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11 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Verbraucherrechte-Richtlinie"


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Drucksache 603/1/18

... /EU /EU vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher (Verbraucherrechte-Richtlinie) und der Richtlinie



Drucksache 603/18 (Beschluss)

... /EU /EU vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher (Verbraucherrechte-Richtlinie) und der Richtlinie



Drucksache 168/16 (Beschluss)

... 35. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass der Verbraucher entgegen Artikel 11 bei ausgebliebener Bereitstellung der digitalen Inhalte durch den Anbieter erst dann zur "Beendigung" des Vertrages berechtigt ist, wenn er dem Anbieter zuvor eine Frist zur Abhilfe gesetzt hat und nicht ausnahmsweise ein Interesse an der sofortigen Beendigung hat. Ein sofortiges Beendigungsrecht führt insbesondere dann zu einer unangemessenen Benachteiligung des Anbieters, wenn ihn an der verspäteten Bereitstellung kein Verschulden trifft und auf Seiten des Verbrauchers das Interesse an der Leistung unvermindert fortbesteht. Im Übrigen sehen sowohl die Verbraucherrechte-Richtlinie (Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/16 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 168/16

... 40. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass der Verbraucher entgegen Artikel 11 bei ausgebliebener Bereitstellung der digitalen Inhalte durch den Anbieter erst dann zur "Beendigung" des Vertrages berechtigt ist, wenn er dem Anbieter zuvor eine Frist zur Abhilfe gesetzt hat und nicht ausnahmsweise ein Interesse an der sofortigen Beendigung hat. Ein sofortiges Beendigungsrecht führt insbesondere dann zu einer unangemessenen Benachteiligung des Anbieters, wenn ihn an der verspäteten Bereitstellung kein Verschulden trifft und auf Seiten des Verbrauchers das Interesse an der Leistung unvermindert fortbesteht. Im Übrigen sehen sowohl die Verbraucherrechte-Richtlinie (Richtlinie

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Drucksache 168/16




Zur Vorlage allgemein

Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 26/1/15

... In der Praxis zeigt sich, dass bei unseriösen Geschäftspraktiken häufig die für den Verbraucher wesentlichen Informationen, wie beispielsweise die Entgeltlichkeit, Zusatzkosten oder erhebliche Leistungseinschränkungen, in den AGB versteckt werden und die Unternehmer bewusst darauf vertrauen, dass die Verbraucher diese Informationen nicht wahrnehmen. Dies gilt auch nach dem Rückgang der klassischen Abo-Fallen bzw. wird in der Praxis auch nicht durch die (auf Grund der Button-Lösung oder der im Zuge der Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie eingeführten) erweiterten Informationspflichten vollständig ausgeschlossen. In seiner Wirkung kommt das Verstecken dem Verheimlichen gleich. Daher ist es geboten, dies bei der Neugestaltung des § 5a UWG klarzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 26/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 Absatz 3 UWG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 4 UWG

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4a Absatz 2 Nummer 3 UWG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 5a Absatz 2 Satz 3 - neu - UWG

5. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 1 UWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 1 UWG * In Artikel 1 ist nach Nummer 7 folgende Nummer 7a einzufügen:

7. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 -neuUWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 1 UWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 1, Absatz 4 Satz 2 und 3, Absatz 5 und Absatz 6 - neu - UWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10Absatz 1, Absatz 4 Satz 3, Absatz 4a -neu-, Absatz 5 UWG *

11. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 1 Satz 2 -neuUWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 14 Absatz 2 UWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 20 UWG

14. Zur Vorlage allgemein


 
 
 


Drucksache 26/15 (Beschluss)

... In der Praxis zeigt sich, dass bei unseriösen Geschäftspraktiken häufig die für den Verbraucher wesentlichen Informationen, wie beispielsweise die Entgeltlichkeit, Zusatzkosten oder erhebliche Leistungseinschränkungen, in den AGB versteckt werden und die Unternehmer bewusst darauf vertrauen, dass die Verbraucher diese Informationen nicht wahrnehmen. Dies gilt auch nach dem Rückgang der klassischen Abo-Fallen bzw. wird in der Praxis auch nicht durch die (auf Grund der Button-Lösung oder der im Zuge der Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie eingeführten) erweiterten Informationspflichten vollständig ausgeschlossen. In seiner Wirkung kommt das Verstecken dem Verheimlichen gleich. Daher ist es geboten, dies bei der Neugestaltung des § 5a UWG klarzustellen.

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Drucksache 26/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 Absatz 3 UWG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 4 UWG

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4a Absatz 2 Nummer 3 UWG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 5a Absatz 2 Satz 3 - neu - UWG

5. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 -neuUWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 1 UWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 1, Absatz 4 Satz 2 und 3, Absatz 5 und Absatz 6 - neu - UWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 1 Satz 2 -neuUWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 14 Absatz 2 UWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 20 UWG


 
 
 


Drucksache 122/14 (Beschluss)

... 11. Der Bundesrat unterstützt das Bestreben der Kommission, Kenntnis und Verständnis der bestehenden Rechtsvorschriften im Bereich des Verbraucherschutzes zu erhöhen, um dadurch das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in die bestehenden Rechtsvorschriften zu stärken. Ebenso wird das Ziel begrüßt, das gegenseitige Vertrauen sowie die Kohärenz und Rechtssicherheit zu erhöhen. Aus Sicht des Bundesrates besteht jedoch insofern kein Bedürfnis für weitere Kodifizierungsinitiativen, vielmehr sollte die angekündigte Bewertung der Verbraucherrechte-Richtlinie und ihrer Umsetzung in den Mitgliedstaaten abgewartet werden. Sodann dürfte zur Erreichung eines effektiven Verbraucherschutzes eine Konsolidierung der Informationspflichten und Rechte im Verbraucher-Acquis - in bestehenden und zukünftigen Rechtsakten - notwendig, aber auch ausreichend sein, um einen effektiven Verbraucherschutz zu erreichen, wodurch Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmen die Anwendbarkeit erleichtert und das Vertrauen in EU-Recht gestärkt werden könnte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 122/14 (Beschluss)




Allgemeine Erwägungen

Materielles Zivilrecht

2 Zivilverfahrensrecht

Materielles Strafrecht

2 Strafverfahrensrecht

E -Justice

Schutz der Grundrechte

Zur Aus- und Fortbildung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 122/1/14

... 11. Der Bundesrat unterstützt das Bestreben der Kommission, Kenntnis und Verständnis der bestehenden Rechtsvorschriften im Bereich des Verbraucherschutzes zu erhöhen, um dadurch das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in die bestehenden Rechtsvorschriften zu stärken. Ebenso wird das Ziel begrüßt, das gegenseitige Vertrauen sowie die Kohärenz und Rechtssicherheit zu erhöhen. Aus Sicht des Bundesrates besteht jedoch insofern kein Bedürfnis für weitere Kodifizierungsinitiativen, vielmehr sollte die angekündigte Bewertung der Verbraucherrechte-Richtlinie und ihrer Umsetzung in den Mitgliedstaaten abgewartet werden. Sodann dürfte zur Erreichung eines effektiven Verbraucherschutzes eine Konsolidierung der Informationspflichten und Rechte im Verbraucher-Acquis - in bestehenden und zukünftigen Rechtsakten - notwendig, aber auch ausreichend sein, um einen effektiven Verbraucherschutz zu erreichen, wodurch Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmen die Anwendbarkeit erleichtert und das Vertrauen in EU-Recht gestärkt werden könnte.

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Drucksache 122/1/14




Allgemeine Erwägungen

Materielles Zivilrecht

2 Zivilverfahrensrecht

Materielles Strafrecht

2 Strafverfahrensrecht

E -Justice

Schutz der Grundrechte

Zur Aus- und Fortbildung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 525/11

... In der Europäischen Union wird gegenwärtig der Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie über Rechte der Verbraucher vom 8. Oktober 2008 verhandelt (Verbraucherrechte-Richtlinie). Mit dieser Richtlinie sollen auch die Fernabsatzgeschäfte, die Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern und Verbrauchern regelmäßig mit umfassen, neu und grundsätzlich vollharmonisierend geregelt werden.

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Drucksache 525/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt

III. Gesetzesfolgen

IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

V. Bürokratiekosten

VI. Vereinbarkeit mit europäischem Recht und völkerrechtlichen Verträgen

a Vereinbarkeit mit Europarecht

b Notifizierung

c Berücksichtigung aktueller europarechtlicher Entwicklungen

VII. Gesetzgebungskompetenz

VIII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 312g

Zu § 312g

Zu § 312g

Zu § 312g

Zu § 312g

Zu § 312g

Zu § 312g

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1532: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr


 
 
 


Drucksache 413/10 (Beschluss)

... endg.; Ratsdok. 14183/08 - zügig abgeschlossen werden sollten. Ein fakultatives Europäisches Vertragsrecht darf hinsichtlich des Verbraucherschutzniveaus nicht hinter einer Verbraucherrechte-Richtlinie zurückbleiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 413/10 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein:

Zu den einzelnen Fragen:


 
 
 


Drucksache 413/1/10

... endg.; Ratsdok. 14183/08 - zügig abgeschlossen werden sollten. Ein fakultatives Europäisches Vertragsrecht darf hinsichtlich des Verbraucherschutzniveaus nicht hinter einer Verbraucherrechte-Richtlinie zurückbleiben.

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Drucksache 413/1/10




Zur Vorlage allgemein:

Zu den einzelnen Fragen:


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.