Gesetz zur Änderung des Übereinkommens vom 17. März 1992 zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen
Ausschusszuweisung: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (federführend)
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz,