Gesetz zur Durchführung des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
Ausschusszuweisung: Rechtsausschuss federführend
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Bürgerlichen Gesetzbuch Grundgesetz