Gesetz für einen Gerichtsstand bei besonderer Auslandsverwendung der Bundeswehr
Ausschusszuweisung: Rechtsausschuss (federführend)
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz,
Aktualisierungen
Gesetz für einen Gerichtsstand bei besonderer Auslandsverwendung der Bundeswehr
Ausschusszuweisung: Rechtsausschuss (federführend)
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz,