Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO über die Kenntnisnahme einer überplanmäßigen Ausgabe bei Kapitel 0603 Titel 532 14
- Betrieb von besonderen Aufnahmeeinrichtungen - bis zur Höhe von 36.522 T Euro
Aktualisierungen
Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO über die Kenntnisnahme einer überplanmäßigen Ausgabe bei Kapitel 0603 Titel 532 14
- Betrieb von besonderen Aufnahmeeinrichtungen - bis zur Höhe von 36.522 T Euro