Gesetz zu dem Abkommen vom 6. Februar 2006 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kroatien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Ausschusszuweisung: Finanzausschuss federführend
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz