Gesetz zu dem Abkommen vom 3. Mai 2006 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Slowenien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Ausschusszuweisung: Finanzausschuss federführend
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz