Erste Verordnung zur Änderung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Berufsfachschule
- Handwerksberufe - an der Berufsbildenden Schule des Bezirksverbandes Pfalz in Kaiserslautern mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz, Handwerksordnung, Berufsbildungsgesetz, Lackierer,