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"MZK-Verordnung"


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Drucksache 97/12 (Begründung)

... - die Notwendigkeit, den Zeitpunkt der Anwendung des MZK zu verschieben. Dieser Aufschub wird vor dem 24. Juni 2013, dem gegenwärtig in Artikel 188 Absatz 2 der MZK-Verordnung festgelegten letztmöglichen Termin für seine Anwendung, angenommen. Es empfiehlt sich, den Verwaltungen und Wirtschaftsbeteiligten ausreichend Zeit zur Verfügung zu stellen, um die erforderlichen Investitionen tätigen und eine schrittweise, verbindliche aber realistische Umsetzung der elektronischen Verfahren sicherstellen zu können. Die Kommission wird weiterhin mit allen Beteiligten zusammenarbeiten, um zu gewährleisten, dass die neue elektronische Datenverarbeitungsumgebung bis spätestens 3 1. Dezember 2020 betriebsbereit ist. Ein vereinbartes Arbeitsprogramm und der Vorschlag der Kommission für das künftige Programm FISCUS2 sollten die notwendige Unterstützung für dieses Verfahren bieten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/12 (Begründung)




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Hintergrund

Im Anwendungsbereich des vorgeschlagenen Rechtsakts geltende Rechtsvorschriften

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

Anhörung interessierter Kreise

Methoden der Anhörung, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Antwortenden

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Die Änderungen am Text zielen auf die Einhaltung der folgenden Kriterien ab:

3.2. Anpassung der Ermächtigungsbestimmungen des MZK an die Anforderungen der Artikel 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union AEUV

3.3. Aufschub des Datums für die Anwendung des Modernisierten Zollkodex

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

4 Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften


 
 
 


Suchbeispiele:


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.