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4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Verbrauchsteuerrichtlinie"


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Drucksache 157/1/17

... Die Ergänzung der Entlastungstatbestände in § 46 EnergieStG kann vom nationalen Gesetzgeber vorgenommen werden, ohne dass es hierfür einer Änderung der entsprechenden EU-Richtlinien bedarf. Dies ergibt sich aus Artikel 11 der Verbrauchsteuersystemrichtlinie (Systemrichtlinie) in Verbindung mit Artikel 23 der Energiesteuerrichtlinie. Neben dem in Artikel 33 Absatz 6 der Systemrichtlinie genannten Regelfall der versteuerten Lieferung kann die Verbrauchsteuer für in den steuerrechtlich freien Verkehr überführte Waren auf Antrag von den zuständigen Behörden, in dem die Waren in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt wurden (also im Abgangsmitgliedstaat), auch in anderen Fällen entlastet werden. Voraussetzung ist, dass die Entlastung nicht zu anderen Steuerbefreiungen führen darf als denen, die in den spezifischen Verbrauchsteuerrichtlinien vorgesehen sind. Da Artikel 23 der Energiesteuerrichtlinie für die Aufnahme versteuerter Energieerzeugnisse in Steuerlager eine Erstattungsregelung vorsieht, würde es zu keiner unzulässigen Steuerbefreiung kommen. Damit kann der nationale Gesetzgeber eine entsprechende Entlastungsregelung einführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 32 Inhaltsübersicht und § 60 EnergieStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 2 Absatz 2 EnergieStG

3. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 26 Absatz 1 Nummer 1 und 2 sowie Absatz 3 EnergieStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 01 - neu - und Absatz 2 EnergieStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 53a EnergieStG , Artikel 2 Nummer 5 § 53a EnergieStG

6. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 9a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 - neu - StromStG

7. Zu Artikel 3 Nummer 8 Buchstabe b,

8. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 9c Absatz 1 Satz 1 StromStG

9. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 9c Absatz 2 StromStG

Zu Artikel 4 Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 12 Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 157/17 (Beschluss)

... Die Ergänzung der Entlastungstatbestände in § 46 EnergieStG kann vom nationalen Gesetzgeber vorgenommen werden, ohne dass es hierfür einer Änderung der entsprechenden EU-Richtlinien bedarf. Dies ergibt sich aus Artikel 11 der Verbrauchsteuersystemrichtlinie (Systemrichtlinie) in Verbindung mit Artikel 23 der Energiesteuerrichtlinie. Neben dem in Artikel 33 Absatz 6 der Systemrichtlinie genannten Regelfall der versteuerten Lieferung kann die Verbrauchsteuer für in den steuerrechtlich freien Verkehr überführte Waren auf Antrag von den zuständigen Behörden, in dem die Waren in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt wurden (also im Abgangsmitgliedstaat), auch in anderen Fällen entlastet werden. Voraussetzung ist, dass die Entlastung nicht zu anderen Steuerbefreiungen führen darf als denen, die in den spezifischen Verbrauchsteuerrichtlinien vorgesehen sind. Da Artikel 23 der Energiesteuerrichtlinie für die Aufnahme versteuerter Energieerzeugnisse in Steuerlager eine Erstattungsregelung vorsieht, würde es zu keiner unzulässigen Steuerbefreiung kommen. Damit kann der nationale Gesetzgeber eine entsprechende Entlastungsregelung einführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 32 Inhaltsübersicht und § 60 EnergieStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 2 Absatz 2 EnergieStG

3. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 26 Absatz 1 Nummer 1 und 2 sowie Absatz 3 EnergieStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 01 - neu - und Absatz 2 EnergieStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 53a EnergieStG , Artikel 2 Nummer 5 § 53a EnergieStG

6. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 9a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 - neu - StromStG

7. Zu Artikel 3 Nummer 8 Buchstabe b,

8. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 9c Absatz 1 Satz 1 StromStG

9. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 9c Absatz 2 StromStG


 
 
 


Drucksache 123/08

... enthalten ist) wurden im Januar 2005 unterbrochen, um weitere rechtliche Entwicklungen sowie Initiativen zur Überprüfung und Aktualisierung der Verbrauchsteuerrichtlinie abzuwarten. Der besagte Vorschlag wurde nun in Kapitel V des vorliegenden neuen Textvorschlags aufgenommen. Es wurden einige Änderungen vorgenommen, um Wortlaut und Aufbau des Texts zu verbessern und diese Bestimmungen an die anderen Änderungen bei den Beförderungen unter Steueraussetzung anzupassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 123/08




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Detaillierte Erläuterung des Vorschlags

Kapitel I
: Allgemeine Bestimmungen

Kapitel II
: Entstehen des Verbrauchsteueranspruchs

Kapitel III
: Herstellung, Verarbeitung und Besitz

Kapitel IV
: Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung

Kapitel V
: Beförderung und Besteuerung verbrauchsteuerpflichtiger Waren nach der Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr

Kapitel VI
: Verschiedenes

Kapitel VII
: Schlussbestimmungen

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Kapitel II
Entstehen der Verbrauchsteuer

Abschnitt 1
Zeitpunkt und Ort der Entstehung des Verbrauchsteueranspruchs

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Abschnitt 2
Erstattung und Erlass

Artikel 10

Abschnitt 3
Steuerbefreiungen

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Kapitel III
Herstellung, Verarbeitung und Besitz

Artikel 14

Artikel 15

Kapitel IV
Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Aussetzung der Verbrauchsteuer

Abschnitt 1
Allgemeines

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Abschnitt 2
Verfahren für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26

Artikel 27

Abschnitt 3
Vereinfachte Verfahren

Artikel 28

Artikel 29

Kapitel V
Beförderung und Besteuerung verbrauchsteuerpflichtiger Waren nach der Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr

Abschnitt 1
Erwerb durch Privatpersonen

Artikel 30

Abschnitt 2
Warenbesitz in einem anderen Mitgliedstaat

Artikel 31

Artikel 32

Artikel 33

Abschnitt 3
Fernverkäufe

Artikel 34

Abschnitt 4
Zerstörung und Verlust

Artikel 35

Abschnitt 5
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren

Artikel 36

Kapitel VI
Verschiedenes

Abschnitt 1
Kennzeichnung

Artikel 37

Abschnitt 2
Kleine Weinerzeuger

Artikel 38

Abschnitt 3
Versorgung von Seeschiffen und Luftfahrzeugen

Artikel 39

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 40

Artikel 41

Artikel 42

Artikel 43

Artikel 44

Artikel 45

Artikel 46

Anhang


 
 
 


Drucksache 195/19 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.