4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"SCE-Verordnung"
Drucksache 248/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht und im Recht der Europäischen Gesellschaft (SE) und der Europäischen Genossenschaft (SCE)
... Die Abhaltung von Haupt- und Generalversammlungen ist von wesentlicher Bedeutung, um sicherzustellen, dass gesetzlich vorgeschriebene oder wirtschaftlich notwendige Entscheidungen, die sich auf das Unternehmen selbst, seine Gesellschafter und Dritte auswirken, rechtzeitig getroffen werden. Da die durch die COVID-19-Pandemie bedingten außergewöhnlichen Umstände nicht der Kontrolle von SE, SCE oder der Mitgliedstaaten unterliegen, sieht dieser Vorschlag eine unionsweit geltende befristete Abweichung von der in Artikel 54 der SE-Verordnung und Artikel 54 der SCE-Verordnung vorgeschriebenen Frist vor. Diese befristete Ausnahmeregelung sollte es den SE und den SCE gestatten, ihre Hauptbzw. Generalversammlung binnen 12 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres, spätestens jedoch am 31. Dezember 2020, abzuhalten. Diese befristete Ausnahmeregelung ist notwendig, damit die SE und SCE die notwendigen Vorbereitungen für ihre Haupt- bzw. Generalversammlungen treffen können und damit in Bezug auf die Erfüllung der in der SE-Verordnung und der SCE-Verordnung festgelegten Verpflichtungen Rechtssicherheit geschaffen wird.
Artikel 1a Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates über befristete Maßnahmen in Bezug auf die Hauptversammlungen Europäischer Gesellschaften (SE) und die Generalversammlungen Europäischer Genossenschaften (SCE)
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Befristete Maßnahme in Bezug auf die Hauptversammlungen Europäischer Gesellschaften (SE)
Artikel 2 Befristete Maßnahme in Bezug auf die Generalversammlungen Europäischer
Artikel 3 Inkrafttreten
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Drucksache 74/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Statut der Europäischen Stiftung (FE) - COM(2012) 35 final
... 14. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass in die Verordnung des Rates über das Statut der FE ein obligatorischer Gleichlauf von Satzungs- und Verwaltungssitz aufzunehmen ist. Artikel 35 des Verordnungsvorschlags sieht nur vor, dass die FE ihren Satzungssitz und ihre Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung in der EU haben muss; weitere Vorgaben werden nicht gemacht. Der Verordnungsvorschlag steht damit in Widerspruch zu den bislang eingeführten europäischen Gesellschaftsformen. Die Europäische Gesellschaft (Artikel 7 SE-Verordnung), die Europäische Genossenschaft (Artikel 6 SCE-Verordnung) und die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (Artikel 12 EWIV-Verordnung) erfordern zwingend, dass der Sitz der Gesellschaft innerhalb der EU liegt und sich am Sitz auch die Hauptverwaltung befindet.
Drucksache 74/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Statut der Europäischen Stiftung (FE) COM(2012) 35 final
... 20. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass in die Verordnung des Rates über das Statut der FE ein obligatorischer Gleichlauf von Satzungs- und Verwaltungssitz aufzunehmen ist. Artikel 35 des Verordnungsvorschlags sieht nur vor, dass die FE ihren Satzungssitz und ihre Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung in der EU haben muss; weitere Vorgaben werden nicht gemacht. Der Verordnungsvorschlag steht damit in Widerspruch zu den bislang eingeführten europäischen Gesellschaftsformen. Die Europäische Gesellschaft (Artikel 7 SE-Verordnung), die Europäische Genossenschaft (Artikel 6 SCE-Verordnung) und die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (Artikel 12 EWIV-Verordnung) erfordern zwingend, dass der Sitz der Gesellschaft innerhalb der EU liegt und sich am Sitz auch die Hauptverwaltung befindet.
Zu den einzelnen Bestimmungen:
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Drucksache 542/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
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