Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen - Bundeskinderschutzgesetz - BKiSchG
Bemerkungen: Anrufung Vermittlungsausschuss durch BRg; Versagung der Zustimmung durch Bundesrat
siehe Drucksache 670/11B
Vorschriften auf die Bezug genommen wird:
Grundgesetz,