65 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie"
Drucksache 98/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften
... -Nitratrichtlinie in Folge der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union (Rechtssache C-543/16), sondern auch die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie, der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, der NERC-Richtlinie und der nationalen Biodiversitätsstrategie berücksichtigt werden. Nur so lässt sich eine immer wiederkehrende Änderung der Rechtsvorgaben vermeiden und Rechtssicherheit für die Betroffenen schaffen.
Drucksache 11/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
... ), EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) und
1. Zur Eingangsformel
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und Artikel 5a - neu - § 12b Absatz 1 Satz 1, 3, 4 Nummer 7 und 8 und Satz 5 EnWG sowie § 3 Nummer 6a - neu - und § 5 Absatz 2a0 - neu - WindSeeG
‚Artikel 5a Änderung des Windenergie\-auf-See-Gesetzes
3. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 43 Satz 1 Nummer 6 - neu -, 7 - neu - und 8 - neu -, Satz 2a - neu - und Satz 3 EnWG
4. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a § 43a Nummer 2 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - EnWG Artikel 2 Nummer 11 Buchstabe c § 9 Absatz 6 Satz 5 - neu -, Satz 6 - neu - NABEG
5. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 43f EnWG , Artikel 2 Nummer 23 § 25 NABEG
6. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 43f Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 EnWG
7. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 43j Satz 1 Vorsatz, Nummer 2 EnWG
8. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 43j Satz 1a - neu - EnWG
9. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - § 44 Absatz 4 - neu - EnWG
10. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 44c Absatz 1 Satz 2 und 3 EnWG
11. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 44c Absatz 4 Satz 2 EnWG , Artikel 2 Nummer 17 Buchstabe b § 16 Absatz 5 Satz 3 NABEG , Artikel 3 Nummer 4a - neu - § 6 Satz 2 - neu - BBPlG , Artikel 4 Nummer 1 § 1 Absatz 3 Satz 2 - neu - EnLAG
12. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 3 Nummer 1 einleitender Satzteil, Buchstabe b und Buchstabe c NABEG
13. Zu Artikel 2 Nummer 4 und Nummer 7 § 3 Nummer 5a - neu - und § 5a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 2 und 3 - neu - NABEG
14. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 3a Absatz 2 NABEG
15. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe a § 5 Absatz 2 Satz 3 NABEG
16. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 5a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 NABEG
17. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 5a Absatz 3 Satz 1 NABEG
18. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 5a Absatz 5 NABEG
19. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 5a Absatz 6 - neu - NABEG
20. Zu Artikel 2 Nummer 18 Buchstabe a § 18 Absatz 3 Satz 1a - neu - NABEG
21. Zu Artikel 2 Nummer 18 Buchstabe b § 18 Absatz 5 Satz 3 NABEG
22. Zu Artikel 2 Nummer 19 Buchstabe d § 19 Satz 4 NABEG
23. Zu Artikel 2 Nummer 28 Buchstabe c § 31 Absatz 4 NABEG
24. Zu Artikel 3 Nummer 2 und Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 6, Absatz 7 und Absatz 8 BBPlG sowie § 2 Absatz 1 Satz 1 Einleitungsteil und Nummer 2 EnLAG
25. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe a0 - neu - Anlage Nummer 3 Spalte 3 BBPlG
26. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe b1 und b2 - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 Nummer 6 Spalte 2 und Nummer 7 Spalte 2 BBPlG
Zu Buchstabe b1
Zu Buchstabe b2
27. Zu Artikel 8 § 15 Absatz 8 BNatSchG
28. Zu Artikel 9 § 1 Satz 2 Nummer 14 RoV
29. Zu Artikel 11 § 86a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 GBV
30. Zum Gesetzentwurf allgemein
31. Zum Gesetzentwurf insgesamt
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Drucksache 224/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt COM(2018) 340 final
... Es wird ein gesondertes Rechtsinstrument vorgeschlagen, um für alle anvisierten Einwegkunststoffartikel einen einheitlichen Rechtsrahmen zu schaffen, der spezifische Ziele und Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung des Beitrags dieser Produkte zur Vermüllung der Meere vorsieht. Ein solches gesondertes Rechtsinstrument wird als die am besten geeignete Lösung angesehen, um ein fragmentiertes Rechtsumfeld zu vermeiden, wie es bei der Alternativlösung entstehen würde, die in der Änderung mehrerer Rechtsinstrumente bestehen würde, etwa der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, der Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle, der
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
5 Einwegkunststoffartikel
Szenario 2a - Geringere Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle
Szenario 2b - Mittlere Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle
Szenario 2c - Mittlere bis starke Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle gewählte Option
Szenario 2d - Stärkste Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle
5 Fanggerät
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Ziele
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Verbrauchsminderung
Artikel 5 Beschränkung des Inverkehrbringens
Artikel 6 Produktanforderungen
Artikel 7 Kennzeichnungsvorschriften
Artikel 8 Erweiterte Herstellerverantwortung
Artikel 9 Getrenntsammlung
Artikel 10 Sensibilisierungsmaßnahmen
Artikel 11 Maßnahmenkoordinierung
Artikel 12 Zugang zu Gerichten
Artikel 13 Angaben zur Durchführungsüberwachung
Artikel 14 Sanktionen
Artikel 15 Evaluierung und Überprüfung
Artikel 16 Ausschussverfahren
Artikel 17 Umsetzung
Artikel 18 Inkrafttreten
Artikel 19 Adressaten
ANNEX Anhang zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt
Anhang
Teil A Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 4 (Verminderung des Verbrauchs)
Teil B Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 5 (Beschränkung des Inverkehrbringens)
Teil C Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 6 (Produktanforderungen)
Teil D Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 7 (Kennzeichnungsvorschriften)
Teil E Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 8 (Erweiterte Herstellerverantwortung)
Teil F Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 9 (Getrenntsammlung)
Teil G Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 10 (Sensibilisierung)
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Drucksache 173/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein menschenwürdiges Leben für alle - Beseitigung der Armut und Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft für die Welt - COM(2013) 92 final; Ratsdok. 7075/13
... Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, integrierte Meerespolitik, Abfälle im Meer, einschließlich Kunststoffabfälle Gemeinsame Fischereipolitik: höchstmöglicher Dauerertrag, wissenschaftsbasierte Bewirtschaftungspläne, Rückwürfe Beobachtung und Modellierung von Meeres- und Küstenökosystemen
1. Einleitung
2. neue Globale Rahmenbedingungen, neue Herausforderungen, neue Chancen
3. auf den Fortschritten IM Rahmen der MDG und der RIO+20-KONFERENZ aufbauen
3.1. Bestandsaufnahme der Fortschritte bei den MDG
3.2. Wichtigste Ergebnisse und Zusagen der Rio+20-Konferenz
3.3. Umsetzung: Maßnahmen auf EU- und internationaler Ebene
3.4. Institutioneller Rahmen für nachhaltige Entwicklung und Umsetzungsmodalitäten
3.5. Öffentliche Konsultation
4. Integration von Nachhaltiger Entwicklung und Armutsbeseitigung in einen Übergreifenden Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015
4.1. Die wichtigsten Elemente eines übergreifenden Handlungsrahmens
4.1.1. Mindestlebensstandard
4.1.2. Triebkräfte für inklusives und nachhaltiges Wachstum
4.1.3. Nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen
4.1.4. Gleichheit, Fairness und Gerechtigkeit
4.1.5. Frieden und Sicherheit
5. auf dem Weg zu einem Übergreifenden Handlungsrahmen für die ZEIT NACH 2015
5.1. Zusammenführung der Aktionsstränge als Antwort auf künftige Herausforderungen
5.2. Grundsätze für einen übergreifenden Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015
5.2.1. Geltungsbereich
5.2.2. Art und Zahl der Ziele
5.2.3. Transparenz, Umsetzung und Rechenschaftspflicht
5.2.4. Kohärenz
5.3. Umsetzung des Handlungsrahmens: Eigenverantwortung und Rechenschaftspflicht der einzelnen Länder
6. die nächsten Schritte
Anhang I
Anhang II Öffentliche Konsultation
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Drucksache 188/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission zu einer europäischen Strategie für Kunststoffabfälle in der Umwelt - COM(2013) 123 final
... 82. JRC, Marine Litter - Technical Recommendations for the Implementation of MSFD Requirements (Abfälle im Meer - technische Empfehlungen für die Umsetzung der Anforderungen der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie), EUR 25009 EN, Luxemburg 2011.
Grünbuch zu einer europäischen Strategie für Kunststoffabfälle in der Umwelt
1. KUNSTSTOFFABFÄLLE - BESCHREIBUNG eines zunehmenden Problems
Herstellung von Kunststoff
4 Kunststoffabfälle
Die Kunststoffindustrie
Verbleib in der Umwelt
2. RECHTSVORSCHRIFTEN zu Kunststoffabfällen in Europa
4 Abfallrecht
Rechtsvorschriften zu chemischen Stoffen
Umsetzung des Abfallrechts
3. Bewirtschaftung von Kunststoffabfall und Ressourceneffizienz
4. die internationale Dimension
5. politische Optionen zur Verbesserung der Bewirtschaftung von Kunststoffabfällen in Europa
5.1. Anwendung der Abfallhierarchie auf die Bewirtschaftung von Kunststoffabfall
5 Fragen:
5.2. Verwirklichung von Zielen, Recycling von Kunststoff und freiwillige Initiativen
Ziele und Ausfuhren von Kunststoffabfällen
Freiwillige Maßnahmen
5.3. Beeinflussung des Verbraucherverhaltens
Kunststoff einen Wert verleihen
5 Fragen:
Unterstützung informierter Kaufentscheidungen der Verbraucher
5 Frage:
5.4. Auf dem Weg zu nachhaltigeren Kunststoffen
Produktdesign von Kunststoffen für ein leichtes und wirtschaftliches ökoeffektives Recycling56
5 Fragen:
Neue Herausforderungen durch innovative Materialien
5 Frage:
5.5. Langlebigkeit von Kunststoffen und Kunststofferzeugnissen
Produktdesign für eine längere Lebensdauer, Wiederverwendung und Reparatur
Einweg - und kurzlebige Kunststofferzeugnisse
5 Fragen:
5.6. Förderung von biologisch abbaubaren Kunststoffen und Biokunststoffen
Biologisch abbaubare Kunststoffe
Biobasierte Kunststoffe
5 Frage:
5.7. Initiativen der EU zu Abfällen im Meer, einschließlich Kunststoffabfälle
5 Fragen:
5.8. Internationale Maßnahmen
5 Fragen:
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Drucksache 508/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Meereskenntnisse 2020 - Von der Kartierung des Meeresbodens bis zu ozeanologischen Prognosen - COM(2012) 473 final
... -Rahmenrichtlinie sind die Mitgliedstaaten rechtlich verpflichtet, die der Anfangsbewertung zugrundeliegenden und aus Überwachungsprogrammen der Kommission und der Europäischen Umweltagentur stammenden Daten mitzuteilen. Die aus der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie erwachsenden Berichtspflichten bilden die Grundlage für die marine Komponente des Wasserinformationssystems für Europa, WISE-Meer. Gemäß Artikel 19 der
1. Die Vision
2. Dieses Grünbuch
3. Der Bedarf an Meereskenntnissen
3.1. Industrie
3.2. Behörden
3.3. Wissenschaft
3.4. Zivilgesellschaft
4. Verfügbarkeit Interoperabilität
4.1. Engpässe
4.2. Mehrfachnutzung von Meeresdaten
4.3. Wettbewerbsfähigkeit und Innovation
5. Bisherige Fortschritte
5.1. Nationale Anstrengungen
5.2. Europäisches Meeresbeobachtungs- und Datennetzwerk EMODnet
5.3. Meeresdienst im Rahmen der globalen Umwelt- und Sicherheitsüberwachung GMES
5.4. Rahmenregelung für die Erhebung von Fischereidaten
5.5. Forschung
5.6. Umweltberichterstattung
5.7. Anpassung an den Klimawandel
5.8. Internationale Initiativen
6. Governance
6.1. Gleichgewicht zwischen den Anstrengungen der EU und der Mitgliedstaaten
6.2. EU-Unterstützung für die Erhebung und Verarbeitung von Meeresdaten
6.3. Einbeziehung der Nachbarländer
6.4 Bestimmung der Prioritäten
7. Beteiligung des Privatsektors
8. Reaktionen auf das Grünbuch
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Drucksache 217/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetz es
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und zur Änderung des
1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 45a Absatz 2 WHG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 45a Absatz 2a - neu - WHG
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 45d Satz 3 WHG
4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 62 Absatz 4 Nummer 6 WHG
5. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 62 Absatz 4 Nummer 1 bis 6 WHG Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass mit der Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie auch die bestehenden Verordnungsermächtigungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen konkretisiert werden sollen.
6. Zu Artikel 1 Nummer 7 - neu - § 107 - neu - WHG
§ 107 Rechtsverordnungen der Länder
7. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 45 Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 - neu - BNatSchG
8. Zu Artikel 4 Nummer 2 und 4 Buchstabe b § 7 Absatz 3, § 12 Absatz 6 WaStrG
9. Zu Artikel 4a - neu - § 8 Absatz 2 Satz 1 und 2 KrW-/AbfG
10. Zum Gesetzentwurf insgesamt
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Drucksache 217/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetz es
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und zur Änderung des
1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 45a Absatz 2 WHG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 45a Absatz 2a - neu - WHG
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 45d Satz 3 WHG
4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 62 Absatz 4 Nummer 1 bis 6 WHG
5. Zu Artikel 1 Nummer 7 - neu - § 107 - neu - WHG
§ 107 Rechtsverordnungen der Länder
6. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 45 Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 - neu - BNatSchG
7. Zu Artikel 4 Nummer 2 und 4 Buchstabe b § 7 Absatz 3, § 12 Absatz 6 WaStrG
8. Zu Artikel 4a - neu - § 8 Absatz 2 Satz 1 und 2 KrW-/AbfG
'Artikel 4a Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
9. Zum Gesetzentwurf insgesamt
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Drucksache 309/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Lebensversicherung und Naturkapital - Eine Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020 KOM (2011) 244 endg.
... Fischerei: Erreichen eines höchstmöglichen Dauerertrags22 bis 2015 und eines für gesunde Bestände indikativen Populationsalters mit entsprechender Größenverteilung, und zwar durch eine Fischereiwirtschaft ohne wesentliche nachteilige Folgen für andere Bestände, Arten und Ökosysteme, die das Ziel des Erreichens eines guten Umweltzustands bis 2020, wie es in der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie vorgesehen ist, unterstützt.
1. Einleitung
2. eine neue Grundlage für die Biodiversitätspolitik der EU
2.1. Ein doppeltes Handlungsmandat
2.2. Wertbestimmung unseres Naturkapitals seiner Vielfachen Vorteile
2.3. Biodiversitätswissen als Grundlage
3. Ein Handlungsrahmen für das kommende Jahrzehnt
3.1. Erhaltung Wiederherstellung der Natur
Einzelziel 1
3.2. Erhaltung Verbesserung der Ökosysteme ihrer Dienstleistungen
Einzelziel 2
3.3. Sicherstellung einer nachhaltigen Landwirtschaft, Forstwirtschaft Fischerei
Einzelziel 3*
Einzelziel 4
3.4. Bekämpfung invasiver Gebietsfremder Arten
Einzelziel 5
3.5. Bewältigung der Globalen Biodiversitätskrise
Einzelziel 6
3.6. Beiträge anderer Umweltmassnahmen Umweltinitiativen
4. Wir sitzen alle im selben Boot
4.1. Partnerschaften zum Schutz der Biodiversität
4.2. Mobilisierung von Mitteln zur Förderung des Schutzes von Biodiversität Ökosystemdienstleistungen
4.3. eine Gemeinsame Umsetzungsstrategie für die EU
5. Folgemassnahmen
Anhang
Einzelziel 1: Vollständige Umsetzung der Vogelschutz- und der HABITAT-Richtlinie
Maßnahme 1: Vollendung des Natura-2000-Netzes und Sicherstellung seiner ordnungsgemäßen Bewirtschaftung
Maßnahme 2: Sicherstellung einer angemessenen Finanzierung für Natura-2000-Gebiete
Maßnahme 3: Verstärkung der Sensibilisierung und Einbindung von Interessenträgern und Verbesserung der Durchsetzung
Maßnahme 4: Verbesserung und Rationalisierung von Überwachung und Berichterstattung
Einzelziel 2: Erhaltung Wiederherstellung von Ökosystemen Ökosystemdienstleistungen
Maßnahme 5: Verbesserung der Kenntnisse über Ökosysteme und Ökosystemdienstleistungen in der EU
Maßnahme 6: Festlegung von Prioritäten für die Wiederherstellung von Ökosystemen und Förderung der Nutzung grüner Infrastrukturen
Maßnahme 7: Vermeidung von Nettoverlusten an Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen
Einzelziel 3: ERHÖHUNG des Beitrags von Land- und Forstwirtschaft zur Erhaltung Verbesserung der Biodiversität
Maßnahme 8: Verstärkung der Direktzahlungen für öffentliche Umweltgüter im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU
Maßnahme 9: Bessere Ausrichtung der ländlichen Entwicklung auf die Erhaltung der Biodiversität
Maßnahme 10: Erhaltung der genetischen Vielfalt der europäischen Landwirtschaft
Maßnahme 11: Förderung des Schutzes und der Verbesserung der Waldbiodiversität durch Waldbesitzer
Maßnahme 12: Einbeziehung von Biodiversitätsmaßnahmen in Waldbewirtschaftungspläne
Einzelziel 4: Sicherstellung der nachhaltigen Nutzung von Fischereiressourcen
Maßnahme 13: Verbesserung der Bewirtschaftung befischter Bestände
Maßnahme 14: Eliminierung negativer Auswirkungen auf Fischbestände, Arten, Lebensräume und Ökosysteme
Einzelziel 5: Bekämpfung invasiver Gebietsfremder Arten
Maßnahme 15: Verschärfung der Pflanzen- und Tiergesundheitsvorschriften der EU
Maßnahme 16: Einführung eines speziellen Instruments für invasive gebietsfremde Arten
Einzelziel 6: Beitrag zur Vermeidung des Globalen Biodiversitätsverlustes
Maßnahme 17: Verringerung der indirekten Ursachen des Biodiversitätsverlustes
Maßnahme 18: Mobilisierung zusätzlicher Ressourcen für die Erhaltung der globalen Biodiversität
Maßnahme 19: „Biodiversitätsgerechte“ EU-Entwicklungszusammenarbeit
Maßnahme 20: Regelung des Zugangs zu genetischen Ressourcen und des angemessenen und fairen Ausgleichs der Vorteile aus ihrer Nutzung
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Drucksache 177/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Februar 2010 zum Grünbuch "Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik " (2009/2106(INI))
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie)3,
Drucksache 29/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... 18. Die Kommission lässt die künftigen Handlungsfelder offen, nennt aber bereits explizit die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, die nach Auffassung der Kommission nicht ausreichend in konkrete Maßnahmen umgesetzt worden ist. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass dies differenzierter betrachtet werden muss. Verschiedene Rechtsabkommen und freiwillige Initiativen regeln und verbessern heute den Schutz der Meere vor Verschmutzung und ungezügelter Nutzung.
Drucksache 692/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs KOM (2010) 611 endg.
... Darüber hinaus können einige der hochwertigen operativen Dienstleistungen der EMSA (SafeSeaNet, CleanSeaNet, LRIT, Hafenstaatkontrolle usw.) einen signifikanten Beitrag zu anderen EU-Strategien leisten, z.B. zum integrierten Ansatz bei der Seeüberwachung im Rahmen der integrierten EU-Meerespolitik. Dabei sollen verschiedene bereits bestehende, in der Entwicklung befindliche oder geplante Überwachungssysteme zusammengeführt und ihre Interoperabilität hergestellt werden 14. Ein weiterer Bereich, zu dem die EMSA aufgrund ihres Fachwissens bezüglich der Verarbeitung von Satellitendaten einen relevanten Beitrag leisten kann, ist das Programm GMES („Global Monitoring for Environment and Security“). Außerdem sind die Sachkompetenz, die Systeme, Anwendungen und Daten der EMSA für die Bewertung und Analyse des Beitrags der mit dem Seeverkehr zusammenhängenden Belastungen der Meeresumwelt wie Ballastwasser, Abfälle im Meer und Unterwassergeräusche nützlich, berücksichtigt man das Ziel eines guten Umweltzustands, der nach der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie erreicht werden soll15.
1. Hintergrund
2. Ziel und Begründung der vorgeschlagenen Maßnahme
2.1. Externe Bewertung der EMSA
2.2. Empfehlungen des Verwaltungsrats der EMSA
I. Änderungen der Verordnung EG Nr. 1406/2002:
II. Empfehlungen zur Agentur und ihren Arbeitspraktiken
III. Sonstige/allgemeine Empfehlungen
2.3. Mehrjahresstrategie der EMSA
2.4. Aufgaben der EMSA
2.5. Leitungsaspekte
2.6. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.3. Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Inhalt des Vorschlags
5.1.2. Änderungen von Artikel 2 Aufgaben
5.1.3. Änderungen von Artikel 3 Inspektionen
5.1.4. Änderungen von Artikel 5 Rechtsform, administrative Regelungen, regionale Zentren Agentur, Mitgliedstaaten, Kommission
5.1.5. Änderungen von Artikel 10 Verwaltungsrat
5.1.6. Änderungen von Artikel 15 Exekutivdirektor
5.1.7. Änderungen von Artikel 18 Ernennung des Exekutivdirektors und der Abteilungsleiter
5.1.8. Änderungen von Artikel 18 Haushalt
5.1.9. Änderungen von Artikel 22 Bewertung
5.1.10. Änderungen von Artikel 23
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002
1 Die Artikel 1 bis 3 erhalten folgende Fassung:
Artikel 1 Ziele
Artikel 2 Aufgaben der Agentur
Artikel 3 Inspektionen
2 In Artikel 5 werden die Absätze 3 und 4 wie folgt geändert:
3 Artikel 10 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
4 Artikel 15 wird wie folgt geändert:
5 Artikel 16 erhält folgende Fassung:
Artikel 16 Ernennung des Exekutivdirektors und der Abteilungsleiter
6 Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe c erhält folgende Fassung:
7 Artikel 22 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
8 Artikel 23 erhält folgende Fassung:
Artikel 23 Ausschuss
Artikel 2 Inkrafttreten
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Drucksache 599/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Unterstützungsprogramm zur Weiterentwicklung der integrierten Meerespolitik KOM (2010) 494 endg.
... - mit dem Programm bestehende und künftige Finanzinstrumente zur Förderung des Schutzes und der nachhaltigen Nutzung der Meere zu ergänzen sowie zur Feststellung der Grenzen der Nachhaltigkeit menschlichen Handelns im Rahmen der EG-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie beizutragen.
Drucksache 599/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Unterstützungsprogramm zur Weiterentwicklung der integrierten Meerespolitik KOM (2010) 494 endg.
... - mit dem Programm bestehende und künftige Finanzinstrumente zur Förderung des Schutzes und der nachhaltigen Nutzung der Meere zu ergänzen sowie zur Feststellung der Grenzen der Nachhaltigkeit menschlichen Handelns im Rahmen der EG-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie beizutragen.
Drucksache 29/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Optionen für ein Biodiversitätskonzept und Biodiversitätsziel der EU für die Zeit nach 2010 KOM (2010) 4 endg.
... 12 und die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie13, mit denen unter Berücksichtigung der vielseitigen Druckbelastung ein guter Ökosystemzustand erreicht werden soll, beruhen auf dem Ökosystemansatz. Positive Ergebnisse wurden und werden nach wie vor mit der Umsetzung der Vorschriften zur Verringerung bestimmter Schadstoffe und anderer Regelungen, die den Biodiversitätsbelangen Rechnung tragen, sowie durch die stärkere Berücksichtigung von Biodiversitätsbelangen in anderen Politikbereichen wie - seit der Reform von 2002 - der Gemeinsamen Fischereipolitik und die Bereitstellung - im Rahmen diverser EU-Politiken wie der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) – umfangreicherer Finanzmittel zugunsten der Biodiversität erzielt.
1. Einleitung
2. Argumente für den Schutz der biologischen Vielfalt
2.1. Zustand und Entwicklungstendenzen der biologischen Vielfalt in Europa und weltweit
2.2. Auswirkungen des Verlusts an biologischer Vielfalt
2.3. Erfolge und Mängel der derzeitigen Politik
3. Optionen für ein Biodiversitätskonzept und Biodiversitätsziel der EU für die Zeit nach 2010
3.1. Ein Konzept für 2050
3.2. Unterschiedliche Ambitionsniveaus
Option 1 Spürbare Senkung der Verlustrate Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen in der EU bis 2020
Option 2 Eindämmung des Verlusts an Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen in der EU bis 2020
Option 3 Eindämmung des Verlusts an Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen in der EU bis 2020 und Wiedernutzbarmachung im Rahmen des Möglichen
Option 4 Eindämmung des Verlusts an Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen in der EU bis 2020 und Wiedernutzbarmachung im Rahmen des Möglichen sowie Verbesserung des Beitrags der EU zur Vermeidung globaler Biodiversitätsverluste
4. Die nächsten Schritte
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Drucksache 29/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Optionen für ein Biodiversitätskonzept und Biodiversitätsziel der EU für die Zeit nach 2010 KOM (2010) 4 endg.
... 23. Die Kommission lässt die künftigen Handlungsfelder offen, nennt aber bereits explizit die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, die nach Auffassung der Kommission nicht ausreichend in konkrete Maßnahmen umgesetzt worden ist. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass dies differenzierter betrachtet werden muss. Verschiedene Rechtsabkommen und freiwillige Initiativen regeln und verbessern heute den Schutz der Meere vor Verschmutzung und ungezügelter Nutzung.
Drucksache 735/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Oktober 2010 zu EU-Maßnahmen zur Ölexploration und Ölförderung in Europa
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie)2, die die wichtigsten Instrumente zum Schutz der biologischen Vielfalt der Meere Europas sind,
Drucksache 549/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Meereskenntnisse 2020 - Meeresbeobachtung und Meeresdaten für intelligentes und nachhaltiges Wachstum KOM (2010) 461 endg.
... Nach der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie10 erstellen die Mitgliedstaaten „koordinierte Überwachungsprogramme für die laufende Bewertung des Umweltzustands ihrer Meeresgewässer und führen sie durch“. Die Zusammenstellung von Bildern für einzelne Meere oder europaweiter Meeresdaten erfordert eine grenzübergreifende und interdisziplinäre Zusammenarbeit. Doch die bisherige Erfahrung hat gezeigt, dass eine gemeinsame, sektor- und länderübergreifende Teilhabe an Daten in der EU weder einheitlich noch ausreichend noch effizient stattfindet. Solange die Europäische Union hier nicht tätig wird oder Unterstützung anbietet, wird sich hieran wohl nicht viel ändern.
Mitteilung
1. Kontext
2. Aktuelle Herausforderungen
3. Ziele
4. Weiterentwicklung vorhandener EU-Instrumente
4.1. EU-Richtlinien
4.2. Rahmenregelung für die Erhebung von Fischereidaten
4.3. Global Monitoring for Environment and Security Initiative GMES - Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung
4.4. Gemeinsames Umweltinformationssystem SEIS Shared Environmental Information System und WISE-Meer
4.5. ur-EMODnet
4.6. EU- und nationale Agenturen
4.7. Küstendaten
Tabelle
4.8. Vorschläge zur Optimierung vorhandener Instrumente
5. Auf dem Weg zu einer operativen Meeresdatenarchitektur
6. Steuerung des Prozesses
7. Zeitplan
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Drucksache 338/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Zukunft für die Aquakultur - Neuer Schwung für die Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur KOM (2009) 162 endg.; Ratsdok. 8677/09
... • die Unterrichtung des Sektors und der zuständigen nationalen Behörden verbessern, um die ordnungsgemäße Umsetzung der WRR und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie9 in Bezug auf Aquakulturtätigkeiten sicherzustellen; hierzu gehört u. a. die Ausarbeitung von Leitlinien für die Anwendung der WRR in Muschelzuchtgebieten;
1. Einleitung
2. Eine Vision für die Zukunft der Aquakultur in der EU
2.1. Herausforderungen und Aussichten
2.2. Gestaltung der Zukunft der EU-Aquakulturindustrie
3. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Aquakulturproduktion in der EU
3.1. Forschung und technologische Entwicklung
3.2. Gleichberechtigter Wettbewerb um geeignete Standorte
3.3. Schaffung der Voraussetzungen, damit die Aquakultur der Nachfrage nachkommen kann
3.4. Internationale Dimension
4. Schaffung der Voraussetzungen für ein nachhaltiges Wachstum der Aquakultur
4.1. Vereinbarkeit zwischen Aquakultur und Umwelt
4.1.1. Für eine umweltverträgliche Aquakultur
4.1.2. Günstige Rahmenbedingungen für die Aquakultur
4.2. Ein leistungsstarker Aquakultursektor
4.2.1. Gewährleistung der Tiergesundheit
4.2.2. Tierschutz
4.2.3. Bedarf an Tierarzneimitteln
4.2.4. Hochwertiges und nachhaltig erzeugtes Fischfutter
4.3. Schutz der Verbrauchergesundheit und Anerkennung des gesundheitlichen Nutzens aquatischer Nahrungsmittel
5. Verbesserung des Images und der Verwaltung des Sektors
5.1. Bessere Umsetzung der Gemeinschaftsvorschriften
5.2. Reduzierung des Verwaltungsaufwands
5.3. Einbindung der Interessenträger und angemessene Unterrichtung der Öffentlichkeit
5.4. Angemessene Überwachung des Aquakultursektors
6. Fazit
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Drucksache 224/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Februar 2009 zu der Wildnis in Europa (2008/2210(INI))
... 3 und die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie4 mit Hilfe einer besseren finanziellen Ausstattung wirksamer und konsequenter umgesetzt werden, damit die Zerstörung dieser Gebiete durch schädliche, nicht nachhaltige Entwicklungen verhindert wird;
Drucksache 94/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2008 zu den Auswirkungen des Fremdenverkehrs in Küstenregionen - Aspekte der regionalen Entwicklung (2008/2132(INI))
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie)5,
Drucksache 135/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Januar 2009 zu der GFP und den Ökosystemansatz beim Fischereimanagement
... 18. weist darauf hin, dass die Kommission den Bereich Fischerei in einen wirklichen sektorenübergreifenden Plan zur Erhaltung der Meeresumwelt einbeziehen muss, der in Einklang mit den Bestimmungen der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie1, dem Umweltpfeiler der neuen EU-Meerespolitik, steht;
Drucksache 334/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Anpassung an den Klimawandel - Ein europäischer Aktionsrahmen KOM (2009) 147 endg.; Ratsdok. 8526/09
... Der Klimawandel muss auch bei der Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie26, nach der bis 2020 für die Meeresgewässer der EU ein guter Umweltzustand zu erreichen ist, angemessen berücksichtigt werden. Die umfassende Umsetzung dieser Richtlinie wird dazu beitragen die Widerstandskraft der Meeresumwelt zu verbessern, und die Anpassung erleichtern.
1. Einleitung
2. Warum eine Anpassungsstrategie? und warum auf EU-Ebene?
2.1 Die Auswirkungen eines sich wandelnden Klimas
2.2 Die wirtschaftlichen Gründe für ein strategisches Anpassungskonzept
2.3 Warum eine Aktion auf EU-Ebene?
3. Die vorgeschlagene EU-Rahmenregelung: Ziele und Aktion
3.1 Schaffung einer Wissensgrundlage
3.2 Einbeziehung der Anpassungsfrage in die verschiedenen Politikbereiche der EU
3.2.1 Verbesserung der Widerstandskraft von Gesundheits- und Sozialpolitiken
3.2.2 Verbesserung der Widerstandskraft von Land- und Forstwirtschaft
3.2.3 Verbesserung der Widerstandskraft von Biodiversität, Ökosystemen und Gewässern
3.2.4. Verbesserung der Widerstandskraft von Küsten- und Meeresgebieten
3.2.5 Verbesserung der Widerstandskraft von Produktionssystemen und Infrastrukturen
4. Instrumente - Finanzierung
5. Handeln in Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten
6. Aussenpolitische Dimension und Laufende Arbeiten im Rahmen der Klimarahmenkonvention UNFCCC
7. Schlussfolgerungen - Perspektiven
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Drucksache 826/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beteiligung der Gemeinschaft an einem von mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführten Forschungs- und Entwicklungsprogramm für die Ostsee (BONUS-169) KOM (2009) 610 endg.; Ratsdok. 15234/09
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie)14, die EU-Strategie für den Ostseeraum, die Gemeinsame Fischereipolitik, die Gemeinsame Agrarpolitik, die Richtlinie
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
1.1. Ziele
1.2. Begründung des Vorschlags
1.3. Bestehende Initiativen auf diesem Gebiet
1.4. Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Massnahme
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiaritätsprinzip
3.3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.4. Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
5.1. Vereinfachung
5.2. Überprüfungen
5.3. Europäischer Wirtschaftsraum
6. Anhörung der interessierten Kreise
6.1. Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
6.2. Konsultation einschlägiger Akteure durch die Kommission
6.3. Konsultation der interessierten Kreise durch das BONUS-Konsortium
Vorschlag
Artikel 1 Gemeinschaftsbeitrag
Artikel 2 Durchführung von BONUS-169
Artikel 3 Bedingungen für den Gemeinschaftsbeitrag
Artikel 4 Mitwirkung der Gemeinsamen Forschungsstelle
Artikel 5 Vereinbarungen zwischen der Gemeinschaft und der BONUS-EWIV
Artikel 6 Auf die Beiträge anfallende Zinsen
Artikel 7 Kürzung, Zuruckhaltung oder Einstellung des Finanzbeitrags der Gemeinschaft
Artikel 8 Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften durch die teilnehmenden Staaten
Artikel 9 Prüfung durch die Kommission und den Rechnungshof
Artikel 10 Gegenseitige Unterrichtung
Artikel 11 Teilnahme weiterer Mitgliedstaaten und assoziierter Länder
Artikel 12 Beteiligung anderer Länder
Artikel 13 Jahresbericht und Bewertung
Artikel 14 Inkrafttreten
Artikel 15
Anhang I BONUS-169 - Ziele und Durchführung
1. Ziele
2. Strategiephase
2.1 Ziel
2.2 Leistungen
2.2.1 Der strategische Forschungsplan
2.2.2 Konsultationsforen für interessierte Kreise
2.2.3 Die Durchführungsmodalitaten
2.2.4 Gemeinschaftsförderung in der Strategiephase
3. Durchführungsphase
3.1. Ziele
3.2. Durchführung von BONUS-169-Projekten
3.3 Weitere Aktivitäten
3.4. Beiträge während der Durchführungsphase
3.5 Förderung von BONUS-169-Projekten
Anhang II Verwaltung von BONUS-169
Finanzbogen
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Drucksache 253/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu der angewandten Forschung auf dem Gebiet der gemeinsamen Fischereipolitik (2008/2222(INI))
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie)5,
Drucksache 228/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Februar 2009 zu "2050: Die Zukunft beginnt heute - Empfehlungen für eine künftige integrierte EU-Klimaschutzpolitik " (2008/2105(INI))
... 139. vertritt mit Nachdruck die Ansicht, dass ein umfassender Rahmenplan für die Meere, wie in der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie1 vorgesehen, erforderlich ist, um eine bessere und nachhaltigere Bewirtschaftung der Meeresgebiete und -ressourcen zu gewährleisten; warnt, dass die europäischen Meeresschutzgebiete sonst zu letzten Oasen biologischer Vielfalt im einem öden und leeren Ozean werden könnten;
Politische Leitideen
Die internationale Dimension: die Zeit nach 2012, Klimaaußenpolitik und internationaler Handel
2 Energie
2 Biokraftstoffe
2 Energieeffizienz
Mobilität und Logistik
Tourismus und Kulturdenkmäler
2 Industrieemissionen
Landwirtschaft und Viehzucht
2 Wälder
2 Bodenschutz
2 Wasserbewirtschaftung
2 Fischerei
Abfallbehandlung und Ressourcenmanagement
2 Anpassungsmaßnahmen
2 Gesundheit
Wachstum und Beschäftigung
Förderung von Zukunftstechnologien
Intelligente Computersysteme und Informations- und Kommunikationstechnologien IKT
Finanzierung und Haushaltsfragen
Bildung, Ausbildung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Bewusstseinsbildung
2050 - Die Zukunft beginnt heute
Politische Leitideen
Die internationale Dimension: die Zeit nach 2012, Klimaaußenpolitik und internationaler Handel
2 Energie
2 Biokraftstoffe
2 Energieeffizienz
Mobilität und Logistik
Tourismus und Kulturdenkmäler
2 Industrieemissionen
Landwirtschaft und Viehzucht
2 Wälder
2 Bodenschutz
2 Wasserbewirtschaftung
2 Fischerei
Abfallbehandlung und Ressourcenmanagement
2 Anpassungsmaßnahmen
2 Gesundheit
Wachstum und Beschäftigung
Förderung von Zukunftstechnologien
Intelligente Computersysteme und IKT
Finanzierung und Haushaltsfragen
Bildung, Ausbildung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Bewusstseinsbildung
2050 - Die Zukunft beginnt heute
Anhang A Auswahl zur EU-Umweltgesetzgebung Mit positivem Klimabeitrag
Anhang B Entschliessungen des Europäischen Parlaments zu Klimawandel und Energie
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Drucksache 386/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik KOM (2009) 163 endg.; Ratsdok. 8977/09
... Der Fischereisektor kann nicht mehr länger isoliert vom breiteren Kontext der Meeresumwelt und von anderen politischen Maßnahmen betrachtet werden, die Tätigkeiten auf und an der See betreffen. Die Fischerei braucht unbedingt Zugang zu Meeresraum und zu gesunden Meeresökosystemen. Der Klimawandel macht sich bereits in den Meeren Europas bemerkbar und bewirkt Veränderungen bei der Größe und der Verteilung der Fischbestände. Außerdem wird zunehmend um Meeresraum konkurriert, da immer größere Teile unserer Meere und Küsten für andere Zwecke genutzt werden. Eine auf Fischerei basierende Wirtschaft wird sehr stark von den allgemeinen Beschäftigungs- und Entwicklungstrends in Küstengemeinden beeinflusst, wozu auch die Entstehung neuer Sektoren gehört, die Chancen für eine berufliche Umorientierung oder Einkommensdiversifizierung bieten. Für eine Neukonzeption der GFP müssen wir daher das Meer, und was damit zusammenhängt, neu betrachten, wie dies in der integrierten Meerespolitik und ihrem umweltpolitischen Teil, der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie1, empfohlen wird.
Grünbuch Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik
1. Eine Vision für die Europäische Fischerei bis 2020
2. Einführung
3. Die derzeitige gemeinsame Fischereipolitik und ihre Ergebnisse
4. Die fünf Strukturellen Schwächen der Politik beseitigen
4.1. Behebung des tief verwurzelten Problems der Flottenüberkapazität
4.2. Präzisierung der politischen Ziele
4.3. Konzentration der Beschlussfassung auf wesentliche langfristige Grundsätze
4.4. Anreize für die Fischereiwirtschaft, bei der Durchführung der GFP mehr Verantwortung zu übernehmen
4.5. Entwicklung einer Kultur der Rechtstreue
5. Weitere Verbesserung des Managements der EU-Fischereien
5.1. Eine andere Fischereiregelung zum Schutz der handwerklichen Küstenfischerei?
5.2. Optimale Nutzung unserer Fischereien
5.3. Relative Stabilität und Zugang zu Küstenfischereien
5.4. Handel und Märkte – vom Schiff zum Verbraucher
5.5. Einbindung der Gemeinsamen Fischereipolitik in die allgemeinere Meerespolitik
5.6. Die Wissensgrundlage für die Politik
5.7. Strukturpolitik und Unterstützung aus öffentlichen Mitteln
5.8. Die externe Dimension
5.9. Aquakultur
6. Die nächsten Schritte
7. Nehmen auch Sie Stellung!
8. Kurzbezeichnungen
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Drucksache 620/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum KOM (2009) 248 endg.; Ratsdok. 11308/09
... Zwischen der Arktis, die im vergangenen Jahr Gegenstand einer Mitteilung der Kommission4 war und dem Ostseeraum bestehen enge Verbindungen aufgrund der Beziehungen mit der Barentsregion. Die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und der Ostseeaktionsplan der Helsinki-Kommission (HELCOM) steuern die Interventionen im Umweltbereich, unter Berücksichtigung der gemeinsamen EU-Politikfelder, die sich auf die Meeresumgebung auswirken (Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr). Die Gemeinsame Agrarpolitik trägt – insbesondere durch die Entwicklung des ländlichen Raums – zu dem Ziel bei, aus dem Ostseeraum eine ökologisch nachhaltige und wohlhabende Region zu machen. Die Binnenmarktpolitik und die Lissabon-Agenda sowie der "
Mitteilung
1. Einleitung
2. Herausforderungen und Chancen
2.1. Herausforderungen
2.2. Chancen
3. Die Strategie: Ein intergrierter Rahmen zur Nutzung der Chancen und zur Bewältigung der Herausforderungen des Ostseeraums
4. Hintergrund und Kontext
4.1. Geografischer Geltungsbereich
4.2. Betroffene Politikbereiche
5. Reaktion
5.1. Eine ökologisch nachhaltige Region
5.2. Eine wohlhabende Region
5.3. Eine leicht zugängliche und attraktive Region
5.4. Eine sichere Region
5.5. Horizontale Maßnahmen
6. Durchführung und Governance – Von der Theorie zur Praxis
6.1. Konsultationsprozess
6.2. Vorschläge zur Governance und Durchführung
6.3. Praktische Durchführung
7. Schlussfolgerung
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Drucksache 719/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit "Bessere Rechtsetzung 2007 " (15. Bericht) KOM (2008) 586 endg.; Ratsdok. 13631/08
... Bei der Debatte um die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie führte das Parlament eine strengere, rechtlich verbindlichere Verpflichtung zur Ergebnisorientiertheit ein und änderte den Kommissionsvorschlag in erster Lesung entsprechend ab. Einige Mitgliedstaaten argumentierten anschließend, dass das Hauptziel der Richtlinie in der vom Parlament geänderten Fassung ("
Bericht
1. Einführung
2. Rechtlicher und institutioneller Rahmen
2.1. Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
2.2. Anwendungsweise, Gelegenheit zur Stellungnahme, nachträgliche Kontrolle
3. Anwendung der Grundsätze 2007
3.1 Folgenabschätzungen und Ausschuss für Folgenabschätzung
3.2 Beispiele für die Anwendung der Grundsätze durch die Kommission
4. Anwendung der Grundsätze durch sonstige Akteure
4.1 Nationale Parlamente
4.2 Europäisches Parlament und Rat
4.3 Ausschuss der Regionen
4.4 Gerichtshof
5. Fazit
Anhang 1 Zahl der Stellungnahmen von nationalen Parlamenten
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
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