Haushaltsführung 2020"Unterrichtung gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 Haushaltsgesetz (HG) 2020 über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 0502 Titel 687 01
- Hilfe für Deutsche im Ausland und für nicht vertretene Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in Drittstaaten - bis zur Höhe von 50 000 T Euro
ID: 19-260472