A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1
Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)
Teil 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1
Anwendungsbereich der Verordnung, Begriffsbestimmungen
Teil 2
Zuwanderung von Fachkräften
§ 2
Hochqualifizierte, Blaue Karte EU, Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen
§ 3
Führungskräfte
§ 4
Leitende Angestellte und Spezialisten Die Zustimmung kann erteilt werden für
§ 5
Wissenschaft, Forschung und Entwicklung Keiner Zustimmung bedarf die Erteilung eines Aufenthaltstitels an
§ 6
Ausbildungsberufe
§ 7
Absolventinnen und Absolventen deutscher Auslandsschulen
§ 8
Praktische Tätigkeiten als Voraussetzung für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
§ 9
Beschäftigung bei Vorbeschäftigungszeiten oder längerem Voraufenthalt
Teil 3
Vorübergehende Beschäftigung
§ 10
Internationaler Personalaustausch, Auslandsprojekte
§ 11
Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer, Spezialitätenköchinnen und Spezialitätenköche
§ 12
Aupair-Beschäftigungen
§ 13
Hausangestellte von Entsandten
§ 14
Sonstige Beschäftigungen
§ 15
Praktika zu Weiterbildungszwecken
Teil 4
Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
§ 16
Geschäftsreisende
§ 17
Betriebliche Weiterbildung
§ 18
Journalistinnen und Journalisten
§ 19
Werklieferungsverträge
§ 20
Internationaler Straßen- und Schienenverkehr
§ 21
Dienstleistungserbringung
Teil 5
Besondere Berufs- oder Personengruppen
§ 22
Besondere Berufsgruppen
§ 23
Internationale Sportveranstaltungen
§ 24
Schifffahrt- und Luftverkehr
§ 25
Kultur und Unterhaltung
§ 26
Beschäftigung bestimmter Staatsangehöriger
§ 27
Grenzgängerbeschäftigung
§ 28
Deutsche Volkszugehörige
Teil 6
Sonstiges
§ 29
Internationale Abkommen
§ 30
Beschäftigungsaufenthalte ohne Aufenthaltstitel Nicht als Beschäftigung im Sinne des Aufenthaltsgesetzes gelten
Teil 7
Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sowie von Personen mit Duldung und Asylbewerbern
§ 31
Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
§ 32
Beschäftigung von Personen mit Duldung
§ 33
Versagung der Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung von Personen mit Duldung
§ 34
Beschäftigung von Personen im Asylverfahren
Teil 8
Verfahrensregelungen
§ 35
Beschränkung der Zustimmung
§ 36
Reichweite der Zustimmung
§ 37
Zustimmungsfiktion, Vorabprüfung
§ 38
Härtefallregelung
Artikel 2
Änderungen der Aufenthaltsverordnung
§ 17a
Befreiung zur Dienstleistungserbringung für langfristig Aufenthaltsberechtigte
Artikel 3
Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung
§ 12d
Haushaltshilfen
§ 12f
Schaustel lergehilfen
§ 12g
Fertighausmonteure
§ 12h
Werkverträge
Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Problem, Ziel und Lösung
II. Aufbau der neuen Beschäftigungsverordnung
Teil 1
- Allgemeine Bestimmungen
Teil 2
- Zuwanderung von Fachkräften
Teil 3
- Vorübergehende Beschäftigung
Teil 4
- Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Teil 5
- Besondere Berufs- oder Personengruppen
Teil 6
- Sonstiges
III. Bisherige Regelungen, die nicht in die neue Verordnung übernommen werden
IV. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten
Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
4 Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
4. Weitere Kosten
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VI. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
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Zu § 29
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Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf einer Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts (NKR-Nr. 2373)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen