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"Universaldienstrichtlinie"
Drucksache 67/19
Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entschließung des Bundesrates für eine flächendeckende Mobilfunkversorgung in Deutschland
... Auch wenn die Universaldienstrichtlinie der Europäischen Union und das entsprechende Bundesgesetz keine spezifischen Universaldienstvorgaben für den Mobilfunk definieren, so steht das Erfordernis einer modernen Mobilfunkversorgung für den Technologiestandort Deutschland außer Frage. Das Ziel der Schaffung möglichst gleichwertiger Lebensverhältnisse bedingt, dass entsprechend des Artikels 87f
Drucksache 67/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates für eine flächendeckende Mobilfunkversorgung in Deutschland - Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern -
... Auch wenn die Universaldienstrichtlinie der Europäischen Union und das entsprechende Bundesgesetz keine spezifischen Universaldienstvorgaben für den Mobilfunk definieren, so steht das Erfordernis einer modernen Mobilfunkversorgung für den Technologiestandort Deutschland außer Frage. Das Ziel der Schaffung möglichst gleichwertiger Lebensverhältnisse bedingt, dass entsprechend des Artikels 87f
1. Zur Entschließung insgesamt
‚Entschließung des Bundesrates für eine Gesamtstrategie und eine ergänzende Förderung mit dem Ziel einer flächendeckenden Mobilfunkversorgung in Deutschland
2. Zur Entschließung insgesamt
‚Entschließung des Bundesrates für eine Gesamtstrategie und eine ergänzende Förderung mit dem Ziel einer flächendeckenden Mobilfunkversorgung in Deutschland
4. Zu Nummer ... - neu -*
5. Zu Nummer ... - neu -**
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Drucksache 546/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Online-Plattformen im digitalen Binnenmarkt - Chancen und Herausforderungen für Europa
... | an, in dem vier bestehende Telekommunikationsrichtlinien zusammengefasst werden (Rahmen-, Genehmigungs-, Zugangs- und Universaldienstrichtlinie). Zum Schutz der Interessen der Endnutzer sieht der im Entwurf vorliegende Kodex vor, dass für neue Anbieter von Over-the-top-Deinsten, die Kommunikationsdienste erbringen, die denen der herkömmlichen Telekommunikationsbetreiber gleichwertig sind, auch ähnliche Vorschriften gelten. Der im Entwurf vorliegende Kodex stellt klar, dass Anbieter von Over-the-top-Diensten, deren Dienste herkömmlichen Telefondiensten (oder SMS-Diensten) sehr ähnlich sind, ihren Kunden Vertragsinformationen geben müssen und den Vorschriften für Anbieterwechsel und Notrufe unterliegen würden. Over-the-top-Dienste, die keine öffentlich zugeteilten Nummern nutzen (z.B. WhatsApp), könnten gezielteren Verpflichtungen in Bezug auf Sicherheit, Notrufnummern und den Zugang für Menschen mit Behinderungen unterliegen.
Drucksache 606/16 (Beschluss)
... Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründen die Must-carryVerpflichtungen der Plattformanbieter gemäß § 52b Rundfunkstaatsvertrag eine marktbeherrschende Stellung der begünstigten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Im Ergebnis führen damit vielfaltssichernde Entscheidungen des Gesetzgebers unmittelbar zu einem kartellrechtlich relevanten Tatbestand. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten können keinen Einfluss auf den nach Auffassung des Bundesgerichtshofs vom Gesetzgeber erzeugten Sachverhalt nehmen, sind aber den kartellrechtlichen Konsequenzen ausgesetzt. Der Landesgesetzgeber wollte dieses, auf rein marktlichen Mechanismen beruhende Ergebnis mit der Einführung des § 52b Rundfunkstaatsvertrag gerade verhindern. Dies erfolgt auch in Übereinstimmung mit europäischem Recht, da Artikel 31 Absatz 2 Universaldienstrichtlinie vorsieht, dass Mitgliedstaaten, die für ein Rundfunksystem mit Must-carry-Status einen finanziellen Ausgleich vorsehen, diesen dem Grunde und der Höhe nach gesetzgeberisch regeln müssen. Der europäische Gesetzgeber bildet dies ab, indem bei Must-Carry-Verpflichtungen in Bezug auf die Konditionen mangels Wahlmöglichkeit der Beteiligten kein marktlicher Preisbildungsprozess stattfinden kann. Dem soll mit der Klarstellung, wonach eine mit dem Ziel der Sicherung der publizistischen Vielfalt geschaffene gesetzliche Must-carry-Verpflichtung keine marktbeherrschende Stellung begründen kann, Rechnung getragen werden.
1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 18 GWB
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d § 18 Absatz 8 - neu - GWB
3. Zu Artikel 1 Nummer 11
4. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a § 30 Überschrift GWB ,
5. Zu Artikel 1 Nummer 17 §§ 33a ff. GWB
6. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 34 Absatz 5 GWB
7. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 34 GWB und 19 § 34a GWB
8. Zu Artikel 1 Nummer 26a - neu - § 42 Absatz 4 Satz 2 GWB
9. Zu Artikel 1 Nummer 68 Buchstabe a § 186 Absatz 1 GWB
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Drucksache 334/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 in Bezug auf Vorschriften für Roamingvorleistungsmärkte COM(2016) 399 final
... /EG (Universaldienstrichtlinie)10 geregelt werden.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Politikbereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 531/2012
Artikel 2 Inkrafttreten
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Drucksache 606/1/16
... Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründen die MustcarryVerpflichtungen der Plattformanbieter gemäß § 52b Rundfunkstaatsvertrag eine marktbeherrschende Stellung der begünstigten öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten. Im Ergebnis führen damit vielfaltssichernde Entscheidungen des Gesetzgebers unmittelbar zu einem kartellrechtlich relevanten Tatbestand. Die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten können keinen Einfluss auf den nach Auffassung des Bundesgerichtshofs vom Gesetzgeber erzeugten Sachverhalt nehmen, sind aber den kartellrechtlichen Konsequenzen ausgesetzt. Der Landesgesetzgeber wollte dieses, auf rein marktlichen Mechanismen beruhende Ergebnis mit der Einführung des § 52b Rundfunkstaatsvertrag gerade verhindern. Dies erfolgt auch in Übereinstimmung mit europäischem Recht, da Artikel 31 Absatz 2 Universaldienstrichtlinie vorsieht, dass Mitgliedstaaten, die für ein Rundfunksystem mit Mustcarry-Status einen finanziellen Ausgleich vorsehen, diesen dem Grunde und der Höhe nach gesetzgeberisch regeln müssen. Der europäische Gesetzgeber bildet dies ab, indem bei Must-Carry-Verpflichtungen in Bezug auf die Konditionen mangels Wahlmöglichkeit der Beteiligten kein marktlicher Preisbildungsprozess stattfinden kann. Dem soll mit der Klarstellung, wonach eine mit dem Ziel der Sicherung der publizistischen Vielfalt geschaffene gesetzliche Mustcarry-Verpflichtung keine marktbeherrschende Stellung begründen kann, Rechnung getragen werden.
1. Zu Artikel 1 § 1 - neu - GWB
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 18 GWB
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d § 18 Absatz 8 - neu - GWB
4. Zu Artikel 1 Nummer 11
5. Zu Artikel 1 § 29 GWB
6. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a § 30 Überschrift GWB , Buchstabe b § 30 Absatz 2c - neu - GWB , Buchstabe c Doppelbuchstabe bb - neu - § 30 Absatz 3 Satz 3 - neu - GWB
7. Zu Artikel 1 Nummer 17 §§ 33a ff. GWB
8. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 34 Absatz 5 GWB
Zu Artikel 1 Nummer 18
11. Zu Artikel 1 Nummer 26a - neu - § 42 Absatz 4 Satz 2 GWB
12. Zu Artikel 1 Nummer 52 § 81a GWB
13. Zu Artikel 1 Nummer 68 Buchstabe a § 186 Absatz 1 GWB * In Artikel 1 Nummer 68 ist Buchstabe a wie folgt zu fassen:
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Drucksache 689/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation und zur Verwirklichung des vernetzten Kontinents und zur Änderung der Richtlinien 2002/20/EG, 2002/21 /EG und 2002/22 //EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1211/2009 und (EU) Nr. 531/2012 - COM(2013) 627 final
... 40. Der Bundesrat gibt zu bedenken, dass die im Wesentlichen aus der Universaldienstrichtlinie (2002/22/EG) übernommene Ermächtigung der Regulierungsbehörden, Mindestanforderungen an die Dienstqualität von Internetzugangsdiensten festzulegen (vgl. Artikel 24 Absatz 2 des Verordnungsvorschlags), kein geeignetes Mittel zur Sicherung einer angemessenen Qualität des offenen Internets darstellt. Im Gegenteil könnte die Festlegung solcher Mindeststandards dazu führen, dass kein wirtschaftlicher Anreiz mehr bestünde, die verfügbare Dienstqualität über das festgelegte Basisniveau hinausgehen zu lassen. Dies würde zu einer Angleichung nach unten und damit zu einer Verschlechterung der Qualität des offenen Internets gegenüber dem bestehenden Niveau führen.
Zur Vorlage allgemein
Zum Umfang der Harmonisierung
Zur EU-weiten Genehmigung
Zur Frequenzvergabe
Zur Netzneutralität
Zum Best-Effort-Prinzip
Weitere Aspekte zum Verbraucherschutz
Zu den Roaming-Gebühren und den Tarifen für Fernverbindungen in Festnetzen
2 Gesamtempfehlung
2 Direktzuleitung
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Drucksache 519/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einführung des interoperablen EU-weiten eCall-Dienstes - COM(2013) 315 final
... Bei einer für 112-Notrufe ausgerüsteten Notrufabfragestelle stellen sich die Mehrkosten für die Bearbeitung um Standortangaben erweiterter 112-eCall-Notrufe ("E112") (Verpflichtung gemäß der Universaldienstrichtlinie11) wie folgt dar:
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Allgemeiner Kontext
1.2. Begründung des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
2.1. Konsultationen interessierter Kreise
2.2. Folgenabschätzung und Kosten-Nutzen-Analyse
2.2.1. Analyse der wichtigsten Kosten für Notrufabfragestellen
2.2.2. Analyse der wichtigsten Vorteile
2.2.3. Kosten-Nutzen-Verhältnis
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3.3. Einzelerläuterungen zum Vorschlag
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. FAKULTATIVE Angaben
• Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
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Drucksache 321/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission über die Vorbereitung auf die vollständige Konvergenz der audiovisuellen Welt: Wachstum, Schöpfung und Werte - COM(2013) 231 final
... (16) Wie weit sollte der Geltungsbereich der bestehenden Regulierung des Zugangs (Artikel6 der Zugangsrichtlinie) und des Universaldienstes (Artikel 31 der Universaldienstrichtlinie) angesichts der zunehmenden Konvergenz von linearen und nichtlinearen Diensten auf gemeinsamen Plattformen gefasst werden? Gibt es in dem konvergierenden Rundfunk-/Breitbandumfeld ein besonderes Erfordernis, den Zugang zu "Inhalten von allgemeinem Interesse" und die Möglichkeit einer mühelosen Suche nach diesen Inhalten zu regeln?
1. Einleitung1
2. Wachstum und Innovation
2.1. Marktüberlegungen
2.2. Finanzierungsmodelle
2.3. Interoperabilität von Hybridfernsehen
2.4. Infrastruktur und Frequenzen
3. Werte
3.1. Rechtsrahmen
3.2. Freiheit und Pluralismus der Medien 62
3.3. Kommerzielle Kommunikation
3.4. Schutz von Minderjährigen
3.5. Barrierefreiheit für Personen mit Behinderungen
4. Nächste Schritte
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Drucksache 689/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation und zur Verwirklichung des vernetzten Kontinents und zur Änderung der Richtlinien 2002/20/EG, 2002/21/EG und 2002/22/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1211/2009 und (EU) Nr. 531/2012 - COM(2013) 627 final
... 30. Der Bundesrat gibt zu bedenken, dass die im Wesentlichen aus der Universaldienstrichtlinie (2002/22/EG) übernommene Ermächtigung der Regulierungsbehörden, Mindestanforderungen an die Dienstqualität von Internetzugangsdiensten festzulegen (vgl. Artikel 24 Absatz 2 des Verordnungsvorschlags), kein geeignetes Mittel zur Sicherung einer angemessenen Qualität des offenen Internets darstellt. Im Gegenteil könnte die Festlegung solcher Mindeststandards dazu führen, dass kein wirtschaftlicher Anreiz mehr bestünde, die verfügbare Dienstqualität über das festgelegte Basisniveau hinausgehen zu lassen. Dies würde zu einer Angleichung nach unten und damit zu einer Verschlechterung der Qualität des offenen Internets gegenüber dem bestehenden Niveau führen.
Zur Vorlage allgemein
Zum Umfang der Harmonisierung
Zur EU-weiten Genehmigung
Zur Frequenzvergabe
Zur Netzneutralität
Zum Best-Effort-Prinzip
Weitere Aspekte zum Verbraucherschutz
Zu den Roaming-Gebühren und den Tarifen für Fernverbindungen in Festnetzen
2 Gesamtempfehlung
2 Direktzuleitung
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Drucksache 595/12
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Verordnung zur Änderung der Verordnung über Notrufverbindungen
... Die erforderlichen Änderungen der NotrufV, die durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen vom 3. Mai 2012 an die geänderte Universaldienstrichtlinie
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
V. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2193: Verordnung zur Änderung der Verordnung über Notrufverbindungen
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Drucksache 242/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Strategie für ein besseres Internet für Kinder - COM(2012) 196 final
... - weiterhin die ordnungsgemäße Umsetzung der Universaldienstrichtlinie im Hinblick darauf gewährleisten, dass die Mitgliedstaaten ihrer Verpflichtung nachkommen, 116000-Hotlines betriebsbereit zu machen. Außerdem wird sie Mittel für Einrichtung und Betrieb von Hotlines für vermisste Kinder bereitstellen.
1. Warum brauchen wir jetzt eine Europäische Strategie?
1.1. Neue Chancen für Kinder und neue Geschäftsmöglichkeiten
1.2. Gegenwärtige Lücken und Probleme
1.2.1. Marktfragmentierung
1.2.2. Marktversagen bei der europaweiten Gewährleistung von Schutzmaßnahmen und hochwertigen Inhalten
1.2.3. Risikomanagement zur Stärkung des Vertrauens in Dienste und Inhalte
1.2.4. Mangelnde Kenntnisse
2. Ein neues ÖKO-System: eine Europäische Strategie für ein Besseres Internet für Kinder
2.1. Hochwertige Online-Inhalte für Kinder und Jugendliche
2.1.1. Förderung der Produktion kreativer und edukativer Online-Inhalte für Kinder
2.1.2. Förderung positiver Online-Erfahrungen für jüngere Kinder
2.2. Verstärkte Sensibilisierung und Befähigung
2.2.1. Digitale Fähigkeiten und Medienkompetenz 34 sowie Unterrichtung der Online-Sicherheit in Schulen
2.2.2. Ausweitung der Sensibilisierung und Mitwirkung der Jugend
2.2.3. Einfache und belastbare Meldemöglichkeiten für Benutzer
2.3. Schaffung eines sicheren Online-Umfelds für Kinder
2.3.1. Altersgerechte Datenschutzeinstellungen
2.3.2. Ausweitung der elterlichen Kontrollmöglichkeiten
2.3.3. Breitere Nutzung von Alterseinstufungs- und Inhaltsklassifizierungssystemen
2.3.4. Online-Werbung und übermäßige Online-Ausgaben
2.4. Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern
2.4.1. Schnellere und systematische Identifizierung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch, das über verschiedene Online-Kanäle verbreitet wird, Meldung und Entfernung solchen Materials
2.4.2. Zusammenarbeit mit internationalen Partnern bei der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern
3. Schlussfolgerungen
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Drucksache 129/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
... - Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (Universaldienstrichtlinie) (ABl. L 108 vom 24. April 2002, S. 51), die zuletzt durch die Richtlinie 2009/136 EG (ABl. L 337 vom 18. Dezember 2009, S. 11) geändert worden ist und die
A. Problem und Ziel
B. Lösungen
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes
§ 15a Regulierungskonzepte
§ 31 Entgeltgenehmigung
§ 40 Funktionelle Trennung
§ 41 Freiwillige Trennung durch ein vertikal integriertes Unternehmen
§ 43a Verträge
§ 43b Vertragslaufzeit
§ 45n Transparenz und Veröffentlichung von Informationen
§ 45o Dienstqualität und zusätzliche Dienstemerkmale zur Kostenkontrolle
§ 46 Anbieterwechsel und Umzug
§ 53 Frequenzzuweisung
§ 54 Frequenznutzung
§ 58 Gemeinsame Frequenznutzung, Erprobung innovativer Technologien, kurzfristig auftretender Frequenzbedarf
§ 66g Warteschleifen
§ 66i Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern
§ 66m Umgehungsverbot
§ 77a Gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen durch Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze
§ 109a Datensicherheit
§ 123a Zusammenarbeit mit anderen Behörden auf der Ebene der Europäischen Union
§ 123b Bereitstellung von Informationen
§ 138 Vorlage- und Auskunftspflicht der Bundesnetzagentur
§ 138a Informationssystem zu eingelegten Rechtsbehelfen
Artikel 2 Änderung der Verordnung über Notrufverbindungen
§ 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Europäisches Recht
II. Zweck und Inhalt des Gesetzes
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VI. Bürokratiekosten
VII. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
VIII. Vereinbarkeit mit europäischem Recht
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe k
Zu Buchstabe l
Zu Buchstabe m
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe o
Zu Buchstabe p
Zu Buchstabe q
Zu Buchstabe r
Zu Buchstabe s
Zu Buchstabe t
Zu Buchstabe u
Zu Buchstabe v
Zu Buchstabe w
Zu Buchstabe x
Zu Buchstabe y
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu Nummer 55
Zu Nummer 56
Zu Nummer 57
Zu Nummer 58
Zu Nummer 59
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Nummer 62
Zu Nummer 63
Zu Nummer 64
Zu Nummer 65
Zu Nummer 66
Zu Nummer 67
Zu Nummer 68
Zu Nummer 69
Zu Nummer 70
Zu Nummer 71
Zu Nummer 72
Zu Nummer 73
Zu Nummer 74
Zu Nummer 75
Zu Nummer 76
Zu Nummer 77
Zu Nummer 78
Zu Nummer 79
Zu Nummer 80
Zu Nummer 81
Zu Nummer 82
Zu Nummer 83
Zu Nummer 84
Zu Nummer 85
Zu Nummer Nr. 86 (§ 109a Datensicherheit)
Zu Nummer 87
Zu Nummer 88
Zu Nummer 89
Zu Nummer 90
Zu Nummer 91
Zu Nummer 92
Zu Nummer 93
Zu Nummer 94
Zu Nummer 95
Zu Nummer 96
Zu Nummer 97
Zu Nummer 98
Zu Nummer 99
Zu Nummer 100
Zu Nummer 101
Zu Nummer 102
Zu Nummer 103
Zu Nummer 104
Zu Nummer 105
Zu Nummer 106
Zu Nummer 107
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1487: Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
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Drucksache 129/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
... /EG (Universaldienstrichtlinie) enthaltenen europäischen Vorgaben zur Berücksichtigung von Verbraucherschutzbelangen durch nationale Regulierungsbehörden nur unzureichend umgesetzt. Die Mitgliedstaaten sollen insbesondere sicherstellen, dass die nationalen Regulierungsbehörden einen Konsultationsmechanismus einrichten, mit dem gewährleistet wird, dass diese in ihren Entscheidungen die Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern gebührend berücksichtigt werden. Im vorliegenden Gesetzentwurf sollten daher die notwendigen Rechtsgrundlagen für die Einführungen eines für die
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 2 Nummer 1 Satz 2 TKG und Nummer 15 Buchstabe a und b § 20 Absatz 1 und 3 TKG
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ee § 2 Absatz 2 Nummer 4 TKG
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ff § 2 Absatz 2 Nummer 5 TKG allgemein
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe gg - neu - § 2 Absatz 2 Nummer 7 TKG
7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 2 Absatz 3 Nummer 4 TKG
8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe e § 2 Absatz 6 Satz 1 und Satz x - neu - TKG
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe e
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 3 Nummer 4c - neu - TKG
10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb § 3 Nummer 9 Satz 2 TKG und Nummer 49 § 53 Absatz 2 Satz x - neu - TKG
11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 TKG
12. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe d § 21 Absatz 5 Satz 1 TKG
13. Zu Artikel 1 Nummer 33 § 43a Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 TKG
14. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 43b Überschrift, Absatz 2 - neu - TKG
15. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 43b Absatz 1 Satz 2 TKG
16. Zu § 45a TKG allgemein
17. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a § 45h Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Buchstabe b - neu - § 45h Absatz 5 - neu - TKG
18. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe b § 45k Absatz 2 Satz 3, Satz 5 TKG
19. Zu Artikel 1 Nummer 40a - neu - § 45l Absatz 1 Satz 1, 3, Absatz 4 - neu - TKG
20. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n Absatz 1, Absatz 6 Satz 2 und 3 - neu - TKG Nummer 42 § 45o Absatz 1, Absatz 5 Satz 2 und 3 - neu - TKG
21. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n Absatz 2 Nummer 1, Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, Absatz 5 Satz 2 TKG
22. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n Absatz 4 Satz 1 Nummer 5, 6 und 7 - neu - TKG
23. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n TKG
24. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 4 Satz 5 TKG
25. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 8 Satz 1 und 2 TKG
26. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 8 Satz 4 TKG
27. Zu Artikel 1 Nummer 45 Buchstabe c - neu - § 47a Absatz 5 - neu -, 6 - neu - TKG
28. Zu Artikel 1 Nummer 47 § 48 Absatz 3 TKG
29. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 53 Absatz 1 TKG
30. Zu Artikel 1 Nummer 50 § 54 Absatz 4 - neu - TKG
31. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe b § 55 Absatz 1 Satz 5 TKG
32. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe e § 55 Absatz 5 Satz 3TKG , Nummer 53 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 und aa1 - neu - § 57 Absatz 1 Satz 1 und 6 TKG , Nummer 54 § 58 Absatz 2 Satz 3 TKG , Nummer 56 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc - neu - § 60 Absatz 2 Satz 3 TKG und Buchstabe d - neu - § 60 Absatz 4 TKG sowie Nummer 59 Buchstabe a und b § 63 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 Satz 2 TKG
33. Zu Artikel 1 Nummer 53 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 57 Absatz 1 Satz 7 bis 9 TKG
34. Zu Artikel 1 Nummer 57 Buchstabe d und Buchstabe i - neu - § 61 Absatz 3 Satz 2 Nummer 4 und Absatz 8 - neu - TKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
35. Zu Artikel 1 Nummer 57 § 61 TKG allgemein
36. Zu Artikel 1 Nummer 59 Buchstabe d § 63 Absatz 4 TKG
37. Zu Artikel 1 Nummer 63 § 66h - neu - TKG
38. Zu Abschnitt 3 § § 68 ff. TKG allgemein
39. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a TKG allgemein
40. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 1 TKG allgemein
41. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 3 Satz 1 TKG
42. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 3 Satz 4 - neu - TKG
43. Zu Artikel 1 Nummer 82 § 100 Absatz 2 Satz 3 TKG
44. Zu Artikel 1 Nummer 84 Buchstabe a § 108 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 TKG
45. Zu Artikel 1 Nummer 98 § 138 Absatz 2 Satz 1 und 2 TKG
46. Zu Artikel 1 Nummer 104 Buchstabe a Doppelbuchstabe oo § 149 Absatz 1 Nummer 21b TKG
47. Zu Artikel 1 Nummer 104 Buchstabe c § 149 Absatz 2 Satz 1 TKG
48. Zu Artikel 4 Absatz 2 Satz 2 Inkrafttreten
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Drucksache 177/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Reform der EU-Beihilfevorschriften über Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse KOM (2011) 146 endg.
... Rahmenrichtlinie 40 Universaldienstrichtlinie41
1. Einleitung
2. öffentliche Dienstleistungen IM „EU-Gefüge“
3. Finanzierung von öffentlichen Dienstleistungen Beihilfenkontrolle
4. Überprüfung der DAWI-Beihilfevorschriften
4.1. Ergebnisse der Konsultation
4.2. Die Grundsätze der Reform
4.2.1. Mehr Klarheit
4.2.2. Diversifizierter und verhältnismäßiger Ansatz
4.2.2. 1. Vereinfachung
4.2.2.2. Effizienz großer kommerzieller Dienste, die mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen betraut sind
5. NÄCHSTE Schritte
Anhang - auf DAWI anwendbare Rechtsinstrumente nach Wirtschaftszweig
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Drucksache 877/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Qualitätsrahmen für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in Europa KOM (2011) 900 endg.
... Die Universaldienstrichtlinie für den Bereich der elektronischen Kommunikation27 sieht ein soziales Sicherheitsnetz dort vor, wo die Marktkräfte allein keinen bezahlbaren Zugang zu Basisdienstleistungen für Verbraucher eröffnen, insbesondere dann, wenn diese in Gegenden leben, die nur unter Schwierigkeiten oder hohen Kosten versorgt werden können, oder wenn sie niedrige Einkommen beziehen oder behindert sind. Das Sicherheitsnetz betrifft die drei Aspekte Verfügbarkeit, Bezahlbarkeit und Zugänglichkeit. Die Kommission hat kürzlich eine Mitteilung über den Universaldienst im Bereich der elektronischen Kommunikation28 angenommen, in der die Ergebnisse der 2010 durchgeführten öffentlichen Konsultation und der dritten Überprüfung des Universaldienstumfangs im Bereich der elektronischen Kommunikation erörtert werden. Eine der Kernfragen dabei ist, welche Rolle Universaldienstverpflichtungen bei der Verwirklichung des Ziels "Breitband für alle" spielen sollten. Die Kommission zieht aus der Analyse den Schluss, dass derzeit keine Notwendigkeit besteht, am Umfang der Universaldienstverpflichtung Änderungen auf EU-Ebene vorzunehmen. Aus der Analyse wird ferner geschlossen, dass angesichts des Risikos divergierender nationaler Ansätze und der möglichen finanziellen Folgen für die Wirtschaft weitere Orientierungshilfen zur Anwendung der Universaldienstvorschriften gegeben werden müssen. Die Kommission wird 2012 entsprechende Leitlinien vorlegen, um der Gefahr der sozialen Ausgrenzung entgegenzuwirken, dabei jedoch - dem Subsidiaritätsprinzip entsprechend - den unterschiedlichen Verhältnissen in den Mitgliedstaaten, der Notwendigkeit der Minimierung von Marktverzerrungen und der Vermeidung einer unverhältnismäßigen Belastung der Branche Rechung tragen. 29
1. Einleitung
Grundbegriffe und -konzeptionen
2. der Institutionelle Rahmen: Änderungen durch den Vertrag von Lissabon
3. EIN QUALITÄTSRAHMEN für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in Europa
1. Aktionsfeld 1: Mehr Klarheit und Rechtssicherheit
1.1. Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse
1.2. Reform der Vorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen und Konzessionen
1.3. Kommunikations- und Informationsmaßnahmen zur Anwendung der neuen EU-Vorschriften
2. Aktionsfeld 2: Gewährleistung des Zugangs zur Grundversorgung
2.1. Postdienste
2.2. Basisbankdienstleistungen
2.3. Verkehr
2.4. Energie
2.5. Elektronische Kommunikation
3. Aktionsfeld 3: Förderung der Qualität am Beispiel der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse
3.1. Im Rahmen des Programms PROGRESS unterstützte Projekte
3.2. Ausschuss für Sozialschutz - freiwilliger europäischer Qualitätsrahmen für Sozialdienstleistungen
3.3. Statut einer europäischen Stiftung
4. Schlussfolgerungen
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Drucksache 129/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
... /EG (Universaldienstrichtlinie) enthaltenen europäischen Vorgaben zur Berücksichtigung von Verbraucherschutzbelangen durch nationale Regulierungsbehörden nur unzureichend umgesetzt. Die Mitgliedstaaten sollen insbesondere sicherstellen, dass die nationalen Regulierungsbehörden einen Konsultationsmechanismus einrichten, mit dem gewährleistet wird, dass diese in ihren Entscheidungen die Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern gebührend berücksichtigt werden. Im vorliegenden Gesetzentwurf sollten daher die notwendigen Rechtsgrundlagen für die Einführungen eines für die
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 2 Nummer 1 Satz 2 TKG und Nummer 15 Buchstabe a und b § 20 Absatz 1 und 3 TKG
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ee § 2 Absatz 2 Nummer 4 TKG
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ff § 2 Absatz 2 Nummer 5 TKG allgemein
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe gg - neu - § 2 Absatz 2 Nummer 7 TKG
7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 2 Absatz 3 Nummer 4 TKG
8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe e § 2 Absatz 6 Satz 1 und Satz xneu - TKG
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe e
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 3 Nummer 4cneu - TKG
10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb § 3 Nummer 9 Satz 2 TKG und Nummer 49 § 53 Absatz 2 Satz xneu - TKG
11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 Nummer 9 TKG
12. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 TKG
13. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe d § 21 Absatz 5 Satz 1 TKG
14. Zu Artikel 1 Nummer 33 § 43a Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 TKG
15. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 43b Überschrift, Absatz 2 - neu - TKG
16. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 43b Satz 2 TKG *
17. Zu § 45a TKG allgemein
18. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a § 45h Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Buchstabe bneu - § 45h Absatz 5 - neu - TKG
19. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe b § 45k Absatz 2 Satz 3, Satz 5 TKG
20. Zu Artikel 1 Nummer 40aneu - § 45l Absatz 1 Satz 1, 3, Absatz 4 - neu - TKG
Zu Artikel 1 Nummer 41
29. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n Absatz 2 Nummer 1, Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, Absatz 5 Satz 2 TKG
30. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n Absatz 4 Satz 1 Nummer 5, 6 und 7 - neu - TKG
Zu Artikel 1 Nummer 41
33. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n TKG
34. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 4 Satz 5 TKG
35. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 8 Satz 1, 2, 3 TKG
36. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 8 Satz 4 TKG
37. Zu Artikel 1 Nummer 45 Buchstabe cneu - § 47a Absatz 5 - neu -, 6 - neu - TKG
38. Zu Artikel 1 Nummer 47 § 48 Absatz 3 TKG
39. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 53 Absatz 1 TKG
40. Zu Artikel 1 Nummer 50 § 54 Absatz 4 - neu - TKG
41. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe b § 55 Absatz 1 Satz 5 TKG
42. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe b und e § 55 Absatz 1 Satz 5 und Absatz 5 Satz 3TKG , Nummer 53 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 und aa1 - neu - § 57 Absatz 1 Satz 1 und 6 TKG , Nummer 54 § 58 Absatz 2 Satz 3 TKG , Nummer 56 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc - neu - § 60 Absatz 2 Satz 3 TKG und Buchstabe dneu - § 60 Absatz 4 TKG sowie Nummer 59 Buchstabe a und b § 63 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 Satz 2 TKG
43. Zu Artikel 1 Nummer 53 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 57 Absatz 1 Satz 7 bis 9 TKG
Zu Artikel 1 Nummer 57
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
46. Zu Artikel 1 Nummer 57 § 61 TKG allgemein a
47. Zu Artikel 1 Nummer 59 Buchstabe d § 63 Absatz 4 TKG
48. Zu Artikel 1 Nummer 63 § 66hneu - TKG
49. Zu Abschnitt 3 §§ 68 ff. TKG allgemein
50. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a TKG allgemein
51. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 1 TKG allgemein
52. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 3 Satz 1 TKG
53. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 3 Satz 4 - neu - TKG
54. Zu Artikel 1 Nummer 82 § 100 Absatz 2 Satz 3 TKG
55. Zu Artikel 1 Nummer 84 Buchstabe a § 108 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 TKG
56. Zu Artikel 1 Nummer 98 § 138 Absatz 2 Satz 1 und 2 TKG
57. Zu Artikel 1 Nummer 104 Buchstabe a Doppelbuchstabe oo § 149 Absatz 1 Nummer 21b TKG
58. Zu Artikel 1 Nummer 104 Buchstabe c § 149 Absatz 2 Satz 1 TKG
59. Zu Artikel 4 Absatz 2 Satz 2 Inkrafttreten
60. Zu Artikel 4 Absatz 2 Satz 3 Inkrafttreten
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Drucksache 306/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Digitale Agenda für Europa KOM (2010) 245 endg.
... Die Vorteile der digitalen Gesellschaft sollten allen zugute kommen. Die Kommission wird im Lichte der vor kurzem durchgeführten öffentlichen Konsultation45 prüfen, wie der Bedarf an grundlegenden Telekommunikationsdiensten in den heutigen, von Wettbewerb geprägten Märkten am besten gedeckt werden kann, welche Rolle der Universaldienst bei der flächendeckenden Breitbandversorgung spielen könnte und wie ein Universaldienst zu finanzieren ist. Falls notwendig wird die Kommission bis Ende 2010 Vorschläge zur Universaldienstrichtlinie46 vorlegen.
Mitteilung
1. Einleitung
Abbildung 1: Erfolgszyklus der digitalen Wirtschaft
• Fragmentierung der digitalen Märkte
• Mangelnde Interoperabilität
• Zunahme der Cyberkriminalität und Gefahr mangelnden Vertrauens in Netze
• Mangelnde Investitionen in Netze
• Unzureichende Forschung und Innovation
• Mangelnde digitale Kompetenzen und Qualifikationen
• Verpasste Chancen für die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen
2. Die Aktionsbereiche der digitalen Agenda
2.1. Ein pulsierender digitaler Binnenmarkt
2.1.1. Öffnung des Zugangs zu Inhalten
Abbildung 2: Musik-Downloads – in den USA viermal so viele wie in der EU Einzelne Musik-Downloads pro Quartal in Millionen
4 Aktionen
2.1.2. Vereinfachung online und grenzüberschreitend ausgeführter Transaktionen
4 Aktionen
2.1.3. Vertrauensbildung im digitalen Umfeld
Abbildung 3: Gründe für den Verzicht auf den Online-Einkauf Prozentsatz der Personen, die 2009 nichts online bestellt haben
4 Aktionen
2.1.4. Stärkung des Binnenmarkts für Telekommunikationsdienste
4 Aktionen
2.2. Interoperabilität und Normen
2.2.1. Verbesserung der IKT-Normung
2.2.2. Förderung einer besseren Nutzung von Normen und Standards
2.2.3. Größere Interoperabilität durch Koordinierung
4 Aktionen
2.3. Vertrauen und Sicherheit
4 Aktionen
2.4. Schneller und ultraschneller Internetzugang
2.4.1. Garantierte universelle Breitbandversorgung mit steigenden Geschwindigkeiten
2.4.2. Förderung des Ausbaus von NGA-Netzen
Abbildung 4: FTTH-Verbreitung im Juli 2009
2.4.3. Offenes und neutrales Internet
4 Aktionen
2.5. Forschung und Innovation
Abbildung 5: Gesamtausgaben für IKT-FuE in Mrd. EUR 2007
2.5.1. Verstärkte Anstrengungen und Effizienzsteigerung
2.5.2. Vorantreiben von IKT-Innovationen durch Nutzung des Binnenmarkts
2.5.3. Offene Innovation unter Federführung der Wirtschaft
4 Aktionen
2.6. Verbesserung der digitalen Kompetenzen, Qualifikationen und Integration
2.6.1. Digitale Kompetenz und Qualifikationen
2.6.2. Integrative digitale Dienste
4 Aktionen
2.7. IKT-gestützte Vorteile für die Gesellschaft in der EU
2.7.1. Die IKT im Dienste der Umwelt
4 Aktionen
2.7.2. Tragfähige Gesundheitsfürsorge und IKT-gestützte Hilfen für ein würdiges und unabhängiges Leben54
4 Aktionen
2.7.3. Förderung von kultureller Vielfalt und kreativen Inhalten
4 Aktionen
2.7.4. Elektronische Behördendienste eGovernment
4 Aktionen
2.7.5 Intelligente Verkehrssysteme für effizienten Verkehr und bessere Mobilität
4 Aktionen
2.8. Internationale Aspekte der Digitalen Agenda
4 Aktionen
3. Durchführung und Verwaltung
Abbildung 6: Europäischer Politikgestaltungszyklus im Rahmen der Digitalen Agenda
Anhang 1 Liste legislativer Maßnahmen
Anhang 2 Wichtige Leistungsziele
1. Breitbandziele:
2. Digitaler Binnenmarkt:
3. Digitale Integration:
4. Öffentliche Dienste:
5. Forschung und Innovation:
6. CO2-arme Wirtschaft:
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Drucksache 438/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu den Tätigkeitsberichten 2008/2009 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen für die Bereiche Telekommunikation und Post und zu den Sondergutachten 56 und 57 der Monopolkommission "Telekommunikation 2009: Klaren Wettbewerbskurs halten" und "Post 2009: Auf Wettbewerbskurs gehen" Bundesministerium Berlin, den 7. Juli 2010 für Wirtschaft und Technologie
... 25. Ende 2009 wurde die Überarbeitung des europäischen Rechtsrahmens für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste abgeschlossen4. Die Neufassung des Richtlinienpakets, bestehend aus der Rahmenrichtlinie, der Zugangsrichtlinie, der Genehmigungsrichtlinie, der Universaldienstrichtlinie sowie einer
A. Allgemeines
B. Stellungnahme zum Bereich Telekommunikation
3 Vorbemerkung
Bewertung im Einzelnen
4 Wettbewerbsentwicklung
4 Marktregulierungsfragen
Reform des europäischen Rechtsrahmens für Telekommunikationsmärkte
Europäische Initiativen zur Regulierung des Mobilfunks
Förderung flächendeckender und hochleistungsfähiger Breitbandversorgung
Schließung von Breitbandversorgungslücken durch die digitale Dividende
Universaldienst im Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur
C. Stellungnahme zum Bereich Post
3 Vorbemerkung
Bewertung im Einzelnen Regulierungsfragen
Mindestlohn für Briefdienstleistungen
Umsatzbesteuerung von Postdienstleistungen
3 Universaldienst
Teil leistungen
Vergabe von Postdienstleistungen durch öffentliche Stellen
Der Bund als Anteilseigner
Vertretung im Weltpostverein
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Drucksache 490/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Post- und Telekommunikationssicherstellungsrechts und zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Rahmenrichtlinie) und – der Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (Universaldienstrichtlinie).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Sicherstellung von Postdienstleistungen und Telekommunikationsdiensten in besonderen Fällen (Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz – PTSG)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Postsicherstellungspflicht; Postbevorrechtigte
§ 3 Umsetzung der Postbevorrechtigung
§ 4 Unterstützung der Feldpost
§ 5 Telekommunikationssicherstellungspflicht
§ 6 Telekommunikationsbevorrechtigung
§ 7 Umsetzung der Telekommunikationsbevorrechtigung
§ 8 Auskunfts- und Mitwirkungspflichten
§ 9 Entgelte; Entschädigung
§ 10 Kontrolle und Durchsetzung von Verpflichtungen
§ 11 Bußgeldvorschriften
§ 12 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Folgeänderungen
Artikel 3 Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzentwurfs
2. Zugrunde liegender Sachverhalt
3. Andere Lösungsmöglichkeiten / Erledigung durch Private
4. Informationspflichten
5. Befristung
6. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
7. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
8. Änderungen zur geltenden Rechtslage
9. Gesetzesfolgen
9.1 Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
9.2 Kosten für die Wirtschaft und Auswirkungen auf das Preisniveau
9.3 Bürokratiekosten
9.4 Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
10. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen
11. Gesetzgebungskompetenz
Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nr. 1
Zu Nr. 4
Zu Nr. 4
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1181: Gesetz zur Neuregelung des Post- und Telekommunikationssicherstellungsrechts und zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
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Drucksache 693/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 KOM (2010) 623 endg.
... Ziel dieser Initiative ist die Überprüfung der Bestimmungen fir den Universaldienst (Kapitel II der Universaldienstrichtlinie 2002/22/EG) unter Berücksichtigung der technischen, kommerziellen und gesellschaftlichen Entwicklungen.
Anhänge zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011
Anhang I : Strategische Initiativen, deren Annahme für 2011 vorgesehen ist
Anhang II : Vorläufiges Verzeichnis möglicher, zur Prüfung vorliegender Initiativen*
Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 - Anhang II Fortlaufendes Vereinfachungsprogramm und Initiativen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands
Anhang IV : Liste der zurückzuziehenden Vorschläge
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Drucksache 560/08
... Klarstellung der Definition des öffentlich zugänglichen Telefondienstes. Die Möglichkeit, Notrufe abzusetzen ist nicht mehr Bestandteil der Definition. Die in Artikel 2 Buchstabe c der Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (Universaldienstrichtlinie) enthaltene Definition des öffentlich zugänglichen Telefondienstes enthält derzeit noch das Merkmal des Absetzens von Notrufen. Aus Klarstellungsgründen soll dies aber auch in der Richtlinie entfallen (vgl. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten, der Richtlinie
A. Problem und Ziel
B. Lösungen
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Artikel 2 Weitere Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Zweck des Gesetzes
2. Gesetzgebungskompetenz
3. Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 469: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes
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Drucksache 47/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über kreative Online-Inhalte im Binnenmarkt KOM (2007) 836 endg.; Ratsdok. 5279/08
... Die Eigentümer von Inhalten fordern eine stärkere Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Piraterie. Anhang I des kürzlich verabschiedeten Legislativvorschlags zur Reform der Genehmigungsrichtlinie verweist auf die Einhaltung der einzelstaatlichen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie zum Urheberrecht (2001/29/EG) und der Durchsetzungsrichtlinie (2004/48/EG)15. Darüber hinaus sieht Artikel 20 Absatz 6 des Legislativvorschlags zur Änderung der Universaldienstrichtlinie vor, dass die Internet-Diensteanbieter die Teilnehmer vor Vertragsabschluss und danach in regelmäßigen Abständen deutlich über ihre Pflichten bezüglich der Einhaltung der Urheberrechte und verwandten Schutzrechte aufklären müssen16.
Mitteilung
1. Hintergrund
1.1. Kreative Online-Inhalte
1.2. Ergebnisse der öffentlichen Konsultation
1.3. Zweck dieser Mitteilung
2. Herausforderungen und Vorschläge
2.1. Verfügbarkeit kreativer Inhalte
2.2. Gebietsübergreifende Lizenzen für kreative Inhalte
2.3. Interoperabilität und Transparenz der Systeme zur Verwaltung digitaler Rechte DRM-Systeme
2.4. Legale Angebote und Piraterie
3. Fazit
Anhang Kreative Online-Inhalte – Politische und rechtliche Fragen für die Konsultation Verwaltung digitaler Rechte
Gebietsübergreifende Lizenzierung
Legale Angebote und Piraterie
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Drucksache 454/08
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten, der Richtlinie 2002/58 /EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz KOM (2007) 698 endg.; Ratsdok. 15387/07
... Universaldienstrichtlinie
Bemerkungen der Europäischen Kommission zu einer Stellungnahme des Deutschen Bundesrates KOM 2007 698 Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten, der Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und der Verordnung EG NR. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz SEK 2007 1472, SEK 2007 1473
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Drucksache 805/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. September 2008 zu gemeinnützigen Bürger- und Alternativmedien in Europa (2008/2011(INI))
... – unter Hinweis auf die Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (Universaldienstrichtlinie)5,
Drucksache 967/08
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Verordnung über Notrufverbindungen (NotrufV)
... über Notrufverbindungen sind insbesondere vor dem Hintergrund der sich rasch verändernden Telekommunikationstechnologien und den sich daraus ergebenden Änderungen der Telekommunikationsnetze und –dienste detaillierte Vorgaben erforderlich, um die im Zusammenhang mit dem Notrufverfahren stehenden Rechtspflichten derjenigen zu regeln, die an der Erbringung von öffentlich zugänglichen Telefondiensten beteiligt sind. Diese Rechtsverordnung dient in Verbindung mit § 108 des TKG diesem Ziel und stellt klar, wer von den Beteiligten für welche Bereiche verantwortlich ist. Ferner dient sie auch der Umsetzung von Artikel 6 Absatz 3 und Artikel 26 der Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und –diensten (Universaldienstrichtlinie, ABl. EG L 108 vom 24. April 2002 S. 51) und der Empfehlung der Kommission vom 25. Juli 2003 zur Übermittlung von Angaben zum Anruferstandort in elektronischen Kommunikationsnetzen an um Standortangaben erweiterte Notrufdienste (ABl. EG L 189 vom 29. Juli 2003 S. 49).
A. Problem und Ziel
B. Lösungen
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
Verordnung
Verordnung
§ 1 Notrufnummern
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Einzugsgebiete
§ 4 Notrufverbindungen
§ 5 Anforderungen an Notrufanschlüsse
§ 6 Technische Richtlinie
§ 7 Übergangsvorschriften
§ 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1 Zielsetzung
2 Sachverhalt
3 Erledigung durch Private/Selbstverpflichtung
4 Informationspflichten
5 Befristung
6 Rechts- und Verwaltungsvereinfachungen
7 Vereinbarkeit mit europäischem Recht
8 Änderungen zur geltenden Rechtslage
9 Gesetzesfolgen
9.1 Einahmen und Ausgabe der öffentlichen Haushalte
9.2 Kosten
9.2.1 Auswirkungen auf Haushalte der Länder und Kommunen
9.2.2 Kosten für die Wirtschaft
9.2.3 Auswirkungen auf Einzelpreise, das Preisniveau und Auswirkungen auf Verbraucherinnen und Verbraucher
9.3 Bürokratiekosten
9.4 Überprüfung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 736: Verordnung über Notrufverbindungen
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Drucksache 861/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/21 /EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste, der Richtlinie 2002/19/EG über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung und der Richtlinie 2002/20/EG über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste KOM (2007) 697 endg.; Ratsdok. 15379/07
... – Artikel 1 Absatz 1: Bezieht Endgeräte in den Geltungsbereich des Rechtsrahmens ein. Dies entspricht den Änderungen, die für die Universaldienstrichtlinie vorgeschlagen werden, um die Barrierefreiheit für behinderte Nutzer zu verbessern.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Kreise
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Vereinfachung und Verringerung der Verwaltungskosten
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Entsprechungstabelle
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2002/21/EG (Rahmenrichtlinie)
Artikel 2 Änderung der Richtlinie 2002/19/EG (Zugangsrichtlinie)
Artikel 3 Änderung der Richtlinie 2002/20/EG (Genehmigungsrichtlinie)
Artikel 4 Aufhebung
Artikel 5 Umsetzung
Artikel 6 Inkrafttreten
Artikel 7 Adressaten
Anhang I
Anhang II
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Drucksache 377/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat und den Ausschuss der Regionen: Eine allgemeine Politik zur Bekämpfung der Internetkriminalität KOM (2007) 267 endg.; Ratsdok. 10089/07
... Universaldienstrichtlinie
1. Einführung
1.1. Was ist Internetkriminalität?
1.2. Die aktuelle Entwicklung auf dem Gebiet der Internetkriminalität
1.2.1. Allgemeine Entwicklungstrends
1.2.2. Herkömmliche Straftaten im Zusammenhang mit elektronischen Netzen
1.2.3. Illegale Inhalte
1.2.4. Straftaten gegen elektronische Netze
1.3. Ziele
2. Geltende Rechtsinstrumente zur Bekämpfung der Internetkriminalität
2.1. Bestehende Instrumente und Maßnahmen auf EU-Ebene
2.2. Bestehende internationale Instrumente
3. Weiterentwicklung spezifischer Instrumente zur Bekämpfung der Internetkriminalität
3.1. Verstärkung der operativen Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden und der Schulungsmaßnahmen auf EU-Ebene
3.2. Verstärkter Dialog mit der Wirtschaft
3.3. Rechtsvorschriften
3.4. Erhebung von statistischen Daten
4. Das weitere Vorgehen
4.1. Allgemeine Bekämpfung der Internetkriminalität
4.2. Bekämpfung von über elektronische Netze begangenen herkömmlichen Straftaten
4.3. Illegale Inhalte
4.4. Folgemaßnahmen
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Drucksache 512/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Stärkung des Binnenmarktes für das Mobilfernsehen " KOM (2007) 409 endg.; Ratsdok. 12028/07
... 17 Gemäß Artikel 31 der Universaldienstrichtlinie 2002/22/EG (ABl. L 108 vom 24.4.2002, S. 51) dürfen den Netzbetreibern Übertragungspflichten nur dann auferlegt werden, wenn eine erhebliche Zahl von Endnutzern diese Netze als Hauptmittel zum Empfang von Hörfunk- und Fernsehsendungen nutzen.
1. Mobilfernsehen: Eine neue Chance für die EU
2. Schlüsselfaktoren für den Erfolg
2.1. Technische Aspekte Normen/Interoperabilität
2.2. Innovations- und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen für das Mobilfernsehen
2.3. Hochwertige Frequenzen für Mobilfernsehdienste
3. Ein integrierter Politikansatz für das Mobilfernsehen
4. Die nächsten Schritte
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Drucksache 863/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung der Europäischen Behörde für die Märkte der elektronischen Kommunikation KOM (2007) 699 endg.; Ratsdok. 15408/07
... Die Verordnung ergänzt die fünf Richtlinien, die den EU-Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation bilden. Die für die Rahmenrichtlinie vorgeschlagenen Änderungen dienen der Straffung und Vereinfachung des Marktanalyseverfahrens, müssen jedoch durch die Einrichtung einer spezialisierten, unabhängigen Fachinstanz ergänzt werden, die die Kommission bei der Bewertung technisch komplexer Fragen im Zusammenhang mit künftigen Märkten unterstützt. Die vorgeschlagenen Änderungen an der Genehmigungsrichtlinie schaffen neue Verfahren für die EU-weite Harmonisierung der an Nutzungsrechte geknüpften Bedingungen und gegebenenfalls für die Auswahl von Anbietern grenzüberschreitender Dienste. Die neue Behörde wird für die Anwendung dieser Verfahren zuständig sein. Die Änderungen an der Universaldienstrichtlinie werden den Zugang zur elektronischen Kommunikation und deren Nutzung erleichtern sowie die Erreichbarkeit der Notdienste für behinderte Nutzer verbessern. Die Behörde wird als Anlaufstelle für die Behandlung all dieser Fragen auf EU-Ebene dienen.
Begründung
1. Gründe und Ziele des Vorschlags / allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und die Entscheidungsfindung: Die europäische Behörde für die Märkte der elektronischen Kommunikation
3.1. Die Erfahrungen der ERG
3.2. Hauptaufgaben der neuen Behörde
3.3. Rechtliche Aspekte
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Vereinfachung
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Europäischer Wirtschaftsraum EWR
6. Einzelerläuterung zum Vorschlag
Kapitel I Gegenstand, Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und Aufgaben
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Aufgaben der Behörde
Kapitel II Aufgaben der Behörde im Hinblick auf die Stärkung des Binnenmarkts
Artikel 4 Rolle der Behörde bei der Anwendung des Rechtsrahmens
Artikel 5 Konsultation der Behörde zu Fragen der Definition und Analyse nationaler Märkte sowie zu Abhilfemaßnahmen
Artikel 6 Überprüfung nationaler Märkte durch die Behörde
Artikel 7 Definition und Analyse länderübergreifender Märkte
Artikel 8 Harmonisierung der Nummerierung und Nummernübertragbarkeit
Artikel 9 Umsetzung der europäischen Notrufnummer 112
Artikel 10 Beratung zu Frequenzfragen im Bereich der elektronischen Kommunikation
Artikel 11 Harmonisierung der Bedingungen und Verfahren für Allgemeingenehmigungen und Nutzungsrechte
Artikel 12 Vorschlag für die Auswahl von Unternehmen
Artikel 13 Zurücknahme der in gemeinsamen Verfahren erteilten Nutzungsrechte an Frequenzen und Nummern
Artikel 15 Tätigkeiten aus eigener Initiative
Kapitel III Ergänzende Aufgaben der Behörde
Artikel 16 Einziehung von Verwaltungsgebühren für Dienste der Behörde
Artikel 17 Einziehung und Weiterverteilung von Nutzungsentgelten für die im Rahmen eines gemeinsamen Verfahrens erteilten Nutzungsrechte an Frequenzen und Nummern sowie der Verwaltungsgebühren
Artikel 18 Grenzübergreifende Streitigkeiten
Artikel 19 Austausch, Verbreitung und Erfassung von Informationen
Artikel 20 Verwaltung des Frequenzinformationsregisters und der Mobilfunk-Roaming-Datenbank
Artikel 21 Beobachtung und Berichterstattung im Bereich der elektronischen Kommunikation
Artikel 22 Zugänglichkeit der elektronischen Kommunikation
Artikel 23 Zusätzliche Aufgaben
Kapitel IV Organisation der Behörde
Artikel 24 Organe der Behörde
Artikel 25 Verwaltungsrat
Artikel 26 Aufgaben des Verwaltungsrats
Artikel 27 Regulierungsrat
Artikel 28 Aufgaben des Regulierungsrats
Artikel 29 Direktor
Artikel 30 Aufgaben des Direktors
Artikel 31 Der leitende Beamte für Netzsicherheit
Artikel 32 Ständige Gruppe der Interessenvertreter
Artikel 33 Einspruchskammer
Artikel 34 Rechtsbehelfe
Artikel 35 Verfahren vor dem Gericht Erster Instanz und dem Gerichtshof
Kapitel V Finanzvorschriften
Artikel 36 Haushalt der Behörde
Artikel 37 Aufstellung des Haushaltsplans
Artikel 38 Ausführung und Kontrolle des Haushalts
Artikel 39 Finanzvorschriften
Artikel 40 Betrugsbekämpfungsmaßnahmen
Kapitel VI Allgemeine Bestimmungen
Artikel 41 Übermittlung von Informationen an die Behörde
Artikel 42 Konsultation
Artikel 43 Aufsicht, Durchsetzung und Sanktionen
Artikel 44 Interessenerklärung
Artikel 45 Transparenz
Artikel 46 Vertraulichkeit
Artikel 47 Zugang zu Dokumenten
Artikel 48 Rechtsstatus
Artikel 49 Personal
Artikel 50 Vorrechte und Befreiungen
Artikel 51 Haftung der Behörde
Artikel 52 Schutz personenbezogener Daten
Artikel 53 Beteiligung von Drittländern
Artikel 54 Kommunikationsausschuss
Artikel 55 Bewertung
Artikel 56 Übergangsvorschriften
Artikel 57 Inkrafttreten
Anhang In das Register aufzunehmende Informationen über Nutzungsrechte (gemäß Artikel 20)
2 Finnanzbogen
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Drucksache 862/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten, der Richtlinie 2002/58 /EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz KOM (2007) 698 endg.; Ratsdok. 15387/07
... Dieser Vorschlag ist einer von drei legislativen Reformvorschlägen zur Änderung des derzeit geltenden Rechtsrahmens. Er betrifft die Änderung der Universaldienstrichtlinie1 und der
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Vereinfachung
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Entsprechungstabelle
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen in der Richtlinie 2002/22/EG (Universaldienstrichtlinie)
Artikel 2 Änderungen in der Richtlinie 2002/58/EG (Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation)
Artikel 3 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004
Artikel 4 Umsetzung
Artikel 5 Inkrafttreten
Artikel 6 Adressaten
Anhang I Beschreibung der Einrichtungen und Dienste im Sinne von Artikel 10 (Ausgabenkontrolle) und Artikel 29 (Zusätzliche Dienstmerkmale)
Teil A Einrichtungen und Dienste im Sinne von Artikel 10
a Einzelverbindungsnachweis
b Selektive Sperre abgehender Verbindungen, ohne Entgelt
c Vorauszahlung
d Gestreckte Zahlung der Anschlussentgelte
e Zahlungsverzug
Teil B Dienstmerkmale im Sinne von Artikel 29
a Tonwahl oder Mehrfrequenzwahlverfahren MFW
b Anzeige der Rufnummer des Anrufers
Teil C Umsetzung der Vorschriften zur Nummernübertragbarkeit in Artikel 30
Anhang II Gemäss Artikel 21 zu veröffentlichende Informationen (Transparenz und Veröffentlichung von Informationen)
Anhang III Parameter für die Dienstqualität
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Drucksache 499/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Überprüfung des EU-Rechtsrahmens für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste KOM (2006) 334 endg. Ratsdok. 11190/06
... Unabhängig vom Ausgang dieser Grundsatzdiskussion müssen zahlreiche Bestimmungen der Universaldienstrichtlinie, die sich auf herkömmliche Telefondienste beziehen, modernisiert werden. Weitere Änderungsvorschläge dienen der Verbesserung der Qualität der Tarifinformationen für die Verbraucher. Ferner soll Dritten ermöglicht werden, rechtlich gegen Spammer vorzugehen, und es soll die Verfügbarkeit der Angaben über den Anruferstandort für Notdienste sowie die Zugänglichkeit der Notdienste für behinderte Nutzer sichergestellt werden.
Mitteilung
1. Zusammenfassung
2. Hintergrund
3. Bewertung des Rechtsrahmens – Verwirklichung der Ziele
4 Marktentwicklung
Konsultation der Interessengruppen
4 Zusammenfassung
4. Technologie- und Markenentwicklung
5. Überblick über die vorgeschlagenen Änderungen
5.1. Verbesserung der Frequenzverwaltung im Bereich der elektronischen Kommunikation
5.2. Rationalisierung der Marktüberprüfungen
5.3. Konsolidierung des Binnenmarktes
5.3.1. Abhilfemaßnahmen gemäß dem Verfahren nach Artikel 7
5.3.2. Einsprüche
5.3.3. Gemeinsamer Ansatz für die Genehmigung von Diensten mit gesamteuropäischer oder Binnenmarktbedeutung
5.3.4. Sonstige Änderungsvorschläge
5.4. Stärkung der Verbraucher- und Nutzerrechte
5.5. Erhöhung der Sicherheit
5.6. Bessere Rechtsetzung: Aufhebung veralteter Vorschriften
6. Fazit
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Drucksache 938/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Ermittlung und Ausweisung kritischer europäischer Infrastrukturen und die Bewertung der Notwendigkeit, ihren Schutz zu verbessern KOM (2006) 787 endg. Ratsdok. 16933/06
... Universaldienstrichtlinie
Begründung
1 Hintergrund des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Die Notwendigkeit eines gemeinsamen Rahmens
• Sektorspezifischer Dialog mit allen Beteiligten
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• im IT-Bereich
• im Gesundheitswesen:
• im Finanzsektor:
• im Verkehrssektor:
• im Chemiesektor:
• im Nuklearsektor:
• Übereinstimmung mit anderen Politikfeldern und Zielen der Europäischen Union
2 Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Ergänzende Informationen
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Ermittlung kritischer europäischer Infrastrukturen
Artikel 4 Ausweisung kritischer europäischer Infrastrukturen
Artikel 5 Sicherheitspläne
Artikel 6 Sicherheitsbeauftragte
Artikel 7 Berichterstattung
Artikel 8 Unterstützung der Kommission für kritische europäische Infrastrukturen
Artikel 9 Kontaktstellen für Fragen des Schutzes kritischer Infrastrukturen
Artikel 10 Vertraulichkeit und Austausch von Informationen über den Schutz kritischer Infrastrukturen
Artikel 11 Ausschuss
Artikel 12 Durchführung
Artikel 13 Inkrafttreten
Artikel 14 Adressaten
Anhang I List von Sektoren mit kritischen Infrastrukturen
Anhang II Sicherheitsplan
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Drucksache 359/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
... - Die europarechtlichen Vorgaben der Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (Universaldienstrichtlinie) sollen weiter konkretisiert werden. Zusätzlich werden einzelne Vorgaben anderer Richtlinien des Europäischen Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation umgesetzt.
A. Ziele
B. Lösungen
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Artikel 10-Gesetzes 190-4
Artikel 2 Änderung des Telekommunikationsgesetzes 900-15
§ 9a Neue Märkte
§ 43a Verträge
§ 44a Haftungsbegrenzung
§ 45 Berücksichtigung der Interessen behinderter Menschen
§ 45a Nutzung von Grundstücken
§ 45b Entstörungsdienst
§ 45c Normgerechte technische Dienstleistung
§ 45d Netzzugang
§ 45e Anspruch auf Einzelverbindungsnachweis
§ 45f Vorausbezahlte Leistung
§ 45g Verbindungspreisberechnung
§ 45h Rechnungsinhalt, Teilzahlungen
§ 45i Beanstandungen
§ 45j Entgeltpflicht bei unrichtiger Ermittlung des Verbindungsaufkommens
§ 45k Sperre
§ 45m Aufnahme in öffentliche Teilnehmerverzeichnisse
§ 45n Veröffentlichungspflichten
§ 45o Rufnummernmissbrauch
§ 45p Auskunftsanspruch über zusätzliche Leistungen
§ 47a Schlichtung
§ 47b Abweichende Vereinbarungen
Artikel 3 Weitere Änderung des Telekommunikationsgesetzes 900-15
§ 66a Preisangabe
§ 66b Preisansage
§ 66c Preisanzeige
§ 66d Preishöchstgrenzen
§ 66e Verbindungstrennung
§ 66f Anwählprogramme (Dialer)
§ 66g Wegfall des Entgeltanspruchs
§ 66h Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern
§ 66i R-Gespräche
§ 66j Rufnummernübermittlung
§ 66k Internationaler entgeltfreier Telefondienst
§ 66l Umgehungsverbot
Artikel 4 Neubekanntmachung 900-15
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 45a) Nutzungsvertrag
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Zweck des Gesetzes
2. Gesetzgebungskompetenz
3. Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Buchstabe a
Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu § 45a
Zu § 45b
Zu § 45c
Zu § 45d
Zu § 45e
Zu § 45f
Zu § 45g
Zu § 45h
Zu § 45i
Zu § 45j
Zu § 45k
Zu § 45m
Zu § 45n
Zu § 45o
Zu § 45p
Zu Nummer 13
Zu § 47b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
a Absatz 2 Satz 1
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 31
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 66a
Zu § 66b
Zu § 66c
Zu § 66d
Zu § 66e
Zu § 66f
Zu § 66g
Zu § 66h
Zu § 66i
Zu § 66j
Zu § 66k
Zu § 66l
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
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Drucksache 886/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
... 4. Der Bundesrat erkennt an, dass mit dem Gesetz die Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme von Telekommunikationsdiensten neu geregelt und die europarechtlichen Vorgaben der Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und –diensten (Universaldienstrichtlinie) weiter konkretisiert sowie einzelne Vorgaben anderer Richtlinien des Europäischen Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation umgesetzt werden.
1. Zu Artikel 1 § 20 G 10 , Artikel 2 Nr. 24 Buchstabe c § 110 Abs. 9 TKG , Nr. 26 § 113 Abs. 2 Satz 2 bis 4 TKG , Nr. 34 Buchstabe d § 150 Abs. 12a TKG
2. Zu Artikel 2 Nr. 11 § 44a TKG
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Drucksache 85/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den europäischen Vorschriften und Märkten im Bereich der elektronischen Kommunikation 2004
... - in Kenntnis der Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (Universaldienstrichtlinie)6,
Drucksache 512/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 2002/21 /EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste KOM (2006) 382 endg; Ratsdok. 11724/06
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Rahmenrichtlinie)6, 2002/19/EG vom 7. März 2002 über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung (Zugangsrichtlinie)7, 2002/20/EG vom 7. März 2002 über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste (Genehmigungsrichtlinie)8, 2002/22/EG vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (Universaldienstrichtlinie)9 und
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Vereinfachung
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Großkundenentgelte für regulierte Roaminganrufe
Artikel 4 Endkundenentgelte für regulierte Roaminganrufe
Artikel 5 Inkrafttreten der Entgeltobergrenzen für regulierte Roaminganrufe auf Endkundenebene
Artikel 6 Endkundenentgelte für die Anrufannahme während des Roamings in der Gemeinschaft
Artikel 7 Transparenz der Endkundenentgelte
Artikel 8 Überwachung und Durchsetzung
Artikel 9 Sanktionen
Artikel 10 Durchschnittliches Mobilfunk-Zustellungsentgelt
Artikel 11 Änderung der Richtlinie 2002/21/EG
Artikel 12 Überprüfungsverfahren
Artikel 13 Ausschuss
Artikel 14 Mitteilungspflicht
Artikel 15 Durchführung
Artikel 16 Inkrafttreten
Anhang I Großkundenentgelte für regulierte Roaminganrufe gemäß Artikel 3
Anhang II Methode für die Bestimmung des durchschnittlichen Mobilfunk-Zustellungsentgelts gemäß Artikel 10
Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen
3 Zusammenfassung
4 Hintergrund
4 Konsultation
4 Problematik
Technologie - und Marktentwicklung
3 Ziele
Politische Entscheidungsalternativen und Analyse
Unveränderte Beibehaltung
4 Selbstregulierung
4 Mitregulierung
Unverbindliche Regelung
Gezielte Regulierung
Regulierung nur auf der Großkundenebene
Regulierung nur auf der Endkundenebene
Regulierung auf der Großkunden- und Endkundenebene
4 Inlandspreisprinzip
Konzept des besuchten Landes
Europäisches Heimatmarktkonzept
4 Transparenz
Wirtschaftliche Auswirkungen
Allgemeine Auswirkungen
Dynamische Auswirkungen
Auswirkungen auf Nachbarmärkten
4 Umverteilungsfragen
Auswirkungen und Konsolidierung auf Unternehmensebene
Abschätzung des Verwaltungsaufwands
Bewertung und Beobachtung
3 Fazit
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Drucksache 387/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Straßenverkehrssicherheit: Verbreitung des eCall-Systems unter den Bürgern
... 9. erinnert daran, dass eine Mehrheit der Mitgliedstaaten die Nutzung der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 sehr zögerlich unterstützt hat; fordert die Kommission auf, auszuwerten, inwieweit die Mitgliedstaaten die Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (Universaldienstrichtlinie) in Bezug auf die angemessene Beantwortung und Bearbeitung von Anrufen bei der einheitlichen europäischen Notrufnummer einschließlich der Erkennung des Anruferstandorts umgesetzt haben;
Drucksache 359/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 824. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
... Die Vorschrift geht in ihrer jetzigen Fassung in Bezug auf den Normadressaten über die europarechtlichen Vorgaben der Universaldienstrichtlinie hinaus. Seine diesbezüglichen Bedenken hat der Bundesrat bereits in seinem Beschluss vom 18. März 2005 (BR-Drs. 92/05 (Beschluss)) zum Ausdruck gebracht.
1. Zu Artikel 1 § 20 G 10 , Artikel 2 Nr. 21 Buchstabe c § 110 Abs. 9 TKG , Nr. 23 § 113 Abs. 2 Satz 2 bis 4 TKG , Nr. 31 Buchstabe c § 150 Abs. 12a TKG
Zu Artikel 2
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 9a Satz 1 TKG
5. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 30 Abs. 3 TKG
6. Zu Artikel 2 Nr. 7a - neu - § 38 und 42 TKG
7. Zu Artikel 2 §§ 43a, 45a bis 45f, 45h bis 45k, 45p, 47a, 47b TGK Artikel 3 § 45l TKG
8. Zu Artikel 2 Nr. 9 § 43a Satz 1 TKG
9. Zu Artikel 2 Nr. 10 § 44a Satz 1 TKG
10. Zu Artikel 2 Nr. 10 § 44a TKG
11. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45c TKG
12. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45e Abs. 1 Satz 1 TKG
13. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45e Abs. 1 Satz 2, Satz 3 - neu - TKG
14. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45e TKG
15. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45f Satz 4 TKG
16. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45g Abs. 2 Satz 1 TKG
17. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45i TKG
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
18. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45i Abs. 1 Satz 3 TKG
19. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45j Abs. 2 Satz 2 TKG
Zu Artikel 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
23. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 55 Abs. 1 Satz 5 TKG
24. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 55 Abs. 1, 1a - neu - TKG
25. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 45l Abs. 1 Satz 1 TKG
26. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 45l Abs. 2 Satz 2, Satz 3 TKG
27. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66a Satz 1, Satz 2 TKG
28. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66b Abs. 1 Satz 1 TKG
29. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66b Abs. 1 Satz 4 und 5 TKG
Zu Artikel 3
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
32. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66b Abs. 2 TKG
33. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66c Abs. 1 Satz 2 TKG
34. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66j TKG
35. Zu Artikel 3 Nr. 4 - neu - §§ 137 ff. TKG
36. Zu Artikel 3 Nr. 5 - neu - § 149 Abs. 1 und § 150 Abs. 4 TKG
37. Zu Artikel 5 Nr. 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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Drucksache 886/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
... 1. Der Bundesrat erkennt an, dass mit dem Gesetz die Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme von Telekommunikationsdiensten neu geregelt und die europarechtlichen Vorgaben der Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und –diensten (Universaldienstrichtlinie) weiter konkretisiert sowie einzelne Vorgaben anderer Richtlinien des Europäischen Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation umgesetzt werden.
Drucksache 92/05 (Beschluss)
... a) im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob und inwieweit es erforderlich ist, die Verpflichtung der Unternehmen, in der Universaldienstrichtlinie vorgesehene Leistungen unentgeltlich zu erbringen, auf Dienste zu erstrecken, die nicht dem Universaldienst unterfallen.
Drucksache 92/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
... - Die europarechtlichen Vorgaben der Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (Universaldienstrichtlinie) sollen weiter konkretisiert werden.
A. Ziele
B. Lösungen
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
Entwurf
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1 Änderung des Artikel 10-Gesetzes 190-4
Artikel 2 Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes 367-3
Artikel 3 Änderung des Telekommunikationsgesetzes 900-15
§ 43a Verträge
§ 44a Haftung
§ 451 (unbesetzt)
§ 43a Verträge
§ 44a Haftungsbegrenzung
§ 45 Berücksichtigung der Interessen behinderter Menschen
§ 45a Nutzung von Grundstücken
§ 45b Entstörungsdienst
§ 45c Normgerechte technische Dienstleistung
§ 45d Netzzugang
§ 45e Anspruch auf Einzelverbindungsnachweis
§ 45f Vorausbezahlte Leistung
§ 45g Verbindungspreisberechnung
§ 45h Rechnungsinhalt, Teilzahlungen
§ 45i Beanstandungen
§ 45j Entgeltpflicht bei unrichtiger Ermittlung des Verbindungsaufkommens
§ 45k Sperre
§ 45m Aufnahme in öffentliche Teilnehmerverzeichnisse
§ 45n Veröffentlichungspflichten
§ 45o Rufnummernmissbrauch
§ 45 P Auskunftsanspruch über zusätzliche Leistungen
§ 47a Schlichtung
Artikel 4 Weitere Änderung des Telekommunikationsgesetzes 900-15
§ 451 Kurzwahldienste
§ 661 Umgehungsverbot.
§ 66a Preisangabe
§ 66b Preisansage
§ 66c Preisanzeige
§ 66d Preishöchstgrenzen
§ 66e Verbindungstrennung
§ 66f Anwählprogramme (Dialer)
§ 66g Wegfall des Entgeltanspruchs
§ 66h Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern
§ 66i R-Gespräche
§ 66 J Rufnummernübermittlung
§ 66k Internationaler entgeltfreier Telefondienst
§ 661 Umgehungsverbot
Artikel 5 Weitere Änderung des Telekommunikationsgesetzes 900-15
Artikel 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 45a)
4 Nutzungsvertrag
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu 5 45 a Nutzung von Grundstücken
Zu § 45b
Zu § 45c
Zu § 45d
Zu § 45e
Zu § 45f
Zu § 45q
Zu § 45h
Zu 45i Beanstandungen
Zu § 451
Zu § 45k
Zu § 45m
Zu § 45n
Zu § 45o
Zu § 45p
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 17
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 66a
Zu § 66b
Zu § 66c
Zu § 66d
Zu § 66e
Zu § 66f
Zu § 66q
Zu § 66h
Zu § 66i
Zu § 66i
Zu § 66k
Zu § 661
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
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Drucksache 92/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse Wi - A - In - K - R 809. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2005
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
... a) im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob und inwieweit es erforderlich ist, die Verpflichtung der Unternehmen, in der Universaldienstrichtlinie vorgesehene Leistungen unentgeltlich zu erbringen, auf Dienste zu erstrecken, die nicht dem Universaldienst unterfallen.
2 A
§ 47b Zwingende Vorschriften
§ 66g Entstehung des Entgeltanspruchs
2 B
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Drucksache 994/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zum
Tätigkeitsbericht der Regulierungsbehörde
für Telekommunikation und Post 2002/2003 und zum
Sondergutachten der Monopolkommission -
"Wettbewerbintensivierung in der Telekommunikation -
Zementierung des Postmonopols"
entsprechender Vorgaben der Universaldienstrichtlinie
Drucksache 466/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse KOM (2004) 374 endg.; Ratsdok. 9643/04
... - Überprüfung des Umfangs des Universaldienstes im Rahmen der Universaldienstrichtlinie 2002/22/EG bis Juli 2005.
Anhang
1. Einleitung
2. gemeinsame Verantwortung der öffentlichen Verwaltung IN der Union
2.1. Eine wesentliche Komponente des europäischen Modells
2.2. Verantwortung der öffentlichen Hand
2.3. Gemeinsame Verantwortung der Union und ihrer Mitgliedstaaten
3. Leitprinzipien des Kommissionsansatzes
3.1. Voraussetzungen für bürgernahe öffentliche Regulierung schaffen
3.2. Die Ziele öffentlicher Dienste in wettbewerbsfähigen, offenen Märkten erreichen
3.3. Kohäsion und universellen Zugang sicherstellen
3.4. Ein hohes Qualitäts-, Versorgungssicherheits- und Schutzniveau aufrechterhalten
3.5. Die Rechte der Verbraucher und Nutzer sichern
3.6. Monitoring und Leistungsevaluierung
3.7. Die Verschiedenheit von Dienstleistungen und Situationen berücksichtigen
3.8. Mehr Transparenz schaffen
3.9. Rechtssicherheit gewährleisten
4. NEUE Ausrichtungen für eine kohärente Politik
4.1. Die Vielfalt in einem kohärenten Rahmen berücksichtigen
4.2. Die rechtlichen Rahmenbedingungen bei Ausgleichszahlungen für
4.3. Einen präzisen, transparenten Rahmen für die Auswahl von Unternehmen vorgeben denen die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse auferlegt wird
4.4. Den Gemeinwohlauftrag bei Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen
4.5. Ergebnisse bewerten und Leistungsstand evaluieren
4.6. Die sektoralen Politikbereiche überprüfen
4.7. Die interne Politik der internationalen Handelspolitik zu Grunde legen
4.8. Dienstleistungen von allgemeinem Interesse bei der Entwicklungszusammenarbeit fördern
Anhang 1 Begriffsbestimmungen1
Anhang 2 Wichtigste Ergebnisse der öffentlichen Konsultation1
1. Bedeutung der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse
2. Die Rolle der Europäischen Union
3. Sektorspezifische Vorschriften und allgemeiner Rechtsrahmen
4. Wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Dienstleistungen
5. Ein gemeinsames Paket von Verpflichtungen
6. Sektorspezifische Verpflichtungen
7. Festlegung von Verpflichtungen und organisatorische Abwicklung
8. Finanzierung der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse
9. Evaluierung der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse
10. Die internationale Dimension
Anhang 3 Überblick über die geplanten Überprüfungen wichtiger sektorspezifischer Vorschriften
Elektronische Kommunikation
3 Postdienste
3 Elektrizität
3 Gas
3 Wasser
3 Verkehr
3 Rundfunk
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Drucksache 128/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt KOM (2004) 2 endg.; Ratsdok. 6174/04
... Aus Erwägungsgrund 34 ergibt sich, dass die nationalen "must-carry"-Vorschriften für die Kabeleinspeisung der Überprüfung nach Maßgabe der Richtlinie unterliegen sollen. "Must-carry"-Vorschriften sind aber Gegenstand von Artikel 31 der Universaldienstrichtlinie und damit nach Artikel 2 Abs. 2 Buchstabe b vom Anwendungsbereich ausgenommen. Wie die Fernsehtätigkeit würde auch der Hörfunk vom Anwendungsbereich der Richtlinie erfasst. Bisher gab es hierzu auf Gemeinschaftsebene keine Regelungen, der Hörfunk würde erstmals gemeinschaftsrechtlich erfasst. Dies begegnet Bedenken, denn die Dienstleistungsfreiheit umfasst nach Artikel 49 EGV nur grenzüberschreitende Sachverhalte. Diese sind beim Hörfunk nicht von Relevanz.
Drucksache 71/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG)
Drucksache 155/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22 /EG
/EG
Drucksache 213/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anpassung von Rechtsakten, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union COM(2016) 799 final
Drucksache 279/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
Drucksache 294/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-Justizbarometer 2019 - COM(2019) 198 final
Drucksache 360/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 25. April 2005 über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union
Drucksache 416/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-Justizbarometer 2018
Drucksache 612/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) COM(2016) 590 final
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.