Gesetz zu der Vereinbarung vom 11. April 2006 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Durchführung des Übereinkommens vom 25. Februar 1991 über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen Vertragsgesetz zur Deutsch-Polnischen UVP-Vereinbarung
Ausschusszuweisung: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit federführend
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz