Gesetz zu dem Abkommen vom 22. Februar 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Staates Katar über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich
Ausschusszuweisung: Ausschuss für Innere Angelegenheiten (federführend)
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz,