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"Stoffrichtlinie"
Drucksache 578/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Verpackungsgesetzes
... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (Einwegkunststoffrichtlinie), die in ihren wesentlichen Teilen bis zum 3. Juli 2021 in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss.
Drucksache 578/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Verpackungsgesetzes
... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (Einwegkunststoffrichtlinie), die in ihren wesentlichen Teilen bis zum 3. Juli 2021 in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss.
Drucksache 340/15
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien
... /EWG (Stoffrichtlinie) sowie den Anhängen II und III der Richtlinie
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsangaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung
1. Begriffsbestimmungen
2. Bewertung und Einstufung
2.2.5.1 Verordnung EG Nr. 1272/2008/EG, Anhang VI, die in Ziffer 1.1.3.1 genannten
3. Abfallverzeichnis
Artikel 2 Änderung der Deponieverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Ausgangslage auf EU-Ebene
2. Ausgangslage auf nationaler Ebene
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
III. Alternativen
IV. Gleichstellung von Frauen und Männern
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VI. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VIII. Erfüllungsaufwand
1. Gesamtergebnis
2. Vorgaben / Prozesse der Verordnung
a Vorgaben
b Prozesse
3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Zu Nummer 1
a Änderung des Anhangs III der Abfallrahmenrichtlinie
b Einführung neuer Abfallarten
Erfüllungsaufwand bei der Änderung der immissionsschutzrechtlichen Anlagengenehmigung
Erfüllungsaufwand bei der Änderung der abfallrechtlichen Anlagenzulassung Deponien
Erfüllungsaufwand zur Änderung der Beförderungserlaubnisse für gefährliche Abfälle
Erfüllungsaufwand im abfallrechtlichen Nachweisverfahren
Zu Nummer 2
Zu den Nummer n
Zu Nummer 6
5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Zu Nummer 1
Zur Nummer 2 Umstellung behördlicher Entscheidungen
Zu den Nummer n
Zu Nummer 7
IX. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3297: Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
3 Erfüllungsaufwand
1. Änderung der Einstufungskriterien
2. Einführung neuer Abfallarten
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Drucksache 400/14
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffe n
... /EG (Gefahrstoffrichtlinie) und
Drucksache 290/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Versicherung gegen Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Katastrophen COM(2013) 213 final
... Die Kohlenwasserstoffrichtlinie 94/22/EG37 legt die Bedingungen für die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen fest. Die Richtlinie führt zudem objektive und nichtdiskriminierende Auflagen für die finanzielle Leistungsfähigkeit der Betreiber ein. In diesen Auflagen werden die allgemeinen Grundsätze dargelegt, um im Genehmigungsstadium den fairen Wettbewerb zu gewährleisten, ohne dass jedoch näher auf Risikomanagement, Sicherheit oder Umweltschutz eingegangen wird. Die Kommission hat daher weitere Auflagen für Risikomanagement, Umwelthaftung und die finanzielle Leistungsfähigkeit der Genehmigungsinhaber und Betreiber vorgeschlagen38.
Drucksache 171/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 92/58 /EWG, 92/85 /EWG, 94/33 /EG und 98/24 /EG des Rates sowie der Richtlinie 2004/37 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks ihrer Anpassung an die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 /EG über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen - COM(2013) 102 final
... /EWG ("Stoffrichtlinie") und
Drucksache 16/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste KOM (2011) 895 endg.
... Angesichts der Bewertungsergebnisse bleibt der Anwendungsbereich hinsichtlich der abgedeckten Sektoren weitgehend unverändert. Beschaffungen zum Zwecke der Exploration von Erdöl- und Erdgasvorkommen wurden allerdings aus dem Anwendungsbereich herausgenommen, da man zu der Einschätzung gelangt ist, dass dieser Sektor einem so starken Wettbewerbsdruck ausgesetzt ist, dass die durch die Richtlinie bewirkte Beschaffungsdisziplin nicht mehr erforderlich ist. Die Wettbewerbssituation in diesem Wirtschaftsbereich wurde im Zusammenhang mit vier verschiedenen Anträgen auf Gewährung einer Ausnahme nach dem derzeitigen Artikel 308 analysiert. In allen vier Fällen wurde festgestellt, dass es sich geografisch gesehen um einen weltweiten Markt handelt, was im Übrigen auch der etablierten Praxis in Fusionsfällen9 entspricht. Die Schlussfolgerung lautete in allen Fällen, dass die Konzentration auf dem Explorationsmarkt nicht hoch ist. Abgesehen von den staatlichen Unternehmen ist für den Markt die Beteiligung von internationalen, vertikal integrierten Privatunternehmen, den sogenannten "Super-Majors" (BP, ExxonMobil und Shell), sowie einer Anzahl so genannter "Majors" kennzeichnend, und der individuelle Marktanteil selbst der "Super-Majors" liegt deutlich unter einem Prozent. All dies führte regelmäßig zu der Schlussfolgerung, dass diese Faktoren ein Indiz dafür sind, dass die Tätigkeiten unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt sind; der Marktzugang wird zudem weiter liberalisiert durch die Bestimmungen der Kohlenwasserstoffrichtlinie10. Daher ist es angezeigt, die rechtliche Situation zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten (Vergabestellen, Mitgliedstaaten, Europäische Kommission, Europäisches Parlament und Rat) zu reduzieren, indem vermieden wird, dass der Erlass von Einzelentscheidungen gemäß Artikel 30 in Bezug auf jeden einzelnen der übrigen 23 Mitgliedstaaten notwendig wird.
Drucksache 677/09 (Beschluss)
... Kunststoffrichtlinie
Drucksache 677/1/09
... Kunststoffrichtlinie
Drucksache 473/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen sowie zur Änderung der Richtlinie 67/548 /EWG und der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (Band I und Band II mit Anhang I) KOM (2007) 355 endg.; Ratsdok. 11497/07
... Eine Neueinstufung aufgrund von GHS wird jedoch nicht aufgrund neuer Erkenntnisse bezüglich der Gefährlichkeit von Stoffen und Zubereitungen erfolgen, sondern stellt eine rein formale Umstellung der Systematik der Stoffrichtlinie
Drucksache 82/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für ein rauchfreies Europa: Strategieoptionen auf EU-Ebene KOM (2007) 27 endg.; Ratsdok. 5899/07
... /EWG des Rates vom 27. Juni 1967 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe (Schadstoffrichtlinie) unterlaufen werden.
Drucksache 473/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen sowie zur Änderung der Richtlinie 67/548 /EWG und der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 KOM (2007) 355 endg.; Ratsdok. 11497/07
... 5. Viele derzeit gültige Regelungen des Arbeits- und Umweltschutzes orientieren sich an den gefahrstoffrechtlichen Einstufungen der gehandhabten Stoffe und Zubereitungen (z.B. die Einstufung als Störfallanlage). Eine Neueinstufung aufgrund von GHS wird jedoch nicht aufgrund neuer Erkenntnisse bezüglich der Gefährlichkeit von Stoffen und Zubereitungen erfolgen, sondern stellt eine rein formale Umstellung der Systematik der Stoffrichtlinie
Drucksache 82/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für ein rauchfreies Europa: Strategieoptionen auf EU-Ebene KOM (2007) 27 endg.; Ratsdok. 5899/07
... /EWG des Rates vom 27. Juni 1967 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe (Schadstoffrichtlinie) unterlaufen werden.
Drucksache 82/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für ein rauchfreies Europa: Strategieoptionen auf EU-Ebene KOM (2007) 27 endg.; Ratsdok. 5899/07
... Bestimmte Komponenten von ETS (wie Arsen, 1,3-Butadien, Benzol und Propylenoxid) sind in Anhang 1 der Schadstoffrichtlinie (67/548/EWG)51 als krebserregend eingestuft. Die EU-Rechtsvorschriften über chemische
Drucksache 621/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Biokraftstoff quote durch Änderung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes und zur Änderung energie- und stromsteuerrechtlicher Vorschriften (Biokraftstoff quotengesetz - BioKraftQuG )
... en oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrssektor (ABl. EU (Nr.) L 123 S. 42; im folgenden Biokraftstoffrichtlinie). Nach Artikel 3 Abs. 1 Buchstabe a dieser Richtlinie sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass ein Mindestanteil an Biokraftstoffen und anderen erneuerbaren Kraftstoffen auf ihren Märkten in Verkehr gebracht wird; sie haben hierfür nationale Richtwerte festzulegen. Als Bezugswert für diese Richtwerte gilt nach Artikel 3 Abs. 1 Buchstabe b der Richtlinie, gemessen am Energieinhalt, ein Anteil von 5,75 % aller Otto- und Dieselkraftstoffe für den Verkehrssektor, die auf dem Markt des jeweiligen Mitgliedstaates bis zum 31. Dezember 2010 in Verkehr gebracht werden.
Drucksache 138/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften "Eine EU-Strategie für Biokraftstoff e " KOM (2006) 34 endg.; Ratsdok. 6153/06
... en von 5,75 Prozent verbindlich zu formulieren. Hierfür ist allerdings u. a. eine Änderung der EU-Kraftstoffrichtlinie erforderlich, die derzeit nur eine Beimischung von 5 Prozent erlaubt. Er begrüßt deshalb auch das Vorhaben der Kommission, in 2006 drei weitere Berichte - zur
Drucksache 138/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften "Eine EU-Strategie für Biokraftstoff e " KOM (2006) 34 endg.; Ratsdok. 6153/06
... en von 5,75 Prozent verbindlich zu formulieren. Hierfür ist allerdings u. a. eine Änderung der EU-Kraftstoffrichtlinie erforderlich, die derzeit nur eine Beimischung von 5 Prozent erlaubt. Er begrüßt deshalb auch das Vorhaben der Kommission, in 2006 drei weitere Berichte - zur
Drucksache 773/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 818. Sitzung des Bundesrates am 21. Dezember 2005
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Erzeugnisse KOM (2005) 457 endg.; Ratsdok. 13568/05
... /EWG (Explosivstoffrichtlinie) erfasst werden.
Drucksache 773/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Erzeugnisse KOM (2005) 457 endg.; Ratsdok. 13568/05
... /EWG (Explosivstoffrichtlinie) erfasst werden.
Drucksache 15/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetz es und anderer Vorschriften (3. SprengÄndG) ... /EWG (Explosivstoffrichtlinie) stellt das innergemeinschaftliche Verbringen unter Genehmigungsvorbehalt. Die Genehmigung wurde bisher formlos erteilt. Mit Entscheidung
Drucksache 985/04
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Verordnung über
das Europäische Abfallverzeichnis
(Abfallverzeichnis -Verordnung AVV) vom 10. Dezember 2001
Gefahrstoffrichtlinien herangezogen.
A. Zielsetzung
2 B.Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
1. Anwendungsbereich
2. Allgemeine Vorschriften
2.1 Abfallverzeichnis-Verordnung
2.2 Vorgaben der Europäischen Gemeinschaft für das Abfallverzeichnis
2.3 Wasserhaushaltsgesetz WHG
3. Gefahrenrelevante Eigenschaften und Gefährlichkeitsmerkmale
3.1 Gefahrenrelevante Eigenschaften nach der Richtlinie über gefährliche Abfälle
Tabelle
3.2 Gefährlichkeitsmerkmale
Tabelle
Tabelle
3.3 Erläuterungen zur Konkretisierung der gefahrenrelevanten Eigenschaften H1, H2, H9, H12, H13 und H14
Tabelle
Tabelle
4.1 Systematik der Zuordnung
4.2 Beurteilung von Abfällen aufgrund von relevanten gefährlichen Inhaltsstoffen
4.2.1 Gefahrenrelevanz der organischen Inhaltsstoffe
Tabelle
4.2.2 Gefahrenrelevanz von Metallverbindungen
4.2.3 Gefahrenrelevanz von FCKW
4.2.4 Gefahrenrelevanz von Asbest und künstlichen Mineralfasern KMF
Tabelle
5. Vorgaben zur Analytik
6. Referenzen
7. Inkrafttreten
Anhang I Liste der gefährlichen Abfallarten ohne Spiegeleinträge
Anhang II Liste der Spiegeleinträge
Anhang III Bestimmungswerte für die gefahrenrelevante Eigenschaft H13
Anhang V Konzentrationsgrenzen ausgewählter Metallverbindungen (Stoffeinstufung aus Anhang I der Stoffrichtlinie 7)
Anhang VI Vorgaben zur Untersuchung von Abfällen
1. Probenahme
1.1 Homogenität /Inhomogenität/Heterogenität
1.2 Anzahl der Proben und Probenmenge
2. Bestimmung der Parameter
2.1 Analytische Verfahren Feststoffe
2.2 Eluate
2.3 Bekanntmachungen sachverständiger Stellen
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Drucksache 985/1/04
Empfehlungen der Ausschüsse U- A - In - Wi 809. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2005
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis -Verordnung - AVV ) vom 10. Dezember 2001
... Bei der Bestimmung der gefahrenrelevanten Eigenschaften H7, H10 und H11 sind auch Stoffe zu berücksichtigen, die zwar noch nicht in Anhang I der Stoffrichtlinie aufgenommen sind, aber bereits entsprechend den Kriterien des Anhangs VI der Stoffrichtlinie bewertet und als krebserzeugend, fortpflanzungsschädigend und erbgutverändernd eingestuft sind. Bei der Bestimmung der Eigenschaft H7 sind auch Stoffe zu berücksichtigen, deren krebserzeugende Eigenschaft in der
1. Zu Nummer 3.2 Satz 5
2. Zu Nummer 3.3 H9 Satz 2
3. Zu Nummer 3.3 H9 Satz 4
4. Zu Nummer 3.3 H13 Satz 9 und 10 - neu -
5. Zu Nummer 4.2 Satz 2 und 3 und Nr. 4.2.1 PAK Satz 7
6. Zu Nummer 4.2 Satz 3 - neu - und 4 - neu -
7. Zu Nummer 4.2.1 LHKW Satz 2 und 3
8. Zu Nummer 4.2.1 PCB Satz 4 und Überschrift zu Tabelle 6
9. Zu Nummer 4.2.1 Tabelle 6
10. Zu Nummer 4.2.1 Persistente organische Schadstoffe POP - neu -
11. Zu Nummer 4.2.1 Kohlenwasserstoffe Satz 8 - neu -
12. Zu Nummer 4.2.3 Überschrift, Satz 1 und 2
13. Zu Anhang II Abfallschlüssel 16 02 13
14. Zu Anhang II Abfallschlüssel 17 01 06*, 17 05 03*, 17 05 05*, 17 05 07*, 17 08 01*, 17 09 03*, 19 01 11*
15. Zu Anhang II Abfallschlüssel 17 05 05*
16. Zu Anhang II Abfallschlüssel 17 06 03*
17. Zu Anhang VI Nr. 2.1 Tabelle
18. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten
19. Der federführende Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
20. Begründung
21. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf
22. Die Bundesregierung wird gebeten
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
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