Gesetz zu dem Abkommen vom 2. September 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch in Steuersachen
Ausschusszuweisung: Finanzausschuss federführend
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz