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"Prospektrichtlinie"
Drucksache 147/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze
... In den EU-Vorgaben zum Prospektrecht (EU-Prospektrichtlinien aus den Jahren 2003 und 2010 sowie die EU-Prospektverordnung aus dem Jahr 2017) werden die betragsmäßigen Ausnahmen von der Prospektpflicht regelmäßig am Begriff "Gesamtgegenwert der angebotenen Wertpapiere" bemessen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 WpPG-E
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 WpPG-E
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3c WpPG-E
4. Zu Artikel 8 Nummer 9 Buchstabe d § 46f Absatz 9 KWG-E
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Drucksache 213/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 596/2014
und (EU) Nr. 2017/1129
zur Förderung der Nutzung von KMU-Wachstumsmärkten - COM(2018) 331 final
... 11. Artikel 15 Prospektrichtlinie.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
Umfang der Initiative: KMU-Wachstumsmärkte
Aktueller Regulierungskontext
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Übereinstimmung mit anderen Bereichen der Unionspolitik
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Preis des Instruments
3. Ergebnisse Der EX-POST-Bewertung, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
a Öffentliche Konsultation zur Einrichtung eines verhältnismäßigen Regulierungsrahmens zur Vereinfachung von KMU-Notierungen
b Kapitalmarktunion-Halbzeitbilanz
c Konsultation Call for Evidence EU-Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen
- Heranziehen von Fachwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Andere Elemente
- Umsetzungspläne und Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmaßnahmen
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
a Änderungen der Marktmissbrauchsverordnung
Liquiditätszufuhr -Vertrag für Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten
Rechtfertigung der Aufschiebung der Veröffentlichung von Insiderinformationen
Insiderlisten für KMU-Wachstumsmärkte
Managertransaktionen von Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten
b Änderung der Prospektverordnung
5 Transferprospekt
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Artikel 2 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2017/1129
Artikel 3 Inkrafttreten und Anwendung
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Drucksache 147/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze
... In den EU-Vorgaben zum Prospektrecht (EU-Prospektrichtlinien aus den Jahren 2003 und 2010 sowie die EU-Prospektverordnung aus dem Jahr 2017) werden die betragsmäßigen Ausnahmen von der Prospektpflicht regelmäßig am Begriff "Gesamtgegenwert der angebotenen Wertpapiere" bemessen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 WpPG-E
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 WpPG-E
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3c WpPG-E
4. Zu Artikel 8 Nummer 9 Buchstabe d § 46f Absatz 9 KWG-E
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Drucksache 532/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Zentralbank: Kaptalmarktunion - die Reform rasch voranbringen - COM(2016) 601 final
... Vorschlag zur Modernisierung der Prospektrichtlinie
2 Einleitung
1 Abschließende Ausarbeitung der ersten Maßnahmen zur Vollendung der Kapitalmarktunion
2 Zügigere Umsetzung der im Rahmen der nächsten Stufe vorgesehenen Maßnahmen zur Verwirklichung der Kapitalmarktunion
3 Nächste Schritte: Festlegung weiterer Prioritäten
2 Fazit
Anhang STAND der IM Rahmen des Aktionsplans zur KAPITALMARKTUNION ERGRIFFENEN Initiativen
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Drucksache 63/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Schaffung einer Kapitalmarktunion COM(2015) 63 final
... - die Prospektrichtlinie überarbeiten, damit Firmen, insbesondere kleinere, einfacher Kapital beschaffen und Investoren grenzüberschreitend erreichen können;
2 Grünbuch
2 Vorwort
Abschnitt 1 Schaffung einer Kapitalmarktunion
1.1 Erreichung einer Kapitalmarktunion
Abschnitt 2 Derzeitige Herausforderungen an den europäischen Kapitalmärkten
2.1 Aktueller Zustand der europäischen Kapitalmärkte
Abbildung 1: Schematischer Überblick über die Kapitalmärkte im Finanzsystem
Abbildung 2: Börsenkapitalisierung und Schuldverschreibungen in % des BIP
Abbildung 3: Finanzierungsmuster der Unternehmen in % der Gesamtverbindlichkeiten
2.2 Herausforderungen und Chancen einer Kapitalmarktunion
Abschnitt 3 Prioritäten für frühzeitige Maßnahmen
3.1 Abbau der Schranken für den Zugang zu den Kapitalmärkten
3.2 Verbreiterung der Anlegerbasis für KMU
3.3 Nachhaltige Verbriefung
3.4 Förderung langfristiger Investitionen
3.5 Entwicklung europäischer Märkte für Privatplatzierungen
Abschnitt 4 Entwicklung und Integration der Kapitalmärkte
4.1 Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln
Schließung von Informationslücken
Standardisierung als Anstoß für Märkte
4.2 Entwicklung und Diversifizierung des Finanzierungsangebots
Anstoß für Investitionen institutioneller Anleger
Anstöße für Kleinanleger
Attraktivität für internationale Investitionen
4.3 Die Funktionsweise der Märkte verbessern - Intermediäre, Infrastruktur und allgemeiner Rechtsrahmen
Einheitliches Regelwerk, Durchsetzung und Wettbewerb
5 Aufsichtskonvergenz
Daten und Meldewesen
Marktinfrastruktur und Wertpapierrecht
Gesellschaftsrecht, Corporate Governance, Insolvenzrecht und Besteuerung
5 Technologie
Abschnitt 5 die nächsten Schritte
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Drucksache 453/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan zur Schaffung einer Kapitalmarktunion - COM(2015) 468 final
... 11. Der Bundesrat stimmt mit der Kommission dahingehend überein, dass die europäischen öffentlichen Aktien- und Anleihenmärkte noch nicht ausreichend entwickelt sind und der Prospekt nicht zu einem unnötigen Hindernis für den Zugang zu den Kapitalmärkten werden darf. Prospekte über Finanzprodukte sind für viele Anlegerinnen und Anleger sowie Investorinnen und Investoren gleichzeitig aber eine wichtige Informationsquelle bei der Anlageentscheidung. Von daher sollte die Kommission im Rahmen ihres Vorhabens, die Prospektrichtlinie zu überarbeiten, insbesondere Schwachstellen und Fehlentwicklungen entgegenwirken.
Drucksache 453/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan zur Schaffung einer Kapitalmarktunion - COM(2015) 468 final
... 6. Der Bundesrat stimmt mit der Kommission dahingehend überein, dass die europäischen öffentlichen Aktien- und Anleihenmärkte noch nicht ausreichend entwickelt sind und der Prospekt nicht zu einem unnötigen Hindernis für den Zugang zu den Kapitalmärkten werden darf. Prospekte über Finanzprodukte sind für viele Anlegerinnen und Anleger sowie Investorinnen und Investoren gleichzeitig aber eine wichtige Informationsquelle bei der Anlageentscheidung. Von daher sollte die Kommission im Rahmen ihres Vorhabens, die Prospektrichtlinie zu überarbeiten, insbesondere Schwachstellen und Fehlentwicklungen entgegenwirken.
Drucksache 63/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission: Schaffung einer Kapitalmarktunion COM(2015) 63 final
... 22. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission auch eine Reform der Prospektrichtlinie beabsichtigt. Dabei sollte am Grundsatz der Prospektpflicht festgehalten werden. Änderungen der bestehenden Schwellenwerte sollten nur nach eingehender Prüfung und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gegebenheiten in den Mitgliedstaaten erwogen werden.
Zur Vorlage allgemein
Zum Verbraucherschutz in der Kapitalmarktunion
Zu Nachhaltigkeitskriterien und grünen Anleihen
Zu Einzelfragen
Direktzuleitung der Stellungnahme
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Drucksache 63/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission: Schaffung einer Kapitalmarktunion COM(2015) 63 final
... 17. Er nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission auch eine Reform der Prospektrichtlinie beabsichtigt. Dabei sollte am Grundsatz der Prospektpflicht festgehalten werden. Änderungen der bestehenden Schwellenwerte sollten nur nach eingehender Prüfung und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gegebenheiten in den Mitgliedstaaten erwogen werden.
Zur Vorlage allgemein
Zum Verbraucherschutz in der Kapitalmarktunion
Zu Nachhaltigkeitskriterien und grünen Anleihen
Zu Einzelfragen
Direktzuleitung der Stellungnahme
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Drucksache 272/2/14
Antrag des Landes Hessen
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) - Bestandsaufnahme und Ausblick - COM(2014) 368 final
... 1. Der Bundesrat begrüßt das Vorhaben der Kommission, die Eignung der Prospektrichtlinien zu überprüfen. Prospekte über Finanzprodukte sind für viele Anleger und Investoren eine wichtige Informationsquelle bei der Anlageentscheidung. Von daher ist es wichtig, Schwachstellen und Fehlentwicklungen entgegenzuwirken.
Drucksache 272/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) - Bestandsaufnahme und Ausblick - COM(2014) 368 final
... 20. Er begrüßt das Vorhaben der Kommission, die Eignung der Prospektrichtlinien zu überprüfen. Prospekte über Finanzprodukte sind für viele Anleger und Investoren eine wichtige Informationsquelle bei der Anlageentscheidung. Von daher ist es wichtig, Schwachstellen und Fehlentwicklungen entgegenzuwirken.
Drucksache 580/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Eine Investitionsoffensive für Europa - COM(2014) 903 final
... - Überarbeitung bestehender Rechtsvorschriften wie der Prospektrichtlinie mit dem Ziel, den Verwaltungsaufwand für KMU zu mindern und ihnen die Erfüllung der Auflagen für eine Börsennotierung zu erleichtern.
1. Eine Investitionsoffensive für Europa
2. Mobilisierung von mindestens 315 Mrd. EUR an zusätzlichen Mitteln für Investitionen auf EU-Ebene
2.1. Der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen
Abbildung 2: Der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen EFSI - anfängliche Struktur nur EU-Beiträge
2.2. Aus dem neuen Fonds werden langfristige Investitionsprojekte unterstützt
2.3. Der neue Fonds wird auch Investitionen von KMU und Mid-Cap-Unternehmen fördern
2.4. Zusätzlich zu den über den Europäischen Fonds für Strategische Investitionen mobilisierten 315 Mrd. EUR kann die Wirkung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds weiter gesteigert werden
3. Lenkung der Finanzmittel in die Realwirtschaft
3.1. Schaffung einer Projekt-Pipeline auf EU-Ebene
3.2. Schaffung eines Wissens- und Informationspools und Ausbau der technischen Unterstützung auf allen Ebenen: Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle in Form einer Plattform für Investitionsberatung
3.3. Zusammenarbeit mit Akteuren auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene
4. Verbesserung des Investitionsumfelds
4.1. Eine einfachere, bessere und berechenbarere Regulierung auf allen Ebenen
4.2. Neue Quellen der Langzeitfinanzierung und Schritte in Richtung Kapitalmarktunion
4.3. Gleiche Ausgangsbedingungen und Beseitigung von Investitionshindernissen im Binnenmarkt
5. Nächste Schritte
Anhang 1 WIE WIRD SICH das INVESTITIONSPROGRAMM VORAUSSICHTLICH AUSWIRKEN?
Anhang 2 WIE FUNKTIONIERT der neue FONDS IM FALLE LANGFRISTIGER INVESTITIONEN?
Anhang 3 WIE FUNKTIONIERT der neue FONDS IM FALLE einer Unterstützung von KMU und MID-CAPUNTERNEHMEN?
Anhang 4 Zeitplan und ETAPPENZIELE
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Drucksache 581/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Binnenmarktakte II - Gemeinsam für neues Wachstum - COM(2012) 573 final
... Überarbeitung der Durchführungsverordnung zur Prospektrichtlinie
1. Einleitung
2. GEMEINSAM für Neues Wachstum
2.1. Aufbau vollständig integrierter Netze im Binnenmarkt
Eisenbahnverkehr Leitaktion 1:
Seeverkehr Leitaktion 2:
Luftverkehr Leitaktion 3:
Energie Leitaktion 4:
2.2. Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität von Bürgern und Unternehmen
Mobilität der Bürger Leitaktion 5:
Zugang zu Finanzmitteln Leitaktion 6:
Unternehmensumfeld Leitaktion 7:
2.3. Unterstützung der digitalen Wirtschaft in ganz Europa
Dienstleistungen Leitaktion 8:
Digitaler Binnenmarkt Leitaktion 9:
Elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen Leitaktion 10:
2.4. Stärkung des sozialen Unternehmertums, des Zusammenhalts und des Verbrauchervertrauens
Verbraucher Leitaktion 11:
3. Schlussfolgerung
Anhang I Liste der Leitaktionen im Rahmen der Binnenmarktakte II
Anhang II Binnenmarktakte I: Stand der Massnahmen
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Drucksache 388/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Basisinformationsblätter für Anlageprodukte - COM(2012) 352 final
... Hinsichtlich sonstiger Informationspflichten im Unionsrecht ist anzumerken, dass es sich bei dem in dieser Verordnung verlangten Basisinformationsblatt um ein neues Informationsdokument handelt, das in Bezug auf Inhalt und Aufmachung ausschließlich auf die Erfordernisse normaler Kleinanleger zugeschnitten ist, die unterschiedliche Anlageprodukte prüfen und vergleichen wollen, bevor sie eine Anlage tätigen. Seine Aufmachung und sein Zweck stimmen daher nicht vollständig mit anderen Informationspflichten wie der Zusammenfassung im Rahmen der Prospektrichtlinie oder den Informationspflichten im Rahmen von Solvency II überein. Mit diesen Informationen werden Zwecke verfolgt, die über die Bereitstellung grundlegender Informationen für Kleinanleger hinausgehen, zum Beispiel die Gewährleistung der Transparenz gegenüber den Finanzmärkten oder die vollständige Beschreibung sämtlicher Einzelheiten eines Vertragsangebots. Daher kann das Basisinformationsblatt diese sonstigen Pflichten nicht ohne Weiteres ersetzen und wird parallel zu ihnen bestehen. Jedoch wird die Erfahrung mit den Anforderungen der vorliegenden Verordnung zeigen, ob die Pflichten in Bezug auf das Basisinformationsblatt weiterentwickelt werden sollten, zum Beispiel um bestimmte Informationspflichten im Rahmen sonstiger Unionsrechtsvorschriften zu ersetzen.
Drucksache 28/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2003/71/EG und 2009/138 /EG im Hinblick auf die Befugnisse der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung und der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde KOM (2011) 8 endg.
... - Richtlinie 2003/71/EG: Prospektrichtlinie
Übermittlung gemäß dem im Protokoll Nr. 2 zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Verfahren über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Anhörung der interessierten Kreise
3. Folgenabschätzung
4. Rechtliche Aspekte
5. Auswirkungen auf den Haushalt
6. Einzelerläuterungen zum Vorschlag
6.1 Weitere Änderungen an der Solvabiliät-II-Richtlinie
5 Übergangsbestimmungen
Änderungen in Bezug auf Stufe-2-Ermächtigungen
Aufnahme der Europäischen Genossenschaft SCE in die Liste der zulässigen Formen von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen
Absolute Untergrenze der Mindestkapitalanforderung in Euro
Verlängerung der Umsetzungsfrist um zwei Monate
Vorschlag
Artikel 50 Delegierte Rechtsakte
Artikel 52 Informationen für die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung und von ihr vorzulegende Berichte
Artikel 56 Bericht über Solvabilität und Finanzlage: delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
Artikel 77a Von der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche
Artikel 86 Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
Artikel 92 Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
Artikel 97 Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
Artikel 99 Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
Artikel 109a In die Standardformel einfließende harmonisierte technische Daten: Rolle der Europäischen
Artikel 111 Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
Artikel 114 Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
Artikel 127 Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
Artikel 130 Delegierte Rechtsakte
Artikel 135 Delegierte Rechtsakte
Artikel 143 Delegierte Rechtsakte
Artikel 234 Delegierte Rechtsakte
Artikel 241 Tochterunternehmen eines Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens: delegierte Rechtsakte
Artikel 259 Berichterstattung der EIOPA
Artikel 301a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 301b Widerruf der Befugnisübertragung
Artikel 301c Einwände gegen delegierte Rechtsakte
ABSCHNITT 3 In delegierten Rechtsakten festgelegte Übergangsmaßnahmen
Artikel 308a Übergangsbestimmungen
Artikel 308b Delegierte Rechtsakte
Artikel 3 Umsetzung
Artikel 4 Inkrafttreten
Artikel 5 Adressaten
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Drucksache 822/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Risikokapitalfonds KOM (2011) 860 endg.
... Im Vergleich zu konkurrierenden Hochtechnologie- und Innovationszentren in anderen Teilen der Welt, vor allem in den Vereinigten Staaten, fehlt der europäischen Risikokapitalbranche ein einheitlicher Rahmen. Aus diesem Grund stehen Anleger Risikokapitalfonds außerordentlich zurückhaltend gegenüber. Einige Mitgliedstaaten verfügen über spezielle Regelungen für Risikokapitalfonds mit Bestimmungen zu Portfolio-Zusammensetzung, Anlagetechniken und zulässigen Anlageobjekten. Den meisten Mitgliedstaaten fehlen solche Regelungen jedoch und gelten für die Tätigkeiten von Fondsverwaltern, die in diesen Mitgliedstaaten Risikokapital "privat platzieren” möchten, stattdessen allgemeine gesellschaftsrechtliche Bestimmungen sowie die Bestimmungen der Prospektrichtlinie.
Drucksache 232/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Binnenmarktakte - Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen "Gemeinsam für neues Wachstum" KOM (2011) 206 endg.
... Auch bedarf es einer Änderung der Transparenzrichtlinie, der Durchführungsverordnung zur Prospektrichtlinie und der Marktmissbrauchsrichtlinie, um die für börsennotierte KMU geltenden Verpflichtungen bei Erhaltung des derzeitigen Anlegerschutzes stärker nach dem Kriterium der Verhältnismäßigkeit auszurichten. Des Weiteren müssen bei der Überarbeitung der Finanzmarktrichtlinie (MiFID) besondere, maßgeschneiderte Bedingungen für Handelsplattformen für KMU eingeführt werden mit dem Ziel, ein Qualitätslabel für diese Märkte zu etablieren und ihre Vernetzung zu fördern.
