Haushaltsführung 2010 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1110 Titel 632 01 - Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz auf Grund des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten - bis zur Höhe von 4.000 T Euro
Ausschusszuweisung: Finanzausschuss federführend