A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
4 Bund
Länder und Gemeinden
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Fünfte Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften2
Artikel 1
Verordnung über die Erteilung der Fahrberechtigung an Triebfahrzeugführer sowie die Anerkennung von Personen und Stellen für Ausbildung und Prüfung (Triebfahrzeugführerscheinverordnung - TfV)
Erster Abschnitt
§ 1
Geltungsbereich
§ 2
Begriffsbestimmungen
§ 3
Fahrberechtigung
§ 4
Geografischer Geltungsbereich, ausstellende Stelle und Eigentum
Zweiter Abschnitt
§ 5
Voraussetzungen
§ 6
Ausbildung
§ 7
Prüfungen
§ 8
Erteilung des Triebfahrzeugführerscheins
§ 9
Ausstellung der Zusatzbescheinigung
Dritter Abschnitt
§ 10
Register der Triebfahrzeugführerscheine und Zusatzbescheinigungen
§ 11
Regelmäßige Überprüfungen
§ 12
Überwachung der Triebfahrzeugführer
§ 13
Beendigung oder Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses
Vierter Abschnitt
§ 14
Anerkennung von Personen und Stellen für die Ausbildung - Ausbildungsorganisation
§ 15
Anerkennung von Personen und Stellen für die Prüfung - Prüfungsorganisation
§ 16
Anerkennung von Ärzten und Psychologen
§ 17
Gemeinsame Bestimmungen für die Ausbildungs-, Prüfungs- und Überwachungsorganisation
§ 18
Rechts- und Fachaufsicht
Fünfter Abschnitt
§ 19
Kontrollen durch die zuständige Behörde
§ 20
Ordnungswidrigkeiten
Sechster Abschnitt
§ 21
Übergangsvorschriften
Anlage 1
(zu § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, § 5 Absatz 1 und § 8 Absatz 2 und 3) Gemeinschaftsmodell für den Triebfahrzeugführerschein
A. Anfertigung des Triebfahrzeugführerscheins
B. Gestaltung des Triebfahrzeugführerscheins
C. Nummerierung des Triebfahrzeugführerscheins
D. Gemeinschaftsmodell für den Triebfahrzeugführerschein
Anlage 2
(zu § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und § 5 Absatz 2) Gemeinschaftsmodell für die Zusatzbescheinigung
A. Inhalt
B. Äußere Merkmale der Zusatzbescheinigung
C. Fälschungsschutz
D. Gemeinschaftsmodell für die Zusatzbescheinigung
Anlage 3
(zu § 5 Absatz 1 und § 8 Absatz 2) Muster eines vorläufigen Führerscheins
Anlage 4
(zu § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4, § 12 Absatz 4 sowie § 16) Medizinische und psychologische Anforderungen
1. Allgemeine Anforderungen
1.1. Ein Triebfahrzeugführer
1.2. Sehvermögen
1.3. Anforderungen an das Hör- und Sprachvermögen
2. Mindestinhalt der Einstellungsuntersuchung
2.1. Ärztliche Untersuchungen
2.2. Psychologische Untersuchungen
3. Mindestinhalt der regelmäßigen ärztlichen Untersuchung
Anlage 5
(zu § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und § 6 Absatz 1) Allgemeine Fachkenntnisse für den Erwerb des Triebfahrzeugführerscheins
1. Ziele der allgemeinen Ausbildung
2. Ausbildungsinhalte
Anlage 6
(zu § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, § 6 Absatz 1 und § 7 Absatz 7) Fahrzeugbezogene Fachkenntnisse für den Erwerb der Zusatzbescheinigung
1. Prüfungen und Kontrollen
2. Kenntnis der Fahrzeuge
3. Bremsberechnung und Bremsprobe
4. Führen des Zuges ohne Schädigung von Anlagen und Fahrzeugen
5. Unregelmäßigkeiten, Störungen und Unfälle
6. Bedingungen für die Weiterfahrt nach einer technischen Unregelmäßigkeit an Fahrzeugen
7. Stillstand des Zuges
Anlage 7
(zu § 5 Absatz 2 Satz 2, § 6 Absatz 1, § 7 Absatz 7, § 14 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c und § 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe e) Infrastrukturbezogene Fachkenntnisse für den Erwerb der Zusatzbescheinigung
1. Bremsberechnung
2. Zulässige Geschwindigkeit des Zuges in Bezug auf die Infrastruktur
3. Kenntnis über Bahnanlagen
4. Führen des Zuges
5. Unregelmäßigkeiten, Störungen und Unfälle Der Triebfahrzeugführer muss
6. Sprachprüfungen
Anlage 8
(zu § 6 Absatz 3) Ausbildungsmethode
Anlage 9
(zu § 10 Absatz 2 und 3) Register der Triebfahrzeugführerscheine
1. Register der Triebfahrzeugführerscheine
Teil 1
Aktueller Status des Triebfahrzeugführerscheins
Teil 2
Informationen über den erteilten Triebfahrzeugführerschein (entsprechend Anlage 1 TfV)
Teil 3
Angaben zum früheren Status des Triebfahrzeugführerscheins
Teil 4
Angaben zu den grundlegenden Anforderungen bei der Erteilung eines Triebfahrzeugführerscheins und zu den Ergebnissen der regelmäßigen Überprüfungen
2. Auskunftsrechte
Anlage 10
(zu § 10 Absatz 4 und 6) Register der Zusatzbescheinigungen für Triebfahrzeugführer
1. Register der Zusatzbescheinigungen
Teil 1
Angaben zum Triebfahrzeugführerschein
Teil 2
Informationen über die erteilte Zusatzbescheinigung (entsprechend Anlage 2 TfV)
Teil 3
Aufzeichnungen zum Status der Zusatzbescheinigung
Teil 4
2. Auskunftsrechte
Anlage 11
(zu § 11) Häufigkeit der regelmäßigen Überprüfungen
1. Häufigkeit der regelmäßigen Untersuchungen
2. Häufigkeit der Überprüfungen
Anlage 12
(zu § 13 Absatz 2) Gemeinschaftsmodell für den Nachweis einer Zusatzbescheinigung
1. Nachweis einer Zusatzbescheinigung
2. Äußere Merkmale des Gemeinschaftsmodells des Nachweises einer Zusatzbescheinigung
3. Fälschungsschutz
4. Gemeinschaftsmodell für den Nachweis einer Zusatzbescheinigung
Artikel 2
Änderung der Eisenbahn-Sicherheitsverordnung
Artikel 3
Änderung der Bundeseisenbahngebührenverordnung
Artikel 4
Inkrafttreten
Begründung
Allgemeiner Teil
3 Ermächtigungsgrundlagen
Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand:
4 Bund
Länder und Gemeinden
Sonstige Kosten
4 Bürokratiekosten
Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu Anlage 1
Zu Anlage 2
Zu Anlage 3
Zu Anlage 4
Zu Anlage 5
Zu den Anlagen 6 und 7
Zu Anlage 8
Zu den Anlagen 9 und 10
Zu Anlage 11
Zu Anlage 12
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 2
Zu Gebührenposition 10.1
Zu Gebührenposition 10.2
Zu Gebührenposition 10.3
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Anlage
Umsetzung der Richtlinie 2007/59/EG
Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1468: Entwurf einer Fünften Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften