Gesetz zu der Änderung des Übereinkommens vom 25. Juni 1998 über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten Erstes Aarhus-Änderungs-Übereinkommen
Ausschusszuweisung: Agrarausschuss federführend
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz