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3 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schiffspersonalverordnung"


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Drucksache 604/16

... � 13 erh�lt die �berschrift "Datei �ber Bef�higungszeugnisse und sonstige Bef�higungsnachweise", womit im Vergleich zum bisherigen "Register" schon in der �berschrift verdeutlicht werden soll, dass der Bestand an sachlich zusammengeh�renden Bef�higungsdokumenten in einer elektronischen Datenbank vorgehalten werden kann. Der Begriff "Bef�higungszeugnisse" wird verstanden als Verk�rperung der Fahrerlaubnis im Sinne der Binnenschifferpatentverordnung und der entsprechenden Patente nach der Schiffspersonalverordnung-Rhein, die den Begriff "Fahrerlaubnis" nicht enth�lt. Der Begriff "Bef�higungsnachweise" ist im Folgenden weiter zu verstehen. Darunter fallen auch sonstige Berechtigungen (z.B. Radarpatent, Radarzeugnis), Sachkundenachweise und Zusatzqualifikationen (z.B. Streckenzeugnisse). Nicht erfasst werden die Bef�higungsnachweise des Gefahrgutrechts (Bescheinigungen �ber die besonderen Kenntnisse des Europ�ischen �bereinkommens �ber die Bef�rderung gef�hrlicher G�ter auf Binnenwasserstra�en (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 604/16




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

� 3c
Angleichung der Wettbewerbsbedingungen.

� 3d
Berufszulassung von Unternehmern.

� 8
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten im Binnenschiffsverkehr

� 13
Datei �ber Bef�higungszeugnisse und sonstige Bef�higungsnachweise

Artikel 2

Artikel 3

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt und Ziel des Gesetzes

II. Gesetzgebungszust�ndigkeit

III. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

VI. Erf�llungsaufwand

1. B�rgerinnen und B�rger

2. Wirtschaft

3. Verwaltung

Weitere Kosten

4 Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu den einzelnen Vorschriften:

Artikel 1

Zu � 1

Zu � 2

Zu � 3

Zu � 3a

Zu � 3c

Zu � 3d

Zu � 3e

Zu � 6

Zu � 6a

Zu � 7

Zu � 8

Zu � 8

Zu � 11

Zu � 13

Zu � 14

Artikel 2

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3492, BMVI: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur �nderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erf�llungsaufwand:

5 Wirtschaft

Verwaltung WSV :


 
 
 


Drucksache 138/16

... (2) Die nicht in den Geltungsbereich der Richtlinien 91/672/EWG und 96/50/EG fallenden Anforderungen f�r den Rhein befahrende Besatzungsmitglieder werden von der Zentralkommission f�r die Rheinschifffahrt (ZKR) gem�� der Schiffspersonalverordnung-Rhein im Rahmen der Revidierten Rheinschifffahrtsakte festgelegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 138/16




Begr�ndung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gr�nde und Ziele des Vorschlags

1.2. Koh�renz mit bestehenden Ma�nahmen in diesem Bereich

1.3. Koh�renz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarit�t und Verh�ltnism�ssigkeit

2.1. Rechtsgrundlage

2.2. Subsidiarit�t

2.3. Verh�ltnism��igkeit

2.4. Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessentr�ger und der Folgenabsch�tzung

3.1. Expost-Bewertung/Eignungspr�fungen bestehender Rechtsvorschriften

3.2. Konsultation der Interessentr�ger

3.3. Folgenabsch�tzung

3.4. Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. FAKULTATIVE Angaben

5.1. Regelungen in Bezug auf die Beobachtung, die Bewertung und die Berichterstattung

5.2. Erl�uternde Dokumente

Vorschlag

Kapitel 1
Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
Unionsbef�higungszeugnisse

Artikel 4
Verpflichtung der Mitglieder einer Decksmannschaft zum Mitf�hren eines Unionsbef�higungszeugnisses

Artikel 5
Verpflichtung zum Mitf�hren eines Unionsbef�higungszeugnisses bei besonderen T�tigkeiten

Artikel 6
Verpflichtung f�r Schiffsf�hrer zum Besitz besonderer Zulassungen

Artikel 7
Klassifizierung von Binnenwasserstra�en mit maritimem Charakter

Artikel 8
Binnenwasserstra�enabschnitte mit besonderen Risiken

Artikel 9
Anerkennung

Kapitel 3
NACHWEIS von BERUFSQUALIFIKATIONEN

Abschnitt I
Verfahren f�r die Ausstellung von Unionsbef�higungszeugnissen und besonderen Zulassungen

Artikel 10
Ausstellung und G�ltigkeit von Unionsbef�higungszeugnissen

Artikel 11
Ausstellung von besonderen Zulassungen f�r Schiffsf�hrer

Artikel 12
Verl�ngerung von Unionsbef�higungszeugnissen

Artikel 13
Entzug von Unionsbef�higungszeugnissen und besonderen Zulassungen

Abschnitt II
Bef�higungen

Artikel 14
Anforderungen f�r Bef�higungen

Artikel 15
Beurteilung der Bef�higung

Artikel 16
Pr�fung unter der Zust�ndigkeit einer Verwaltungsbeh�rde

Artikel 17
Zulassung von Ausbildungsprogrammen

Artikel 18
Beurteilung der Bef�higung in Bezug auf besondere Risiken

Artikel 19
Einsatz von Simulatoren

Abschnitt III
Fahrzeiten und medizinische Tauglichkeit

Artikel 20
Schifferdienstbuch und Bordbuch

Artikel 21
Medizinische Tauglichkeit

Kapitel 4
VERWALTUNGSBESTIMMUNGEN

Artikel 22
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 23
Register

Artikel 24
Zust�ndige Beh�rden

Artikel 25
�berwachung

Artikel 26
Evaluierung

Artikel 27
Bek�mpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Praktiken

Artikel 28
Sanktionen

Kapitel 5
Schlussbestimmungen

Artikel 29
Aus�bung der Befugnis�bertragung

Artikel 30
Ausschuss

Artikel 31
�berpr�fung

Artikel 32
Schrittweise Einf�hrung

Artikel 33
Aufhebung

Artikel 34
�bergangsbestimmungen

Artikel 35
Umsetzung

Artikel 36
Inkrafttreten

Artikel 37
Adressaten

ANH�NGE zur Richtlinie des Europ�ischen Parlaments und des Rates �ber die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/50/EG des Rates und der Richtlinie 91/672/EWG des Rates

Anhang I
Mindestanforderungen in Bezug auf Alter, Einhaltung der Verwaltungsvorschriften, Bef�higung und Fahrzeiten

1. BEF�HIGUNGEN von MITGLIEDERN einer DECKSMANNSCHAFT auf dem EINSTIEGSNIVEAU

1.1. Mindestanforderungen f�r Bef�higungszeugnisse f�r Decksleute

1.2. Mindestanforderungen f�r Bef�higungszeugnisse f�r Auszubildende

2. BEF�HIGUNGEN f�r MITGLIEDER einer DECKSMANNSCHAFT auf der BETRIEBSEBENE

2.1. Mindestanforderungen f�r Bef�higungszeugnisse f�r Matrosen

2.2. Mindestanforderungen f�r Bef�higungszeugnisse f�r Vollmatrosen

2.3. Mindestanforderungen f�r Bef�higungszeugnisse f�r Steuerleute

3. BEF�HIGUNGEN f�r MITGLIEDER einer DECKSMANNSCHAFT auf der F�HRUNGSEBENE

3.1. Mindestanforderungen f�r Unionsbef�higungszeugnisse f�r Schiffsf�hrer Unionsschiffsf�hrerpatente

3.2. Anforderungen f�r besondere Zulassungen f�r das Schiffsf�hrerbef�higungszeugnis Schiffsf�hrerpatent

3.2.1. Wasserstra�en mit maritimem Charakter

3.2.2. Radar

3.2.3. Als Brennstoff verwendetes Fl�ssigerdgas Jeder Bewerber muss

3.2.4. Gro�verb�nde

4. BEF�HIGUNGEN f�r besondere T�tigkeiten

4.1. Sachkundiger f�r die Fahrgastschifffahrt

4.2. Sachkundiger f�r die Verwendung von Fl�ssigerdgas LNG als Brennstoff

Anhang II
Grundlegende Anforderungen an die Bef�higung

1. GRUNDLEGENDE BEF�HIGUNGSANFORDERUNGEN auf der BETRIEBSEBENE

1.1. Navigation

1.2. Schiffsbetrieb

1.3. Ladungsumschlag, Ladungsstauung und Fahrgastbef�rderung

1.4. Schiffsbetriebstechnik und Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik

1.5. Wartung und Instandsetzung

1.6. Kommunikation

1.7. Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz

2. GRUNDLEGENDE BEF�HIGUNGSANFORDERUNGEN auf der F�HRUNGSEBENE

2.1. Navigation

2.2. Schiffsbetrieb

2.3. Ladungsumschlag, Ladungsstauung und Fahrgastbef�rderung

2.4. Schiffsbetriebstechnik und Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik

2.5. Wartung und Instandsetzung

2.6. Kommunikation

2.7. Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz

3. GRUNDLEGENDE BEF�HIGUNGSANFORDERUNGEN f�r besondere ZULASSUNGEN

3.1. Befahren von Wasserstra�en mit maritimem Charakter

3.2. Radarnavigation

4. GRUNDLEGENDE BEF�HIGUNGSANFORDERUNGEN f�r besondere T�tigkeiten

4.1. Sachkundige f�r die Fahrgastschifffahrt

4.2. Sachkundige f�r die Verwendung von Fl�ssigerdgas LNG als Brennstoff

Anhang III
Grundlegende Anforderungen an die medizinische Tauglichkeit


 
 
 


Drucksache 303/14

... 21. Gem�� der Schiffspersonalverordnung-Rhein darf die Fahrzeit eines Schiffes, das in der Betriebsform A1 eingesetzt wird, maximal 14 Stunden/Tag ohne Unterbrechung betragen; Betriebsform A2 bedeutet, dass das Schiff maximal 18 Stunden/Tag ohne Unterbrechung betrieben wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 303/14




Vorschlag

Begr�ndung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Zweck

1.2. Geltende Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Vorschlag

1.3. Allgemeiner Kontext

1.4. �bereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und ANALYSEPAPIER

2.1. Konsultation der Interessentr�ger

2.2. Analysepapier

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2 Analyse der Vereinbarung

3.2.1 Repr�sentativit�t der Vertragsparteien und ihres Mandats

3.2.2 Rechtm��igkeit der Vereinbarungsklauseln

3.3 Subsidiarit�t und Verh�ltnism��igkeit

3.4 Wahl der Instrumente

3.5 Unterrichtung des Europ�ischen Parlaments

3.6 Inhalt des Vorschlags

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3 bis 6

3.7 Ausf�hrliche Erl�uterung der Bestimmungen im Anhang des Vorschlags

Paragraph 1 Geltungsbereich

Paragraph 2 Begriffsbestimmungen

Paragraph 3 Arbeitszeit und Bezugszeitraum

Paragraph 4 T�gliche und w�chentliche Arbeitszeit

Paragraph 5 Arbeits- und Ruhetage

Paragraph 6 Saisonarbeit in der Fahrgastschifffahrt

Paragraph 7 Ruhezeiten

Paragraph 8 Ruhepause

Paragraph 9 H�chstarbeitszeit w�hrend der Nachtzeit

Paragraph 10 Jahresurlaub

Paragraph 11 Jugendschutz

Paragraph 12 Kontrolle

Paragraph 13 Notf�lle

Paragraph 14 Untersuchung des Gesundheitszustandes

Paragraph 15 Sicherheits- und Gesundheitsschutz

Paragraph 16 Arbeitsrhythmus

Paragraph 17 Schlussbestimmungen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. zus�tzliche Informationen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Anhang
Europ�ische Vereinbarung �ber die Regelung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt des Vorschlags f�r eine Richtlinie des Rates zur Durchf�hrung der von der Europ�ischen Binnenschifffahrts Union (EBU), der Europ�ischen Schifferorganisation (ESO) und der Europ�ischen TransportarbeiterF�deration (ETF) geschlossenen Europ�ischen Vereinbarung �ber die Regelung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt

Anhang

Paragraf 1 Geltungsbereich

Paragraf 2 Begriffsbestimmungen

Paragraf 3 Arbeitszeit und Bezugszeitraum

Paragraf 4 T�gliche und w�chentliche Arbeitszeit

Paragraf 5 Arbeits- und Ruhetage

Paragraf 6 Saisonarbeit in der Fahrgastschifffahrt

Paragraf 7 Ruhezeiten

Paragraf 8 Ruhepause

Paragraf 9 H�chstarbeitszeit w�hrend der Nachtzeit

Paragraf 10 Jahresurlaub

Paragraf 11 Jugendschutz

Paragraf 12 Kontrolle

Paragraf 13 Notf�lle

Paragraf 14 Untersuchung des Gesundheitszustandes

Paragraf 15 Sicherheits- und Gesundheitsschutz

Paragraf 16 Arbeitsrhythmus

Paragraf 17 Schlussbestimmungen


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.