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"Kinderrichtlinie"
Drucksache 374/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates für eine Ausweitung und Qualifizierung der Früherkennungsuntersuchungen im Sinne des Kindeswohls
... Themengruppe Kinderrichtlinien
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates für eine Ausweitung und Qualifizierung der Früherkennungsuntersuchungen im Sinne des Kindeswohls 3. Mai 2007
I. Allgemeines
II. Zu den geforderten Gesetzesänderungen im Einzelnen
III. Maßnahmen zum Kinderschutz aus Sicht der Bundesregierung
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Drucksache 904/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung von Maßnahmen gegen die Gefährdung des Kindeswohls - Antrag der Länder Niedersachsen und Thüringen -
... 3. neben der Einführung von Parametern zur Erkennung von Kindeswohlgefährdung in die Kinderrichtlinien den niedergelassenen Ärzten die Abrechnung von Früherkennungsuntersuchungen außerhalb der vorgegeben Zeitfenster ermöglicht wird.
1. Zum Entschließungstext, Satz 1, Nummer 1a - neu -
2. Zum Entschließungstext, Satz 1, Nummer 3 - neu -
3. Zur Begründung, Absatz 1 Satz 6, erster Spiegelstrich
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Drucksache 904/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung von Maßnahmen gegen die Gefährdung des Kindeswohls
... 4. neben der Einführung von Parametern zur Erkennung von Kindeswohlgefährdung in die Kinderrichtlinien den niedergelassenen Ärzten die Abrechnung von Früherkennungsuntersuchungen außerhalb der vorgegebenen Zeitfenster ermöglicht wird.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung von Maßnahmen gegen die Gefährdung des Kindeswohls
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Drucksache 864/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates für eine höhere Verbindlichkeit der Früherkennungsuntersuchungen im Sinne des Kindeswohls
... Auch eine solche Maßnahme kann nur ein ergänzender Schritt bei der Prävention von Kindesmisshandlung sein. Entscheidend bleibt, dass das Angebot aufsuchender Hilfen verstärkt und besser vernetzt wird. Im Rahmen seiner Überarbeitung der Kinderrichtlinien überprüft der Gemeinsame Bundesausschuss auch die Untersuchungsintervalldichte.
Drucksache 56/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates für eine höhere Verbindlichkeit der Früherkennungsuntersuchungen im Sinne des Kindeswohls
... - gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss darauf hinzuwirken, dass bei der Überarbeitung der Kinderrichtlinien spezifische Untersuchungsschritte bezüglich Kindesvernachlässigung und Misshandlung vorgesehen werden;
Anlage Entschließung des Bundesrates für eine höhere Verbindlichkeit der Früherkennungsuntersuchungen im Sinne des Kindeswohls
3 Vorbemerkung
I. Der Bundesrat stellt fest
II. Der Bundesrat fordert
III. Maßnahmen der Länder
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Drucksache 56/06
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entschließung des Bundesrates für eine höhere Verbindlichkeit der Früherkennungsuntersuchungen im Sinne des Kindeswohls
... Art und Inhalt der Früherkennungsuntersuchungen für Kinder (U1- bis U9-Untersuchungen) werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss in Richtlinien beschlossen (§§ 91 und 92 SGB V). Seit einigen Jahren wird in der Fachöffentlichkeit die Notwendigkeit einer grundlegenden Überarbeitung der Kinderrichtlinien diskutiert. Änderungsbedarfe bestehen aus fachlicher Sicht insbesondere bezüglich der Angemessenheit der Diagnostik im Rahmen der Untersuchungen, der Standardisierung der Untersuchungsverfahren, der Dokumentation und Evaluation der Früherkennungsuntersuchungen und hinsichtlich des sozialen Gradienten bei der Inanspruchnahme. Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinsame Bundesausschuss im Februar 2005 das Verfahren für eine Überarbeitung der Kinderrichtlinien eingeleitet.
Anlage
I. Der Bundesrat stellt fest:
II. Der Bundesrat fordert:
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Drucksache 56/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 822. Sitzung des Bundesrates am 19. Mai 2006
Entschließung des Bundesrates für eine höhere Verbindlichkeit der Früherkennungsuntersuchungen im Sinne des Kindeswohls - Antrag der Länder Hamburg und Berlin, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein -
... - gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss darauf hinzuwirken, dass bei der Überarbeitung der Kinderrichtlinien spezifische Untersuchungsschritte bezüglich Kindesvernachlässigung und Misshandlung vorgesehen werden;
2 Vorbemerkung:
I. Der Bundesrat stellt fest:
II. Der Bundesrat fordert:
III. Maßnahmen der Länder
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