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"Verhandlungsrichtlinie"
Drucksache 259/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zur Errichtung eines multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten
... Die ursprünglichen, von der Kommission im Entwurf vorgelegten Verhandlungsrichtlinien werden derzeit vom Rat geprüft, in dem die Bundesregierung vertreten ist. Die Erörterungen betreffen auch das Thema der Kostenverteilung und damit auch die Anmerkungen des Bundesrates.
Drucksache 63/18
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Ergänzung des Beschlusses des Rates vom 22. Mai 2017 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Einzelheiten seines Austritts aus der Europäischen Union - COM(2017) 830 final
... Die Verhandlungen wurden am 19. Juni 2017 aufgenommen. Im Einklang mit den Leitlinien des Europäischen Rates und den Verhandlungsrichtlinien des Rates wurden in der ersten Verhandlungsphase vornehmlich die Rechte der Bürger, die Finanzregelung, Fragen im Zusammenhang mit der Insel Irland, sonstige Fragen im Zusammenhang mit dem Austritt und die Handhabung des Austrittsabkommens behandelt.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Grundrechte
2. Rechtsgrundlage
- Rechtsgrundlage
- Wahl des Instruments
3. Auswirkungen auf den Haushalt
4. Weitere Angaben
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
- Veröffentlichung des Beschlusses und der im Anhang enthaltenen Verhandlungsrichtlinien
Artikel 2
I. Fragen IM Zusammenhang mit dem GEORDNETEN AUSTRITT des Vereinigten KÖNIGREICHS aus der Europäischen Union
II. ÜBERGANGSREGELUNGEN
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Drucksache 63/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Ergänzung des Beschlusses des Rates vom 22. Mai 2017 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Einzelheiten seines Austritts aus der Europäischen Union - COM(2017) 830 final
... 8. Der Bundesrat begrüßt die Absicht, für die Zeit im unmittelbaren Anschluss an den Brexit am 29. März 2019 ein Übergangsregime zu vereinbaren. Mit den vom Rat am 29. Januar 2018 beschlossenen ergänzenden Verhandlungsrichtlinien ist der Weg zur Gestaltung einer solchen Übergangsphase aufgezeigt. Um schnellstmöglich Planungssicherheit für alle Betroffenen zu gewährleisten, muss der gesamte EU-Acquis abzüglich institutioneller Rechte wie Stimm- und Präsenzrechte in der Übergangsphase Anwendung finden. Die Übergangsphase muss zeitlich klar geregelt sein. Änderungen am EU-Acquis müssen auch im Vereinigten Königreich gelten.
Drucksache 63/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Ergänzung des Beschlusses des Rates vom 22. Mai 2017 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Einzelheiten seines Austritts aus der Europäischen Union - COM(2017) 830 final
... 8. Der Bundesrat begrüßt die Absicht, für die Zeit im unmittelbaren Anschluss an den Brexit am 29. März 2019 ein Übergangsregime zu vereinbaren. Mit den vom Rat am 29. Januar 2018 beschlossenen ergänzenden Verhandlungsrichtlinien ist der Weg zur Gestaltung einer solchen Übergangsphase aufgezeigt. Um schnellstmöglich Planungssicherheit für alle Betroffenen zu gewährleisten, muss der gesamte EU-Acquis abzüglich institutioneller Rechte wie Stimm- und Präsenzrechte in der Übergangsphase Anwendung finden. Die Übergangsphase muss zeitlich klar geregelt sein. Änderungen am EU-Acquis müssen auch im Vereinigten Königreich gelten.
Drucksache 649/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Durch eine ausgewogene und fortschrittliche Handelspolitik die Globalisierung meistern - COM(2017) 492 final
... 21. Der Bundesrat sieht in diesem Zusammenhang die geplante Vorlage der Empfehlungen für Verhandlungsrichtlinien für Handelsabkommen an die nationalen Parlamente als einen notwendigen Schritt an.
Drucksache 649/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Durch eine ausgewogene und fortschrittliche Handelspolitik die Globalisierung meistern - COM(2017) 492 final
... 33. Der Bundesrat sieht in diesem Zusammenhang die geplante Vorlage der Empfehlungen für Verhandlungsrichtlinien für Handelsabkommen an die nationalen Parlamente als einen notwendigen Schritt an.
Drucksache 373/17
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Ermächtigung der Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, in dem die Einzelheiten seines Austritts aus der Europäischen Union festgelegt werden - COM(2017) 218 final
... Am 29. April 2017 hat der Europäische Rat Leitlinien angenommen. Auf der Grundlage dieser Leitlinien wird in der vorliegenden Empfehlung vorgeschlagen, dass der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich über ein Abkommen ermächtigt, in dem die Einzelheiten des Austritts aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft festgelegt werden, und dass der Rat die Kommission zur Verhandlungsführerin der Union benennt und Verhandlungsrichtlinien an die Kommission richtet.
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
- Grundrechte
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Auswirkungen auf den Haushalt
4. Weitere Angaben
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
- Veröffentlichung des Beschlusses und der im Anhang enthaltenen Verhandlungsrichtlinien
Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Ermächtigung der Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, in dem die Einzelheiten seines Austritts aus der Europäischen Union festgelegt werden
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Anhang Richtlinien für die Verhandlungen über ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, in dem die Einzelheiten seines Austritts aus der Europäischen Union festgelegt werden
I. Ziel des AUSTRITTSABKOMMENS
II. ART und Geltungsbereich des ABKOMMENS
III. ZWECK und Geltungsbereich dieser Verhandlungsrichtlinien
III.1 Bürgerrechte
III.2 Finanzielle Abrechnung
III.3 Regelungen für in Verkehr gebrachte Waren und laufende Verfahren nach Unionsrecht
A. Waren, die vor dem Austrittstermin nach Unionsrecht in Verkehr gebracht werden
B. Laufende justizielle Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten nach Unionsrecht
C. Laufende Zusammenarbeit zwischen Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden nach Unionsrecht
D. Laufende Gerichts- und Verwaltungsverfahren der Union
III.4 Andere administrative Fragen im Zusammenhang mit der Arbeitsweise der Union
III.5 Handhabung des Abkommens
IV. VERFAHRENSTECHNISCHE REGELUNGEN für die VERHANDLUNGSFÜHRUNG
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Drucksache 650/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zur Errichtung eines multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten - COM(2017) 493 final
... 5. Nicht zuletzt um eine missbräuchliche Inanspruchnahme eines multilateralen Gerichtshofes zu vermeiden, sollte auch hier der Grundsatz gelten, dass die unterlegene Streitpartei die Kosten des Rechtsstreits trägt ("Der Verlierer zahlt"). Bei einem Teilerfolg sollten diese je nach Obsiegen und Unterliegen anteilig von den Streitparteien getragen werden. Zu diesem Zweck sollte für eine multilaterale Investitionsgerichtsbarkeit ein Gebührensystem geschaffen werden, das ihre Kosten letztlich insgesamt (Fix- und fallbezogene Kosten) trägt und eine kostendeckende Arbeitsweise sicherstellt. Der Bundesrat spricht sich daher dafür aus, die Ziffer 13 der Verhandlungsrichtlinien, auf deren Grundlage die Verhandlungen geführt werden (Artikel 2 der Beschlussempfehlung und Anhang), entsprechend anzupassen.
Drucksache 650/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zur Errichtung eines multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten - COM(2017) 493 final
... Die Kommission empfiehlt, die Verhandlungsrichtlinien unmittelbar nach ihrer Annahme zu veröffentlichen.
Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zur Errichtung eines multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Verfahrenstechnische Aspekte
Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zur Errichtung eines multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
ANNEX 1 Anhang zur Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zur Errichtung eines multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten {SWD(2017) 302 final}{SWD(2017) 303 final}
3 ANLAGE
Zum Ablauf der Verhandlungen:
Zum Inhalt der Verhandlungen:
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Drucksache 649/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Durch eine ausgewogene und fortschrittliche Handelspolitik die Globalisierung meistern COM(2017) 492 final
... - Viertens: Die Kommission hat beschlossen, ab sofort ihre Empfehlungen für Verhandlungsrichtlinien für Handelsabkommen zu veröffentlichen, wobei sie heute mit den genannten drei Empfehlungen den Anfang macht. Dies bedeutet, dass die Empfehlungen wie gehabt dem Rat zur Beratung vorgelegt und anschließend an das Europäische Parlament übermittelt werden; gleichzeitig werden sie jetzt aber auch automatisch den nationalen Parlamenten vorgelegt und der Öffentlichkeit bekannt gemacht, sodass von Anfang an eine umfassende, inklusive Diskussion über das geplante Abkommen ermöglicht wird.
1. Einleitung
2. EINGEHEN NEUER HANDELSPARTNERSCHAFTEN zur Schaffung eines FORTSCHRITTLICHEN REGELWERKS für den WELTHANDEL
Eröffnung neuer wirtschaftlicher Möglichkeiten
Eintreten für die universellen Werte, für die die Union steht
Wahrung des Regelungsrechts
Eingehen neuer Partnerschaften
3. Eine SOLIDE HANDELS-UND INVESTITIONSPOLITIK, die DIE Interessen der EU WAHRT und für FAIRNESS SORGT
4. Wirksame ABKOMMEN durch einen TRANSPARENTEN, INKLUSIVEN VERHANDLUNGSPROZESS
5. Fazit
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Drucksache 650/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zur Errichtung eines multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten - COM(2017) 493 final
... 5. Nicht zuletzt um eine missbräuchliche Inanspruchnahme eines multilateralen Gerichtshofes zu vermeiden, sollte auch hier der Grundsatz gelten, dass die unterlegene Streitpartei die Kosten des Rechtsstreits trägt ("Der Verlierer zahlt"). Bei einem Teilerfolg sollten diese je nach Obsiegen und Unterliegen anteilig von den Streitparteien getragen werden. Zu diesem Zweck sollte für eine multilaterale Investitionsgerichtsbarkeit ein Gebührensystem geschaffen werden, das ihre Kosten letztlich insgesamt (Fix- und fallbezogene Kosten) trägt und eine kostendeckende Arbeitsweise sicherstellt. Der Bundesrat spricht sich daher dafür aus, die Ziffer 13 der Verhandlungsrichtlinien, auf deren Grundlage die Verhandlungen geführt werden (Artikel 2 der Beschlussempfehlung und Anhang), entsprechend anzupassen.
Drucksache 7/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zu dem geplanten Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Schutz personenbezogener Daten und Informationsaustausch zu Strafverfolgungszwecken (Datenschutz-Rahmenabkommen)
... Sowohl im Rahmen der Beratungen des Verhandlungsmandats als auch danach hat sich die Bundesregierung immer wieder für starke Datenschutzregelungen ausgesprochen, was sich auch in den Verhandlungsrichtlinien wiederspiegelt. Mit Blick auf das von der Kommission verhandelte Abkommen ist zu sagen, dass das Abkommen selbst keine Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Daten darstellt, sondern hierfür immer eine, sich aus einem anderen Rahmen ergebende Rechtsgrundlage gegeben sein muss.
Drucksache 500/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Handel für alle - Hin zu einer verantwortungsbewussteren Handels- und Investitionspolitik COM(2015) 497 final
... Transparenz ist eine grundlegende Voraussetzung für bessere Rechtsetzung. Mangelnde Transparenz untergräbt die Legitimität der EU-Handelspolitik und das Vertrauen der Öffentlichkeit. Es besteht Bedarf an größerer Transparenz in Handelsverhandlungen, insbesondere, wenn diese innenpolitische Fragen wie Regulierung zum Thema haben. Die Kommission hat bisher einzigartige Maßnahmen getroffen, um diesem Bedarf entgegenzukommen; insbesondere veröffentlicht sie die Verhandlungsvorschläge der EU. Gleiches hat der Rat mit der Veröffentlichung der Verhandlungsrichtlinien für die TTIP und das TiSA getan. Darüber hinaus veröffentlicht die Kommission auf ihrer Website Informationen über Treffen mit Interessenvertretern, die von den Mitgliedern der Europäischen Kommission sowie deren Kabinetten und Generaldirektoren veranstaltet werden.
2 Einleitung
1. Handel und Investitionen sind ein starker Antrieb für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen
1.1. Die Handelsleistung der EU ist hoch
1.2. Durch ihre Handels- und Wirtschaftsagenda zieht die EU mehr Nutzen aus dem Handel
2. Eine wirksame Politik, die neue wirtschaftliche Gegebenheiten berücksichtigt und ihre Versprechungen hält
2.1. Antworten auf die Zunahme globaler Wertschöpfungsketten
2.1.1. Förderung des Handels mit Dienstleistungen
2.1.2. Erleichterung des digitalen Handels
2.1.3. Förderung der Mobilität und Umgang mit Migration
2.1.4. Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit in Regulierungsfragen
2.1.5. Gewährleistung einer effizienten Zollverwaltung
2.1.6. Sicherung des Zugangs zu Energie und Rohstoffen
2.1.7. Schutz von Innovationen
2.2. Versprechen halten: Umsetzung, Durchsetzung, kleine Unternehmen und Arbeitnehmer 2.2.1. Bessere Umsetzung
2.2.2. Stärkere Durchsetzung der Rechte der EU
2.2.3. Mehr Aufmerksamkeit für kleine Unternehmen
2.2.4. Wirksamere Instrumente zur Unterstützung der Arbeitnehmer bei der Anpassung an den Wandel
3. Eine transparentere Handels- und Investitionspolitik
3.1. Engere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und der Zivilgesellschaft
3.2. Mehr Offenheit in der politischen Entscheidungsfindung
4. Eine wertebasierte Handels- und Investitionspolitik
4.1. Ein Ansatz, der bei Regelungen und Investitionen stärker auf die Erwartungen der Öffentlichkeit eingeht 4.1.1. Sicherstellen, dass die Verbraucher Vertrauen zu den Produkten haben können, die sie in einer globalen Wirtschaft erwerbe
4.1.2. Förderung eines neuen Ansatzes bei Investitionen
4.2. Eine Handelsagenda zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung, der Menschenrechte und einer verantwortungsvollen Staatsführung
4.2.1. Förderung des integrativen Wachstums in Entwicklungsländern durch Handel und Investitionen
4.2.2. Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung
4.2.3. Gewährleistung eines verantwortungsvollen Lieferkettenmanagements
4.2.4. Förderung fairer und ethischer Handelssysteme
4.2.5. Förderung und Schutz der Menschenrechte
4.2.6. Bekämpfung von Korruption und Förderung einer verantwortungsvollen Staatsführung
5. Ein vorausschauendes Programm für Verhandlungen zur Gestaltung der Globalisierung
5.1. Neubelebung des multilateralen Handelssystems
5.1.1. Fortschritte im Rahmen der WTO
5.1.2. Entwurf eines offenen Ansatzes für bilaterale und regionale Übereinkünfte
5.2. Vorantreiben der bilateralen Beziehungen
5.2.1. Mit den Vereinigten Staaten und Kanada erzielte Ergebnisse
5.2.2. Ein strategisches Engagement in Asien und im pazifischen Raum
5.2.3. Eine neu definierte Beziehung zu Afrika
5.2.4. Lateinamerika und Karibik: eine umfassende und ehrgeizige Agenda
5.2.5. Enge Partnerschaft mit der Türkei
5.2.6. Stabilität und Wohlstand in der Nachbarschaft der EU
5.2.7. Herausfordernde Beziehungen zu Russland
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Drucksache 342/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG)
... 6. Beratungsgegenstände, Initiativen sowie Verhandlungsmandate und Verhandlungsrichtlinien für die Europäische Kommission im Rahmen der gemeinsamen Handelspolitik und der Welthandelsrunden,
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG)
§ 1 Mitwirkung des Bundesrates
§ 2 Grundsätze der Unterrichtung
§ 3 Übersendung von Dokumenten und Berichtspflichten
§ 4 Vorhaben der Europäischen Union
§ 5 Förmliche Zuleitung, Berichtsbogen und Umfassende Bewertung, Abschluss von EU-Gesetzgebungsverfahren
§ 6 Zugang zu Datenbanken, vertrauliche Behandlung von Dokumenten
§ 7 Vorbereitende Beratungen
§ 8 Stellungnahme des Bundesrates
§ 9 Berücksichtigung der Bundesratsstellungnahme
§ 10 Beteiligung an den Verhandlungen und Verhandlungsführung
§ 11 Verfahren vor den Europäischen Gerichten
§ 12 Vertragsrevision, Beitritts- und Assoziierungsverhandlungen der Europäischen Union
§ 13 Ausschuss der Regionen
§ 14 Ständige Verbindungen der Länder zu Einrichtungen der Europäischen Union
§ 15 Wahrung der kommunalen Belange
§ 16 Vereinbarung zwischen Bund und Ländern
§ 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 5 Absatz 2) Berichtsbogen Thema:
Begründung
A. Allgemeines
B. Einzelbegründung
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
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Drucksache 515/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Auf bilateraler Ebene sind Verhandlungen über Handelsabkommen, insbesondere Freihandelsabkommen (FHA), ein weiteres wichtiges Instrument, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen aus der EU zu schaffen, sowohl was den Zugang zu Märkten als auch zu Rohstoffen zu Bedingungen des freien Wettbewerbs angeht. Um die allgemeinen Auswirkungen dieser Abkommen auf die Wirtschaftszweige in der EU und auf die EU-Wirtschaft zu prüfen, wird für jedes einzelne Handelsabkommen zusätzlich zu der Exante-Folgenabschätzung vor der Verabschiedung der Verhandlungsrichtlinien und der während der Handelsverhandlungen vorgenommenen Nachhaltigkeitsprüfung eine Analyse nach Abschluss der Verhandlungen vorgenommen, um die Folgen des geplanten Abkommens für die EU zu bewerten.
1. Die Stahlindustrie in Europa
2. Globaler Markt für Stahl und technologische Entwicklungen
2.1. Maßgebliche Trends auf dem Weltmarkt
2.2. Wichtige technologische Antriebskräfte und Herausforderungen
3. Die Herausforderungen annehmen - Aktionsplan für die Stahlindustrie
3.1. Der richtige Regulierungsrahmen
3.2. Die Stahlnachfrage ankurbeln
3.3. Gleiche Wettbewerbsbedingungen auf internationaler Ebene
Zugang zu Rohstoffen
5 Handel
3.4 Energie-, Klima-, Ressourcen- und Energieeffizienzpolitik zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit
Eine weitere Herausforderung sind die emissionshandelsbedingten
5 Klimaschutzpolitik
Gewährleistung einer weltweiten Vergleichbarkeit
zur Förderung von Innovationen
mittel - bis langfristig
zur Diversifizierung der Versorgung
3.5 Innovation
3.6 Die soziale Dimension: Restrukturierung und Qualifikationsbedarf
4. Fazit
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Drucksache 342/13
Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Entwurf eines Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG)
... 6. Beratungsgegenstände, Initiativen sowie Verhandlungsmandate und Verhandlungsrichtlinien für die Europäische Kommission im Rahmen der gemeinsamen Handelspolitik und der Welthandelsrunden,
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
§ 1 Mitwirkung des Bundesrates
§ 2 Grundsätze der Unterrichtung
§ 3 Übersendung von Dokumenten und Berichtspflichten
§ 4 Vorhaben der Europäischen Union
§ 5 Förmliche Zuleitung, Berichtsbogen und Umfassende Bewertung, Abschluss von EU-Gesetzgebungsverfahren
§ 6 Zugang zu Datenbanken, vertrauliche Behandlung von Dokumenten
§ 7 Vorbereitende Beratungen
§ 8 Stellungnahme des Bundesrates
§ 9 Berücksichtigung der Bundesratsstellungnahme
§ 10 Beteiligung an den Verhandlungen und Verhandlungsführung
§ 11 Verfahren vor den Europäischen Gerichten
§ 12 Vertragsrevision, Beitritts- und Assoziierungsverhandlungen der EU
§ 13 Ausschuss der Regionen
§ 14 Ständige Verbindungen der Länder zu Einrichtungen der EU
§ 15 Wahrung der kommunalen Belange
§ 16 Vereinbarung zwischen Bund und Ländern
§ 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 5 Absatz 2) Berichtsbogen
Begründung
A. Allgemeines
B. Einzelbegründung
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
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Drucksache 652/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2013 - COM(2012) 629 final
... - Unter der Annahme, dass die laufenden Sondierungs- und Vorgespräche erfolgreich abgeschlossen werden, Ausarbeitung von Verhandlungsrichtlinien für umfassende Handels- und Investitionsabkommen mit wichtigen Partnern;
Mitteilung
Das richtige Fundament schaffen: der Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion
Förderung der Wettbewerbsfähigkeit durch den Binnenmarkt und die Industriepolitik
Sich vernetzen, um wettbewerbsfähig zu bleiben: heute die Netze von morgen schaffen
Beschäftigungswirksames Wachstum: Integration und Exzellenz
Mehr Wettbewerbsfähigkeit durch Europas Ressourcen
Errichtung eines sicheren und geschützten Europa
Unser Gewicht zur Geltung bringen: Europa als globaler Akteur
Anhang Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen
Anhang I Künftige Initiativent
Anhang II Initiativen zur Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands
Anhang III Liste der zurückzuziehenden Vorschläge3
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Drucksache 504/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu den Vorschlägen für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung und für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit bei der Anwendung ihres Wettbewerbsrechts
... (6) Am 26. November 2011 ermächtigte der Rat die Kommission, dieses Abkommen mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft auszuhandeln. Nach zehn Verhandlungsrunden wurden die Verhandlungen am 7. Dezember 2011 abgeschlossen. Das Abkommen enthält alle in den Verhandlungsrichtlinien des Rates genannten Elemente.
Drucksache 112/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Evaluierung der EU-Rückübernahmeabkommen KOM (2011) 76 endg.
... Zweck dieser Mitteilung2 ist es, erstens die Durchführung der geltenden EU-Rückübernahmeabkommen zu evaluieren, zweitens die laufenden Rückübernahmeverhandlungen und „offenen" Verhandlungsrichtlinien zu bewerten sowie drittens Empfehlungen für eine künftige EU-Rückübernahmepolitik, darunter auch für Überwachungsmechanismen, auszusprechen.
Mitteilung
1. Einführung
2. Evaluierung der geltenden EU-Rückübernahmeabkommen
2.1. Datenqualität
2.2. Anwendung der EU-Rückübernahmeabkommen
2.3. Rückübernahme eigener Staatsangehöriger
2.4. Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen
2.5. Durchbeförderung und beschleunigte Verfahren
3. Evaluierung der laufenden Verhandlungen der „offenen Verhandlungsrichtlinien
3.1. Mangel an Anreizen
3.2. Mangelnde Flexibilität
4. Überwachung der Durchführung der EU-Rückübernahmeabkommen Verbesserung der Menschenrechtsgarantien
4.1. Überwachungsmechanismus
4.2. Die aktuelle Politik in Sachen Menschenrechtsgarantien in EU-Rückübernahmeabkommen
4.3. Maßnahmenoptionen zur Verbesserung der Menschenrechtsgarantien in EU-Rückübernahmeabkommen und Überwachung von deren Durchführung
I. Verbesserter Zugang von Drittstaatsangehörigen zu internationalem Schutz und Rechtsmitteln in der Praxis
II. Aussetzungsklauseln in jedem künftigen Rückübernahmeabkommen
III. Besondere Klauseln in jedem künftigen Rückübernahmeabkommen für die freiwillige Ausreise
IV. Einforderung der Beachtung der Menschenrechte von Rückkehrern
V. Einführung eines Follow-up-Mechanismus für Rückkehrer im Rückübernahmeland und für die Beachtung der Menschenrechte
5. Fazit
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Drucksache 737/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Handel, Wachstum und Weltgeschehen - Handelspolitik als Kernbestandteil der EU-Strategie Europa 2020 KOM (2010) 612 endg.
... Wirtschaftswachstum: Der Abschluss aller laufenden Verhandlungen (Doha-Verhandlungsrunde und bilaterale Abkommen) und die Erzielung beträchtlicher Fortschritte in den Beziehungen zu unseren strategischen Partnern würden mit sich bringen, dass das Bruttoinlandsprodukt (BIP) der2EU im Jahr 2020 um über 1 % höher ausfallen würde, als es sonst der Fall wäre Verbrauchervorteile: Die Ersparnisse für den europäischen Durchschnittsverbraucher aufgrund einer breiteren Palette von Waren und Dienstleistungen bewegen sich in der Größenordnung von 600 EUR pro Jahr zusätzlich zu den Ersparnissen aufgrund niedrigerer Preise.
Mitteilung
1. Kontext und Grundlinien
Der dreifache Nutzen der Liberalisierung des Handels
2. Eine Handels- und Investitionspolitik für die Herausforderungen von morgen
2.1. Intelligentes Wachstum: mit eiligem Schritt in die Zukunft
2.2. Integratives Wachstum in der EU und im Ausland
2.3. Nachhaltiges Wachstum in der EU und im Ausland
3. Aktualisierung des Verhandlungsprogramms zur Ankurbelung des Wachstums
3.1. Abschluss der Doha-Runde und Ausgestaltung des multilateralen regelbasierten Systems
3.2. Abschluss der bereits programmierten Verhandlungen über Freihandelsabkommen
3.3. Verpflichtung unserer strategischen Wirtschaftspartner auf Konvergenz bei Handel, Investitionen und Regulierung
4. Programm für die Durchführung und Durchsetzung
5. Öffentliche Konsultationen und Folgenabschätzung
6. Handel und Außenbeziehungen
7. Fazit
1. Weiterführung unseres Verhandlungsprogramms
2. Vertiefung unserer strategischen Partnerschaften
3. Aktualisierung der Handelspolitik Unsere Ziele für 2011
4. Durchsetzung unserer Rechte
Anhang
Abbildung 1:
Abbildung 2:
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
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Drucksache 741/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zu dem geplanten Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Schutz personenbezogener Daten und Informationsaustausch zu Strafverfolgungszwecken (Datenschutz-Rahmenabkommen)
... Der Entwurf des Verhandlungsmandates enthält eine Vielzahl begrüßenswerter Verfahrensregelungen und Garantien, beispielsweise eine ausdrückliche Zuerkennung durchsetzbarer subjektiver Rechte Betroffener im Abkommen, das Ziel einer Verpflichtung beider Vertragspartner, unabhängige Kontrollstellen zur Überwachung der aus dem Abkommen erwachsenden datenschutzrechtlichen Verpflichtungen einzurichten oder die Aufnahme von Höchstspeicherfristen. Andererseits sollten nicht zuletzt wegen der Erfahrungen aus früheren Verhandlungen im Bereich der transatlantischen Zusammenarbeit im Bereich des Datenaustausches (SWIFT, Fluggastdaten) bereits in einem frühen Stadium die Schwachstellen der Verhandlungsrichtlinien aufgezeigt werden:
Anlage Entschließung des Bundesrates zu dem geplanten Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Schutz personenbezogener Daten und Informationsaustausch zu Strafverfolgungszwecken (Datenschutz-Rahmenabkommen)
3 1.
3 2.
3 3.
3 4.
4 4.1
4 4.2
4 4.3
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Drucksache 741/10
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entschließung des Bundesrates zu dem geplanten Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Schutz personenbezogener Daten und Informationsaustausch zu Strafverfolgungszwecken (Datenschutz-Rahmenabkommen)
... Der Entwurf des Verhandlungsmandates enthält eine Vielzahl begrüßenswerter Verfahrensregelungen und Garantien, beispielsweise eine ausdrückliche Zuerkennung durchsetzbarer subjektiver Rechte Betroffener im Abkommen, das Ziel einer Verpflichtung beider Vertragspartner, unabhängige Kontrollstellen zur Überwachung der aus dem Abkommen erwachsenden datenschutzrechtlichen Verpflichtungen einzurichten oder die Aufnahme von Höchstspeicherfristen. Andererseits sollten nicht zuletzt wegen der Erfahrungen aus früheren Verhandlungen im Bereich der transatlantischen Zusammenarbeit im Bereich des Datenaustausches (SWIFT, Fluggastdaten) bereits in einem frühen Stadium die Schwachstellen der Verhandlungsrichtlinien aufgezeigt werden:
Drucksache 194/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Empfehlung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat zur Ermächtigung der Kommission, mit der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) Verhandlungen über die Bedingungen und Modalitäten des Beitritts der Europäischen Gemeinschaft aufzunehmen und zu führen KOM (2008) 577 endg.; Ratsdok. 13934/08
... – die vorgeschlagenen Verhandlungsrichtlinien anzunehmen. Die Kommission empfiehlt dem Rat außerdem, die Mitgliedstaaten zur aktiven Unterstützung dieser Ziele aufzufordern.
Empfehlung der Kommission an den Rat zur Ermächtigung der Kommission, mit der Internationalen Organisation für Rebe und Wein OIV Verhandlungen über die Bedingungen und Modalitäten des Beitritts der Europäischen Gemeinschaft aufzunehmen und zu führen
A. Begründung
1. Einleitung
2. Zuständigkeit der Gemeinschaft für Angelegenheiten, mit denen die OIV befasst ist
3. Mitgliedschaft der Gemeinschaft
3.1 Status der Europäischen Gemeinschaft und Teilnahme der Kommission an den Arbeiten der OIV
3.2 Notwendigkeit einer Mitgliedschaft der Gemeinschaft
3.3 Antrag auf Mitgliedschaft
a Etappen des Beitritts
b Verfahrensvorschriften
3.4 Koordinierung und Verteilung der Befugnisse zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten
4. Übergangsmassnamen
5. Schlussfolgerungen
B. Empfehlung
Anhang Verhandlungsrichtlinien
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Drucksache 715/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union
... 5. Beratungsgegenstände, Initiativen sowie Verhandlungsmandate und Verhandlungsrichtlinien für die Europäische Kommission im Rahmen der gemeinsamen Handelspolitik und der Welthandelsrunden,
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union
§ 1 Mitwirkung des Bundestages.
§ 2 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union.
§ 3 Vorhaben der Europäischen Union
§ 4 Grundsätze der Unterrichtung
§ 5 Übersendung von Dokumenten und Berichtspflichten
§ 6 Förmliche und allgemeine Zuleitung
§ 7 Berichtsbogen und Umfassende Bewertung
§ 8 Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik
§ 9 Stellungnahmen des Bundestages
§ 10 Aufnahme von Verhandlungen über Beitritte und Vertragsänderungen
§ 11 Zugang zu Datenbanken, vertrauliche Behandlung von Dokumenten
§ 12 Vereinbarung Bundestag - Bundesregierung
Anlage (zu § 7 Absatz 1) Berichtsbogen
Artikel 2 Inkrafttreten
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Drucksache 765/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. September 2009 zu dem geplanten internationalen Abkommen, demgemäß dem Finanzministerium der Vereinigten Staaten Finanztransaktionsdaten zum Zwecke der Prävention und Bekämpfung des Terrorismus und der Terrorismusfinanzierung zur Verfügung gestellt werden sollen
... – unter Hinweis auf die Verhandlungsrichtlinien für den Ratsvorsitz und das geplante internationale Abkommen zwischen der EU und den USA über die Übermittlung von SWIFT-Daten, die als "EU – nur für den Dienstgebrauch" klassifiziert wurden,
Drucksache 514/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Juni 2008 zum Gipfeltreffen EU-Russland in Chanty-Mansijsk am 26. und 27. Juni 2008
... – unter Hinweis auf die Beschlüsse des Rates Allgemeine Angelegenheiten vom 26. Mai 2008, mit denen die Verhandlungsrichtlinien für ein Abkommen angenommen wurden, das einen neuen umfassenden Rahmen für die Beziehungen der Europäischen Union zu Russland bieten wird,
Drucksache 261/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2007 an den Rat zu dem Verhandlungsmandat für ein Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Ländern Mittelamerikas andererseits
... C. in der Erwägung, dass die Verhandlungsrichtlinien für das künftige Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit dem in Ziffer 31 der Erklärung von Wien bekundeten Wunsch der Parteien entsprechen müssen, ein umfassendes Assoziierungsabkommen zu schließen, d.h ein Abkommen, in dem die Überzeugung erneut bekräftigt wird, dass im Rahmen der Beziehungen zu Mittelamerika eine politische und wirtschaftliche Partnerschaft mit der Region und ihren einzelnen Ländern Voraussetzung ist, die der Asymmetrie und den Unterschieden Rechnung trägt, die zwischen beiden Regionen und zwischen den einzelnen mittelamerikanischen Ländern existieren, und deshalb entscheidende Bestimmungen zur Entwicklungszusammenarbeit und zum sozialen Zusammenhalt umfasst und mit der der Freihandel angestrebt wird,
1. richtet folgende Empfehlungen an den Rat:
2. beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat und, zur Information, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Staaten Mittelamerikas zu übermitteln.
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Drucksache 500/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Juni 2007 zum Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts: Strategie für die Außendimension, Aktionsplan zur Umsetzung des Haager Programms (2006/2111(INI))
... 55. empfiehlt Verhandlungsrichtlinien hinsichtlich der Visa-Erleichterung mit Drittstaaten im Rahmen des Möglichen und auf der Grundlage der Gegenseitigkeit um eine echte Partnerschaft in Zuwanderungsfragen zu entwickeln; fordert den Rat auf die Mitgliedstaaten zu ermutigen, die Kosten für Visa zu verringern, um demokratische Entwicklungen in ENP-Ländern zu fördern und zu verhindern, dass im Namen der Sicherheit weitere Hemmnisse für legal reisende normale Bürger geschaffen werden;
Empfehlungen, die dem Rat und der Kommission zur Prüfung unterbreitet werden
Stärkung der demokratischen Rechenschaftspflicht in der Außendimension des RFSR
Zu den Hauptzielen der Strategie
Stärkung von Sicherheits- und Menschenrechtsaspekten
Ein hohes Maß an Schutz vor Terrorismus und organisierter Kriminalität für Unionsbürger
Stärkung der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit und Sicherung der Grenzen
Stärkung der internationalen Solidarität im Bereich der Migrations-, Rückübernahme- und Asylpolitik
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