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24 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"eiDAS-Verordnung"


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Drucksache 9/20

... /EG /EG (sogenannte eiDAS-Verordnung) in Verbindung mit dem Vertrauensdienstegesetz versehen oder einen sicheren Übermittlungsweg nutzen. Durch eine qualifizierte elektronische Signatur lässt sich die Identität der absendenden Person oder Stelle sicher überprüfen (Authentizität) und zudem gewährleisten, dass das Dokument inhaltlich unverändert bei der empfangenden Person oder Stelle angelangt (Integrität).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 9/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes

§ 6
Ergänzende Verfahrensvorschriften

§ 12
Verordnungsermächtigung.

§ 29
Evaluierung

Artikel 2
Folgeänderungen

§ 4e
Unterlassungsanspruch bei innergemeinschaftlichen Verstößen

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz

§ 4
Elektronische Aktenführung; Gewährung von Akteneinsicht

§ 5
Digitalisierung von Dokumenten

§ 6
Elektronische Kommunikation

§ 7
Verordnungsermächtigung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

1. Benennung der zentralen Verbindungsstelle

2. Benennung der zuständigen Behörden

3. Bußgeldvorschriften und Vollstreckung

4. Rechtswegzuweisung

5. Erforderlichkeit einer bundesgesetzlichen Regelung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Regelungen im Zusammenhang mit der Verordnung EU Nr. 2017/2394

bb Elektronische Kommunikation

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 2

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4762, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.3 Weitere Kosten

II.4 Umsetzung von EU-Recht

II.5 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 97/20

... - Überarbeitung der eIDAS-Verordnung, um ihre Wirksamkeit zu verbessern, ihre Vorteile auf den privaten Sektor auszuweiten und vertrauenswürdige digitale Identitäten für alle Europäer zu fördern (4. Quartal 2020);



Drucksache 304/19

... Vorgaben zur Barrierefreiheit von De-Mail sind in der Technischen Richtlinie des BSI zu De-Mail festgehalten (vgl. Abschnitt 7.3 der TR-01201 De-Mail, Hauptdokument). Danach sind die graphischen Oberflächen von De-Mail-Webanwendungen so zu gestalten, dass sie sich durch eine einfache Bedienung auszeichnen und die Darstellung der Daten und Funktionen übersichtlich ist. Die Basisfunktionalität muss innerhalb der Darstellung der Anwendung deutlich erkennbar sein. Die Gestaltung der Web-Oberflächen von De-Mail sollte entsprechend den Gesetzgebungen zur Barrierefreiheit vorgenommen werden. Damit erfüllen die De-Mail-Diensteanbieter auch die Anforderungen gem. Art. 15 eIDAS-Verordnung:



Drucksache 340/18 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat ist ferner der Auffassung, dass eine bloße elektronische Kopie eines in Papierform vorliegenden Originalschriftstücks nicht ohne Weiteres dem Original gleichgestellt werden kann, wie in dem vorgeschlagenen Artikel 4 Absatz 3 Satz 2 des Verordnungsvorschlags vorgesehen. Vielmehr sollten auch eingescannte Schriftstücke mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder einem qualifizierten elektronischen Siegel nach der eIDAS-Verordnung versehen werden (müssen), um diese Wirkung zu entfalten.



Drucksache 70/18

... FinTech - technologiegestützte Innovationen im Finanzdienstleistungsbereich - haben sich in den letzten Jahren rasant entwickelt und beeinflussen die Art und Weise, wie Finanzdienstleistungen produziert und erbracht werden. FinTech1 sitzen an der Schnittstelle zwischen Finanzdienstleistungen und digitalem Binnenmarkt. Der Finanzsektor ist der größte Nutzer digitaler Technologien und eine maßgebliche Triebkraft des digitalen Wandels in Wirtschaft und Gesellschaft. Zwischen der Strategie der Kommission für einen digitalen Binnenmarkt 2, der EU-Cybersicherheitsstrategie 3 ‚ der eIDAS-Verordnung 4 und den Initiativen im Finanzdienstleistungsbereich wie dem Aktionsplan "Finanzdienstleistungen für Verbraucher" 5 und der Halbzeitüberprüfung der Kapitalmarktunion 6 bestehen bedeutende Synergien.



Drucksache 340/1/18

... 8. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass eine bloße elektronische Kopie eines in Papierform vorliegenden Originalschriftstücks nicht ohne Weiteres dem Original gleichgestellt werden kann, wie in dem vorgeschlagenen Artikel 4 Absatz 3 Satz 2 des Verordnungsvorschlags vorgesehen. Vielmehr sollten auch eingescannte Schriftstücke mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder einem qualifizierten elektronischen Siegel nach der eIDAS-Verordnung versehen werden (müssen), um diese Wirkung zu entfalten.



Drucksache 266/1/17

... Durch die eIDAS-Verordnung werden Anforderungen an qualifizierte Vertrauensdienste festgelegt. Zusammen mit der Regelung des § 18 VDG-E bleibt kein Raum für die Herausnahme der hoheitlichen Tätigkeit für Vertrauensdienste aus anderen EU-Mitgliedstaaten.



Drucksache 266/17 (Beschluss)

... ) angelegt - abschließend ist, sondern durch weitere, nicht ausdrücklich angeführte Gegebenheiten ergänzt werden kann. Um welche Art von Gegebenheiten es sich hierbei handeln kann, welche Bedeutung ihnen zukommen muss oder ähnliches, bleibt jedoch völlig unklar. Denn es fehlt eine vorrangige abstrakt-generelle Beschreibung der allgemeinen Grundvoraussetzungen, unter denen das Gesetz den zwingenden Widerruf eines gültigen qualifizierten Zertifikats anordnet und zu dem die in den Nummern 1 bis 4 des Satzes 1 angeführten Konstellationen lediglich - ergänzungsfähige - Beispiele bilden. Die eIDAS-Verordnung selbst enthält insoweit keine inhaltlichen Vorgaben, wovon in der Begründung des Gesetzentwurfs ebenfalls ausgegangen wird.



Drucksache 602/16 (Beschluss)

... /EG (eIDAS-Verordnung) - zukünftig in Verbindung mit dem Vertrauensdienstegesetz - grundlegend geregelt ist. Stattdessen ist die entsprechende Geltung derjenigen verfahrensrechtlichen Regelungen des § 39a BeurkG-E anzuordnen, die für die elektronische Signatur des Notars betreffend das elektronische Dokument und den Übereinstimmungsvermerk im Sinne des § 56 Absatz 1 Satz 4 BeurkG-E auch und erst recht gelten müssen. Hierbei handelt es sich um die Vorgaben, dass das qualifizierte Zertifikat des Notars auf Dauer prüfbar sein muss, dass der Notar die elektronische Signatur höchstpersönlich zu leisten hat und dass als Äquivalent zum Siegel des Notars mit dem Zeugnis - in diesem Zusammenhang: dem Vermerk - eine Bestätigung der Notareigenschaft durch die zuständige Stelle einherzugehen hat.



Drucksache 602/1/16

... /EG (eIDAS-Verordnung) - zukünftig in Verbindung mit dem Vertrauensdienstegesetz - grundlegend geregelt ist. Stattdessen ist die entsprechende Geltung derjenigen verfahrensrechtlichen Regelungen des § 39a BeurkG-E anzuordnen, die für die elektronische Signatur des Notars betreffend das elektronische Dokument und den Übereinstimmungsvermerk im Sinne des § 56 Absatz 1 Satz 4 BeurkG-E auch und erst recht gelten müssen. Hierbei handelt es sich um die Vorgaben, dass das qualifizierte Zertifikat des Notars auf Dauer prüfbar sein muss, dass der Notar die elektronische Signatur höchstpersönlich zu leisten hat und dass als Äquivalent zum Siegel des Notars mit dem Zeugnis - in diesem Zusammenhang: dem Vermerk - eine Bestätigung der Notareigenschaft durch die zuständige Stelle einherzugehen hat.



Drucksache 46/20 PDF-Dokument



Drucksache 87/16 PDF-Dokument



Drucksache 163/18 PDF-Dokument



Drucksache 182/17 PDF-Dokument



Drucksache 219/16 PDF-Dokument



Drucksache 245/17 PDF-Dokument



Drucksache 266/17 PDF-Dokument



Drucksache 392/16 PDF-Dokument



Drucksache 417/16 PDF-Dokument



Drucksache 431/17 PDF-Dokument



Drucksache 438/17 PDF-Dokument



Drucksache 491/16 PDF-Dokument



Drucksache 617/15 PDF-Dokument



Drucksache 680/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele: