Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union
Ausschusszuweisung: Rechtsausschuss federführend
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz