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"S-Verordnung"
Drucksache 351/20
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS \-Verordnung)
... Änderung der InVeKoS-Verordnung
Drucksache 91/20
U - Wi
Verordnung der Bundesregierung
... Die Ergänzung der Abfallschlüssel um ein Sternchen (*) in Anlage 1 dient der Kontinuität zur Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung-AVV) und hat einen rein klarstellenden Charakter. In dieser werden alle Abfälle, die einen gefährlichen Charakter aufweisen, mit einem Sternchen (*) hinter dem sechsstelligen Abfallschlüssel gekennzeichnet. Das aufgeführte Sternchen (*) ist kein zwingender Bestandteil des Abfallschlüssels. Gleichwohl ist es in der Praxis sinnvoll, das Sternchen (*) zwecks leichterer Erkennbarkeit der Gefährlichkeit eines Abfalls mit aufzuführen.
Drucksache 442/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Kostenvorschriften im Bereich der Entsorgung radioaktiver Abfälle sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
... Zwar verweist § 75 StrlSchG darauf, dass § 12b des Atomgesetzes und die Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung anzuwenden sind. Mit der Ergänzung ist die Kette der Verweise vom Strahlenschutzgesetz auf das Atomgesetz und der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung auf das Atomgesetz jedoch vollständig.
Drucksache 9/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EG -Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz
... /EG /EG (sogenannte eiDAS-Verordnung) in Verbindung mit dem Vertrauensdienstegesetz versehen oder einen sicheren Übermittlungsweg nutzen. Durch eine qualifizierte elektronische Signatur lässt sich die Identität der absendenden Person oder Stelle sicher überprüfen (Authentizität) und zudem gewährleisten, dass das Dokument inhaltlich unverändert bei der empfangenden Person oder Stelle angelangt (Integrität).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes
§ 6 Ergänzende Verfahrensvorschriften
§ 12 Verordnungsermächtigung.
§ 29 Evaluierung
Artikel 2 Folgeänderungen
§ 4e Unterlassungsanspruch bei innergemeinschaftlichen Verstößen
Artikel 3 Änderung des Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz
§ 4 Elektronische Aktenführung; Gewährung von Akteneinsicht
§ 5 Digitalisierung von Dokumenten
§ 6 Elektronische Kommunikation
§ 7 Verordnungsermächtigung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
1. Benennung der zentralen Verbindungsstelle
2. Benennung der zuständigen Behörden
3. Bußgeldvorschriften und Vollstreckung
4. Rechtswegzuweisung
5. Erforderlichkeit einer bundesgesetzlichen Regelung
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
aa Regelungen im Zusammenhang mit der Verordnung EU Nr. 2017/2394
bb Elektronische Kommunikation
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 4
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 2
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4762, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
II.3 Weitere Kosten
II.4 Umsetzung von EU-Recht
II.5 Evaluierung
III. Ergebnis
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Drucksache 313/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 in Bezug auf außerordentliche zusätzliche Mittel und Durchführungsbestimmungen im Rahmen des Ziels "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" zur Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und zur Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft (REACT-EU) - COM(2020) 451 final
... 7. Der Bundesrat stellt fest, dass die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Umsetzung der aktuell laufenden EU-Strukturfondsprogramme 2014 bis 2020 umfassend und grundlegend sind. Der Bundesrat begrüßt daher, dass auch die Kommission dies betont und die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie konsequenterweise als "force majeure" im Rahmen verschiedener Regelungen der Strukturfonds-Verordnungen anerkennt. Im geänderten Kommissionsvorschlag zur sogenannten Dachverordnung für die nächste Förderperiode heißt es in der Begründung wörtlich:
Drucksache 92/20
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Europameisterschaft 2020
... Die Durchführung von öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Europameisterschaft 2020 als internationale Sportveranstaltung von herausragender Bedeutung, deren Spiele bis in die Nachtstunden nach 22 Uhr hineinreichen, ist in Abhängigkeit von örtlichen Verhältnissen gefährdet, sofern die für die Nachtstunden im Vollzug zugrunde gelegten Lärmschutzanforderungen nicht eingehalten werden können. Mit dem Erlass einer Bundes-Verordnung soll die Durchführbarkeit von öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Europameisterschaft 2020, an denen ein herausragendes öffentliches Interesse besteht, bundesweit gewährleistet werden. Die Verordnung entspricht weitgehend den seinerzeit für die Fußball-Weltmeisterschaften 2006, 2010, 2014 und 2018 und die Fußball-Europameisterschaften 2008 und 2016 erlassenen Verordnungen, mit denen bereits analoge, auf die Dauer der seinerzeitigen Veranstaltungen befristete Ausnahmeregelungen getroffen worden waren.
Drucksache 348/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Anpassung der Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19-Ausgleichszahlungs-Anpassungs-Verordnung - AusglZAV )
Verordnung zur Anpassung der Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19-Ausgleichszahlungs-Anpassungs-Verordnung -
Drucksache 313/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 in Bezug auf außerordentliche zusätzliche Mittel und Durchführungsbestimmungen im Rahmen des Ziels "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" zur Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und zur Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft (REACT-EU) - COM(2020) 451 final
... 7. Der Bundesrat stellt fest, dass die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Umsetzung der aktuell laufenden EU-Strukturfondsprogramme 2014 bis 2020 umfassend und grundlegend sind. Der Bundesrat begrüßt daher, dass auch die Kommission dies betont und die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie konsequenterweise als "force majeure" im Rahmen verschiedener Regelungen der Strukturfonds-Verordnungen anerkennt. Im geänderten Kommissionsvorschlag zur sogenannten Dachverordnung für die nächste Förderperiode heißt es in der Begründung wörtlich:
Drucksache 33/20
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen
... a) In Absatz 1 werden im einleitenden Satzteil die Wörter "Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 504/2008 der Kommission vom 6. Juni 2008 zur Umsetzung der Richtlinien 90/426/EWG und 90/427/EWG des Rates in Bezug auf Methoden zur Identifizierung von Equiden (ABl. L 149 vom 7.6.2008, S. 3)" durch die Wörter "Artikel 18 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/262 der Kommission vom 17. Februar 2015 zur Festlegung von Vorschriften gemäß den Richtlinien 90/427/EWG und 2009/156/EG des Rates in Bezug auf die Methoden zur Identifizierung von Equiden (Equidenpass-Verordnung) (ABl. L 59 vom 3.3.2015, S. 1)" ersetzt.
Drucksache 348/20
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Verordnung zur Anpassung der Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19-Ausgleichszahlungs-Anpassungs-Verordnung - AusglZAV )
Verordnung zur Anpassung der Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19-Ausgleichszahlungs-Anpassungs-Verordnung -
Drucksache 88/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
... (4) In § 4 Absatz 3 Satz 3 der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2644) werden die Wörter "§ 26 Absatz 3 bis 5" durch die Wörter "§ 26 Absatz 2 bis 4" ersetzt.
Drucksache 252/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweite Verordnung zur Änderung der CRS-Ausdehnungs-verordnung
Zweite Verordnung zur Änderung der CRS-Ausdehnungs-verordnung
Drucksache 442/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Kostenvorschriften im Bereich der Entsorgung radioaktiver Abfälle sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
... Zwar verweist § 75 StrlSchG darauf, dass § 12b des Atomgesetzes und die Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung anzuwenden sind. Mit der Ergänzung ist die Kette der Verweise vom Strahlenschutzgesetz auf das Atomgesetz und der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung auf das Atomgesetz jedoch vollständig.
Drucksache 33/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen
... 2. die Ziffern des Codes im Sinne des Artikels 2 Buchstabe n der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/262 der Kommission vom 17. Februar 2015 zur Festlegung von Vorschriften gemäß den Richtlinien 90/427/EWG und 2009/156/EG des Rates in Bezug auf die Methoden zur Identifizierung von Equiden (Equidenpass-Verordnung) (ABl. L 59 vom 3.3.2015, S. 1),
Drucksache 97/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gestaltung der digitalen Zukunft Europas - COM(2020) 67 final
... - Überarbeitung der eIDAS-Verordnung, um ihre Wirksamkeit zu verbessern, ihre Vorteile auf den privaten Sektor auszuweiten und vertrauenswürdige digitale Identitäten für alle Europäer zu fördern (4. Quartal 2020);
Mitteilung
1. Einleitung
2. Vision und Ziele
A. Technologie im Dienste der Menschen
B. Eine faire und wettbewerbsfähige Wirtschaft
C. Eine offene, demokratische und nachhaltige Gesellschaft
3. Die internationale Dimension - Europa als globaler Akteur
4. Fazit
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Drucksache 484/20
Verordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Verordnung zur weiteren Verlängerung der zulässigen Befristungsdauer nach § 2 Absatz 1 des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (WissZeitVG-Befristungsdauer-Verlängerungs-Verordnung - WissBdVV )
Verordnung zur weiteren Verlängerung der zulässigen Befristungsdauer nach § 2 Absatz 1 des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (WissZeitVG-Befristungsdauer-Verlängerungs-Verordnung -
Drucksache 139/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, die Europäische Investitionsbank und die Euro-Gruppe: Die koordinierte wirtschaftliche Reaktion auf die COVID-19-Pandemie - COM(2020) 112 final
... - Fünftens ist ergänzend eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen möglich, etwa im Rahmen der Deminimis-Verordnung5 und der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung6‚ die von den Mitgliedstaaten ebenfalls sofort und ohne Einschaltung der Kommission getroffen werden können.
Drucksache 348/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Anpassung der Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19-Ausgleichszahlungs-Anpassungs-Verordnung - AusglZAV )
Verordnung zur Anpassung der Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19-Ausgleichszahlungs-Anpassungs-Verordnung -
Drucksache 33/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen
... 2. die Ziffern des Codes im Sinne des Artikels 2 Buchstabe n der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/262 der Kommission vom 17. Februar 2015 zur Festlegung von Vorschriften gemäß den Richtlinien 90/427/EWG und 2009/156/EG des Rates in Bezug auf die Methoden zur Identifizierung von Equiden (Equidenpass-Verordnung) (ABl. L 59 vom 3.3.2015, S. 1),
Drucksache 348/2/20
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Verordnung zur Anpassung der Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19-Ausgleichszahlungs-Anpassungs-Verordnung - AusglZAV )
Verordnung zur Anpassung der Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19-Ausgleichszahlungs-Anpassungs-Verordnung -
Drucksache 351/1/20
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS \-Verordnung)
... "Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (In-VeKoS-Verordnung) und der
Zur Überschrift, Eingangsformel, zu Artikel 1a - neu - § 24 Absatz 4 Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung Artikel 1b - neu - Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 1a
Artikel 1b
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
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Drucksache 528/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz - KHZG )
... der Sozialversicherungsträger geltenden Vorschriften entsprechend. Das Bundesamt für Soziale Sicherung kann nähere Bestimmungen zur Durchführung des Förderverfahrens und zur Übermittlung der nach § 22 Absatz 2 der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung vorzulegenden Unterlagen in einem einheitlichen Format oder in einer maschinell auswertbaren Form treffen.
Drucksache 275/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der Bundeswehrfachschulprüfungs-verordnung
Verordnung zur Änderung der Bundeswehrfachschulprüfungs-verordnung
Drucksache 553/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung
... (5) Die Forschungszulage kann für den Teil der Bemessungsgrundlage, der auf Aufwendungen im Sinne des § 3 Absatz 3 entfällt, nur gewährt werden, soweit die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Deminimis-Beihilfen (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 1) (Deminimis-Verordnung) in der jeweils geltenden Fassung eingehalten sind. Unter anderem darf hiernach der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen gewährten Deminimis-Beihilfe in einem Zeitraum von drei Veranlagungszeiträumen maximal 200 000 Euro nicht übersteigen. Bei dieser Höchstgrenze sind auch andere in diesem Zeitraum an das Unternehmen gewährte Deminimis-Beihilfen gleich welcher Art und Zielsetzung zu berücksichtigen. Die Forschungszulage kann insoweit erst gewährt werden, wenn der Anspruchsberechtige in geeigneter Weise den Nachweis erbracht hat, in welcher Höhe ihm in den beiden vorangegangenen sowie im laufenden Veranlagungszeitraum Deminimis-Beihilfen gewährt worden sind, für die die vorliegende oder andere Deminimis-Verordnungen gelten, und nur soweit, wie die Voraussetzungen der Deminimis-Verordnung bei dem Unternehmen im Sinne der Deminimis-Verordnung eingehalten werden.
Drucksache 598/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
... In § 73b Absatz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 303-8, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3618) geändert worden ist, werden nach dem Wort "Dienstleistungs-Informations-Verordnung" die Wörter "und nach § 56 des Geldwäschegesetzes" eingefügt.
Drucksache 574/19
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften*)
Drucksache 611/19
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2019/1151 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) Nr. 2017/1132
im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht
... ("e-IDAS-Verordnung") anerkannt wird.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Bund
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Länder
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Artikel 2 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 3 Änderung des Beurkundungsgesetzes
§ 35a Beurkundung mittels Fernkommunikation
§ 40a Elektronische Beglaubigungen in Handelsregistersachen
Artikel 4 Änderung der Bundesnotarordnung
§ 10b Urkundstätigkeit nach § 35a und § 40a des Beurkundungsgesetzes
§ 78p Videokommunikationssystem für Verfahren nach § 35a und § 40a des Beurkundungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Personalausweisgesetzes
Artikel 6 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 7 Änderung des eID-Karte-Gesetzes
Artikel 8 Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
Artikel 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Online-Eintragung bei der Gründung von Gesellschaften
2. Online-Einreichung durch Gesellschaften
3. Eintragung von Zweigniederlassungen von Gesellschaften aus anderen Mitgliedstaaten
4. Anerkennung von Identifizierungsmitteln für die Zwecke von Onlineverfahren
II. Ziele und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Finanzielle Auswirkungen
2. Gesellschaftspolitischer Art
3. Gleichstellungspolitischer Art
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Zustimmungsbedürftigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 9
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Drucksache 491/19
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Dritte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... Bis zu dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Änderungs-Verordnung in 2019 ist dem KBA die Erteilung einer solchen ABE auf Grundlage der noch in 2018 durch die Bundesregierung ausgearbeiteten Prüf- und Nachweisvorschriften möglich.
Drucksache 108/19
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung und Effekte der Biokraftstoff -Nachhaltigkeitsverordnung respektive der Biomassestrom -Nachhaltigkeitsverordnung für den Berichtszeitraum 2015 bis 2016
... -Nachhaltigkeitsverordnung respektive der Biomassestrom-Nachhaltigkeits-verordnung vor.*
Drucksache 96/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... und (EU) Nr. 1337/2011 (im Folgenden: IFS-Verordnung) sowie die - Durchführungsverordnung (EU) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Abschnitt 4 Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschrift
§ 24 Einzelerhebungen
Unterabschnitt 2 Agrarstrukturerhebung
§ 25 Erhebungseinheiten
§ 26 Erhebungszeitraum
§ 27 Erhebungsart und Erhebungsmerkmale
§ 28 Berichtszeit
Unterabschnitt 3 Strukturerhebung der Forstbetriebe
§ 29 Erhebungseinheiten
§ 30 Periodizität
§ 31 Erhebungsart und Erhebungsmerkmale
§ 32 Berichtszeitpunkt
§ 33 Besondere Vorschrift zur Verwendung von Verwaltungsdaten
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 32
Zu § 33
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4672, BMEL: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
II.2. Umsetzung von EU-Recht
II.3. ‚One in one out‘-Regel
III. Ergebnis
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Drucksache 640/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweite Verordnung zur Änderung der CbCR-Ausdehnungs-verordnung
Zweite Verordnung zur Änderung der CbCR-Ausdehnungs-verordnung
Drucksache 655/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der europäische Grüne Deal - COM(2019) 640 final
... Überarbeitung der Århus-Verordnung und Planungs- und Genehmigungsverfahren von Verkehrsinfrastrukturprojekten
Drucksache 137/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Neuordnung des Rechts über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen
... selbst (vgl. § 26 Gentechnikgesetz) sowie ergänzend nach § 13 Absatz 4 (a.F. und n. F.) der Gentechniksicherheits-Verordnung zur Verfügung.
Drucksache 340/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweite Verordnung zur Änderung der Finanzanlagenvermittlungs-verordnung
Zweite Verordnung zur Änderung der Finanzanlagenvermittlungs-verordnung
Drucksache 304/19
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Beschluss des Bundesrates zum Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
... Vorgaben zur Barrierefreiheit von De-Mail sind in der Technischen Richtlinie des BSI zu De-Mail festgehalten (vgl. Abschnitt 7.3 der TR-01201 De-Mail, Hauptdokument). Danach sind die graphischen Oberflächen von De-Mail-Webanwendungen so zu gestalten, dass sie sich durch eine einfache Bedienung auszeichnen und die Darstellung der Daten und Funktionen übersichtlich ist. Die Basisfunktionalität muss innerhalb der Darstellung der Anwendung deutlich erkennbar sein. Die Gestaltung der Web-Oberflächen von De-Mail sollte entsprechend den Gesetzgebungen zur Barrierefreiheit vorgenommen werden. Damit erfüllen die De-Mail-Diensteanbieter auch die Anforderungen gem. Art. 15 eIDAS-Verordnung:
Drucksache 398/19
... Die Änderung der EMAS-Verordnung vom Jahr 2018 betrifft die Umweltberichterstattung nach Anhang IV, die auf den Erfahrungen mit der letzten Novelle der EMAS-Verordnung 2010 basiert. Folgerichtig zur vorhergehenden Anpassung von Anhang I und II wurden hier die Anforderungen an die Darstellung des Kontextes der Organisation präzisiert. Zusätzlich wurde die Option eröffnet, dass Organisationen der Umwelterklärung zusätzliche sachdienliche Informationen im Zusammenhang mit ihren Tätigkeiten, Produkten und Dienstleistungen oder mit der Einhaltung spezifischer Anforderungen beifügen. Besonders darauf hingewiesen wird, dass sämtliche Angaben in der Umwelterklärung durch den Umweltgutachter validiert werden müssen.
A. Problem und Ziel
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Umweltauditgesetzes
Artikel 2 Änderung des Atomgesetzes
§ 21c Öffentlichrechtlicher Vertrag
Artikel 3 Änderung des Standortauswahlgesetzes
Artikel 4 Änderung der Endlagervorausleistungsverordnung
Artikel 5 Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit
Artikel 6 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 7 Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Artikel 8 Änderung der Kostenverordnung zum Atomgesetz und zum Strahlenschutzgesetz
Artikel 9 Änderung des Entsorgungsübergangsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Transparenzgesetzes
Artikel 11 Änderung des Strahlenschutzgesetzes
Artikel 12 Änderung des Verkehrsleistungsgesetzes
Artikel 13 Änderung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes
Artikel 14 Änderungen der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
Artikel 15 Änderung der Gefahrgutkostenverordnung
Artikel 16 Änderung der Gefahrgutverordnung See
Artikel 17 Änderung des Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes und zur Änderung weiterer chemikalienrechtlicher Vorschriften
Artikel 18 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
4 Länder
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
7. KMU-Test
Vl. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
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Drucksache 423/18
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts
... Artikel 15 Änderung der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung
Drucksache 133/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Analgetika-Warnhinweis-Verordnung (AnalgetikaWarnHV)
Analgetika-Warnhinweis-Verordnung (AnalgetikaWarnHV)
Drucksache 607/18
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus
... (5) Die Sonderabschreibungen nach Absatz 1 werden nur gewährt, soweit die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 1, De-minimis-Verordnung) in der jeweils geltenden Fassung eingehalten sind. Unter anderem darf hiernach der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfe in einem Zeitraum von drei Veranlagungszeiträumen 200 000 Euro nicht übersteigen. Bei dieser Höchstgrenze sind auch andere in diesem Zeitraum an das Unternehmen gewährte De-minimis-Beihilfen gleich welcher Art und Zielsetzung zu berücksichtigen. Die Sonderabschreibungen werden erst gewährt, wenn der Anspruchsberechtige in geeigneter Weise den Nachweis erbracht hat, in welcher Höhe ihm in den beiden vorangegangenen sowie im laufenden Veranlagungszeitraum De-minimis-Beihilfen gewährt worden sind, für die die vorliegende oder andere De-minimis-Verordnungen gelten, und nur soweit, wie die Voraussetzungen der De-minimis-Verordnung bei dem Unternehmen im Sinne der De-minimis-Verordnung eingehalten werden."
Drucksache 607/2/18
Antrag des Freistaates Bayern
Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus Punkt 11 der 973. Sitzung des Bundesrates am 14. Dezember 2018
... 2. Der Bundesrat gibt zu bedenken, dass die Bauwirtschaft aufgrund der zu Beginn des Jahres 2022 bereits wieder auslaufenden steuerlichen Förderung kurzfristig kaum zusätzliche Kapazitäten schaffen kann und wird. Investitionen in den Mietwohnungsbau müssen über einen längeren Zeitraum verstetigt werden. Dann besteht für die Bauwirtschaft der erforderliche wirtschaftliche Anreiz, Personal- und Maschinenkapazitäten auszubauen und zu erhalten. Um dieses Ziel zu erreichen, hält es der Bundesrat für erforderlich, bereits jetzt eine Anschlussregelung für bessere steuerliche Rahmenbedingungen für Mietwohnungsbau-Investitionen zu schaffen. Denn nur wenn es gelingt, die Bautätigkeit nachhaltig auf hohem Niveau zu halten, kann sich die schwierige Situation auf den Wohnungsmärkten spürbar entspannen. Geeignet ist dabei die dauerhafte Einführung einer degressiven Abschreibung für den Mietwohnungsneubau, die dann - unbeschadet anderweitiger im Einzelfall anzuwendender beihilferechtlicher Vorgaben - jedenfalls auch ohne das enge Korsett der De-Minimis-Verordnung umsetzbar wäre.
Drucksache 470/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus
... Der Bundesrat misst diesem Aspekt eine erhebliche Bedeutung bei, da aufgrund der Beschränkung auf den von der De-minimis-Verordnung gesteckten Rahmen Wohnungsunternehmen weitgehend von der Sonderabschreibung ausgeschlossen werden. Dies droht die Erfolgsbilanz der Förderung erheblich zu schmälern. Darüber hinaus werden den Steuerpflichtigen durch die notwendige Nachweisführung über die erhaltenen De-minimis-Beihilfen erhebliche Bürokratiekosten aufgebürdet. In der Konsequenz daraus entsteht für die Finanzverwaltungen der Länder ein im Zeitverlauf steigender Überwachungs-und Kontrollaufwand.
Drucksache 302/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 767/2008, der Verordnung (EG) Nr. 810/2009, der Verordnung (EU) Nr. 2017/2226, der Verordnung (EU) Nr. 2016/399, der Verordnung (EU) Nr. 2018/XX [Interoperabilitäts-Verordnung] und der Entscheidung 2004/512/EG sowie zur Aufhebung des Beschlusses 2008/633/JI des Rates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 767/2008, der Verordnung (EG) Nr. 810/2009, der Verordnung (EU) Nr. 2017/2226, der Verordnung (EU) Nr. 2016/399, der Verordnung (EU) Nr. 2018/XX [Interoperabilitäts-Verordnung] und der Entscheidung 2004/512/EG sowie zur Aufhebung des Beschlusses 2008/633/JI des Rates
Drucksache 312/18
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze
... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchs-verordnung) und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinien 2003/124/EG, 2003/125/EG und 2004/72/EG der Kommission (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 1; L 287 vom 21.10.2016, S. 320; L 306 vom 15.11.2016, S. 43; L 348 vom 21.12.2016, S. 83), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr.
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