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"Kartierungsverordnung"


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Drucksache 710/1/05

... Bereits die Vorlage des ersten Entwurfs der Kartierungsverordnung (BR-Drs. 95/05) stieß auf fachliche Einwände der Länder. Trotz Überarbeitung nach Verabschiedung des Umsetzungsgesetzes im Juni 2005 blieben die meisten Einwendungen der Länder unberücksichtigt. Die hier vorliegende Fassung berücksichtigt dagegen die Einwendungen weitgehend. Das betrifft den Verzicht auf Wiederholung von an anderer Stelle verankerten Regelungen, die strikte 1:1-Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie mit dem Verzicht auf die Einführung sonstiger Hauptlärmquellen und die klare Zuweisung der Festlegung von Auslöseschwellen und -kriterien für die Maßnahmeplanung in die noch zu erlassende Verordnung zur Lärmaktionsplanung. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Verordnung zur Lärmaktionsplanung als Änderungsverordnung zur Verordnung über die Lärmkartierung* konzipiert wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 710/1/05




1. Zur Verordnung insgesamt*

... Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ~ Verordnung über die Lärmkartierung - ... BImSchV **

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung bedeuten die Begriffe

§ 3
Datenerhebung und Datenübermittlung

§ 4
Ausarbeitung von Lärmkarten

§ 5
Berechnungsverfahren

§ 6
Mitteilung über Lärmkarten

§ 7
Information der Öffentlichkeit über Lärmkarten

§ 8
Inkrafttreten

Anhang zu
§ 2 Nr. 2


 
 
 


Drucksache 710/05 (Beschluss)

... Bereits die Vorlage des ersten Entwurfs der Kartierungsverordnung (BR-Drs. 95/05) stieß auf fachliche Einwände der Länder. Trotz Überarbeitung nach Verabschiedung des Umsetzungsgesetzes im Juni 2005 blieben die meisten Einwendungen der Länder unberücksichtigt. Die hier vorliegende Fassung berücksichtigt dagegen die Einwendungen weitgehend. Das betrifft den Verzicht auf Wiederholung von an anderer Stelle verankerten Regelungen, die strikte 1:1-Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie mit dem Verzicht auf die Einführung sonstiger Hauptlärmquellen und die klare Zuweisung der Festlegung von Auslöseschwellen und -kriterien für die Maßnahmeplanung in die noch zu erlassende Verordnung zur Lärmaktionsplanung. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Verordnung zur Lärmaktionsplanung als Änderungsverordnung zur Verordnung über die Lärmkartierung konzipiert wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 710/05 (Beschluss)




Anlage

A Neufassung Zur Verordnung insgesamt

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Lärmindizes

§ 3
Datenerhebung und Datenübermittlung

§ 4
Ausarbeitung von Lärmkarten

§ 5
Berechnungsverfahren

§ 6
Übermittlung der Lärmkarten

§ 7
Information der Öffentlichkeit über Lärmkarten

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

B Entschließung


 
 
 


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