Gesetz zu dem Vertrag vom 16. September 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Vermarkung und Instandhaltung der gemeinsamen Grenze auf den Festlandabschnitten sowie den Grenzgewässern und die Einsetzung einer Ständigen Deutsch-Polnischen Grenzkommission
Ausschusszuweisung: Ausschuss für Innere Angelegenheiten federführend
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz