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24 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"eIDAS-Verordnung"


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Drucksache 9/20

... /EG /EG (sogenannte eiDAS-Verordnung) in Verbindung mit dem Vertrauensdienstegesetz versehen oder einen sicheren Übermittlungsweg nutzen. Durch eine qualifizierte elektronische Signatur lässt sich die Identität der absendenden Person oder Stelle sicher überprüfen (Authentizität) und zudem gewährleisten, dass das Dokument inhaltlich unverändert bei der empfangenden Person oder Stelle angelangt (Integrität).



Drucksache 97/20

... - Überarbeitung der eIDAS-Verordnung, um ihre Wirksamkeit zu verbessern, ihre Vorteile auf den privaten Sektor auszuweiten und vertrauenswürdige digitale Identitäten für alle Europäer zu fördern (4. Quartal 2020);

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/20




Mitteilung

1. Einleitung

2. Vision und Ziele

A. Technologie im Dienste der Menschen

B. Eine faire und wettbewerbsfähige Wirtschaft

C. Eine offene, demokratische und nachhaltige Gesellschaft

3. Die internationale Dimension - Europa als globaler Akteur

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 304/19

... Vorgaben zur Barrierefreiheit von De-Mail sind in der Technischen Richtlinie des BSI zu De-Mail festgehalten (vgl. Abschnitt 7.3 der TR-01201 De-Mail, Hauptdokument). Danach sind die graphischen Oberflächen von De-Mail-Webanwendungen so zu gestalten, dass sie sich durch eine einfache Bedienung auszeichnen und die Darstellung der Daten und Funktionen übersichtlich ist. Die Basisfunktionalität muss innerhalb der Darstellung der Anwendung deutlich erkennbar sein. Die Gestaltung der Web-Oberflächen von De-Mail sollte entsprechend den Gesetzgebungen zur Barrierefreiheit vorgenommen werden. Damit erfüllen die De-Mail-Diensteanbieter auch die Anforderungen gem. Art. 15 eIDAS-Verordnung:



Drucksache 340/18 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat ist ferner der Auffassung, dass eine bloße elektronische Kopie eines in Papierform vorliegenden Originalschriftstücks nicht ohne Weiteres dem Original gleichgestellt werden kann, wie in dem vorgeschlagenen Artikel 4 Absatz 3 Satz 2 des Verordnungsvorschlags vorgesehen. Vielmehr sollten auch eingescannte Schriftstücke mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder einem qualifizierten elektronischen Siegel nach der eIDAS-Verordnung versehen werden (müssen), um diese Wirkung zu entfalten.



Drucksache 70/18

... FinTech - technologiegestützte Innovationen im Finanzdienstleistungsbereich - haben sich in den letzten Jahren rasant entwickelt und beeinflussen die Art und Weise, wie Finanzdienstleistungen produziert und erbracht werden. FinTech1 sitzen an der Schnittstelle zwischen Finanzdienstleistungen und digitalem Binnenmarkt. Der Finanzsektor ist der größte Nutzer digitaler Technologien und eine maßgebliche Triebkraft des digitalen Wandels in Wirtschaft und Gesellschaft. Zwischen der Strategie der Kommission für einen digitalen Binnenmarkt 2, der EU-Cybersicherheitsstrategie 3 ‚ der eIDAS-Verordnung 4 und den Initiativen im Finanzdienstleistungsbereich wie dem Aktionsplan "Finanzdienstleistungen für Verbraucher" 5 und der Halbzeitüberprüfung der Kapitalmarktunion 6 bestehen bedeutende Synergien.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 70/18




2 Einführung

1. Innovativen GESCHÄFTSMODELLEN eine EU-WEITE EXPANSION ERMÖGLICHEN

1.1. Innovativen Geschäftsmodellen durch klare und konsistente Zulassungsregeln eine EU-weite Expansion ermöglichen

Kasten 1

1.2. Den Wettbewerb und die Zusammenarbeit zwischen den Marktteilnehmern durch gemeinsame Normen und interoperable Lösungen verstärken

Kasten 2

1.3. Die EU-weite Entstehung innovativer Geschäftsmodelle durch Innovationsmoderatoren erleichtern

Kasten 3

2. Die Einführung TECHNOLOGISCHER Innovationen IM Finanzsektor FÖRDERN

2.1. Die Geeignetheit unserer Regeln überprüfen und Garantien für neue Technologien im Finanzsektor vorsehen

Kasten 4

2.2. Hemmnisse für Cloud-Dienste beseitigen

Kasten 5

2.3. FinTech-Anwendungen mit der EU-Blockchain-Initiative ermöglichen

Kasten 6

2.4. Aufbau von Kompetenzen und Wissen bei allen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden in einem EU-FinTech-Lab

Kasten 7

2.5. Technologien als Hebel nutzen, um den binnenmarktweiten Vertrieb von Kleinanlegerprodukten voranzubringen

3. Die Sicherheit und INTEGRITÄT des Finanzsektors STÄRKEN

Kasten 8

Schlussfolgerungen

ANNEX 1 Anhang der Mitteilung der Europäischen Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: FinTech-Aktionsplan: Für einen wettbewerbsfähigeren und innovativeren EU-Finanzsektor

Anhang
Arbeitsplan für die im FinTech-Aktionsplan enthaltenen Initiativen

INNOVATIVEN GESCHÄFTSMODELLEN eine EU-WEITE EXPANSION ERMÖGLICHEN

DIE Einführung TECHNOLOGISCHER Innovationen IM Finanzsektor FÖRDERN

DIE Sicherheit und ABWEHRKRAFT des Finanzsektors STÄRKEN


 
 
 


Drucksache 340/1/18

... 8. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass eine bloße elektronische Kopie eines in Papierform vorliegenden Originalschriftstücks nicht ohne Weiteres dem Original gleichgestellt werden kann, wie in dem vorgeschlagenen Artikel 4 Absatz 3 Satz 2 des Verordnungsvorschlags vorgesehen. Vielmehr sollten auch eingescannte Schriftstücke mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder einem qualifizierten elektronischen Siegel nach der eIDAS-Verordnung versehen werden (müssen), um diese Wirkung zu entfalten.



Drucksache 266/1/17

... Durch die eIDAS-Verordnung werden Anforderungen an qualifizierte Vertrauensdienste festgelegt. Zusammen mit der Regelung des § 18 VDG-E bleibt kein Raum für die Herausnahme der hoheitlichen Tätigkeit für Vertrauensdienste aus anderen EU-Mitgliedstaaten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 266/1/17




1. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1 VDG

2. Zu Artikel 2 Nummer 3 - neu - § 19 Absatz 1 De-Mail-G

3. Zu Artikel 10 Absatz 3 § 5 Absatz 5 Satz 3 VwZG

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 266/17 (Beschluss)

... ) angelegt - abschließend ist, sondern durch weitere, nicht ausdrücklich angeführte Gegebenheiten ergänzt werden kann. Um welche Art von Gegebenheiten es sich hierbei handeln kann, welche Bedeutung ihnen zukommen muss oder ähnliches, bleibt jedoch völlig unklar. Denn es fehlt eine vorrangige abstrakt-generelle Beschreibung der allgemeinen Grundvoraussetzungen, unter denen das Gesetz den zwingenden Widerruf eines gültigen qualifizierten Zertifikats anordnet und zu dem die in den Nummern 1 bis 4 des Satzes 1 angeführten Konstellationen lediglich - ergänzungsfähige - Beispiele bilden. Die eIDAS-Verordnung selbst enthält insoweit keine inhaltlichen Vorgaben, wovon in der Begründung des Gesetzentwurfs ebenfalls ausgegangen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 266/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1 VDG

2. Zu Artikel 2 Nummer 3 - neu - § 19 Absatz 1 De-Mail-G

3. Zu Artikel 10 Absatz 3 § 5 Absatz 5 Satz 3 VwZG

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 602/16 (Beschluss)

... /EG (eIDAS-Verordnung) - zukünftig in Verbindung mit dem Vertrauensdienstegesetz - grundlegend geregelt ist. Stattdessen ist die entsprechende Geltung derjenigen verfahrensrechtlichen Regelungen des § 39a BeurkG-E anzuordnen, die für die elektronische Signatur des Notars betreffend das elektronische Dokument und den Übereinstimmungsvermerk im Sinne des § 56 Absatz 1 Satz 4 BeurkG-E auch und erst recht gelten müssen. Hierbei handelt es sich um die Vorgaben, dass das qualifizierte Zertifikat des Notars auf Dauer prüfbar sein muss, dass der Notar die elektronische Signatur höchstpersönlich zu leisten hat und dass als Äquivalent zum Siegel des Notars mit dem Zeugnis - in diesem Zusammenhang: dem Vermerk - eine Bestätigung der Notareigenschaft durch die zuständige Stelle einherzugehen hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 602/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 33 Absatz 1 Satz 1 BNotO

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 36 Absatz 2 Satz 2 BNotO

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 55 Absatz 1 Satz 3 BNotO

4. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 67 Absatz 3 Nummer 5 BNotO

5. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe c § 93 Absatz 4 Satz 2 BNotO

6. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a und b § 39a Absatz 1 Satz 3 BeurkG , Nummer 15 § 56 Absatz 1 Satz 4, 5 BeurkG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 2 Nummer 19 § 59 und § 59a BeurkG

8. Zu Artikel 5a - neu - § 378 Absatz 3 -neu-, § 486 Absatz 3 - neu - FamFG , Artikel 5b - neu - § 15 Absatz 3 -neu-, § 143 Absatz 4 - neu - GBO , Artikel 5c - neu - Vorbemerkung 2.2 Absatz 1 und 2, Anmerkung 22122 Absatz 2 - neu - KV GKNotG , Artikel 6 Absatz 2 Nummer 6 - neu - Inkrafttreten

'Artikel 5a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 5b
Änderung der Grundbuchordnung

Artikel 5c
Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes

Begründung

A. Zielsetzung, wesentlicher Inhalt und Auswirkungen der vorgeschlagenen Regelungen

I. Zielsetzung

II. Wesentlicher Inhalt

III. Auswirkungen der vorgeschlagenen Regelungen

B. Die Regelungsvorschläge im Einzelnen

I. Artikel 5a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

II. Artikel 5b - neu - Änderung der Grundbuchordnung

III. Artikel 5c - neu - Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes

IV. Artikel 6 Absatz 2 Nummer 6 - neu - Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 602/1/16

... /EG (eIDAS-Verordnung) - zukünftig in Verbindung mit dem Vertrauensdienstegesetz - grundlegend geregelt ist. Stattdessen ist die entsprechende Geltung derjenigen verfahrensrechtlichen Regelungen des § 39a BeurkG-E anzuordnen, die für die elektronische Signatur des Notars betreffend das elektronische Dokument und den Übereinstimmungsvermerk im Sinne des § 56 Absatz 1 Satz 4 BeurkG-E auch und erst recht gelten müssen. Hierbei handelt es sich um die Vorgaben, dass das qualifizierte Zertifikat des Notars auf Dauer prüfbar sein muss, dass der Notar die elektronische Signatur höchstpersönlich zu leisten hat und dass als Äquivalent zum Siegel des Notars mit dem Zeugnis - in diesem Zusammenhang: dem Vermerk - eine Bestätigung der Notareigenschaft durch die zuständige Stelle einherzugehen hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 602/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 33 Absatz 1 Satz 1 BNotO

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 36 Absatz 2 Satz 2 BNotO

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 55 Absatz 1 Satz 3 BNotO

4. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 67 Absatz 3 Nummer 5 BNotO

5. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe c § 93 Absatz 4 Satz 2 BNotO

6. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a und b § 39a Absatz 1 Satz 3 BeurkG , Nummer 15 § 56 Absatz 1 Satz 4, 5 BeurkG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 2 Nummer 19 § 59 und § 59a BeurkG

8. Zu Artikel 5a - neu - § 378 Absatz 3 -neu-, § 486 Absatz 3 - neu - FamFG , Artikel 5b - neu - § 15 Absatz 3 -neu-, § 143 Absatz 4 - neu - GBO , Artikel 5c - neu - Vorbemerkung 2.2 Absatz 1 und 2, Anmerkung 22122 Absatz 2 - neu - KV GKNotG , Artikel 6 Absatz 2 Nummer 6 - neu - Inkrafttreten

'Artikel 5a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 5b
Änderung der Grundbuchordnung

Artikel 5c
Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes

A. Zielsetzung, wesentlicher Inhalt und Auswirkungen der vorgeschlagenen Regelungen

I. Zielsetzung

1 Filter- und Entlastungsfunktion

2 Medienbruchstelle und Lieferung von strukturierten XML-Daten

II. Wesentlicher Inhalt

III. Auswirkungen der vorgeschlagenen Regelungen

B. Die Regelungsvorschläge im Einzelnen

I. Artikel 5a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

II. Artikel 5b - neu - Änderung der Grundbuchordnung

III. Artikel 5c - neu - Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes

1. Nummer 1 Vorbemerkung 2.2 KV

a Buchstabe a Vorbemerkung 2.2 Absatz 1 KV

b Buchstabe b Vorbemerkung 2.2 Absatz 2 KV

2. Nummer 2 Nummer 22122 KV

IV. Artikel 6 Absatz 2 Nummer 6 - neu - Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 46/20 PDF-Dokument



Drucksache 87/16 PDF-Dokument



Drucksache 163/18 PDF-Dokument



Drucksache 182/17 PDF-Dokument



Drucksache 219/16 PDF-Dokument



Drucksache 245/17 PDF-Dokument



Drucksache 266/17 PDF-Dokument



Drucksache 392/16 PDF-Dokument



Drucksache 417/16 PDF-Dokument



Drucksache 431/17 PDF-Dokument



Drucksache 438/17 PDF-Dokument



Drucksache 491/16 PDF-Dokument



Drucksache 617/15 PDF-Dokument



Drucksache 680/17 PDF-Dokument



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