Mitteilung
1. Einleitung
Ein Aktionsplan zur Wiederbelebung des Wachstums und zur Stärkung des Vertrauens
Eine fruchtbare und anregende Debatte
Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen
Nachhaltiges Wachstum
Intelligentes Wachstum
Integratives Wachstum
Eine integrierte Strategie
2. Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum Vertrauen
2.1. Finanzierungsmöglichkeiten für KMU
2.2. Mobilität der Bürger
2.3. Rechte des geistigen Eigentums
2.4. Verbraucher als Akteure des Binnenmarkts
2.5. Dienstleistungen
2.6. Netze
2.7. Digitaler Binnenmarkt
2.8. Soziales Unternehmertum
2.9. Steuern
2.10. Sozialer Zusammenhalt
2.11. Regulierungsumfeld der Unternehmen
2.12. Öffentliches Auftragswesen
3. Voraussetzungen für den Erfolg: VERSTÄRKTE Steuerung des Binnenmarkts
Einbeziehung der Zivilgesellschaft und regelmäßige Bewertung
Schaffung von Partnerschaften und Förderung der Zusammenarbeit
Bessere Informationen für eine bessere Umsetzung der Binnenmarktvorschriften
Gleiche Spielregeln für alle
Spielregeln auf globaler Ebene
4. Weiteres Vorgehen Schlussfolgerung
Anhang 1 Leitaktionen
Anhang 2 Indikatoren für den Binnenmarkt
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Drucksache 693/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 KOM (2010) 623 endg.
... Die Überarbeitung dient der Modernisierung der Richtlinie, um die Anziehungskraft von „geregelten Märkten" für kleinere börsennotierte Unternehmen, die Kapital benötigen, zu erhöhen und um die rechtliche Klarheit und Wirksamkeit der bestehenden Transparenzregelung über das Offenlegen von Finanzdaten betreffend Emittenten von Wertpapieren zu verbessern. Diese Initiative steht im Zusammenhang mit den laufenden Erörterungen im Rat und EP über die Änderung der Prospektrichtlinie (2003/71) und des Legislativpakets betreffend die Finanzaufsicht.
Anhänge zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011
Anhang I : Strategische Initiativen, deren Annahme für 2011 vorgesehen ist
Anhang II : Vorläufiges Verzeichnis möglicher, zur Prüfung vorliegender Initiativen*
Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 - Anhang II Fortlaufendes Vereinfachungsprogramm und Initiativen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands
Anhang IV : Liste der zurückzuziehenden Vorschläge
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Drucksache 811/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stärkung der Sanktionsregelungen im Finanzdienstleistungssektor KOM (2010) 716 endg.
... /EG (Solvabilität-II-Richtlinie), ABl. L 335 vom 17.12.2009; Richtlinie 2003/71/EG (Prospektrichtlinie), ABl. L 345 vom 31.12.2003; Richtlinie 2002/92/EG (Versicherungsvermittlungsrichtlinie), ABl. L 9 vom 15.1.2003; Richtlinie 2005/60/EG (Geldwäscherichtlinie), ABl. L 309 vom 25.11.2005; Richtlinie
Mitteilung
1. Einleitung
2. Sanktionsregelungen IM Finanzsektor
2.1. Schlüsselbegriffe
2.2. Der EU-Rechtsrahmen
3. SCHWÄCHEN der Derzeitigen Sanktionsregelungen
3.1. Unterschiede und Schwächen bei den nationalen Sanktionsregelungen
3.2. Folgen unterschiedlicher und schwacher Sanktionsregelungen
4. VORGESCHLAGENE Massnahmen
4.1. Mindestangleichung der nationalen Sanktionsregelungen
4.2. Zentrale Bereiche für die Angleichung
• Angemessene Verwaltungssanktionen bei Verstößen gegen zentrale Bestimmungen
• Öffentliche Bekanntmachung von Sanktionen
• Ausreichend hohe Bußgelder
• Sanktionen sowohl für natürliche Personen als auch für Finanzinstitute
• Zugrundelegung angemessener Kriterien bei der Anwendung von Sanktionen
• Mögliche Einführung strafrechtlicher Sanktionen für die schwersten Verstöße
• Angemessene Mechanismen zur Unterstützung einer wirksamen Sanktionierung
5. Schlussfolgerung
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Drucksache 747/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/71/EG betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind KOM (2009) 491 endg.; Ratsdok. 13688/09
... 1. Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung des Richtlinienvorschlags, die Wirksamkeit der Prospektrichtlinie (Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003) zu erhöhen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung jedoch, im Verlauf der Beratungen in den Gremien der EU im Hinblick auf Artikel 1 (Änderung der Prospektrichtlinie) auf folgende Punkte hinzuweisen:
Drucksache 747/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/71/EG betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind KOM (2009) 491 endg.; Ratsdok. 13688/09
... 1. Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung des Richtlinienvorschlags, die Wirksamkeit der Prospektrichtlinie (Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003) zu erhöhen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung jedoch, im Verlauf der Beratungen in den Gremien der EU im Hinblick auf Artikel 1 (Änderung der Prospektrichtlinie) auf folgende Punkte hinzuweisen:
Drucksache 747/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/71/EG betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind KOM (2009) 491 endg.; Ratsdok. 13688/09
... Im Januar 2007 hat die Europäische Kommission das Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten in der Europäischen Union1 auf den Weg gebracht, um EU-rechtsbedingte Bürokratie abzubauen, und damit ihrem Engagement für eine bessere Rechtsetzung im Rahmen der Strategie für Wachstum und Beschäftigung Ausdruck verliehen. Im März 2007 vereinbarte der Europäische Rat ein Reduktionsziel von 25 %, das von der EU und den Mitgliedstaaten gemeinsam bis 2012 erreicht werden soll, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der Gemeinschaft zu steigern. Nach Artikel 31 der Prospektrichtlinie2 war die Kommission ferner dazu verpflichtet, fünf Jahre nach Inkrafttreten dieser Richtlinie ihre Anwendung zu überprüfen und gegebenenfalls Änderungen vorzuschlagen. Diese Überprüfung führte zu einem insgesamt positiven Urteil.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Anhörung interessierter Kreise
3. Folgenabschätzung
4. Vereinfachung
5. Rechtliche Aspekte
5.1. Rechtsgrundlage
5.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
5.3. Einzelerläuterung zum Vorschlag
5.3.1. Artikel 1 Absatz 2 Buchstaben h und j, Artikel 1 Absatz 4 und Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe e
5.3.2. Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe e
5.3.3. Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe m Ziffer ii
5.3.4. Artikel 3 Absatz 2
5.3.5. Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe e
5.3.6. Artikel 5 Absatz 2, Artikel 6 Absatz 2 und Artikel 7
5.3.7. Artikel 8
5.3.8. Artikel 9 und Artikel 14 Absatz 4
5.3.9. Artikel 10, Artikel 11 Absatz 1 und Artikel 12 Absatz 2
5.3.10. Artikel 16
5.3.11. Artikel 18
6. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2003/71/EG
Artikel 16 Nachtrag zum Prospekt
Artikel 2 Änderung der Richtlinie 2004/109/EG
Artikel 3 Umsetzung
Artikel 4 Inkrafttreten
Artikel 5 Adressaten
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Drucksache 822/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 1998/26/EG, 2002/87/EG, 2003/6/EG, 2003/41/EG, 2003/71/EG, 2004/39/EG, 2004/109/EG, 2005/60/EG, 2006/48/EG, 2006/49/EG und 2009/65 /EG im Hinblick auf die Befugnisse der Europäischen Bankaufsichtsbehörde, der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung und der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde KOM (2009) 576 endg.; Ratsdok. 15093/09
... • 2003/71/EG: Prospektrichtlinie
Drucksache 816/08
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 zur IASCF:
Überarbeitung der Satzung – Öffentliche Rechenschaftslegung und Zusammensetzung des IASB – Reformvorschläge
... – unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Oktober 2006 zu den im Entwurf von Durchführungsbestimmungen für die Prospektrichtlinie und die Transparenzrichtlinie dargelegten
Drucksache 917/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. November 2007 zu dem Entwurf einer Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1752/2003 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegung sstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf den Internationalen Finanzberichtsstandard (IFRS) 8 bezüglich der Berichterstattung über Geschäftssegmente
... – unter Hinweis auf die Entschließungen des Europäischen Parlaments vom 24. Oktober 2006 zu den Durchführungsbestimmungen für die Transparenzrichtlinie4 und die Prospektrichtlinie5 genannt ist,
Drucksache 11/07
Verordnung des Bundesministeriums der Justiz
Verordnung über das Unternehmensregister (Unternehmensregisterverordnung - URV )
... Im Hinblick auf die Speicherung kapitalmarktrechtlicher Daten (sog. vorgeschriebene Informationen) dient das Unternehmensregister der Umsetzung von Artikel 21 der Transparenzrichtlinie. Nach Artikel 24 Abs. 1 der Transparenzrichtlinie muss sichergestellt werden, dass die aufgrund der Richtlinie erlassenen Bestimmungen tatsächlich angewandt und eingehalten werden. Dazu muss in jedem Mitgliedstaat die Behörde zentral zuständig sein, die nach Artikel 21 Abs. 1 der Prospektrichtlinie die zentrale zuständige Behörde ist. Dies ist in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Allgemeines
§ 2 Sicherheit
§ 3 Registrierung der Nutzer
§ 4 Art der Datenübermittlung
§ 5 Datenübermittlung durch die Landesjustizverwaltungen
§ 6 Übermittlung von Indexdaten zu Eintragungen im Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister
§ 7 Übermittlung von Indexdaten zu Bekanntmachungen aus dem Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister
§ 8 Übermittlung von Indexdaten zu Insolvenzbekanntmachungen
§ 9 Übermittlung von Unterlagen der Rechnungslegung
§ 10 Datenübermittlung durch den Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers
§ 12 Zugänglichkeit, Berichtigung und Löschung von Daten
§ 13 Einsichtnahme in das Unternehmensregister
§ 14 Suche im Register
§ 15 Auskunftsdienstleistungen; Zahlungen und Rechnungsstellung
§ 16 Befugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
§ 17 Erstmalige Übermittlung der Indexdaten
§ 18 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu den §§ 4
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
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Drucksache 866/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für den Ausbau des Binnenmarktrahmens für Investmentfonds KOM (2006) 686 endg.; Ratsdok. 15484/06
... - in Anlehnung an das Modell der Prospektrichtlinie (Richtlinie 2003/71/EG) - direkt zwischen den beteiligten Aufsichtsbehörden abgewickelt werden könnte. Die Einführung eines zwischenbehördlichen Anzeigeverfahrens könnte zu einer Verbesserung der Aufsichtskooperation und zu einer deutlichen Verfahrensbeschleunigung im Interesse der betroffenen Marktteilnehmer führen.
Drucksache 85/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG (Prospektrichtlinie-Umsetzungsgesetz)
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG (Prospektrichtlinie-Umsetzungsgesetz)
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1
Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts und Ausnahmen im Hinblick auf die Art des Angebots
§ 4 Ausnahmen von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts im Hinblick auf bestimmte Wertpapiere
Abschnitt 2 Erstellung des Prospekts
§ 5 Prospekt
§ 6 Basisprospekt
§ 7 Mindestangaben
§ 8 Nichtaufnahme von Angaben
§ 9 Gültigkeit des Prospekts, des Basisprospekts und des Registrierungsformulars
§ 10 Jährliches Dokument
§ 11 Angaben in Form eines Verweises
§ 12 Prospekt aus einem oder mehreren Einzeldokumenten
Abschnitt 3 Billigung und Veröffentlichung des Prospekts
§ 13 Billigung des Prospekts
§ 14 Hinterlegung und Veröffentlichung des Prospekts
§ 15 Werbung
§ 16 Nachtrag zum Prospekt
Abschnitt 4 Grenzüberschreitende Angebote und Zulassung zum Handel
§ 17 Grenzüberschreitende Geltung gebilligter Prospekte
§ 18 Bescheinigung der Billigung
Abschnitt 5 Sprachenregelung und Emittenten mit Sitz in Drittstaaten
§ 19 Sprachenregelung
§ 20 Drittstaatemittenten
Abschnitt 6 Zuständige Behörde und Verfahren
§ 21 Befugnisse der Bundesanstalt
§ 22 Verschwiegenheitspflicht
§ 23 Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen in anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums
§ 24 Vorsichtsmaßnahmen
§ 25 Bekanntmachung von Maßnahmen
§ 26 Sofortige Vollziehung
Abschnitt 7 Sonstige Vorschriften
§ 27 Register
§ 28 Gebühren und Auslagen
§ 29 Benennungspflicht
§ 30 Bußgeldvorschriften
§ 31 Übergangsbestimmungen
Artikel 2 Änderung des Verkaufsprospektgesetzes
§ 8j Werbung
§ 8k Verschwiegenheitspflicht
§ 11 Veröffentlichung ergänzender Angaben
§ 12 Hinweis auf Verkaufsprospekt
§ 16 Gebühren
Artikel 3 Änderung des Börsengesetzes
§ 55 Haftung für den Prospekt
Artikel 4 Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung
§ 51 Veröffentlichung der Zulassung
§ 71 Ordnungswidrigkeiten
§ 72a Übergangsvorschrift
Artikel 5 Änderung des Investmentgesetzes
§ 101 Angebot der Aktien
§ 102 Prospekt im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes
§ 101 Angebot der Aktien
§ 102 Prospekt im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes
Artikel 6 Änderung der WpÜG-Angebotsverordnung
Artikel 7 Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Artikel 8 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 9 Aufhebung der Verkaufsprospekt-Verordnung
Artikel 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
II. Wesentlicher Inhalt
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Kosten der öffentlichen Haushalte
V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Wirtschaft und das Preisniveau
B. Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 7
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 10
Zu den in Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 genannten entsprechenden Vorschriften zählen die aufgrund der folgenden Gesellschaftsrichtlinien einschließlich der Änderungsrichtlinien in das Recht der Mitgliedstaaten geschaffenen Vorschriften:
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 6
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu Absatz 2
Absatz 3
Zu Absatz 5
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Artikel 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
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Drucksache 85/05 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG (Prospektrichtlinie-Umsetzungsgesetz)
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG (Prospektrichtlinie-Umsetzungsgesetz)
Drucksache 304/05
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2003171/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG (Prospektrichtlinie-Umsetzungsgesetz)
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2003171/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG (Prospektrichtlinie-Umsetzungsgesetz)
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1 Gesetz über die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt zu veröffentlichen ist (Wertpapierprospektgesetz - WpPG)
Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts und Ausnahmen im Hinblick auf die Art des Angebots
§ 4 Ausnahmen von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts im Hinblick auf bestimmte Wertpapiere
Abschnitt 2 Erstellung des Prospekts
§ 5 Prospekt
§ 6 Basisprospekt
§ 7 Mindestangaben
§ 8 Nichtaufnahme von Angaben
§ 9 Gültigkeit des Prospekts, des Basisprospekts und des Registrierungsformulars
§ 10 Jährliches Dokument
§ 11 Angaben in Form eines Verweises
§ 12 Prospekt aus einem oder mehreren Einzeldokumenten
Abschnitt 3 Billigung und Veröffentlichung des Prospekts
§ 13 Billigung des Prospekts
§ 14 Hinterlegung und Veröffentlichung des Prospekts
§ 15 Werbung
§ 16 Nachtrag zum Prospekt
Abschnitt 4 Grenzüberschreitende Angebote und Zulassung zum Handel
§ 17 Grenzüberschreitende Geltung gebilligter Prospekte
§ 18 Bescheinigung der Billigung
Abschnitt 5 Sprachenregelung und Emittenten mit Sitz in Drittstaaten
§ 19 Sprachenregelung
§ 20 Drittstaatemittenten
Abschnitt 6 Zuständige Behörde und Verfahren
§ 21 Befugnisse der Bundesanstalt
§ 22 Verschwiegenheitspflicht
§ 23 Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen in anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums
§ 24 Vorsichtsmaßnahmen
§ 25 Bekanntmachung von Maßnahmen
§ 26 Sofortige Vollziehung
§ 27 Register
§ 28 Gebühren und Auslagen
§ 29 Benennungspflicht
§ 30 Bußgeldvorschriften
§ 31 Übergangsbestimmungen
Artikel 2 Änderung des Verkaufsprospektgesetzes
§ 8j Werbung
§ 8k Verschwiegenheitspflicht
§ 11 Veröffentlichung ergänzender Angaben
§ 12 Hinweis auf Verkaufsprospekt
§ 16 Gebühren
Artikel 3 Änderung des Börsengesetzes
§ 35 (weggefallen).
§ 55 Haftung für den Prospekt.
§ 55 Haftung für den Prospekt
Artikel 4 Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung
§ 51 Veröffentlichung der Zulassung
§ 71 Ordnungswidrigkeiten
§ 72a Übergangsvorschrift
Artikel 5 Änderung des Investmentgesetzes
§ 102 Prospekt im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes
Artikel 6 Änderung der WpÜG-Angebotsverordnung
Artikel 7 Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Artikel 7a Änderung des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes
Artikel 8 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 9 Aufhebung der Verkaufsprospekt
Artikel 9a Aufhebung der Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Verkaufsprospektgesetz auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Artikel 10 Inkrafttreten
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Drucksache 85/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse Fz - R - Wi 809. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2005
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG (Prospektrichtlinie-Umsetzungsgesetz)
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG (Prospektrichtlinie-Umsetzungsgesetz)
Drucksache 304/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG (Prospektrichtlinie-Umsetzungsgesetz)
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG (Prospektrichtlinie-Umsetzungsgesetz)
Drucksache 254/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2010/78/EU vom 24. November 2010 im Hinblick auf die Errichtung des Europäischen Finanzaufsichtssystems
Drucksache 453/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan zur Schaffung einer Kapitalmarktunion - COM(2015) 468 final
Drucksache 510/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 - "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual" COM(2015) 610 final
Drucksache 579/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2004/109 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenz-anforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG (Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz - TUG)
Drucksache 628/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2015 - Ein neuer Start - COM(2014) 910 final
Drucksache 638/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes
Drucksache 639/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist - COM(2015) 583 final
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.