Gesetz zu dem Abkommen vom 13. Februar 2007 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Staates Kuwait über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich
Ausschusszuweisung: Ausschuss für Innere Angelegenheiten (federführend)
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz,