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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Lebensmittel-Kennzeichnungs-Verordnung"


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Drucksache 172/05

... Artikel 4 dient der Klarstellung, dass die Vorschriften der Lebensmittel-Kennzeichnungs-Verordnung, insbesondere die Vorschrift des § 3 Abs. 1 Nr. 8, der durch Artikel 1 Nr. 3 dieser Verordnung eingefügt wurde, für Lebensmittel und Lebensmittelzutaten im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 1997 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten Anwendung findet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 172/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Vierte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Fleisch-Verordnung

Artikel 3
Änderung der Hackfleisch-Verordnung

Artikel 4
Änderung der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung

Artikel 5
Änderung der Kosmetik-Verordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer n

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 919/3/04

... , wonach die erforderlichen Mindestfruchtgehalte für Fruchtnektare bei 25 % beginnen. Eine Abgrenzung nach dem Fruchtgehaltsanteil ist in der Praxis einfach vorzunehmen, da der tatsächliche Fruchtgehalt wegen der Verpflichtung zur mengenmäßigen Zutatenkennzeichnung gem. § 8 Lebensmittel-Kennzeichnungs-Verordnung praktisch immer zu deklarieren ist, während die Verkehrsbezeichnung „Fruchtsaftgetränk“ nicht vorgeschrieben ist und häufig auch nicht verwendet wird. Gleichzeitig ist gewährleistet, dass "niedrigsafthaltige Massengetränke" pfandpflichtig sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 919/3/04




Zu Artikel 1


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.