.6 Eine gezielte Politik im Bereich der Regionalbeihilfen

II.7 F�r eine umweltvertr�gliche Entwicklung

II.8 Bereitstellung moderner Infrastruktureinrichtungen im Bereich Verkehr, Energie sowie Information und Kommunikation

III. Modernere Beihilfeverfahren und -Praktiken

III.1 Eine bessere Kontrolle in geteilter Verantwortung mit den Mitgliedstaaten

III.2 Weniger B�rokratie und eine gezieltere Rechtsanwendung und Kontrolle

III.3 Anpassung des Verfahrensrechts an eine erweiterte Europ�ische Union

III.4 Umfassende �berarbeitung der restlichen Texte

III.5 Umsetzung und Bewertung der Reform

Tabelle


 
 
 


Drucksache 441/04

... (2) Bei der Anwendung von Absatz 1 gelten die Verordnungen des Rates oder der Kommission der Europ�ischen Gemeinschaft �ber die Anwendung von Artikel 81 Abs. 3 des Vertrages zur Gr�ndung der Europ�ischen Gemeinschaft auf bestimmte Gruppen von Vereinbarungen, Beschl�sse von Unternehmens vereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen (Gruppenfreistellungsverordnungen) entsprechend. Dies gilt auch, soweit die dort genannten Vereinbarungen, Beschl�sse und Verhaltensweisen nicht geeignet sind, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten der Europ�ischen Gemeinschaft zu beeintr�chtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 441/04




A. Zielsetzung

B. L�sung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen f�r die �ffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
�nderung des Gesetzes

� 22
Verh�ltnis dieses Gesetzes zu den Artikeln 81 und 82 des Vertrages zur Gr�ndung der Europ�ischen Gemeinschaft

� 23
Europafreundliche Anwendung

� 27
Ver�ffentlichung von Wettbewerbsregeln, Bekanntmachungen

� 29
Kredit- und Versicherungswirtschaft

� 30
Preisbindung bei Zeitungen und Zeitschriften

� 31
Anzeigenkooperationen

� 32
Abstellung und nachtr�gliche Feststellung von Zuwiderhandlungen

� 32a
Einstweilige Ma�nahmen

� 32b
Verpflichtungszusagen

� 32c
Kein Anlass zum T�tigwerden

� 32d
Entzug der Freistellung

� 32e
Untersuchungen einzelner Wirtschaftszweige und einzelner Arten von Vereinbarungen

� 33
Unterlassungsanspruch, Schadensersatzpflicht

� 34
Vorteilsabsch�pfung durch die Kartellbeh�rde

� 34a
Vorteilsabsch�pfung durch Verb�nde und Einrichtungen

� 43
Bekanntmachungen

� 50
Vollzug des europ�ischen Rechts

� 50a
Zusammenarbeit im Netzwerk der europ�ischen Wettbewerbsbeh�rden

� 50b
Sonstige Zusammenarbeit mit ausl�ndischen Wettbewerbsbeh�rden

� 50c
Beh�rdenzusammenarbeit

� 62
Bekanntmachung von Verf�gungen

� 82a
Befugnisse und Zust�ndigkeiten im gerichtlichen Bu�geldverfahren

� 86a
Vollstreckung

� 89a
Streitwertanpassung

� 90a
Zusammenarbeit der Gerichte mit der Kommission der Europ�ischen Gemeinschaft und den Kartellbeh�rden

Artikel 2
�nderung anderer Rechtsvorschriften

Artikel 3
Neubekanntmachung

Artikel 4
Inkrafttreten

A. Allgemeines

1. Vorgeschichte

2. Anlass und Ziele des Gesetzes

3. Gesetzgebungskompetenz

4. Grundz�ge der Novellierung

5. Gender Mainstreaming

6. Kosten Bund, L�nder und Gemeinden werden nicht mit Mehrkosten belastet.

7. Befristung, Evaluierung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu � 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 3

Zu � 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

unterliegen. Die Verweisungen sind deshalb so gefasst, dass sie die einschl�gigen F�lle in dem neuen System erfassen.

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu den neuen �� 22 und 23

Zu � 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu � 23

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu � 32

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 32a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 32b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 32c

Zu � 32d

Zu � 32e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abs atz 4

Zu � 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu � 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu � 34a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 20

Zu Nummer 2l

Zu Absatz la

Zu Absatz l

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3l

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 32

Zu � 50a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 50b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 50c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 37

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 41

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 47

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Doppelbuchstabe ii

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe e

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Nummer 48

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 49

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu den Abs�tzen 4 bis 8

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 9

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 46/20 PDF-Dokument



Drucksache 87/16 PDF-Dokument



Drucksache 154/18 PDF-Dokument



Drucksache 157/17 PDF-Dokument



Drucksache 400/1/19 PDF-Dokument



Drucksache 441/15 PDF-Dokument



Drucksache 617/15 PDF-Dokument



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.